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Freitag, 3. Juli 2015

Innere Schleißheimer Straße bekommt Fahrrad Schutzstreifen

Der Antrag des Bündnis für Dachau, auf der inneren  Schleißheimer Straße Schutzstreifen für Radfahrer anzulegen ist nahezu ganz angenommen worden.
Leider nur eine einsetige und lückenhafte Lösung, da CSU, FW, Bürger und ÜB nicht zu überzeugen waren.

Leider zogen die konservativen Fraktionen nicht mit. Es gab keine Mehrheit für eine konsequente und komplette Umsetzung, die durchgängige Radstreifen ermöglicht hätte. 

Radfahrstreifen und Schutzstreifen sind ein wichtiges Mittel für die Förderung eines sicheren Radverkehrs. Erst vorkurzem hat einen Studie mit Förderung des Verkehrsministeriums bewiesen, dass selbst bei schmalen Fahrbahnen die Autofahrer mehr Rücksicht auf Radfahrer nehmen.
Kaum ein Radfahrer weiß, dass er eine Teilschuld erhält, wenn bei einem Unfall durch eine sich öffnende Autotür ein Unfall passiert. Ein Schutzstreifen weist auf den Sicherheitsabstand hin.

Der Nationale Radverkehrsplan 2020 der Bundesregierung sagt: „Eine sichere, bedarfsgerechte und komfortable Radverkehrsinfrastruktur ist die wichtigste Grundlage für die Förderung des Radverkehrs. Ohne sie ist kein nennenswerter Radverkehrsanteil zu erreichen(…). Radverkehrsanlagen müssen daher so gestaltet werden, dass Radfahrende (…)für den Kraftfahrzeugverkehr rechtzeitig und gut erkennbar sind, selbst gute Sichtverhältnisse haben und Konflikte zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern und Radfahrenden möglichst vermieden werden“. Über diesen Link kann der Radverkehrsplan heruntergeladen werden.


Eine heftige Debatte fand um den nötigen Wegfall der Maskierungen für die Linksabbieger in an der Kreuzung zur Martin-Huber-Straße statt. Entgegen der Argumente, dass durch den Schutzstreifen weniger Radfahrer den extrem schmalen Gehweg benutzen werden und die immer gefährliche Rechtsabbiegesituation verbessert wird, fanden CSU, FW und ÜB es wichtiger, den linksabbiegenden Autos eine freie Fahrt zu ermöglichen.
Letztlich einigte man sich mit der Stimme der BüfD auf eine ½ jährige Probezeit für die Schutzstreifenlösung an der Kreuzung.

Mittwoch, 1. April 2015

MD Gelände ohne Radanbindung?

Die Verkehrsanbindung eines Neubaugebiets heißt nicht nur neue Straßen zu bauen. Das Bündnis stellt dazu einen Antrag.

In der Städtebaulichen Grundlagenvereinbarung zum Bebauungsplan der Großen Kreisstadt Dachau "Dachau MD-Gelände" verpflichtet sich der Grundstückseigentümer des ehemaligen MD Geländes zur Übernahme aller Kosten, die zur „vollständigen Erschließung“ des Geländes notwendig sind.

Nach Auffassung des Bündnis für Dachau gehört zur vollständigen Erschließung des ehemaligen MD Geländes neben dem Straßenbau für den motorisierten Individualverkehr unter anderem und insbesondere auch ein Ausbau von Radwegen.

Dazu stellt das Bündnis für Dachau folgenden

Antrag:

Die Stadt Dachau überprüft die derzeitige Entwurfsplanung zum ehemaligen MD Gelände auf mögliche Defizite in der radverkehrstechnischen Anbindung des Gebietes an das städtische Radverkehrsnetz. Dabei ist zu beachten, dass eine leistungsfähige Radverkehrsanbindung des Gebiets zu wichtigen innerstädtischen Zielen wie dem Bahnhof, den Einkaufsgebieten der Altstadt, Münchner Straße und Schwarzer Graben, den Schulen und den radläufigen Naherholungsgebieten geschaffen werden.

