Die Entwicklung der Kreisumlage war das bestimmende Thema bei der Haushaltsdebatte in der letzten Stadtratssitzung in diesem Jahr. Sie soll bis auf 50 Punkte steigen, was für die Stadt Dachau zusätzlich 2 Mio € zu den jetzigen Betrag von rund 29 Mio bedeutet.
Klar ist, das gilt dann für die nächsten 25 Jahre, denn der Neubau des Landratsamtes wird mit Abbruch und Zwischensauslagerung einzig und allein über die Kreisumlage finanziert werden, denn Landrat Löwl wird im Merkur zitiert: "Konkrete Kosten, so Löwl, könne heute noch kein Mensch seriös schätzen. Fest steht nur, dass es keine staatlichen Zuschüsse für den Bau geben wird."
So wird es dann auch nicht bei den 70 Mio € bleiben, die in den Raum gestellt wurden. Wenn es nach Stadt- und Kreisrat Schiller (CSU) geht, müssen auf Baukostenprognosen ohnehin nochmal 30% draufgepackt werden.
Berichte dazu in den
Dachauer SZ: Kritik an Erhöhung der Kreisumlage/Falsches Zeichen
Dachauer Nachrichten/Münchner Merkur: Stadträte wettern gegen Kreisumlage
Posts mit dem Label Stadtrat werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Stadtrat werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Donnerstag, 13. Dezember 2018
Montag, 5. November 2018
Di 6.11.18 18:00h - Stadtrat
1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Marktgebühren in der Stadt Dachau
2. 8.Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der städtischen Kunsteisbahn;
Beteiligung der Stadt Dachau an der Bayerischen Ehrenamtskarte
3. Sportförderrichtlinien - Änderung Pauschalzuschusss Sommerstockbahnanlagen
4. Verschiedenes öffentlich
2. 8.Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der städtischen Kunsteisbahn;
Beteiligung der Stadt Dachau an der Bayerischen Ehrenamtskarte
3. Sportförderrichtlinien - Änderung Pauschalzuschusss Sommerstockbahnanlagen
4. Verschiedenes öffentlich
Dienstag, 26. Juni 2018
Di 26.06.2018 18h - Stadtrat
1. Ignaz-Taschner-Straße 14
Flächennutzungsplanänderung 'Ehemalige Schule Mitterndorf'
Billigung der Planung für das frühzeitige Beteiligungsverfahren
2. Sportförderrichtlinien - Änderung des Pauschalzuschusses für Tennisfreiplätze
3. Dienstreisen des Oberbürgermeisters; Bericht
4. Verschiedenes öffentlich
Flächennutzungsplanänderung 'Ehemalige Schule Mitterndorf'
Billigung der Planung für das frühzeitige Beteiligungsverfahren
2. Sportförderrichtlinien - Änderung des Pauschalzuschusses für Tennisfreiplätze
3. Dienstreisen des Oberbürgermeisters; Bericht
4. Verschiedenes öffentlich
Donnerstag, 11. Januar 2018
Antrag: Recht des Stadtrats auf Informationen zu Gewerbesteuerzahlungen
Antrag der Fraktionen CSU, Grüne, Bündnis für Dachau, ÜB, FW, sowie BfD, AG Moll/Seidl
Antrag: Recht des Stadtrats auf Informationen zu Gewerbesteuerzahlungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Hartmann,
Das Gewerbesteueraufkommen hat und wird uns weiter beschäftigen. Im Rahmen der Bürger-beteiligung zum Gewerbeentwicklungskonzept war dies ein Thema. Im Rahmen von Entschei-dungen im Bauplanungsrecht (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne u.a.) werden Fragen zum Gewerbesteueraufkommen in Dachau innerhalb des Stadtrates gestellt werden.
Wenn die Mitglieder des Stadtrates qualifiziert eine nachhaltige Politik für die Stadt machen wollen, dann müssen sie auf Augenhöhe mitdiskutieren können. Unabhängig vom Sachverhalt hat der Stadtrat die Verwaltung zu kontrollieren. Wenn ihm die Grundlagen dafür nicht zu Verfügung gestellt werden (dürfen) – wie in ganz Bayern Praxis – ist das nicht möglich. Wir möchten die in Bayern praktizierte Praxis in Frage stellen.
Auch nach dem Bündnis-Antrag vom 13.02.2017, behandelt im Haupt- und Finanzausschusses des Stadtrates am 28.06.2017 als Tagesordnungspunkt 3, ist weiter unklar, welche "Gestaltungsmöglichkeiten" Unternehmen bei der Gewerbesteuer haben. Daher möchten wir durch unseren folgenden Antrag eine größere Transparenz für den Stadtrat zu dem Thema Gewerbesteuer erreichen, um zukünftige Entscheidungen für unsere Stadtentwicklung auf fundierter Basis und vor dem Hintergrund knapper Flächen treffen zu können.
