Freitag, 21. April 2017

Landratsamtserweiterung: Worthülsen und andere leere Versprechungen

Im Februar 2013, also vor mehr als vier Jahren, war die Landratsamtserweiterung bereits Thema im Dachauer Bauausschuss. Damals ging es um die Aufstellung des noch heute existierenden und nochmals aufgestockten Provisoriums am Landratsamt, welches innerhalb von 5 Jahren - so das Versprechen des LRAs - wieder verschwinden sollte.

In einem Artikel in der Dachauer SZ äußerte sich der damalige OB Bürgel „Misstrauen ist in diesem Fall völlig unangebracht“ in Erwiderung zu Zweifeln aus seiner eigenen Fraktion, dass dieses Versprechen möglicherweise nicht eingehalten werden könnte. Gertrud Schmidt-Podolsky ergänzte wie folgt: "nicht nur, weil sie im Landratsamt arbeitete, vertraue sie darauf, dass das Provisorium nach 5 Jahren verschwindet"

Der dazu gehörige Artikel in der SZ stammt vom 25.2.2013 - es sind also noch 11 Monate Zeit, dass das Provisorium am Landratsamt verschwindet.

Wir fassen also kurz zusammen:

- Bereits vor vier Jahren wird ein Provisorium errichtet, weil im Landratsamt Platzmangel herrscht.

- Gleichzeitig wird aber ein Grundstück, dass viele Jahre als Platzreserve für das LRA reserviert war, verkauft, weil genügend Platz da ist.

- Und schließlich benötigt der Landkreis über vier Jahre, um sich Gedanken zu machen, wie schlussendlich die Raumnot im LRA gelöst werden kann

- Dabei hofft er darauf, dass das bloße Versprechen des Landkreises alle Baumaßnahmen passten ins Ortsbild als Entscheidungsbasis ausreichend ist.

Klingt unvernünftig - ist es auch.


Michael Eisenmann und Kai Kühnel




Donnerstag, 20. April 2017

Mi 26.04.2017 14:30h - Familien- und Sozialausschuss

1. Jugendrat Dachau; Satzungsänderung 2017

2. Bekanntgabe des neuen Seniorenbeirats 2017 - 2020

3. Nachträglicher Antrag des BRK für 2016 auf Zuschuss für die Seniorenbetreuung;
Antrag des BRK für 2017 auf Zuschuss für die Seniorenbetreuung

4. Wasserwacht: Antrag auf Zuschuss für die Benutzung des Dachauer Hallenbades vom 20.03.2017

5. Raumsituation Grundschule Ost - Vorgehen bis Ende 2017

6. Verschiedenes öffentlich

Mittwoch, 12. April 2017

Sparkassen-Fusion: Wird Dachaus Politik überhaupt gefragt ?

In der heutigen Ausgabe der Brucker SZ wird im Bericht Sparkasse hält an Fusion fest der Brucker Bankchef Knörr zitiert:

In der Frage der Auflösung des Zweckverbands und einer Fusion habe der Kreistag mit dem Brucker Stadtrat das letzte Wort, beteuerte Knörr. Das heißt, dass der Zweckverband der Brucker Sparkasse nicht die künftigen Partner aufnehmen wird, sonder es entweder zur Gründung eines neuen Zweckverbands kommt oder eine andere Sparkasse Fürstenfeldbruck aufnehmen wird.

Der Haken daran: Die aufnehmende Gesellschaft (in diesem Fall die Sparkasse Dachau) braucht vom Träger (Landkreis, Stadt Dachau, Altomünster und Indersdorf) nicht die Zustimmung einholen.

Montag, 10. April 2017

TSV 1865: Relegationsplatz kein Thema

Heute wird in der Beilage Lokalsport in der Süddeutschen Zeitung "Die Warnung des Lassofängers" der Dachauer Trainer Lamotte mit den Worten zitiert: "Vom Relegationsplatz habt ihr gesprochen, wir nicht", so der Ex-Profi. Er meinte damit: die Presse. Der Verein habe ja auch nur geprüft, was man im Fall der Fälle bewerkstelligen müsse, "alles andere kommt nicht von uns", sagte er im scharfen Ton.

Eine bemerkenswerte Aussage, die im Stadtrat dann doch Ernst genommen werden sollte.