In besonderer Weise ist eine sehr gute Erreichbarkeit des S-Bahnhofs Dachau und der neu geplanten Fahrradabstellhalle zu gewährleisten. Gerade hier sehen wir Handlungsbedarf, da die in den Planungsunterlagen vorgesehenen Verbindungen weder durchgängig, noch barrierefrei, noch attraktiv - insbesondere bei Nacht - sind. Notwendige Investitionen für Radwege zu den genannten Zielen wie z.B. eine Rad- und Fußgängerüberführung über die Schleißheimer Straße zum Ostausgang des S-Bahnhofs und eine Radwegverbindung zu den Amperauen im Westen des Geländes werden in dem Umgriff des Bebauungsplan mit aufgenommen und zu den Erschließungskosten für das ehemalige MD Gelände angerechnet.

Begründung:

In der derzeitigen Planung zum ehemaligen MD Gelände wird von 2500 neuen Mitbürgern für Dachau ausgegangen. Eine solche Anzahl von neuen Einwohnern bringt eine erheblich Belastung für alle Verkehrswege in Dachau mit sich. Durch die Lage des MD Geländes im Herzen Dachaus liegen alle wichtigen Ziele im Komfortbereich für Radfahrten. Das gilt es zu nutzen. Umso wichtiger ist es, so viele Einwohner des neu geplanten Quartiers wie möglich für die Nutzung des Fahrrads zu gewinnen und so wenig Autoverkehr wie möglich hervorzurufen. Dies geschieht am besten mit durchgängigen, möglichst barrierefreien und auch bei Dunkelheit und im Winter sicher und zügig zu nutzenden Verbindungen. Dies entspricht vollumfänglich dem Leitbild Mobilität und Verkehr der Stadt Dachau und ist daher bei Entwurfsplanung zum ehemaligen MD Gelände zu beachten.

Michael Eisenmann                    Bernhard Sturm
Stadtrat/Bündnis für Dachau      Stadtrat/Bündnis für Dachau

Samstag, 29. November 2014

Antrag: Radverkehr-Agenda 2015+



Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat beschlossen, das bestehende Fahrradkonzept (ADAC 2005) fortzuschreiben. Es soll den aktuellen Gegebenheiten, insbesondere der Änderung der StVO 2013 und der Verwaltungsvorschrift 2009 angepasst werden.

Wir haben dazu den Antrag gestellt, folgende Grundsätze in das Radkonzept einzubringen:
Der Ansatz des Radkonzepts von 2005, Quell- Zielverbindungen zu einem Radnetz zu verbinden, soll vorrangig behandelt werden. 
  • Wichtige Quell-Zielverbindungen (z.B. Wohnviertel - Schulen, Wohnviertel - Bahnhof, Wohnviertel - Einkaufen) sind bevorzugt auszubauen.
  • Der „Runde Tisch Radverkehr“ soll bei der Definition der Quell- Zielverbindungen einbezogen werden.
Trotz des Wegfalls der allgemeinen Benutzungspflicht für Radwege ist Rad-Infrastruktur wichtig  um mehr Radverkehr auf die Straße zu bringen und als Angebot für die schwächeren Radfahrer.
Radführungen sind im Sichtbereich der Autofahrer anzulegen.