Die Stadtratsfraktionen stellen daher folgenden Antrag:
1.) Die Stadtverwaltung informiert mindestens einmal jährlich in nicht-öffentlicher Sitzung die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses bzw. hilfsweise den Stadtrat über das Gewerbesteueraufkommen in der Stadt und legt eine Liste der größten 25 Gewerbesteuerzahler im Bereich der Stadt Dachau mit Angabe des jeweiligen Gewerbesteueraufkommens und der Bemessungsgrundlagen hierfür bezogen auf den einzelnen Gewerbesteuerzahler vor.
2.) Da erfahrungsgemäß das Aufkommen der Gewerbesteuer von Jahr zu Jahr starken Schwankungen unterliegt, ist die unter Ziffer 1 dieses Antrages genannte Aufstellung jeweils für einen Zeitraum der letzten vier Kalenderjahre (2012-2016) darzustellen.
Begründung
In der Bauausschusssitzung vom 24.10.2017 trat bei mehreren Tagesordnungspunkten die Frage auf, wie der Stadtrat Entscheidungen über Gewerbeflächenausweisungen und die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes treffen soll, wenn ihm die hierfür notwendigen Informationen und Grundlagen, insbesondere hinsichtlich des aktuell bestehenden Gewerbe-steueraufkommens, nicht zur Verfügung stehen. In der Sitzung hatten hierauf mehrere Ausschuss-mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses parteiübergreifend ausdrücklich hingewiesen.
In der Beschlussvorlage zum Tagesordnungspunkt 3 des Haupt- und Finanzausschusses wurde eine Einschätzung einer mit der Fragestellung beauftragten nicht namentlich benannten Rechts-anwaltskanzlei den Ausschussmitgliedern bekannt gegeben. Aufgrund dieser Einschätzung sahen wir uns veranlasst, ebenfalls die aufgeworfene Frage einer juristischen Prüfung zu unterziehen.
Wir legen diesem Antrag als Anlage 1 die entsprechenden Kommentarfundstellen der maßgeblichen Kommentare zur Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO) vor und dürfen hierbei insbes. auf die gelb markierten zentralen Aussagegen verweisen. Als Ergebnis ist offensichtlich, dass dem Stadtrat nach entsprechender Antragsstellung und Beschluss des Stadtrats ein klagbarer Auskunftsanspruch gemäß Art. 30 Abs. 2 BayGO gegen den Oberbürgermeister zusteht.
Dies betrifft insbes. alle Fragestellungen, die mit Entscheidungen des Stadtrates in kausalem Zusammenhang stehen und die für die Entscheidung des Kollegialorgans Stadtrat daher von Bedeutung sind.
Eine Einschränkung kann sich aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen bzw. der Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen ergeben. Zu letzteren berechtigten Interessen gehört ebenfalls die Wahrung des Steuergeheimnisses gemäß § 30 AO.
Eine Beschränkung aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen besteht für die oben aufgeworfene Frage nicht. Einer Zustimmung bzw. Einwilligung des Betroffenen bedarf es hierfür nicht, da die Auskunftserteilung und damit Nutzung der gewonnenen Daten (Art. 4 Abs. 7 BayDSG) über Art. 17 Abs. 3 BayDSG gerechtfertigt ist. Danach ist die Weitergabe von Daten zur Ausübung des Aufsichts- und Kontrollrechts [hier des Stadtrates nach Art. 30 Abs. 3 BayGO] vom Zweck der Datenerhebung gedeckt.
Eine Beschränkung aufgrund des Steuergeheimnisses gemäß § 30 AO Abgabenordnung besteht ebenfalls nicht. Auf die zwischenzeitlich umfassende Rechtsprechung zum Verhältnis Auskunfts-rechte des Gemeinderates/Stadtrates und Beschränkung durch das Steuergeheimnis nach § 30 AO darf nochmals verwiesen werden.
(Vgl. grundlegend hierzu OVG Nordrhein-Westfalen vom 28.08.1997, Az. 15 A 3432/94 zum Themenbereich Vergnügungssteueraufkommen; VG Wiesbaden vom 08.05.2013 Az. 7 K 1454/12.WI mit nachfolgender Bestätigung durch VGH Hessen vom 15.12.2014 Az. 8 A 1416/13.Z zum Gewerbesteueraufkommen bei Windkraftanlage in der betreffenden Gemeinde; VG Magdeburg vom 09.11.2015 Az. 9 B 745/15 zur Auskunft wegen des Rückganges der Gewerbesteuereinnahmen im Rahmen der Haushaltsplanung).
Die Stellungnahme der namentlich nicht genannten Rechtsanwaltskanzlei geht damit völlig fehl und stellt eine Themaverfehlung der betreffenden Rechtsfrage dar. Wir nehmen daher hier davon Abstand, uns mit dieser verfehlten Stellungnahme inhaltlich auseinanderzusetzen.
Die Beantwortung der Fragestellung ergibt sich schon unmittelbar aus den hier als Anlage 1 vorgelegten Kommentarfundstellen, welche auch der durch die Stadt beauftragten Rechtsanwaltskanzlei zur Verfügung gestanden hätten müssen. Die Durchbrechung des Steuergeheimnisses im Rahmen des gemeindlichen Überwachungs- und Kontrollrechtes nach Art. 30 Abs. 3 BayGO ist gemäß § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO ausdrücklich gesetzlich geregelt und damit ebenfalls gerechtfertigt.
