Dienstag, 5. August 2008

Freie Wähler distanzieren sich eindeutig vom Austieg aus dem Ausstieg.

In einer Pressemmitteilung des Landesvorsitzenden Aiwanger der Freien Wähler distanzieren sie sich eindeutig von der Äußerung des Landtagskandidaten Veicht, der sich für eine Verlängerung der Laufzeiten und Neubau von AKWs ausgesprochen hat.

Hier die PM im Wortlaut:

FW-Landesvorsitzender Hubert Aiwanger sieht die Nutzung der Kernkraft als Übergangstechnologie, „in deren Windschatten aber der Ausbau erneuerbarer Energien ernsthaft vorangetrieben werden muss, so dass wir mittelfristig aus der Kernkraft aussteigen können.“ Die Forderung von Erwin Huber und der CSU nach einer Kraftwerkslaufzeit von 60 Jahren bezeichnet Aiwanger als „perspektiv- und verantwortungslos.“

Der aktuelle Streit um Endlager für hochradioaktives Material zeigt nach Meinung der Freien Wähler, dass viele Folgen der Kernenergienutzung noch ungeklärt sind und immense Folgekosten auf die Bürger zukommen werden.

Für Gorleben gibt es massive politische Widerstände, die von Bundespolitikern vorgeschlagene Endlagerung radio-aktiven Materials aus Deutschland in Russland „ist auch nicht der Traum unserer schlaflosen Nächte“, so Aiwanger. Die ständigen Preissteigerungen bei Strom, verbunden mit Gewinnsteigerungen der Energiekonzerne zeigt die „Macht und Willenlosigkeit der Politik“, so Aiwanger, „die CSU hat mit der
Privatisierung der bayerischen Energiewirtschaft und dessen Ausverkauf an die Konzerne die jetzige Situation zu verantworten. Politiker müssen raus aus den Energieaufsichtsräten.“ Zur CSU-Energiepolitik könne man nur sagen: „Mit der CSU für eine strahlende Zukunft!“

Zum SZ-Artikel vom 2.8.08 "Hoffnung auf bessere Luft", Karlsfeld stellt Katalog mit 26 Maßnahmen auf

26 verzweifelte Maßnahmen um die Hoffnung auf ein bisschen bessere Luft in Karlsfeld nicht sterben zu lassen.

Die Ursachen für die gigantische Blechlawine, und die damit verbundenen Umweltbelastungen werden von keiner dieser Maßnahmen berührt. Wie sollen sie auch? Sind doch die meisten Ursachen außerhalb der Karlsfelder Gemeindegrenzen zu suchen.
Ursache ist zum Beispiel die Siedlungpolitik der Landkreisgemeinden, die Bauland ausweisen, ohne sich angemessen an Infrastruktur- und Folgekosten zu beteiligen. (Ausbau des öffentlichen Verkehrsnetzes etc.).

Ursache ist eine Verkehrspolitik die ungebremst das Auto als Verkehrsmittel der ersten Wahl favorisiert, die den Verkehr via Umgehungsstraße an die nächste Gemeinde weiterreicht, "sollen die doch schauen wie sie damit fertig werden". Die Verkehrsprobleme Karlsfelds sind die unglösten Aufgaben von Altomünster, Erdweg, Schwabhausen..........

Ursache ist ein Mobilitätsspirale, die sich selbst die besten Argumente liefert, "bei dem dichten Verkehr kann man unmöglich Fahrradfahren".
Ursache ist unser Alltagsverhalten, "schnell noch die Kinder von der Schule abholen, vorher schnell noch einkaufen damit man dann schnell noch..........". Eine verpasste S-Bahn oder ein Regenschauer beim Radeln sind in diesem rastlosen System inakzeptabel. "schnell noch" heisst oft nicht mal "schnell" sondern nur "mit dem Auto".

Und Ursache sind feige Politiker, die sich nicht trauen Aufgaben zu übernehmen deren Lösungen erst in fernerer Zukunft greifen. Nachhaltige Verkehrspolitik bedeutet nun mal, heute Entscheidungen zu treffen deren Wirkungen bis in die nächsten Generationen reichen. Diese Entscheidungen nicht zu treffen bedeutet übrigens das gleiche, nur daß sich unsere Nachkommen darüber weniger freuen werden.
Sich darauf zu verlassen, daß die steigenden Spritpreise einem die Arbeit abnehmen ist mit Sicherheit nicht genug.