Donnerstag, 6. April 2017

Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für den Augustenanger

SPD, Grüne und Bündnis für Dachau setzten sich für die Aufstellung einen Bebauungsplanes für das Gebiet entlang der Schleißheimer Straße ein mit folgendenden Argumenten

- geordnete Bebauung mit geordneter Verkehrserschließung
- Möglichkeit der Anwendung der sozialgerechten Bodennutzung, besser Erhebung von Folgekosten

Letztendlich unterlagen wir der Mehrheit aus CSU, ÜB, FW, Bürger, Moll die eine Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung votierten. Diese Satzung bietet keine oder nur eine sehr eingeschränkte Möglichkeit Folgekosten zu erheben.

Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses im Außenbereich Pellheim zurückgezogen

In der heutigen Bauausschusssitzung war als TOP 5 Pellheim, Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhausesin Außenbereich... vorgesehen.
Der Punkt wurde von der Tagesordnung genommen, da der Bauwerber den Antrag zurückgezogen hatte.

Antrag auf Vorbescheid für Erweiterung des Landratsamtes zurückgezogen

In der heutigen Bauausschusssitzung war als TOP 6 Weiherweg 16, Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des Landratsamtes vorgesehen.
Der Punkt wurde von der Tagesordnung genommen, da der Bauwerber den Antrag zurückgezogen hatte.

Angestrebt wird seitens des Landratsamtes jetzt ein ganz normales Bebauungsplanverfahren.

Sonntag, 2. April 2017

Anfrage der ÜB-Fraktion zu Auswirkungen vorhandener Zinsswaps bei den Sparkassen

Die Stadtratsfraktion der Überparteilichen Bürgergemeinschaft Dachau (ÜB) hat sich die öffentlich zugänglichen Jahresabschlüsse der möglichen Sparkassen-Fusionspartner angesehen und festgestellt, dass alle drei Institute Zinsswaps halten.


* TEUR = Tausend €; 50.000TEUR sind also 50 Millionen €


In einer Anfrage (pdf) fragen die Kollegen nach den Auswirkungen dieser vorhanden Zinsswaps dieser 3 Sparkassen.

Samstag, 1. April 2017

Referententwurf für dezentrale Atommüllendlagerung steht, Sonderweg für Bayern

Die neuen Gemeinde-Castoren sind völlig ungefährlich
Seit gestern steht fest, dass bei der Atommüllendlagerung neue Wege beschritten werden. Die Suche nach einem zentralen Standort wird aufgegeben. Im Referentenentwurf des Wirtschaftsministeriums wird nun die dezentrale Endlagerung nach anteiligen Strombedarf (ENAS) festgeschrieben. Dabei werden die Strombedarfe der rückliegenden 30 Jahre einer jeden Gemeinde rückgerechnet und entsprechend des Verbrauchs der jeweiligen Gemeinde die anteilige Atommüllmenge in einem Gemeinde-Castor überstellt.

Sonderweg für Bayern

Auf Initiative des bayerischen Heimatministers Söders dürfen von den rückgerechneten Strommengen zumindest in Bayern die vorgehaltenen Windkapazitäten in Abzug gebracht werden. Söder dazu: "Es kann nicht sein, dass wir Bayern, die dem Fortschritt im regenerativen Bereich auf der ganzen Welt vorantreiben tun, jetzt den Dreck der anderen Bundesländer vor die Haustür gesetzt bekommen."

Der Referentenentwurf wurde  in der letzten Sitzung mit den zuständigen Ressorts nun noch einmal in soweit abgeändert, dass Bayern nun selbst über die Aufteilung der für Bayern entsprechenden Gemeinde-Castoren bestimmen kann.

Das neue ENAS-Konzept ist bei weitem wirtschaftlicher als alle anderen Lösungen, denn es sind keine besonderen Baumassnahmen seitens des Bundes erforderlich und vor allem: es ist sofort umsetzbar.
Im Juli 2017 ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, passiert das Gesetz ist mit der Überstellung der Gemeinde-Castoren ab September 2017 zu rechnen.
Städtebaulich kein Problem, BPlan-Verfahren nicht erforderlich

Das Bündnis für Dachau wird in Kürze eine Anfrage stellen, mit wie vielen Castoren zu rechnen ist und in welchen Ortsteilen diese untergebracht werden sollen.