  • Dabei sollen Radfahrstreifen und Schutzstreifen als erste Wahl angelegt werden. (Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung - VwV-StVO Absatz 4 Satz 2/ 1. Allgemeines 11. 4.).  
  • Radführungen sind im Sichtbereich der Autofahrer zu führen, dorthin zu verlegen oder besonders sichtbar zu gestalten. Insbesondere bei Abbiegesituationen z.B. durch  Fahrbahnerhöhungen, eindeutige Markierungen usw. Als Anhaltspunkt dienen die "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen - ERA" und die Lösungsvorschläge der "Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen".
  • Radführungen im Sichtbereich können auch zum Wegfall von Parkplätzen führen.
  • Die Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger kann auch zu Lasten der Flüssigkeit des Autoverkehrs gehen. Dies gilt wiederum besonders bei Abbiegesituationen.
  • Die „Freigabe von Gehwegen für Radfahrer“ soll die Ausnahme bleiben.
  • Der Winterdienst soll verstärkt auf die Belange der Radfahrer abgestimmt werden.
  • Es soll der Grundsatz gelten, dass wichtige Radverbindungen (Quell- Zielverbindungen) beim Winterdienst den Straßen gleichgestellt sind. 
  • Aufklärung und Informationen zu Radfahren im Winter sind durchzuführen.(Siehe unten, Kampagnen).

Bei geplanten Sanierungen, Umbauten und Neubauten von Fahrbahnen, Radwegen, kombinierten Geh-, Radwegen und Gehwegen sind Verbesserungen für den nicht-motorisierten Verkehr zu berücksichtigen. 
Positives Beispiel einer radfahrgerechten Sanierung.

  • Planungen für nicht-motorisierten Verkehr sind den Planungen für Kraftverkehr gleichzusetzen.
  • Generell sollen bei planmäßigen Sanierungsmaßnahmen, insbesondere bei nicht mehr zu den aktuellen Gegebenheiten der StVO passender Rad-Infrastruktur, Maßnahmen zur Verbesserung für den Radverkehr hergestellt werden.
 

Keine Möglichkeit die Baustelle gefahrlos zu passieren.
  • Zukünftig soll im Haushalt der Umbau von  Gehwegen mit „Radfahrer frei“  und „nicht-benutzungspflichtige Radwege“ zu Radfahrstreifen oder Schutzstreifen auf Fahrbahnniveau berücksichtigt werden.
  • Baustellen sind so einzurichten, dass der Rad- und Fußverkehr gefahrlos passieren kann.






Gemäß der Regelung, dass nach 2016 Ampeln für den Autoverkehr genauso für Radfahrer gelten, ist die bestehende Radinfrastruktur konsequent so anzulegen, dass an Ampelanlagen Missverständnisse vermieden werden. Dies gilt besonders für kombinierte Fuß-, Radampeln. 
Nach 2016 gelten eigentlich die Autoampeln.

  • Besonders parallel zu Vorfahrtsstraßen sind Radanlagen so zu gestalten, dass kombinierte Fuß-, Radampeln vermieden werden.
  • Der Aufstellbereich für Radfahrer muss in den Sichtbereich der Autofahrer gelegt werden. Gegebenenfalls sind Haltelinien der Autos zurückzuverlegen.
  • Direktes Linksabbiegen ist zu ermöglichen und z.B. durch vorgezogene Aufstellflächen und Abbiegespuren zu erleichtern.
  • Bei wichtigen Radbeziehungen (siehe oben, Quell- Zielverbindungen) sind die Schaltzeiten von Ampeln, besonders bei Querungen, den Bedürfnissen der Radfahrer anzupassen. Wieder gilt, Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger kann auch zu Lasten der Flüssigkeit des Autoverkehrs gehen.

Der "Runde Tisch Radverkehr" soll bei den Planungen einbezogen werden.
  • Insbesondere bei der Lösung von Konfliktstellen z.B. Abbiegebeziehungen, Querungen an Hauptstraßen usw.

Bei der Planung oder Überplanung von Wohngebieten oder bei der Erstellung von Bebauungsplänen ist der Radverkehr besonders zu berücksichtigen. 
  • Es ist auf barrierefreie und zielführende Verbindung zum umliegenden Radnetz zu achten und die Verbindung zu den als wichtig definierten Zielen z.B. Bahnhof und Schulen, sicher zu stellen.
  • Es ist darauf zu achten, dass die Quartiere barrierefrei für den nicht motorisierten Verkehr erschlossen werden.
  • Radabstellanlagen gehören mit zu den Planungen.