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen wir auf die ausführlichen inhaltlichen Begründungen in oben zitierter Rechtsprechung, welche im Einklang mit den von uns vorgelegten Kommentarfundstellen steht.
Gemeinderatsmitglieder sind deshalb berechtigt, soweit dies für ihre Kontrolltätigkeit erforderlich ist, auch personenbezogene Unterlagen der Verwaltung einzusehen. Es ist davor zu warnen, unter Hinweis auf den Datenschutz bzw. das Steuergeheimnis die Verwaltung gegenüber dem Gemeinderat/Stadtrat vollständig abzuschotten.
Kai Kühnel - Fraktion Bündnis für Dachau
Florian Schiller - Fraktion CSU
Claus Weber – Fraktion Freie Wähler Dachau
Rainer Rösch – Fraktion ÜB
Thomas Kreß - Fraktion der Dachauer Grünen
Norbert Winter- Bürger für Dachau
Jürgen Seidl - AG Moll /Seidl
Anlage: Auszüge aus Wittmann/ Grasser/ Glaser
Bayerische Gemeindeordnung mit Verwaltungsgemeinschaftsordnung, Landkreisordnung und KommZG – Kommentar -
Antrag: Recht des Stadtrats auf Informationen zu Gewerbesteuerzahlungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Hartmann,
Das Gewerbesteueraufkommen hat und wird uns weiter beschäftigen. Im Rahmen der Bürger-beteiligung zum Gewerbeentwicklungskonzept war dies ein Thema. Im Rahmen von Entschei-dungen im Bauplanungsrecht (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne u.a.) werden Fragen zum Gewerbesteueraufkommen in Dachau innerhalb des Stadtrates gestellt werden.
Wenn die Mitglieder des Stadtrates qualifiziert eine nachhaltige Politik für die Stadt machen wollen, dann müssen sie auf Augenhöhe mitdiskutieren können. Unabhängig vom Sachverhalt hat der Stadtrat die Verwaltung zu kontrollieren. Wenn ihm die Grundlagen dafür nicht zu Verfügung gestellt werden (dürfen) – wie in ganz Bayern Praxis – ist das nicht möglich. Wir möchten die in Bayern praktizierte Praxis in Frage stellen.
Auch nach dem Bündnis-Antrag vom 13.02.2017, behandelt im Haupt- und Finanzausschusses des Stadtrates am 28.06.2017 als Tagesordnungspunkt 3, ist weiter unklar, welche "Gestaltungsmöglichkeiten" Unternehmen bei der Gewerbesteuer haben. Daher möchten wir durch unseren folgenden Antrag eine größere Transparenz für den Stadtrat zu dem Thema Gewerbesteuer erreichen, um zukünftige Entscheidungen für unsere Stadtentwicklung auf fundierter Basis und vor dem Hintergrund knapper Flächen treffen zu können.
Die Stadtratsfraktionen stellen daher folgenden Antrag:
1.) Die Stadtverwaltung informiert mindestens einmal jährlich in nicht-öffentlicher Sitzung die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses bzw. hilfsweise den Stadtrat über das Gewerbesteueraufkommen in der Stadt und legt eine Liste der größten 25 Gewerbesteuerzahler im Bereich der Stadt Dachau mit Angabe des jeweiligen Gewerbesteueraufkommens und der Bemessungsgrundlagen hierfür bezogen auf den einzelnen Gewerbesteuerzahler vor.
2.) Da erfahrungsgemäß das Aufkommen der Gewerbesteuer von Jahr zu Jahr starken Schwankungen unterliegt, ist die unter Ziffer 1 dieses Antrages genannte Aufstellung jeweils für einen Zeitraum der letzten vier Kalenderjahre (2012-2016) darzustellen.
Begründung
In der Bauausschusssitzung vom 24.10.2017 trat bei mehreren Tagesordnungspunkten die Frage auf, wie der Stadtrat Entscheidungen über Gewerbeflächenausweisungen und die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes treffen soll, wenn ihm die hierfür notwendigen Informationen und Grundlagen, insbesondere hinsichtlich des aktuell bestehenden Gewerbe-steueraufkommens, nicht zur Verfügung stehen. In der Sitzung hatten hierauf mehrere Ausschuss-mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses parteiübergreifend ausdrücklich hingewiesen.
In der Beschlussvorlage zum Tagesordnungspunkt 3 des Haupt- und Finanzausschusses wurde eine Einschätzung einer mit der Fragestellung beauftragten nicht namentlich benannten Rechts-anwaltskanzlei den Ausschussmitgliedern bekannt gegeben. Aufgrund dieser Einschätzung sahen wir uns veranlasst, ebenfalls die aufgeworfene Frage einer juristischen Prüfung zu unterziehen.