Freitag, 31. März 2017

Dank Baulöwl: Blogzugriffe überschreiten die 10.000 Marke

Im 10. Jahr überschreiten die Zugriffe auf unserem Blog das erste mal die 10.000er Marke. Zu verdanken haben wir den Zuwachs vor allem einem Thema: Dem Erweiterungsbau des Landratsamtes. Dieses Vorhaben hat sich innerhalb von 3 Tagen auf die Nummer 1 der ewigen Posting-Liste vorgeschoben. Das zeigt welche Brisanz in dem Thema steckt. Die Strategie der CSU und Freunde mit rechtswidrigen Beschlüssen ihre dünne Mehrheit zu Gunsten ihr wohlgefälliger Projekte kommt beim Bürger nicht an.

Bund soll bei der Stadtentwicklung helfen

Die SZ berichtet heute über unseren Antrag Bund soll bei der Stadtentwicklung helfen

Mittwoch, 29. März 2017

Di 04.04.2017 18:00h - Stadtrat

1. Familienbad
Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren FP 04116
Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

2. Gemeinschaftsunterkunft an der Kufsteiner Straße
Frühzeitiges Beteiligungsverfahren

3. Platzbenennung nach Max Mannheimer

4. Verschiedenes öffentlich

Bergkirchen: Elektroladestation stillgelegt


Bergkirchen stellt fest, dass Strom bezahlt werden muss und legt deswegen die Elektroladestation still.

Heute im Merkur: Bergkirchen zieht den Stecker


Man hätte auch mit den Stadtwerken Dachau einen Vertrag abschließen können, die sprechen deutsch ;-)

Dienstag, 28. März 2017

Hallenbad für Dachau - Werkausschuss billigt Entwurfsplanung

In der heutigen Werkausschusssitzung wurde die Entwurfsplanung für das neue Dachauer Hallenbad vorgestellt und mit großer Mehrheit von CSU, SPD, Grüne, Bündnis für Dachau und ÜB gebilligt.



Man beschloss erst in einem 2. Bauabschnitt die neuen Saunalandschaft zu realisieren, da diese ohnehin erst nach dem Abriss des alten Hallenbades realisiert werden kann..

Somit rückt ein Baubeginn noch in diesem Herbst in greifbare Nähe. Dachau erhält also ein modernes neues Hallenbad. Eine Investition in die Zukunft.


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Sonntag, 26. März 2017

Bürgerenergie für Dachau - CSU Dachau forderte Windkraftanlage nahe Pellheim

Ein großer Vorteil des World-Wide-Web ist, dass das Netz nichts vergisst. Ganz im Gegensatz zur Lokalpolitik, die nur zu gerne das vergisst, was im Moment nicht passt.

Ein sehr schönes Beispiel dazu ist der vor Kurzem beschlossene Einstieg in die Windkraftplanung im Sigmertshauser Holz bei Pellheim.

Quelle:
Digital Globe - Earthquake and Tsunami damage-Dai Ichi Power Plant, Japan

Angesichts der Reaktorkatastrophe in Fukushima entwickelte die Dachauer CSU eine Vision ganz nach dem Geschmack unseres heutigen Fraktionsvorsitzenden Schiller. Dachau:

"Um einen ...vernünftigen Einstieg ....von Windkraftanlagen im Stadtgebiet zu ermöglichen und die Auswirkungen auf das Orts- und Stadtbild zu minimieren, beantragen wir die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dachau mit der Ausweisung von konkreten Nutzflächen dieser Anlagen" heisst es in einem Antrag der CSU vom 08.04.2011, wobei dieser Antrag sehr explizit den jetzt aktuellen Standort nördlich von Pellheim gemeint hat.


Von der Vision, ab 2050 die Stadt Dachau nur noch mit regenerativen Energien zu versorgen, ist allerdings plötzlich nichts mehr übrig geblieben. Wahrscheinlich hat Herr Schiller überhaupt vergessen, dass er jemals Visionen in der Stadt Dachau gefordert hat.

Ja, so ist das mit der CSU Dachau. Den Standort nahe Pellheim hat die CSU mit oben genannten Antrag erst ins Rennen gebracht, um unbestritten notwendige Windkraftanlagen möglichst weit vom Stadtgebiet fern zu halten. Jetzt, als der Standort tatsächlich aktuell wird, verfällt die gesamte CSU in kollektive Amnesie.

