Im heutigen Bericht der SZ Dachau Bankenhochzeit endgültig geplatzt wird Landrat Löwl mit folgenden Satz zitiert:
"Die Forderung, die Geschäftspolitik zu überdenken, ist unter diesen Konditionen nicht nachvollziehbar."
Der Satz ist nicht nachvollziehbar, er erinnert an eine beleidigte Leberwurstpolitik.
Und die CSU Stadtratsfraktion meint zu der aktuellen Verwaltungsratbesetzung. "Die Kritik einzelner Stadtratsfraktionen an der Qualifizierung der Verwaltungsräte teilen wir nicht". Das ist ihr gutes Recht, die Kritik nicht zu teilen, doch ist das relevant?
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Sonntag, 1. Juli 2018
Mittwoch, 20. Juni 2018
Fusion: Kein Zweierbündnis aus Trotz
Pressemitteilung der Fraktion Bündnis für Dachau vom 18.06.18
Bericht dazu in der Dachauer SZ am 19.06.18: Gegenwind
Die Sparkassenfusion im Dreiergespann ist geplatzt. Nun muss die herbe Niederlage, die zuvorderst der Dachauer Landrat Löwl hat einstecken müssen, schnell in einen Sieg, sprich Zweierbündnis umgewandelt werden. Auch als Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse Dachau bleibt er aber den gewählten Gremien, in erster Linie also Stadtrat und Kreistag, verpflichtet. Diese sollten als Träger über so tiefgreifende Veränderungen offen diskutieren und selbstverständlich mitentscheiden - auch wenn die Protagonisten zusammen mit dem Lobby-Verband der Bayerischen Sparkassen das Thema gerne einfach, geräuschlos und an den gewählten demokratischen Gremien vorbei erledigen würden. Zur Erinnerung: Der Dachauer Stadtrat hat in nichtöffentlicher Sitzung eine Reihe von Fragen und Änderungen angemahnt. Diese sind ja nicht obsolet, nur weil nun statt drei eine zwei davor steht.
Wir sind nach allen Diskussionen der letzten Zeit noch mehr der Überzeugung, dass - neben dem Thema der unzureichenden Ausschüttung - die Zusammensetzung des Verwaltungsrats keinesfalls mehr zeitgemäß ist. Insbesondere wenn man sich die gebetsmühlenhafte Argumentation der „immer komplexeren Aufgaben der zukünftigen Sparkasse“ ins Gedächtnis ruft. Sachkunde und Transparenz bei der Bestellung sollten eine Rolle spielen und nicht Parteibuch oder „Verdienste“ der Vergangenheit.
Artikel 10 des Sparkassengesetzes besagt: "Die Mitglieder des Verwaltungsrats sollen tunlichst allen Berufsständen entnommen werden." Und "als Mitglieder des Verwaltungsrats dürfen nur solche Personen bestellt werden, die besondere Wirtschaftskunde und Sachkunde besitzen ...".
Der derzeitige Verwaltungsrat unserer Sparkasse besteht aus den Vertreter der vier kommunalen Träger: Landrat Stefan Löwl, Oberbürgermeister Florian Hartmann, Bürgermeister Anton Kerle und Bürgermeister Franz Obesser. Dazu kommen Bezirkstagspräsident Josef Mederer, Kreis- und Gemeinderat Wolfgang Offenbeck, Alt-Bürgermeister Heinz Eichinger, Wirtschaftsprüfer Manfred Berndt, Alt-OB Peter Bürgel und Alt-Landrat Hansjörg Christmann. Die beiden letzteren wurden nicht gewählt. Sie wurden von der Regierung von Oberbayern, der Aufsichtsbehörde, als Vertreter der Wirtschaft (!) bestellt. Etwaige Alternativbewerbungen, das Auswahl- und Bestellungsverfahren und Gründe der Bestellung sind nur dem Sparkassenvorstand und der Regierung von Oberbayern bekannt.