Wir legen diesem Antrag als Anlage 1 die entsprechenden Kommentarfundstellen der maßgeblichen Kommentare zur Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO) vor und dürfen hierbei insbes. auf die gelb markierten zentralen Aussagegen verweisen. Als Ergebnis ist offensichtlich, dass dem Stadtrat nach entsprechender Antragsstellung und Beschluss des Stadtrats ein klagbarer Auskunftsanspruch gemäß Art. 30 Abs. 2 BayGO gegen den Oberbürgermeister zusteht.
Dies betrifft insbes. alle Fragestellungen, die mit Entscheidungen des Stadtrates in kausalem Zusammenhang stehen und die für die Entscheidung des Kollegialorgans Stadtrat daher von Bedeutung sind.
Eine Einschränkung kann sich aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen bzw. der Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen ergeben. Zu letzteren berechtigten Interessen gehört ebenfalls die Wahrung des Steuergeheimnisses gemäß § 30 AO.
Eine Beschränkung aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen besteht für die oben aufgeworfene Frage nicht. Einer Zustimmung bzw. Einwilligung des Betroffenen bedarf es hierfür nicht, da die Auskunftserteilung und damit Nutzung der gewonnenen Daten (Art. 4 Abs. 7 BayDSG) über Art. 17 Abs. 3 BayDSG gerechtfertigt ist. Danach ist die Weitergabe von Daten zur Ausübung des Aufsichts- und Kontrollrechts [hier des Stadtrates nach Art. 30 Abs. 3 BayGO] vom Zweck der Datenerhebung gedeckt.
Eine Beschränkung aufgrund des Steuergeheimnisses gemäß § 30 AO Abgabenordnung besteht ebenfalls nicht. Auf die zwischenzeitlich umfassende Rechtsprechung zum Verhältnis Auskunfts-rechte des Gemeinderates/Stadtrates und Beschränkung durch das Steuergeheimnis nach § 30 AO darf nochmals verwiesen werden.
(Vgl. grundlegend hierzu OVG Nordrhein-Westfalen vom 28.08.1997, Az. 15 A 3432/94 zum Themenbereich Vergnügungssteueraufkommen; VG Wiesbaden vom 08.05.2013 Az. 7 K 1454/12.WI mit nachfolgender Bestätigung durch VGH Hessen vom 15.12.2014 Az. 8 A 1416/13.Z zum Gewerbesteueraufkommen bei Windkraftanlage in der betreffenden Gemeinde; VG Magdeburg vom 09.11.2015 Az. 9 B 745/15 zur Auskunft wegen des Rückganges der Gewerbesteuereinnahmen im Rahmen der Haushaltsplanung).
Die Stellungnahme der namentlich nicht genannten Rechtsanwaltskanzlei geht damit völlig fehl und stellt eine Themaverfehlung der betreffenden Rechtsfrage dar. Wir nehmen daher hier davon Abstand, uns mit dieser verfehlten Stellungnahme inhaltlich auseinanderzusetzen.
Die Beantwortung der Fragestellung ergibt sich schon unmittelbar aus den hier als Anlage 1 vorgelegten Kommentarfundstellen, welche auch der durch die Stadt beauftragten Rechtsanwaltskanzlei zur Verfügung gestanden hätten müssen. Die Durchbrechung des Steuergeheimnisses im Rahmen des gemeindlichen Überwachungs- und Kontrollrechtes nach Art. 30 Abs. 3 BayGO ist gemäß § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO ausdrücklich gesetzlich geregelt und damit ebenfalls gerechtfertigt.
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen wir auf die ausführlichen inhaltlichen Begründungen in oben zitierter Rechtsprechung, welche im Einklang mit den von uns vorgelegten Kommentarfundstellen steht.
Gemeinderatsmitglieder sind deshalb berechtigt, soweit dies für ihre Kontrolltätigkeit erforderlich ist, auch personenbezogene Unterlagen der Verwaltung einzusehen. Es ist davor zu warnen, unter Hinweis auf den Datenschutz bzw. das Steuergeheimnis die Verwaltung gegenüber dem Gemeinderat/Stadtrat vollständig abzuschotten.