War dieser Antrag aus dem Jahr 2011 am Ende nur ein Schaufensterantrag und doch keine Vision?

Und im Übrigen: Die CSU geführten Gemeinden Röhrmoos und Hebertshausen waren im Folgendem immer über die Ausweisung der Flächen des landkreisweiten Flächennutzungsplans eingebunden bzw. informiert.









Samstag, 25. März 2017

Landratsamtserweiterung: Ein Anwohner beschreibt die "Farce"

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Hartmann,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Kühnel,

als gebürtiger Dachauer hatte es für mich einen ganz besonderen Stellenwert, als meine Familie und ich vor ca. drei Monaten in unser neu errichtetes Doppelhaus im Weiherweg zogen. Leider sollte die Freude darüber nur von kurzer Dauer sein:

Durch den Artikel in der Online-Ausgabe der Dachauer Nachrichten vom 17.03.2017 wurde ich auf das Bauvorhaben des Landratsamtes, sowie die damit in Zusammenhang stehenden Diskussionen im Rahmen des Bauausschusses aufmerksam.
Diesbezüglich war schwer einzuordnen, ob das bildlich dargestellte Bauvorhaben und die nahe liegend zu vermutende Ausprägung jener Gebäude in die Horizontale, oder die Haltung der CSU für mehr Unverständnis sorgten. Trotz einer nahe liegenden Emotionalität, erübrige ich mir eine nähere Würdigung der CSU-seitigen Ausführungen.

Als an zwei Grundstücksgrenzen anliegender Nachbar (Flur-Nr. 532/6) habe ich mir heute aus naturgemäßem Interesse im Bauamt ein detailliertes Bild des geplanten Vorhabens bzw. der als konkret anzusehenden „Variante 1“ verschafft.

Dabei stehen nachfolgende, planerische Inhalte aus meiner Sicht - resultierend aus den Ausführungen des §34 der bayerischen Bauordnung sowie der Immissionsschutzverordnung - im Widerspruch zu den entsprechenden Vorgaben.

Die neu geplante Gesamtstruktur des Gebäudekomplexes lässt keine ausreichenden Parallelen zur umliegenden Bebauung erkennen, wonach ein „Einfügen in die nähere Umgebung“ zu erkennen wäre.

Die an der Südseite unseres Grundstückes geplante Tiefgaragenabfahrt führt zwangsläufig zu einer Lärmemission, was insbesondere aufgrund der angedachten Grenzbebauung selbiger zu entsprechender Lärmimmission auf unserem Grundstück führt. Insbesondere das Anfahren auf der Ausfahrtsrampe verursacht erfahrungsgemäß einen hohen Geräuschpegel.
Dabei würde ein zwangsläufig erhöhtes Verkehrsaufkommen, resultierend aus einer steigenden Mitarbeiter- und Besucherzahl des Landratsamtes, eine weitere Lärm- und Verkehrsbelastung bedeuten.

Die Überbauung des bestehenden Parkplatzes würde zu einer massiven Abschattung unseres Grundstücks führen und legt die Vermutung nahe, dass das ohnehin bereits vorhandene, durch den Parkplatz emittierte Lärmaufkommen, über Bildung eines „Tunneleffektes“ weiter verstärkt würde.

Bedenken habe ich darüber hinaus, dass sich jener „Tunneleffekt“ aufgrund der geschaffenen „Verbindung“ in Form der überbauten Stellplätze auch auf den hohen Verkehrslärm des  Bürgermeister-Zauner-Rings“ auswirkt. Demnach könnte die hier geplante Bebauung dadurch eine Pegelsteigerung und „Übertragung“ auf mein Grundstück bewirken.

Auch die Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen des Landratsamtes, ergibt sich aus den dargestellten Modellen nicht. Bei einer derart enormen Erweiterung der Büroflächen ist eine steigende Besucherzahl und entsprechender Parkplatzbedarf obligatorisch.

Die angedachten baulichen Maßnahmen würden zu einer erheblichen Einschränkung der Wohnqualität der benachbarten Bebauungen führen.
In Summe würde dies unweigerlich eine deutliche Abwertung insbesondere meines, sowie auch der betroffenen Nachbargrundstücke bedeuten.

