ANTRAG:
Die Stadt Dachau erlässt eine Fahrradabstellplatzsatzung
BEGRÜNDUNG:
Die zunehmende Bedeutung des Fahrradverkehrs im
innerstädtischen Bereich soll durch diese Satzung unterstützt werden.
Wie allgemein bekannt, liegt der Anteil des
innerstädtischen Verkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen bei über 80 %. Es ist
daher dringend notwendig den Fahrradverkehr soweit wie möglich zu fördern, um
Raum für diejenigen zu schaffen, die dringend auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind.
Ein wichtiges Kriterium stellt hier unter anderem auch die einfache
Verfügbarkeit des Fahrrads vor der eigenen Haustüre sowie die
Abstellmöglichkeit am Ziel dar.
Die
Bayerische Bauordnung (BayBO) ermächtigt die Gemeinden, Zahl, Größe und
Beschaffenheit der Abstellplätze für Fahrräder in einer örtlichen Bauvorschrift
zu regeln.
Dies
ist in Dachau bisher nicht geschehen. Als Muster für die Satzung kann die
Münchner Satzung von 2012 übernommen werden. http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Stadtplanung-und-Bauordnung/Lokalbaukommission/Kundeninfo/Satzungen/fabs.html.
Diese
regelt die Anzahl und die Fläche, die bei Neu- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen
für Fahrradabstellanlagen ausgewiesen sein muss.
Selbstverständlich
gibt es einen Bestandsschutz für bestehende Gebäude und Ein- bzw.
Zweifamilienhäuser sind ausgenommen.
Auch die Qualität der Fahrradabstellanlagen ist wichtig,
deswegen sollte in die Satzung auch aufgenommen werden, dass sie der Technische
Richtlinie TR 6102 in der jeweils geltenden Fassung entsprechen müssen.