Kai Kühnel - Fraktion Bündnis für Dachau
Florian Schiller - Fraktion CSU
Claus Weber – Fraktion Freie Wähler Dachau
Rainer Rösch – Fraktion ÜB
Thomas Kreß - Fraktion der Dachauer Grünen
Norbert Winter- Bürger für Dachau
Jürgen Seidl - AG Moll /Seidl
Anlage: Auszüge aus Wittmann/ Grasser/ Glaser
Bayerische Gemeindeordnung mit Verwaltungsgemeinschaftsordnung, Landkreisordnung und KommZG – Kommentar -
Dienstag, 5. Dezember 2017
12.12.2017 18:00h - Stadtrat
1. Feuerwehrbedarfsplan
2. Gemeinschaftsunterkunft Kufsteiner Straße, Flächennutzungsplanänderung, Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
3. Raumsituation Grundschule Ost; weitere außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln
4. Beteiligungsbericht 2015
5. Feststellung des Jahresabschlusses 2016
6. Etatfestlegungen und Erlass der Haushaltssatzung der Bürgerspitalstiftung Dachau für das Haushaltsjahr 2018
7. Etatfestlegungen und Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Dachau für das Haushaltsjahr 2018
8. Verschiedenes öffentlich
2. Gemeinschaftsunterkunft Kufsteiner Straße, Flächennutzungsplanänderung, Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
3. Raumsituation Grundschule Ost; weitere außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln
4. Beteiligungsbericht 2015
5. Feststellung des Jahresabschlusses 2016
6. Etatfestlegungen und Erlass der Haushaltssatzung der Bürgerspitalstiftung Dachau für das Haushaltsjahr 2018
7. Etatfestlegungen und Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Dachau für das Haushaltsjahr 2018
8. Verschiedenes öffentlich
Mittwoch, 8. November 2017
Stadtrat beschließt Folgekostenpapier zur Baulandentwicklung
Nach vier Jahren Vorarbeit ist es gelungen einstimmig die Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung - Folgekosten und Wohnungsbauförderung zu verabschieden.
Worte wie "sozialgerechte Bodennutzung" oder "Abschöpfen" kommen darin nicht mehr vor. Und das ist auch richtig so, denn es suggerierte nur, das Grundstücksbesitzern etwas genommen würde, doch das war und ist nicht der Fall. Im Gegenteil: die Stadt beschenkt bei der Ausweisung von neuen Baugebieten die Grundstücksbesitzer, denn mindestens 50 % des Mehrwerts bleiben den Grundstücksbesitzern.
Dass die Folgekosten für Schulen und Kindergarteneinrichtungen in Ansatz gebracht und mind. 30% geförderter Wohnungsbau gefordert werden ist ebenso Bestandteil wie das Dachauer Modell für Wohnraumförderung von Eigentumswohnungen.
Zur Anwendung werden die Regeln nur gebracht wenn die Geschossfläche für Wohnnutzungen mehr als 500m2 beträgt. In der Vergangenheit wurden die alten Regeln umgangen, indem Bebauungspläne in "Teilbebauungspläne" zerstückelt wurden. Mit der neuen Grenze wird diesem Vorgehen ein Riegel vorgeschoben.
Eins ist uns klar, auch die neuen Grundsätze werden die Folgekosten für die Stadt Dachau nicht in Gänze sondern nur zu einem Anteil kompensieren können. Und so ist auch zukünftig abzuwägen, ob die Ausweisung von neuem Bauland von Vorteil ist. Die Dachauer Bürger mit Ausnahme der Bauträger wünschen sich eine Begrenzung des Wachstums. Dem entgegen steht die Landes-, Bundes- und Europapolitik die mit den Metropolregionen eine Politik zum Schaden des Münchner Umlands eben keine Wirtschaftspolitik mehr betreiben sondern den Märkten freien Lauf lassen.
Worte wie "sozialgerechte Bodennutzung" oder "Abschöpfen" kommen darin nicht mehr vor. Und das ist auch richtig so, denn es suggerierte nur, das Grundstücksbesitzern etwas genommen würde, doch das war und ist nicht der Fall. Im Gegenteil: die Stadt beschenkt bei der Ausweisung von neuen Baugebieten die Grundstücksbesitzer, denn mindestens 50 % des Mehrwerts bleiben den Grundstücksbesitzern.
Dass die Folgekosten für Schulen und Kindergarteneinrichtungen in Ansatz gebracht und mind. 30% geförderter Wohnungsbau gefordert werden ist ebenso Bestandteil wie das Dachauer Modell für Wohnraumförderung von Eigentumswohnungen.
Zur Anwendung werden die Regeln nur gebracht wenn die Geschossfläche für Wohnnutzungen mehr als 500m2 beträgt. In der Vergangenheit wurden die alten Regeln umgangen, indem Bebauungspläne in "Teilbebauungspläne" zerstückelt wurden. Mit der neuen Grenze wird diesem Vorgehen ein Riegel vorgeschoben.
Eins ist uns klar, auch die neuen Grundsätze werden die Folgekosten für die Stadt Dachau nicht in Gänze sondern nur zu einem Anteil kompensieren können. Und so ist auch zukünftig abzuwägen, ob die Ausweisung von neuem Bauland von Vorteil ist. Die Dachauer Bürger mit Ausnahme der Bauträger wünschen sich eine Begrenzung des Wachstums. Dem entgegen steht die Landes-, Bundes- und Europapolitik die mit den Metropolregionen eine Politik zum Schaden des Münchner Umlands eben keine Wirtschaftspolitik mehr betreiben sondern den Märkten freien Lauf lassen.
Dachau bereitet neuen Flächennutzungsplan vor - Bürger wollen mehr Grün und Erholungsflächen
Mit Mehrheit aber gegen 14 Stimmen hat der Stadtrat beschossen einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen. Die Gegenstimmen kritisierten aber nicht das Vorhaben an sich, sondern den Zeitpunkt, der als zu früh gewertet wurde. Interessant waren die Anlagen zur Beschlussvorlage, die sich auf die Bürgerumfrage der Bürgerversammlungen bezog.