Es mutet an wie eine Farce, dass ausgerechnet jene Behörde, welche im Rahmen der originären Tätigkeiten ihres Aufgabengebietes hinsichtlich der Bauvorhaben in den Gemeinden des Landkreises beurteilt, ob sich zum Beispiel etwaig geplante Erker, die Höhe eines Kniestocks oder die gewünschte Farbe der Dachziegel „in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen“ einen derart befremdlichen Antrag vorbringt.

Selbstverständlich werde ich, basierend auf den obigen Ausführungen – jedoch erst nach tiefer gehender Auseinandersetzung mit der Materie und Einbeziehung der ebenfalls betroffenen Nachbarn – eine entsprechende Einwendung unter dezidierter Nennung der sachlichen und konkret bezeichneten Punkte, gegen den Vorbescheid bei der Stadt Dachau vorbringen.

Unabhängig von den oben aufgeführten und aus meiner Sicht in Widerspruch zu den rechtlichen Grundlagen stehenden Punkte, bitte ich eine dem Allgemeinwohl zuträgliche, das Stadtbild Dachaus fördernde sowie die unmittelbar betroffene Nachbarschaft schützende Lösung zu unterstützen.

Eine in diesem Maße mit negativen Auswirkungen für die Nachbarbebauung behaftete Bebauung kann - auch wenn es sich um nachbarschaftliche „Einzelschicksale“ handelt - nicht im Einklang eines lebenswerten Dachaus stehen, dass die Belange aller Bürger in notwendigem Maße würdigt.

Im Falle einer Umsetzung dieses Vorhabens persönlich am stärksten betroffen, bitte ich um Ihr weiteres Engagement, dass ein in Relation zur Umgebungsbebauung derart abwegiger Komplex nicht realisiert werden kann und alternative Lösungswege erarbeitet werden.

Ich bedanke mich für Ihre Zeit und Mühe und verbleibe mit

freundlichen Grüßen,
Alexander Böswirth

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Alexander Böswirth
Weiherweg 12 b
85221 Dachau

Freitag, 24. März 2017

Landratsamtserweiterung: politischer Druck und Belehrungen überflüssig wie ein Kropf

Schreiben des Landrats Stefan Löwl
Kommentar des Bündnisses für Dachau
Der Landrat des Landkreises Dachau
[Anm. Briefkopf]

Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

aus der Zeitung habe ich von der Diskussion in der vergangene Bauausschusssitzung gelesen.

Unabhängig zu den Details einer möglichen baulichen Entwicklung sowie dem (sinnvollen?) Procedere möchte ich einige Punkte aus der Diskussion klarstellen bzw. erläutern.





Gerade auf dieses „Procedere“ und Verfahren kommt es aber an, was Herr Landrat Stefan Löwl als Volljurist und ehemaliger Leiter der Umwelt- und Immissionsschutzabteilung am Landratsamt Dachau wissen müsste.
Es ist richtig, das Landratsamt hat dringlichen Platzbedarf und ja, der Landkreis hat im Jahr 2012 eine Grundstücksfläche von knapp 3.600 qm an die Sparkasse Dachau veräußert. Die Veräußerung erfolgte dabei auf Basis eines Bebauungsplanes, mit dem bereits im Jahr 2003 begonnen worden war und der eine Mischnutzung von Wohnen und Büronutzung in diesem Bereich vorsah.

Hintergrund war, dass ein ursprünglich auf dem Grundstück geplanter Neubau für die Zulassungs-und Führerscheinstelle 2001 dort nicht mehr weiterverfolgt wurde, da dieses Sachgebiet zur Verkehrsentflechtung vom Standort Dachau-Weiherweg nach Dachau-Ost verlagert worden war.







Außerdem hat der Landkreis das Grundstück erst an die Sparkasse abgetreten, nachdem er untersucht hatte, ob er auf dem verbleibenden Areal seinen langfristigen Raumbedarf abdecken kann.