Der aktuelle Verwaltungsrat besteht also aus: 80 Prozent Politiker, 10 Prozent Landwirt-Politiker (Offenbeck) und 10 Prozent Wirtschaftsprüfer (Berndt). 100 Prozent sind Mitglied einer politischen Partei. 80 Prozent davon Mitglieder der CSU (alle außer Dachaus OB Hartmann und Vierkirchens Ex-Bürgermeister Eichinger). Vielfalt und Sachkunde?
Finden nur wir diese Aufstellung verstörend? Finden nur wir es verstörend, wenn als Vertreter der Wirtschaft der Alt-Landrat und ehemalige stellvertretende Vorsitzender des Verwaltungsrats der BayernLB Hansjörg Christmann vertreten ist? Gerade jetzt kommen doch die Nachwehen des GBW-Wohnungsverkaufs, der Skandal mit der Hypo-Alpe-Adria und das Landesbank Desaster wieder hoch. Christmann, damals in Amt und Würden, hatte sich mit „unzureichender Kenntnis“ der Vorgänge herausgeredet, seine Vorgänger hätten das alles verschuldet. Noch weitere Skandale und Fehlentscheidungen prägten Christmanns Amtszeit, aber das spielt nun offenbar keine Rolle mehr. Jetzt wäre die Gelegenheit, hier Zeichen zu setzen für den Verwaltungsrat einer Sparkasse, die viele Zukunftsaufgaben zu lösen hat.
Transparenz - Andere machen es vor Der regionale Mitbewerber, die Volksbank Dachau, präsentiert seine Aufsichtsräte übrigen per Gruppenfoto in den Tageszeitungen/Medien, mit Werdegang und beruflichem Hintergrund.
Im Gegensatz dazu die Sparkasse: Selbst auf deren Homepage erhält man bei der Suche nach „Verbandsversammlung“, “Verbandsräte“, “Verwaltungsrat“ nur „Zu Ihrem Suchbegriff konnten leider keine Ergebnisse gefunden werden“. Das ist bezeichnend für die derzeitige Situation der Sparkasse Dachau. Transparenz geht anders. Ein Neustart ist dringend von Nöten.
Bericht dazu in der Dachauer SZ am 19.06.18: Gegenwind
Fusion: Kein Zweierbündnis aus Trotz
Die Sparkassenfusion im Dreiergespann ist geplatzt. Nun muss die herbe Niederlage, die zuvorderst der Dachauer Landrat Löwl hat einstecken müssen, schnell in einen Sieg, sprich Zweierbündnis umgewandelt werden. Auch als Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse Dachau bleibt er aber den gewählten Gremien, in erster Linie also Stadtrat und Kreistag, verpflichtet. Diese sollten als Träger über so tiefgreifende Veränderungen offen diskutieren und selbstverständlich mitentscheiden - auch wenn die Protagonisten zusammen mit dem Lobby-Verband der Bayerischen Sparkassen das Thema gerne einfach, geräuschlos und an den gewählten demokratischen Gremien vorbei erledigen würden. Zur Erinnerung: Der Dachauer Stadtrat hat in nichtöffentlicher Sitzung eine Reihe von Fragen und Änderungen angemahnt. Diese sind ja nicht obsolet, nur weil nun statt drei eine zwei davor steht.
Der Verwaltungsrat – Vielfalt und Sachkunde?
Wir sind nach allen Diskussionen der letzten Zeit noch mehr der Überzeugung, dass - neben dem Thema der unzureichenden Ausschüttung - die Zusammensetzung des Verwaltungsrats keinesfalls mehr zeitgemäß ist. Insbesondere wenn man sich die gebetsmühlenhafte Argumentation der „immer komplexeren Aufgaben der zukünftigen Sparkasse“ ins Gedächtnis ruft. Sachkunde und Transparenz bei der Bestellung sollten eine Rolle spielen und nicht Parteibuch oder „Verdienste“ der Vergangenheit.
Artikel 10 des Sparkassengesetzes besagt: "Die Mitglieder des Verwaltungsrats sollen tunlichst allen Berufsständen entnommen werden." Und "als Mitglieder des Verwaltungsrats dürfen nur solche Personen bestellt werden, die besondere Wirtschaftskunde und Sachkunde besitzen ...".