Was langfristig hilft sind Konzepte die nicht an den Folgen rumdoktoren sondern die Ursachen im Fokus haben:
- Verkehr vermeiden durch Dezentralisierung,
- dem Radverkehr endlich den Stellenwert einräumen den er in anderen Regionen längst hat und der ihm aufgrund seiner ökologischen und gesundheitichen Vorteile schlicht zusteht,
- öffentliche Verkehrsmittel so attraktiv machen dass Autofahren keine echte Alternative ist und vieles mehr.

Und wer keine so rechte Vorstellung hat wie sowas in Wirklichkeit aussieht der sollte mal nach Holland fahren. Da gibts Innenstädte fast ohne Autoverkehr, mit jeder Menge Fahrräder und viel Lebensqualität.

Stefan Donath
ADFC Dachau und im Vorstand Bündnis für Dachau

Sonntag, 3. August 2008

Abtretung der Sportflächen für den TSV rechtlich nicht zulässig

Nachfolgend ein paar klärende Absätze, warum die Baulandüberlassung für den TSV rechtlich nicht zulässig sein kann.

Die Stadt Dachau will, daß die Grundstücksbesitzer am äußeren Augustenfeld Ackerflächen für ein Sportgelände abtreten, im Gegenzug sollen sie großzügig Baurecht an der Schleißheimer Straße erhalten.

Nachfolgekosten können aber nur Kosten sein, die durch das Gebiet ausgelöst werden, dieses Geld muss auch im Gebiet wieder investiert werden. Ein Sportgelände wird nicht ausschließlich dem neuem Baugebiet an der Theodor-Heuss-Str. dienen.

Der Stadt Dachau bleibt als nur eines, wenn sie den TSV unterstützen will: sie muss das Gelände kaufen, dann braucht man aber auch keine neuen Baugebiete ausweisen.


Folgende Passagen sind den Seiten VOB-plus entnommen


Unentgeltliche Grundstücksüberlassung:

Auch haben in den letzten Jahren einzelne Gemeinden die Ausweisung von Bauland mittels Bebauungsplan davon abhängig gemacht, dass eine Teilfläche des künftigen Baulandes an die Gemeinde unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird.
Diese Forderungen der Städte und Gemeinden wurden zwischenzeitlich von der Rechtssprechung als eindeutig rechtswidrig erkannt, da entgegen § 11 Abs. 2 S.1 BauGB eine unangemessene Leistung für die Baulandausweisung versprochen wird. Das Bundesverwaltungsgericht ordnet Verträge zwischen der Gemeinde und den von der Bauleitplanung Begünstigten als solche im Verhältnis Über- und Unterordnung iSv. § 54 S. 2 VwVfG ein. Laut § 56 VwVfG unterliegen diese Verträge dem Koppelungsverbot, d.h. die Leistung des Privaten und die Gegenleistung der Gemeinde durch Baulandausweisung muss im sachlichen Zusammenhang stehen und angemessen sein. Ein Verstoß gegen diese Voraussetzungen führt zur Nichtigkeit des Vertrages ( § 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG).

Strafrechtliche Relevanz?

In der Literatur (Grziwotz, BauR 2000, 1437 u.a.) wird gegenwärtig diskutiert, inwieweit unzulässige Forderungen der Städte und Gemeinden, u .a. auch die unentgeltliche Überlassung von künftigen Baulandflächen, strafrechtlichen Tatbestände erfüllen können. Diese Diskussion hat insb. durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption (BR-Drucks. 482/97) neuen Nährstoff gefunden. Im Raum steht der Tatbestand der Erpressung (§ 253 StGB). Eine Vermögensbeschädigung eines anderen durch Nötigung kann schon angenommen werden, wenn die Bauleitplanung von einem unrechtmäßigen Vertrag abhängig gemacht wird, der den Betroffenen zu einer Leistung an die Gemeinde verpflichtet. Ferner kann der Abschluss eines gegen das Koppelungsverbot verstoßenden Vertrages eine unzulässige Diensthandlung iSv. § 332 Abs. 1 StGB sein. Letztlich steht der Tatbestand der Vorteilsannahme iSv. § 331 StGB im Raum, falls der Hoheitsträger oder ein Dritter, z. B. die Gemeinde eine unrechtmäßige Zuwendung erfährt.