Hierbei ist auch zu sehen, dass neben der Verlagerung der Zulassungsstelle das Verwaltungsgebäudes II an der Dr.-Hiller-Straße im Jahr 2006 errichtet worden war, in dem insbesondere das Gesundheitsamt untergebracht werden musste und die zuvor ausgelagerten Außenstellen für das Veterinäramt, das Schulamt und die Kommunale Abfallwirtschaft eine neue Heimat gefunden hatten.
Der heutige Landrat räumt damit den entscheidenden Fehler des Grundstücksverkaufs von 3.600 qm Fläche an die Sparkasse Dachau [Anm. der jeweilige Landrat ist Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse Dachau], welcher ebenfalls Gegenstand der Beratungen im Bauausschuss war, selbst ein.



Dies war einmal der Hintergrund. Im Jahre 2012 (vgl. oben) wusste man bereits im Landratsamt und im Kreistag sehr genau, dass eine Erweiterung des Landratsamtes zwingend werden würde. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurden verschiedene Optionen in den Kreistagsgremien und Fraktionen diskutiert, wie Erweiterung des bestehenden Landratsamtes am Standort, Neubau an einem anderen Standort mit (als Option) Verwertung der bestehenden Standortfläche, ebenfalls möglicherweise mit Wertzuwachs als Wohnbebauung.


Die Prüfung ist erkennbar, wie man nun sieht, gründlich schief gegangen. Wer hat denn da geprüft?



Ein Zusammenhang zwischen dieser Auslagerung und des kritisierten Verkaufes der Grundstücksfläche im Jahr 2012 (vgl. oben) ist künstlich konstruiert und aus heutiger Sicht nicht nachvollziehbar.
Damals wurde die Frage, ob die verbleibende Fläche für die Zukunft ausreichend sei, mit „ Ja " beantwortet, was auch heute noch zutrifft.


Dies hat zunächst einmal mit dem Verfahren, ob eine Erweiterung mit oder ohne Bebauungsplan geplant werden kann, nichts zu tun. Hierbei handelt es sich zuvorderst um eine bauplanungs-und verfahrensrechtliche Frage.
Dieses Ergebnis war und ist falsch und wird heute nachvollziehbar deutlich. Dieses Ergebnis wurde bereits damals vielfach und äußerst kontrovers diskutiert.

Das ist richtig. Die falsche politische Entscheidung und politisch vorgegebenen Annahmen wirken sich jedoch hier als Folge unmittelbar aus, wodurch die Erweiterung nun zum Gegenstand des Baurechts wird.
Zudem sollte man auch betrachten, welche Nutzungen auf dem veräußerten Grundstück entstanden sind: Über 1.000 qm belegt das Jugendamt des Landkreises und rund 1.000 qm nutzt das Jobcenter, deren Träger neben der Agentur für Arbeit auch wiederum der Landkreis ist.

Weitere Mieter sind das Franziskuswerk für betreute Wohngemeinschaften, für die sonst auf den freien Wohnungsmarkt hätte zurückgegriffen werden müssen, mit den bekannten Problemen auf dem ohnehin schon engen Wohnungsmarkt in Dachau, gerade für „besondere" Mieter.

Eine kleinere Fläche haben die AmperKliniken gemietet. Wer meint, dies sei keine sinnvolle und konzeptionell durchdachte Nutzung, denkt hier aus meiner Sicht schon sehr engstirnig. Von den Synergieeffekten, welche zwischen dem Jobcenter und dem Landratsamt entstehen, ist hierbei noch gar nicht die Rede gewesen. Und nicht zuletzt konnte die Sparkasse durch die Verlegung ihrer Filiale von der Brucker Straße in den Kopfbau, dem VdK Räumlichkeiten am alten Filialstandort anbieten.
Bei einer reinen und ausschließlichen Erweiterung des Landratsamtes auf dieser Fläche wäre dies auch möglich gewesen. Dies ist unstreitig.




Der Wohnraum für diese betreuten Wohngemeinschaften hätte auch an einem anderen Standort realisiert werden können. Aufgrund der bereits damals laut gewordenen Kritik an der Veräußerung wurde dieses Mittel lediglich als „Feigenblatt“ zur Argumentationshilfe gewählt.

Synergieeffekte zwischen Landratsamt und Jobcenter sind wohl vorhanden.