Der derzeitige Verwaltungsrat unserer Sparkasse besteht aus den Vertreter der vier kommunalen Träger: Landrat Stefan Löwl, Oberbürgermeister Florian Hartmann, Bürgermeister Anton Kerle und Bürgermeister Franz Obesser. Dazu kommen Bezirkstagspräsident Josef Mederer, Kreis- und Gemeinderat Wolfgang Offenbeck, Alt-Bürgermeister Heinz Eichinger, Wirtschaftsprüfer Manfred Berndt, Alt-OB Peter Bürgel und Alt-Landrat Hansjörg Christmann. Die beiden letzteren wurden nicht gewählt. Sie wurden von der Regierung von Oberbayern, der Aufsichtsbehörde, als Vertreter der Wirtschaft (!) bestellt. Etwaige Alternativbewerbungen, das Auswahl- und Bestellungsverfahren und Gründe der Bestellung sind nur dem Sparkassenvorstand und der Regierung von Oberbayern bekannt.
Die Sparkasse – Der Kommune verpflichtet, nicht dem Parteibuch
Der aktuelle Verwaltungsrat besteht also aus: 80 Prozent Politiker, 10 Prozent Landwirt-Politiker (Offenbeck) und 10 Prozent Wirtschaftsprüfer (Berndt). 100 Prozent sind Mitglied einer politischen Partei. 80 Prozent davon Mitglieder der CSU (alle außer Dachaus OB Hartmann und Vierkirchens Ex-Bürgermeister Eichinger). Vielfalt und Sachkunde?
Finden nur wir diese Aufstellung verstörend? Finden nur wir es verstörend, wenn als Vertreter der Wirtschaft der Alt-Landrat und ehemalige stellvertretende Vorsitzender des Verwaltungsrats der BayernLB Hansjörg Christmann vertreten ist? Gerade jetzt kommen doch die Nachwehen des GBW-Wohnungsverkaufs, der Skandal mit der Hypo-Alpe-Adria und das Landesbank Desaster wieder hoch. Christmann, damals in Amt und Würden, hatte sich mit „unzureichender Kenntnis“ der Vorgänge herausgeredet, seine Vorgänger hätten das alles verschuldet. Noch weitere Skandale und Fehlentscheidungen prägten Christmanns Amtszeit, aber das spielt nun offenbar keine Rolle mehr. Jetzt wäre die Gelegenheit, hier Zeichen zu setzen für den Verwaltungsrat einer Sparkasse, die viele Zukunftsaufgaben zu lösen hat.
Transparenz - Andere machen es vor Der regionale Mitbewerber, die Volksbank Dachau, präsentiert seine Aufsichtsräte übrigen per Gruppenfoto in den Tageszeitungen/Medien, mit Werdegang und beruflichem Hintergrund.
Im Gegensatz dazu die Sparkasse: Selbst auf deren Homepage erhält man bei der Suche nach „Verbandsversammlung“, “Verbandsräte“, “Verwaltungsrat“ nur „Zu Ihrem Suchbegriff konnten leider keine Ergebnisse gefunden werden“. Das ist bezeichnend für die derzeitige Situation der Sparkasse Dachau. Transparenz geht anders. Ein Neustart ist dringend von Nöten.
Sonntag, 17. Juni 2018
Fusion: FFB Stadtrat gegen Zweierbündnis?
Die SZ FFB berichtet in ihrer heutigen Online Ausgabe über das Stimmungsbild im Brucker Stadtrat zur Fusion, und da siehts für die Fusionisten nicht gut aus.
Der Personalrat, der rund 700 Mitarbeiter der Sparkasse vertritt, erhebt heftige Vorwürfe.
Funkstille bei der Sparkassenfusion
Brucks Oberbürgermeister gerät wegen angeblicher Verzögerungstaktik unter Druck
Der Personalrat, der rund 700 Mitarbeiter der Sparkasse vertritt, erhebt heftige Vorwürfe.