Demnach wünschen sich die Dachauer überwiegend
- eine Begrenzung des Wachstums (73:46)
- ein Wachstum im Bestand und weniger an den Rändern (61:52)
- Die Ausweisung von neuen Grün- und Erholungsflächen (115:3)
- Die Ausweisung neuer Gewerbeflächen zur Finanzierung der städtischen Aufgaben (82:39)
Gerade letztere beiden Punkte stehen in arger Konkurrenz, und die Ausweisung von neuen Grün- und Erholungsflächen musste bisher immer zurückstehen, da ist Nachholbedarf vorhanden.
Demnach wünschen sich die Dachauer überwiegend
- eine Begrenzung des Wachstums (73:46)
- ein Wachstum im Bestand und weniger an den Rändern (61:52)
- Die Ausweisung von neuen Grün- und Erholungsflächen (115:3)
- Die Ausweisung neuer Gewerbeflächen zur Finanzierung der städtischen Aufgaben (82:39)
Gerade letztere beiden Punkte stehen in arger Konkurrenz, und die Ausweisung von neuen Grün- und Erholungsflächen musste bisher immer zurückstehen, da ist Nachholbedarf vorhanden.
Sonntag, 29. Oktober 2017
Di 07.11.17 18:00h - Stadtrat
1. Würdigung: 50 Jahre Syrius und Emma Eberle Stiftung
2. Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung
Folgekosten und Wohnungsbauförderung
Punkt 3 Dachauer Modell zur Wohnraumförderung
3. Räumliche Entwicklung Dachau
zukünftige Flächennutzungen gesamtes Stadtgebiet
Mitbehandlung Antrag der SPD-Fraktion vom 09.03.2015
4. Bewohnerparkzone Augustenfeld, Parkgebührenordnung
5. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat
Bestimmung des Amtsblattes; Wertgrenzen für Nachträge;
6. Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Unterhalt von baulichen Anlagen
7. Verschiedenes öffentlich
2. Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung
Folgekosten und Wohnungsbauförderung
Punkt 3 Dachauer Modell zur Wohnraumförderung
3. Räumliche Entwicklung Dachau
zukünftige Flächennutzungen gesamtes Stadtgebiet
Mitbehandlung Antrag der SPD-Fraktion vom 09.03.2015
4. Bewohnerparkzone Augustenfeld, Parkgebührenordnung
5. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat
Bestimmung des Amtsblattes; Wertgrenzen für Nachträge;
6. Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Unterhalt von baulichen Anlagen
7. Verschiedenes öffentlich
Donnerstag, 28. September 2017
Versagen des Kultusministeriums - Stadt Dachau springt für Spänle ein und finanziert 2. Schulküche
Dachauer SZ 28.09.17 Link: Neue Küche für die Mittelschule
Während die Lehrerinnen, also die Fachkräfte auf der unteren Ebene, der Mittelschule dem Stadtrat darlegten, dass eine zweite Küche aus organisatorischen Gründen zwingend notwendig ist, besteht die Regierung von Oberbayern auf ihre Richtlinien und förderte eine 2. Küche ab einer Anzahl von 36 Klassen. Dass aber eine Schule mit dem Schulprofil Sport andere Rahmenbedingungen als eine andere hat spielt für die Regierung keine Rolle.
Letztendlich sind die Beamten in der Regierung der verlängerte Arm des Kultusministeriums und dort sitzt ein gewisser Herr Spänle von der CSU. Dass diese Regierung es auf allen Ebenen nicht kann, wird auch im Kleinem deutlich. Dass die Dachauer CSU mit ihrem Vertreter Seidenath im Landtag keine Lösung herbeizuführen suchte, kann jeder werten wie er will.
Warum einige CSUler an der Abstimmung nicht teilnahmen kann nach der Geschäftsordnung nur einen Grund haben: sie waren befangen. Doch in dieser Konstellation kann man sich keine Befangenheit vorstellen, dann bleibt nur ein Schluss: sie haben sich verdrückt. Dafür wurden sie nicht gewählt.
Während die Lehrerinnen, also die Fachkräfte auf der unteren Ebene, der Mittelschule dem Stadtrat darlegten, dass eine zweite Küche aus organisatorischen Gründen zwingend notwendig ist, besteht die Regierung von Oberbayern auf ihre Richtlinien und förderte eine 2. Küche ab einer Anzahl von 36 Klassen. Dass aber eine Schule mit dem Schulprofil Sport andere Rahmenbedingungen als eine andere hat spielt für die Regierung keine Rolle.
Letztendlich sind die Beamten in der Regierung der verlängerte Arm des Kultusministeriums und dort sitzt ein gewisser Herr Spänle von der CSU. Dass diese Regierung es auf allen Ebenen nicht kann, wird auch im Kleinem deutlich. Dass die Dachauer CSU mit ihrem Vertreter Seidenath im Landtag keine Lösung herbeizuführen suchte, kann jeder werten wie er will.