Synergieeffekte zwischen Landratsamt und AmperKliniken (= Helios-Konzern mit Aufsichtsrat Landrat Löwl) (das Gesundheitsamt ist ja in der Dr. Hiller-Straße vgl. oben) und vor allem durchdesignter, unnötiger und verkehrstechnisch nicht erreichbarer Sparkassen- Filiale sicher nicht.
Und, um das Bild abzurunden:

Der Landkreis hat über 10 Jahre lang diese Fläche kostenlos als öffentlichen Parkplatz auf Bitten der Stadt Dachau zur Verfügung gestellt und eine kleinere Teilfläche auch an die Stadt Dachau abgetreten, um sich eine künftige Haltestelle für eine Stadtbahn nicht zu verbauen. Auch dies wäre vielleicht einer positiven Würdigung Wert gewesen.


Um das Bild richtig zu stellen: Der Landkreis hat über mehr als 10 Jahre mit diesem Parkplatz seinen eigenen Behördenbesuchern, seinen eigenen Mitarbeitern und seinen tagenden Kreistagsmitgliedern und Landkreisbürgermeistern den notwendigen und erforderlichen Parkraum zur Verfügung gestellt.

Seit dies nicht mehr der Fall ist, ist die innere Brucker Straße, Weiherweg und Burgfriedenstraße einem enormen Parkdruck ausgesetzt und der Verkehrsfluss dort nachhaltig gestört.

Genau aus diesem Grund wurde von der Bauverwaltung der Stadt Dachau ein Bebauungsplanverfahren zur Ordnung der verkehrsmäßigen Erschließung dringend vorgeschlagen.

Ja, es ist richtig, der Landkreis möchte weitere Provisorien und zusätzliche Außenstellen vermeiden und hat daher Interesse an einem zügigen Beginn eines ersten Bauabschnittes. Insgesamt sind die Überlegungen aber auf den Bedarf der nächsten 30 Jahre ausgelegt. Daher bedurfte es auch einer weitergehenden Betrachtung und spezifischer Fragestellungen in der Bauvoranfrage.

Der Kreistag hat mir bzw. der Verwaltung den Auftrag geben, verschiedene Optionen zu prüfen.

Hierzu zählt die Frage, welches Baurecht auf dem bisherigen Grundstück nach§ 34 BauGB besteht, welche darüber hinausgehenden Möglichkeiten in einem Bebauungsplan realisiert werden können und ob es
geeignete und verfügbare Alternativstandorte gibt.
Das Ansinnen kann nachvollzogen werden, wurde aber von niemanden, auch nicht vom Bündnis für Dachau, in Abrede gestellt.












Die Fragestellung mit den vom Landratsamt vorgelegten drei Varianten wurde dem Bauausschuss vorgelegt und von der Bauverwaltung hierzu eine fachliche Einschätzung gegeben, welche das Bündnis für Dachau, SPD, Grüne und Stadtrat Wolfgang Moll teilten.

Auszug aus der Beschlussvorlage der städtischen Bauverwaltung:
„[…]Alle drei Varianten der geplanten Erweiterung des Landratsamtes fügen sich planungsrechtlich gemäß § 34 BauGB hinsichtlich der geplanten Länge, Höhenentwicklung, Lage auf dem Grundstück, sowie der Bauweise (Variante 3) nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Keine der drei Varianten ist im Rahmen des Einfügens umsetzbar. […]“


Bei der Suche und Bewertung ist dann zu berücksichtigen, dass knapp die Hälfte der Landkreiseinwohner in Dachau und Karlsfeld wohnen und daher sowohl eine attraktive ÖPNV Anbindung wie auch eine gute Erreichbarkeit per Kfz gegeben sein sollte.

Hinzu kommen kurze Wege zu anderen Behörden (Finanzamt, Vermessungsamt, Gericht, Stadtverwaltung, usw.). Außerdem ist eine attraktive Nähe zu Einkaufs-und Restaurantbereichen wünschenswert um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Mittagspause ebenso wie den Besucherinnen und Besuchern Gelegenheit zum Einkauf oder Essen zu geben. Dadurch ergibt sich eine merkliche „Belebung" der Umgebung.
Für die Erreichbarkeit spielt die verkehrsmäßige Erschließung eine zentrale Rolle. Um diese Erschließung geordnet planen zu können, wäre ein Bebauungsplanverfahren zwingend.



Wünschenswert ist dies alles.

