Sonntag, 18. November 2012

Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz und wie funktioniert es?


Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt seit dem Jahr 2000, wie der erneuerbare Strom in das Netz eingespeist und finanziert wird. Da die Produktion von erneuerbarem Strom zunächst teurer ist, legt die sogenannte EEG-Umlage diese Mehrkosten auf die Stromverbraucher um. Für jede einzelne erneuerbare Kilowattstunde, die ins Netz eingespeist wird, erhält der Produzent eine Vergütungszahlung von den Netzbetreibern. Der eingespeiste Strom wird dann von den Netzbetreibern verkauft. Die Differenz zwischen den höheren Vergütungszahlungen für den Strom aus Erneuerbaren Energien und den niedrigeren erzielten Erlösen bei der Vermarktung dieses Stroms wird über die EEG-Umlage auf die Stromverbraucher umgelegt.
(Aus: „Erneuerbare Energien als Preistreiber? Argumente zur Versachlichung einer hitzigen Debatte“; Greenpeace Okt.2012)

Führen Stadtwerke Dachau die Bürger in die Irre?


Im neuen Bürgermagazin (Nov. 2012) „werben“ die Stadtwerke auf ihre ganz spezielle Weise für die EEG-Umlage

Die als Werbung gekennzeichnete Information der Stadtwerke auf Seite 19 steht unter folgender Überschrift:
„AUSWIRKUNGEN DES ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ:

EEG-Umlage finanziert Atomkraft-Ausstieg“

Allein schon diese Überschrift ist unlogisch und von der Aussage her falsch. Warum?
1.      Welche Auswirkungen hat das EEG? Es fördert ausschließlich die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen und zwar mit unerwartet hoher Wirkung. In nur 12 Jahren hat sich die Stromproduktion aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse von vier bis fünf Prozent auf 25 Prozent der gesamten deutschen Stromproduktion vervielfacht. Das hatte im Jahr 2000, dem Beginn des EEG, niemand erwartet. Soweit die rein quantitative Auswirkung. Daneben hat das EEG aber noch eine ganz andere Auswirkung: Es fördert die dezentrale Stromherstellung, also eine Energiewende unter breiter Beteiligung von engagierten Bürgern und Genossenschaften, und damit die Abkehr von Großkraftwerken und deren wirtschaftlich übermächtigen Konzerneignern. Das war in 2000 vom Gesetzgeber so gewollt, wurde zehn Jahre lang von den großen Stromkonzernen nicht ernst genommen, wird aber jetzt mit allen Mitteln bekämpft, weil die vier Großen ihre Felle davonschwimmen sehen.  Das sind kurz zusammengefasst die Auswirkungen des EEG. Mit der behaupteten Finanzierung des Atomausstiegs durch die EEG-Umlage hat es nicht das Geringste zu tun. Der sog. erste Atomausstieg unter Rot-Grün war vom EEG nicht beeinflusst, denn er war gar kein echter Ausstieg. Der zweite, leider nur halbherzige Ausstieg in 2011 war, wie jeder weiß, eine Reaktion auf die Atomkatastrophe in Japan, hatte also mit dem EEG erst recht nichts zu tun.

2.      Was wird von der EEG-Umlage finanziert? Sie finanziert alle Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse, Erdwärme und zwar nur solange, bis diese neuen Technologien Marktreife erlangt haben, sich also ohne weitere Förderung selbst tragen können. Was soll das mit der Finanzierung des Atomausstiegs zu tun haben? Wäre denn die EEG-Umlage ohne Atomausstieg niedriger? Warum polemisieren die Stadtwerke mit einer dummen und völlig falschen Behauptung gegen die Erneuerbaren Energien?

Im weiteren Text versuchen die Stadtwerke dann etwas umständlich, den Mechanismus des EEG zu erklären, lassen aber entscheidende Tatsachen weg. Das sog. EEG-Paradoxon wird völlig ausgeklammert: Je mehr Erneuerbarer Strom an der Strombörse gehandelt wird, desto mehr sinkt dort der Strompreis. Folge: Die Differenz zwischen fester EEG-Vergütung und Strompreis steigt und damit die EEG-Umlage. Die Erneuerbaren werden so zum Opfer ihres eigenen Erfolges. Geben die Stadtwerke wenigstens ihren niedrigeren Einkaufspreis an der Börse an ihre Dachauer Stromkunden weiter? Dazu erfährt man leider nichts.

Nächste Tatsache: das Industrieprivileg. Strom-Großverbraucher zahlen nur einen symbolisch kleinen Anteil an der EEG-Umlage. Ihr Stromverbrauch beträgt 18 Prozent vom Gesamtverbrauch in Deutschland, aber sie zahlen nur 0,5 Prozent der Umlage. Dadurch werden die privaten Haushalte und kleinere Unternehmen umso höher belastet. Das soll der Dachauer Stromkunde nicht wissen? Seit 2012 werden Industriebetriebe mit sehr hohem Stromverbrauch sogar von der Netznutzungsgebühr befreit, daher müssen wir Bürger mehr für das Netz zahlen. Auch das geht uns in Dachau nichts an? 

Der letzte Satz der Stadtwerke-Werbung enthält noch eine satte Irreführung. Hier heißt es, die neue Umlage von 0,25 ct/kWh fördere den Ausbau von Windkraftanlagen. Das ist schlicht falsch. In Wahrheit handelt es sich um eine Entschädigungsumlage für Offshore-Windenergie: Die Verbraucher sollen haften, wenn sich die Netzanbindung von Offshore-Anlagen verzögert. Mit anderen Worten, wir Verbraucher sollen den Ertragsausfall der Offshore-Windparks  zahlen, weil die privaten Netzbetreiber den Anschluss nicht rechtzeitig auf die Reihe kriegen. So etwas darf der Dachauer Stromkunde nicht wissen, man schwindelt ihn lieber an. 

Dachau, 15.11.2012
Emmo Frey


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