Warum einige CSUler an der Abstimmung nicht teilnahmen kann nach der Geschäftsordnung nur einen Grund haben: sie waren befangen. Doch in dieser Konstellation kann man sich keine Befangenheit vorstellen, dann bleibt nur ein Schluss: sie haben sich verdrückt. Dafür wurden sie nicht gewählt.
Dienstag, 26. September 2017
Di 26.09.2017 18:00h - Stadtrat
1. Besetzung des Stiftungsrates der Bürgerstiftung Stadt Dachau
- Die Sitzungsvorlage/Anlage wird nachversendet. -
2. Von der Tagesordnung genommen:
Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung
Folgekosten und Wohnungsbauförderung
3. Mittelschule Dachau-Süd Umbau und Erweiterung;
Zweite Schulküche
4. Verschiedenes öffentlich
- Die Sitzungsvorlage/Anlage wird nachversendet. -
2. Von der Tagesordnung genommen:
Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung
Folgekosten und Wohnungsbauförderung
3. Mittelschule Dachau-Süd Umbau und Erweiterung;
Zweite Schulküche
4. Verschiedenes öffentlich
Sonntag, 23. Juli 2017
Di 25.07.2017 18:00h - Stadtrat
1. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte der Stadt Dachau (Gebührensatzung zur Unterkunftssatzung)
Neufassung der Satzung über die Benutzung der Unterkünfte der Stadt Dachau (Unterkunftssatzung)
2. Augustenfeld Nord
Fortschreibung Rahmenplanung
Abschluss informelle Planung und weitere Vorgehensweise
-Der Sachverhalt wird nachgesandt-
3. Gemeinschaftsunterkunft an der Kufsteiner Straße
Abwägung frühzeitige Beteiligung
-Der Sachverhalt wird nachgesandt-
4. Ignaz-Taschner-Straße 14
Einleitung eines Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens
„Ehemalige Schule Mitterndorf“
-Der Sachverhalt wird nachgesandt-
5. Dienstreisen des Oberbürgermeisters; Bericht
6. Konrad-Adenauer-Straße 12
Umbau, Anbau und Umnutzung des bestehenden Hotels in eine Wohnanlage mit Tiefgarage
Wiederholte Behandlung
7. Verschiedenes öffentlich
Neufassung der Satzung über die Benutzung der Unterkünfte der Stadt Dachau (Unterkunftssatzung)
2. Augustenfeld Nord
Fortschreibung Rahmenplanung
Abschluss informelle Planung und weitere Vorgehensweise
-Der Sachverhalt wird nachgesandt-
3. Gemeinschaftsunterkunft an der Kufsteiner Straße
Abwägung frühzeitige Beteiligung
-Der Sachverhalt wird nachgesandt-
4. Ignaz-Taschner-Straße 14
Einleitung eines Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens
„Ehemalige Schule Mitterndorf“
-Der Sachverhalt wird nachgesandt-
5. Dienstreisen des Oberbürgermeisters; Bericht
6. Konrad-Adenauer-Straße 12
Umbau, Anbau und Umnutzung des bestehenden Hotels in eine Wohnanlage mit Tiefgarage
Wiederholte Behandlung
7. Verschiedenes öffentlich
Montag, 3. Juli 2017
Di 04.07.2017 18:00h - Stadtrat
1. Otto-Kohlhofer-Weg
Bebauungsplan 165/14 „Otto-Kohlhofer-Weg“
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
2. Östlich Theodor-Heuss-Straße/Nördlich Feldstraße
Einleitung eines Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens
Sportpark, TSV-Aussiedlung
3. Stiftung Max Mannheimer Haus
Neufassung der Stiftungssatzung
4. Änderung der Bädergebührensatzung
5. Verschiedenes öffentlich
Bebauungsplan 165/14 „Otto-Kohlhofer-Weg“
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
2. Östlich Theodor-Heuss-Straße/Nördlich Feldstraße
Einleitung eines Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens
Sportpark, TSV-Aussiedlung
3. Stiftung Max Mannheimer Haus
Neufassung der Stiftungssatzung
4. Änderung der Bädergebührensatzung
5. Verschiedenes öffentlich
Samstag, 27. Mai 2017
Di 30.05.2017 18:00 Uhr Stadtrat
- 1.Änderung der Friedhofssatzung
- 2.Änderung der Friedhofsgebührensatzung
- 3.Bürgerentscheid zu geplantem Windrad (am Sigmertshauser Holz) und künftigen Windkraftanlagen im Stadtgebiet
Antrag StR Moll vom 08.05.2017 - 4.Änderung der Sportförderrichtlinien
Stadtratsantrag der Ausschussgemeinschaft Moll/Seidl vom 15.03.2017 - 5.Neufassung der Kulturförderrichtlinien
- 6.Südlich Siemensstraße
Bebauungsplan 166/15 "Südlich Siemensstraße"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss - 7.Eduard- Ziegler-Straße 3 in Dachau
H82 Mittelschule Süd, Sanierung und Erweiterung
Freigabe der Entwurfsplanung und Kostenberechnung - 8.Verschiedenes öffentlich
Dienstag, 2. Mai 2017
Di 02.05.2017 18:00 Uhr - Stadtrat
1. Jugendrat Dachau; Satzungsänderung 2017
2. Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung E 004 Augustenanger
Erschließung der Grundstücke im Umgriff des Aufstellungsbeschlusses der Klarstellungs-