Und alles ebenfalls auf der leider veräußerten Grundstücksfläche (vgl. oben) nicht mehr möglich.

Ob die Wünsche am jetzt verbliebenen „Reststandort“ des Landratsamtes noch erfüllt werden können, ist zweifelhaft.

Welche Auswirkungen die monströse Planung auf das Wohngebiet „innere Brucker Straße, Weiherweg, Burgfriedenstraße, Udldinger Hang“, wollen wir an dieser Stelle nicht erörtern.
Eine Erweiterung am Stadtbahnhof Dachau auf den "Maierterrassen" oder am zukünftigen Bahnhofsquartier wären jedenfalls sinnvoller.

Als weiterer, wichtiger Faktor kommt die Zeitschiene und damit die Frage „Warum erst jetzt?" hinzu:

Wie für viele Kommunen regnet es dem Landkreis Dachau auch kein Geld vom Himmel. Der Schwerpunkt der Haushaltswirtschaft in den zurückliegenden Jahren lag und liegt auch zukünftig neben dem notwendigen Schuldenabbau zur Sicherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit -im Schulbau. Mit der Generalinstandsetzung des Josef-Effner-Gymnasiums Dachau, der Errichtung von Mensen an allen drei Landkreisgymnasien, dem Bau einer neuen Realschule in Dachau-Augustenfeld, der Mitfinanzierung der Sanierung der Klosterrealschulen in Weichs und Markt Indersdorf und deren vorheriger Erweiterung, dem Bau eines neuen Werkstattgebäudes für die Berufsschule in Dachau und deren aktueller Gesamtgeneralsanierung mit Ringschluss, der Beteiligung am Neubau einer Realschule in Odelzhausen und der bevorstehenden Standortoptimierung des lgnaz Taschner Gymnasium summieren sich diese Investitionen in die Bildung auf deutlich über 100 Millionen Euro allein in den letzten 10 Jahren und zeigen damit doch sehr deutlich auf, warum eine Erweiterung des Landratsamtes, wenn das auch bedauerlich sein mag, zurückstehen musste. Und nicht zuletzt, der Landkreis erweitert das Landratsamt nicht als Selbstzweck, sondern für die Menschen im gesamten Landkreis, welche der Dienstleistung des Landratsamtes bedürfen; davon wohnen über 47.000 in der Stadt Dachau.
Die Zeitschiene und der durch den Landkreis/Landratsamt vorsätzlich selbst verursachte Zeitdruck (vgl. oben) hat mit der baurechtlichen Beurteilung nichts zu tun.

Herr Landrat Stefan Löwl, als Volljurist und profunder Kenner der Verwaltungspraxis ist Ihnen dies doch bekannt.

Oder bekommt man im Landratsamt Dachau schneller eine (vielleicht baurechtswidrige) Baugenehmigung, weil man als Bauherr Zeitdruck hat. Wir hoffen doch nicht!



Der politische Vortrag steht unserer Auffassung nach in keinem Zusammenhang mit der baurechtlichen Frage der Erweiterung des Landratsamtes.
Ich bedanke mich daher beim Bau- und Planungsausschuss für seine Entscheidung und hoffe, dass wir die weiteren Fragen und Verfahrensschritte mit dem gemeinsamen Ziel hin bekommen, ein gutes, attraktives, den heutigen und zukünftigen Bedürfnissen angepasstes Dienstleistungs-und Verwaltungszentrum zu errichten.

Gerne lade ich den Bau-und Planungsausschuss auch ins Landratsamt ein, um unsere Überlegungen und Planungen detailliert vorzustellen und gemeinsam zu diskutieren.
Richtig wäre es, sich bei der eigenen CSU-Stadtratsfraktion, den Freien Wählern (mit stv. Landrat Dr. Forster) und der FDP (Kreisrat Seidl) zu bedanken, die die Bedürfnisse des Landratsamtes über das geltende Baurecht und über die Interessen der Anlieger im betroffenen Wohngebiet gestellt haben.


Die Einladung zur Diskussion nehmen wir gerne an. Aber nur vor Erteilung eines rechtswidrigen Vorbescheides und dessen Bestandskraft und damit der Schaffung von (teilweiser) vollendeter Tatsachen.

Wir sind nicht blöde!




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