Sonntag, 6. April 2008

Landesbank Verluste und Sparkasse Dachau

Bedingt durch Zahlungsausfälle im Rahmen von Subprime-Geschäften und aufgrund negativer Neubewertungen im Wertpapierbereich sieht sich die BayernLB mit Verlusten und bilanztechnischen Wertminderungen konfrontiert, deren derzeitiges Ausmaß vom Vorstand auf 4,3 Milliarden bilanziert wird.

Über diese 4,3 Milliarden hinaus besitzt die BayernLB ABS-Papiere im Wert von 33 Milliarden Euro, wovon rund 24 Milliarden von Abwertung bedroht sind. Zur Absicherung dieser Papiere wird die BayernLB eine Zweckgesellschaft gründen und gegen Ausfallrisiken von 6 Milliarden Euro abschirmen. Davon werden 1,2 Milliarden Euro durch einen Selbstbehalt der Landesbank getragen, für jeweils 2,4 Milliarden haften die beiden Eigentümer Bayern (also die Steuerzahler) und die bayerischen Sparkassen (also die Kommunen).

Schließlich ist die BayernLB im Rahmen der Übernahme der Hypo Alpe Adria Bank (HAAB) - unabhängig von aktuellen Verlusten - ohnehin gezwungen, ihre dünne Eigenkapitaldecke um einen Betrag von 500 Mio. EUR aufzustocken, eine Aufstockung, die ebenfalls hälftig durch Freistaat und Sparkassen zu finanzieren ist.

Es ist unmittelbar einsichtig, dass dieser gewaltige Finanzbedarf, der sich durch die Krise der BayernLB bereits ergeben hat und noch ergeben wird, erhebliche Relevanz für die Kommunen als Träger der Sparkassen hat.

Sabine Geißler zum Radweg/Golfplatz

Zum Leserbrief von Herrn Jochen Kipka in der Dachauer SZ vom 5./6.April 2008, "Lieber großkopferte Golfer als Polemiker":

Das Problem der Radweg-Golfplatz-Diskussion besteht doch darin, dass ständig mehrere Aspekte vermischt werden:

1. Die Eigentumsfrage: Das Gelände gehört - im Gegensatz zu den anderen Golfplätzen in der Umgebung - dem Freistaat (= Steuerzahler). Der Verein als Pächter blockiert aber ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit (Durchgängigkeit des überregionalen Ammer-Amper-Radweges) und gebiert sich so als hochherrschaftlicher Eigentümer, dem das Allgemeinwohl egal ist - wobei die Frage erlaubt sein muss, wer ihn so agieren lässt und warum.
2. Das Faktum, dass alle anderen Golfclubs in der Gegend das Gefährdungspotentials ihres Sports anscheinend ganz anders sehen - und die Unfallzahlen ihnen wohl recht geben (denn sonst wären sie wegen Gefährdung der Allgemeinheit wohl schon lange geschlossen worden).
Herr Kipka, nennen Sie doch bitte konkrete Zahlen und Beispiele zu Art und Häufigkeit der "schrecklichen Unfälle", die die fliegenden Golfbälle angeblich schon verursacht haben!
3. Eine Vereinspolitik des Sich-Abschottens (aus welchem Grund auch immer), die in einer verzerrten Wahrnehmung der Realität resultiert.
4. Die Ausgangslage: Vor lauter Emotionalität der Diskussion wird - wohl aufgrund dieser Wahrnehmungsverzerrung - total übersehen, dass es doch nur um die Versetzung eines Zaunes um ein paar Meter geht, um den Radweg endlich an der Amper entlang führen zu können. Kein Mensch will den Ammer-Amper-Radweg mitten durch den Golfplatz führen! Und niemand will den Golfern den Spaß an ihrem Sport vermiesen!

Sabine Geißler
Dachau

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