Samstag, 25. März 2017

Landratsamtserweiterung: Ein Anwohner beschreibt die "Farce"

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Hartmann,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Kühnel,

als gebürtiger Dachauer hatte es für mich einen ganz besonderen Stellenwert, als meine Familie und ich vor ca. drei Monaten in unser neu errichtetes Doppelhaus im Weiherweg zogen. Leider sollte die Freude darüber nur von kurzer Dauer sein:

Durch den Artikel in der Online-Ausgabe der Dachauer Nachrichten vom 17.03.2017 wurde ich auf das Bauvorhaben des Landratsamtes, sowie die damit in Zusammenhang stehenden Diskussionen im Rahmen des Bauausschusses aufmerksam.
Diesbezüglich war schwer einzuordnen, ob das bildlich dargestellte Bauvorhaben und die nahe liegend zu vermutende Ausprägung jener Gebäude in die Horizontale, oder die Haltung der CSU für mehr Unverständnis sorgten. Trotz einer nahe liegenden Emotionalität, erübrige ich mir eine nähere Würdigung der CSU-seitigen Ausführungen.

Als an zwei Grundstücksgrenzen anliegender Nachbar (Flur-Nr. 532/6) habe ich mir heute aus naturgemäßem Interesse im Bauamt ein detailliertes Bild des geplanten Vorhabens bzw. der als konkret anzusehenden „Variante 1“ verschafft.

Dabei stehen nachfolgende, planerische Inhalte aus meiner Sicht - resultierend aus den Ausführungen des §34 der bayerischen Bauordnung sowie der Immissionsschutzverordnung - im Widerspruch zu den entsprechenden Vorgaben.

Die neu geplante Gesamtstruktur des Gebäudekomplexes lässt keine ausreichenden Parallelen zur umliegenden Bebauung erkennen, wonach ein „Einfügen in die nähere Umgebung“ zu erkennen wäre.

Die an der Südseite unseres Grundstückes geplante Tiefgaragenabfahrt führt zwangsläufig zu einer Lärmemission, was insbesondere aufgrund der angedachten Grenzbebauung selbiger zu entsprechender Lärmimmission auf unserem Grundstück führt. Insbesondere das Anfahren auf der Ausfahrtsrampe verursacht erfahrungsgemäß einen hohen Geräuschpegel.
Dabei würde ein zwangsläufig erhöhtes Verkehrsaufkommen, resultierend aus einer steigenden Mitarbeiter- und Besucherzahl des Landratsamtes, eine weitere Lärm- und Verkehrsbelastung bedeuten.

Die Überbauung des bestehenden Parkplatzes würde zu einer massiven Abschattung unseres Grundstücks führen und legt die Vermutung nahe, dass das ohnehin bereits vorhandene, durch den Parkplatz emittierte Lärmaufkommen, über Bildung eines „Tunneleffektes“ weiter verstärkt würde.

Bedenken habe ich darüber hinaus, dass sich jener „Tunneleffekt“ aufgrund der geschaffenen „Verbindung“ in Form der überbauten Stellplätze auch auf den hohen Verkehrslärm des  Bürgermeister-Zauner-Rings“ auswirkt. Demnach könnte die hier geplante Bebauung dadurch eine Pegelsteigerung und „Übertragung“ auf mein Grundstück bewirken.

Auch die Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen des Landratsamtes, ergibt sich aus den dargestellten Modellen nicht. Bei einer derart enormen Erweiterung der Büroflächen ist eine steigende Besucherzahl und entsprechender Parkplatzbedarf obligatorisch.

Die angedachten baulichen Maßnahmen würden zu einer erheblichen Einschränkung der Wohnqualität der benachbarten Bebauungen führen.
In Summe würde dies unweigerlich eine deutliche Abwertung insbesondere meines, sowie auch der betroffenen Nachbargrundstücke bedeuten.

Es mutet an wie eine Farce, dass ausgerechnet jene Behörde, welche im Rahmen der originären Tätigkeiten ihres Aufgabengebietes hinsichtlich der Bauvorhaben in den Gemeinden des Landkreises beurteilt, ob sich zum Beispiel etwaig geplante Erker, die Höhe eines Kniestocks oder die gewünschte Farbe der Dachziegel „in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen“ einen derart befremdlichen Antrag vorbringt.

Selbstverständlich werde ich, basierend auf den obigen Ausführungen – jedoch erst nach tiefer gehender Auseinandersetzung mit der Materie und Einbeziehung der ebenfalls betroffenen Nachbarn – eine entsprechende Einwendung unter dezidierter Nennung der sachlichen und konkret bezeichneten Punkte, gegen den Vorbescheid bei der Stadt Dachau vorbringen.

Unabhängig von den oben aufgeführten und aus meiner Sicht in Widerspruch zu den rechtlichen Grundlagen stehenden Punkte, bitte ich eine dem Allgemeinwohl zuträgliche, das Stadtbild Dachaus fördernde sowie die unmittelbar betroffene Nachbarschaft schützende Lösung zu unterstützen.

Eine in diesem Maße mit negativen Auswirkungen für die Nachbarbebauung behaftete Bebauung kann - auch wenn es sich um nachbarschaftliche „Einzelschicksale“ handelt - nicht im Einklang eines lebenswerten Dachaus stehen, dass die Belange aller Bürger in notwendigem Maße würdigt.

Im Falle einer Umsetzung dieses Vorhabens persönlich am stärksten betroffen, bitte ich um Ihr weiteres Engagement, dass ein in Relation zur Umgebungsbebauung derart abwegiger Komplex nicht realisiert werden kann und alternative Lösungswege erarbeitet werden.

Ich bedanke mich für Ihre Zeit und Mühe und verbleibe mit

freundlichen Grüßen,
Alexander Böswirth

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Alexander Böswirth
Weiherweg 12 b
85221 Dachau

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