Dienstag, 19. Mai 2015

Radabstellanlagen - Ein Baustein für attraktiven Radverkehr

Das Bündnis stellt zusammen mit der SPD einen Antrag zur Einführung einer Fahrradstellplatzsatzung:



ANTRAG:

Die Stadt Dachau erlässt eine Fahrradabstellplatzsatzung

BEGRÜNDUNG:
Die zunehmende Bedeutung des Fahrradverkehrs im innerstädtischen Bereich soll durch diese Satzung unterstützt werden.
Wie allgemein bekannt, liegt der Anteil des innerstädtischen Verkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen bei über 80 %. Es ist daher dringend notwendig den Fahrradverkehr soweit wie möglich zu fördern, um Raum für diejenigen zu schaffen, die dringend auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind. Ein wichtiges Kriterium stellt hier unter anderem auch die einfache Verfügbarkeit des Fahrrads vor der eigenen Haustüre sowie die Abstellmöglichkeit am Ziel dar.
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) ermächtigt die Gemeinden, Zahl, Größe und Beschaffenheit der Abstellplätze für Fahrräder in einer örtlichen Bauvorschrift zu regeln.

Dies ist in Dachau bisher nicht geschehen. Als Muster für die Satzung kann die Münchner Satzung von 2012 übernommen werden. http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Stadtplanung-und-Bauordnung/Lokalbaukommission/Kundeninfo/Satzungen/fabs.html.
Diese regelt die Anzahl und die Fläche, die bei Neu- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen für Fahrradabstellanlagen ausgewiesen sein muss.
Selbstverständlich gibt es einen Bestandsschutz für bestehende Gebäude und Ein- bzw. Zweifamilienhäuser sind ausgenommen.
Auch die Qualität der Fahrradabstellanlagen ist wichtig, deswegen sollte in die Satzung auch aufgenommen werden, dass sie der Technische Richtlinie TR 6102 in der jeweils geltenden Fassung entsprechen müssen.

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