Kampagne des "Runden Tisch Radverkehr".
Kampagnen für Aufklärung, Sicherheit und Toleranz im Radverkehr und Straßenverkehr generell sind regelmäßig durchzuführen.
  • Dafür ist  in den für zukünftigen  Haushalten jeweils ein Budget zu beschließen.


Dienstag, 25. November 2014

Das Bündnis Sicherheitspaket

Das Bündnis für Dachau stellt zwei neue Anträge zur verbesserten Verkehrssicherheit auf Dachaus Straßen:



Unfallschwerpunkte Münchner und Schleißheimer Straße


in den örtlichen Medien wurden jüngst die Unfallschwerpunkte im Landkreis und Stadt Dachau mit den entsprechenden Unfallhäufigkeiten benannt. Im Stadtgebiet Dachau sind dies namentlich die Kreuzung Freisinger Straße / Alte-Römer-Straße, die Schleißheimer Straße und vor allem die Münchner Straße. Das Bündnis für Dachau stellt dazu folgenden

Antrag:

Die Stadt Dachau überprüft zusammen mit der Polizei die Unfallstatistik daraufhin, an welchen Stellen es eine besondere Häufung von Unfällen gibt, stellt deren Ursachen dar, und erarbeitet mögliche Maßnahmen, um diese Unfallschwerpunkte zu entschärfen.

Begründung:

In einem Ihrer letzten Anträge stellt die CSU Fraktion die Münchner Straße als funktionierend dar und plädiert dafür, möglichst keine baulichen Eingriffe vorzunehmen. Die vorliegende Unfallstatistik beweist das Gegenteil. Statistisch gesehen gibt es in der Münchner Straße jeden dritten Tag einen Unfall und fast jede Woche einen Verletzten. Alleine diese Tatsache verpflichtet die Stadt hier Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dies gilt in gleichen Maß für die weiteren genannten Unfallschwerpunkte.




Tempo 30 Zone Augustenfelder Straße



Antrag:



Die Stadt Dachau prüft die Möglichkeiten von baulichen Maßnahmen, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Augustenfelder Straße zu gewährleisten, sowie die Sicherheit für Kinder zu erhöhen. Insbesondere ist zu prüfen, inwieweit Aufstellflächen an besonders gefährlichen Stellen, farbliche Kennzeichnungen sowie Fahrbahnverschwenkungen an geeigneten Stellen realisierbar sind.


Begründung:

1. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten – eine sehr lange gerade Straße – wird die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nur unzureichend eingehalten. Gleichzeitig wird die Straße immer mehr als Schleichweg zum Park&Ride Parkplatz am S-Bahnhof und zur Unteren Stadt genutzt. Obwohl es sich um eine reine Anliegerstraße handelt nehmen wir ein hohes Verkehrsaufkommen mit geschätzt ca. 4000 Fahrzeugen / Tag zudem mit hohen Geschwindigkeiten wahr.
2. In den vergangenen Jahren sind mehrere Neubaugebiete (u.a. Rudi-Schmid-Weg, Zugspitzstraße) mit vielen Kindern entstanden. Ein sicheres Überqueren der Augustenfelder Straße wird allerdings mit steigendem Verkehrsaufkommen immer schwieriger. Außerdem entstehen durch den fehlenden Bürgersteig auf der östlichen Seite der Augustenfelder Straße immer wieder gefährliche Situationen beim Überqueren der Augustenfelder Straße, da man beim Verlassen der Seitenstraßen hier sofort auf der Hauptverkehrstraße steht.
3. Die Augustenfelder Straße wird immer stärker als Schulweg zum Schulzentrum Augustenfeld genutzt. In der Vergangenheit kam es deswegen schon öfters zu gefährlichen Situationen. Bisher ist hier noch nichts passiert, allerdings scheint dies nur eine Frage der Zeit zu sein. Dieses Risiko muss vorbeugend reduziert werden. 



Michael Eisenmann
Stadtrat
 



 


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