Bodenwertabschöpfung

Gemäß § 1 V BauGB sollen Bauleitpläne eine dem Wohl der Allgemeinheit sozial gerechte Bodennutzung gewährleisten.
Ferner bestimmt § 11 BauGB, dass städtebauliche Verträge u.a. mit folgenden Inhalten zulässig sind:
- Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten durch den Grundstückseigentümer/ Investor,
- Gewährung der Wohnungsversorgung für die ortsansässige Bevölkerung.

Nach den gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung ist eine unmittelbare Wertabschöpfung, das heißt eine finanzielle Teilhabe der Gemeinde am Mehrwert eines Grundstücks, welches dieses durch Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes erfährt, nicht zulässig.

Insofern ist eine Zahlung des Investors an die Gemeinde als Ausgleich für die Verleihung des Baurechts rechtlich unzulässig. Vom Gesetz getragen ist in erster Linie die Übertragung von Nachfolgelasten, die mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit der Bebauung stehen (Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, Bau von Kindergärten und Schulen u. a.).

Samstag, 2. August 2008

SPD kritisiert Infopolitik des OB zu MD

(Siehe hierzu auch den Post vom 7.06.08, schon damals kritisierte das Bündnis den frei erfundenen Begriff "Grundlagenvertrag", der hat mit einem städtebaulichen Vertrag nichts zu tun.)

In einem Antrag fordert die SPD Dachau den OB und seine Verwaltung auf, auch in Bezug auf das MD Gelände die Karten auf den Tisch zu legen. Die Methode die Stadträte nur noch über Ergebnisse zu informieren und von der Gestaltung auszugrenzen missfällt inzwischen auch anderen Fraktionen.

Der OB ist sich ja seiner Mehrheit Dank der Freien Weber sicher, und die kann er ja im Kochwirt informieren.

Hier der Antrag im Wortlaut:

ANTRAG:
• Die Grundlagen und Aufgabenstellungen, auf denen das Einzelhandelsgutachten für MD erstellt wird, werden umgehend veröffentlicht.
• Die Beantwortung erfolgt schriftlich in den nächsten vierzehn Tagen, denn die Sache kann wegen der Sommerpause nicht bis zum nächsten Bauausschuss warten
• Diese Beantwortung wird allen Fraktionen zur Verfügung gestellt

BEGRÜNDUNG:

In der Stadtratssitzung am 29. Juli haben wir bereits danach gefragt und nur beruhigende Antworten bekommen.
Zusätzliche Brisanz hat das Thema durch eine Nachfrage in der Lokalpresse bekommen.
Unter der Überschrift „ Myllykoski lässt Einzelhandel untersuchen“ berichtet die Dachauer SZ vom 31.Juli, dass Myllykoski-Direktor Karsten Bode auf Nachfrage erklärt habe, die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbes seien nicht mehr aktuell.
Da liegt die Frage schon nahe, ob Herr Bode zu dieser Einschätzung im Laufe der Verhandlungen über den von OB Bürgel angekündigten „Grundlagenvertrag“ gekommen ist, über deren Inhalt der Bauausschuss bzw. der Stadtrat erst Mitte September informiert werden sollen.
Aufzuklären wäre in diesem Fall, welchen Stellenwert eigentlich Beschlüsse des Stadtrates in diesen Verhandlungen haben, denn seit dem 29. Januar gibt es immerhin einen –nach unserer Erinnerung einstimmigen- Stadtratsbeschluss, in dem festgehalten ist, dass für das MD-Gelände ein Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen ist, dessen Grundlage der Wettbewerbsentwurf des ersten Preisträgers bilden soll.
Einzelhandelsnutzungen spielen darin allenfalls eine sehr nebensächliche Rolle, die jedenfalls keine eigene Untersuchung bzw. gesamtstädtisches Einzelhandelsgutachten erforderlich machen würden.
Die SPD-Fraktion geht jedenfalls davon aus, dass die Verwaltung Stadtratsbeschlüsse ernst zu nehmen hat und nicht befugt wäre, das Erstgeburtsrecht der städtischen Planungshoheit gegen das Linsengericht der eingesparten Kosten für ein gesamtstädtisches Einzelhandelsgutachten einzutauschen.
Nach unserer Meinung kann ein von einem Investor in Auftrag gegebenes Gutachten nicht die gesamtstädtische Situation berücksichtigen, die Auswirkungen von großflächigem Einzelhandel auf dem MD-Gelände auf die Altstadt und die Münchner Straße wären beträchtlich. Es ist Aufgabe der Stadt hier drauf zu achten und nicht willfährig gegenüber einem Investor zu sein.

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