und Einbeziehungssatzung
3. Geschwister-Scholl-Straße 4
Bebauungsplan 168/16 "Augustenfeld Mitte - Gemeinbedarfsfläche Schule"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
4. Bürgerantrag zur Bürgerversammlung gegen geplante Windkraftanlage Gemarkung
Pellheim vom 25.02.2017
5. Raumsituation Grundschule Ost - Vorgehen bis Ende 2017
6. Raumsituation Grundschule Ost;
außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln und überplanmäßige Bereitstellung
von Verpflichtungsermächtigungen
7. Verschiedenes öffentlich
2. Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung E 004 Augustenanger
Erschließung der Grundstücke im Umgriff des Aufstellungsbeschlusses der Klarstellungs-
und Einbeziehungssatzung
3. Geschwister-Scholl-Straße 4
Bebauungsplan 168/16 "Augustenfeld Mitte - Gemeinbedarfsfläche Schule"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
4. Bürgerantrag zur Bürgerversammlung gegen geplante Windkraftanlage Gemarkung
Pellheim vom 25.02.2017
5. Raumsituation Grundschule Ost - Vorgehen bis Ende 2017
6. Raumsituation Grundschule Ost;
außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln und überplanmäßige Bereitstellung
von Verpflichtungsermächtigungen
7. Verschiedenes öffentlich
Mittwoch, 29. März 2017
Di 04.04.2017 18:00h - Stadtrat
1. Familienbad
Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren FP 04116
Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
2. Gemeinschaftsunterkunft an der Kufsteiner Straße
Frühzeitiges Beteiligungsverfahren
3. Platzbenennung nach Max Mannheimer
4. Verschiedenes öffentlich
Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren FP 04116
Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
2. Gemeinschaftsunterkunft an der Kufsteiner Straße
Frühzeitiges Beteiligungsverfahren
3. Platzbenennung nach Max Mannheimer
4. Verschiedenes öffentlich
Donnerstag, 2. März 2017
Dienstag, 7. Februar 2017
Stadtratssitzung am 7.2.17 18h
Öffentliche Tagesordnungspunkte
- 1.Pellheim, Dorfstraße Flur Nr. 18/1
Vorbescheid, Neubau eines Wohnhauses auf Teilfläche Flur Nr. 18/1
Außenbereich § 35 BauGB
Nachprüfungsantrag von SPD, Grünen und Bündnis für Dachau vom 24.01.2017 -
-
- 4.Unterbringung von Asylbewerbern im Stadtgebiet
Gemeinschaftsunterkunft an der Kufsteiner Straße
Einleitung eines Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens - 5.Verschiedenes öffentlich
Montag, 7. November 2016
Di 08.11.2016 18:00h - Stadtrat
- Familienbad
Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren FP 04116
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungsverfahren - Festlegung der Ausbauquoten/Krippenausbauprogramm
- Wirtschaftsplan 2017
- Verschiedenes öffentlich
Dienstag, 19. Juli 2016
DI 26.07.2016 18:00 - Stadtrat
1. Ehemalige MD-Papierfabrik
Planungswerkstatt „Freiraum im Fokus“
Ergebnisse der Bürgerbeteiligung
2. Gewerbeflächen-Entwicklungskonzept
Vorstellung des Ergebnisberichtes aus der Bürgerbeteiligung
Entscheidung über die Standortempfehlungen
3. Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft
Weiteres Vorgehen
4. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
5. Koordinationsstelle Integration
6. Hochwasserschutzmaßnahmen an der Amper (Flusskilometer 73 bis 68,8);
außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln
7. Dienstreisen des Oberbürgermeisters; Bericht
8. Verschiedenes öffentlich
Planungswerkstatt „Freiraum im Fokus“
Ergebnisse der Bürgerbeteiligung
2. Gewerbeflächen-Entwicklungskonzept
Vorstellung des Ergebnisberichtes aus der Bürgerbeteiligung
Entscheidung über die Standortempfehlungen
3. Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft
Weiteres Vorgehen
4. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
5. Koordinationsstelle Integration
6. Hochwasserschutzmaßnahmen an der Amper (Flusskilometer 73 bis 68,8);
außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln
7. Dienstreisen des Oberbürgermeisters; Bericht
8. Verschiedenes öffentlich
Dienstag, 26. April 2016
Di 03.05.2016 18:00h - Stadtratsitzung
1. Soziales Wohnungsbauprogramm
2. Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2016;
überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln
3. Verschiedenes öffentlich
2. Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2016;
überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln
3. Verschiedenes öffentlich
Abonnieren
Posts (Atom)
Parteiübergreifende Suche
Benutzerdefinierte Suche