Dienstag, 5. Juni 2018
Fusion: Zeit für einen echten Neuanfang
Zeit für einen echten Neuanfang
Nachdem im Landsberger Kreistag am 05.06.18 die Fusion der Sparkassen DAH/FFB/LL mit der deutlichen Mehrheit von 41:10 abgelehnt wurde, ist das Vorhaben, eine Großsparkasse mit einer Bilanzsumme von mehr als 8 Milliarden Euro auf die Beine zu stellen, als gescheitert anzusehen.
Die Fraktionen von ÜB, Bündnis für Dachau und SPD plädieren bei der Sparkasse Dachau für einen strategischen Neuanfang.
Wir fordern die zuständigen Organe der Sparkasse Dachau als einer der erfolgreichsten Sparkassen Bayerns auf, insbesondere
- eine neue Strategie für die Bank zu entwickeln, die die Aspekte Regionalität und Gemeinwohl zu echten Schwerpunkten macht.
- sich zu einer Ausschüttungspraxis zu bekennen, die ab einer harten Kernkapitalquote von 20% substanzielle Ausschüttungen an ihre vier kommunalen Träger vorsieht.
- sich in Zukunft zu einer transparenten Kommunikation bezüglich Geschäftspolitik und -ergebnisse mit den kommunalen Trägern und den Bürgern verpflichtet.
- ihren Verwaltungsrat künftig so besetzt, dass bankwirtschaftliche Fachkompetenz oberste Priorität bekommt. Dies soll bei der Sparkasse Dachau umgehend für diejenigen Mitglieder gelten, die die Bank zusätzlich zu den Vertretern der kommunalen Träger kontrollieren sollen. Hier dürfen keine Ehrenämter mehr für verdiente Bürgermeister a.D. oder Landräte a.D. vorgehalten werden.
Unsere Vorstellungen lassen sich in dem Leitmotiv "Wir für unsere Sparkasse - unsere Sparkasse für uns" zusammenfassen.
gez.
Die Fraktionsvorsitzenden der Fraktionen von ÜB, Bündnis und SPD
Nachdem im Landsberger Kreistag am 05.06.18 die Fusion der Sparkassen DAH/FFB/LL mit der deutlichen Mehrheit von 41:10 abgelehnt wurde, ist das Vorhaben, eine Großsparkasse mit einer Bilanzsumme von mehr als 8 Milliarden Euro auf die Beine zu stellen, als gescheitert anzusehen.
Die Fraktionen von ÜB, Bündnis für Dachau und SPD plädieren bei der Sparkasse Dachau für einen strategischen Neuanfang.
Wir fordern die zuständigen Organe der Sparkasse Dachau als einer der erfolgreichsten Sparkassen Bayerns auf, insbesondere
- eine neue Strategie für die Bank zu entwickeln, die die Aspekte Regionalität und Gemeinwohl zu echten Schwerpunkten macht.
- sich zu einer Ausschüttungspraxis zu bekennen, die ab einer harten Kernkapitalquote von 20% substanzielle Ausschüttungen an ihre vier kommunalen Träger vorsieht.
- sich in Zukunft zu einer transparenten Kommunikation bezüglich Geschäftspolitik und -ergebnisse mit den kommunalen Trägern und den Bürgern verpflichtet.
- ihren Verwaltungsrat künftig so besetzt, dass bankwirtschaftliche Fachkompetenz oberste Priorität bekommt. Dies soll bei der Sparkasse Dachau umgehend für diejenigen Mitglieder gelten, die die Bank zusätzlich zu den Vertretern der kommunalen Träger kontrollieren sollen. Hier dürfen keine Ehrenämter mehr für verdiente Bürgermeister a.D. oder Landräte a.D. vorgehalten werden.
Unsere Vorstellungen lassen sich in dem Leitmotiv "Wir für unsere Sparkasse - unsere Sparkasse für uns" zusammenfassen.
gez.
Die Fraktionsvorsitzenden der Fraktionen von ÜB, Bündnis und SPD
Fusion: Landsberg wackelt
Landrat Eichinger (CSU) findet die richtigen Worte, Respekt.
4.6.18 Augsburger Allgemeine:
Der Stadtrat von Landsberg tagt am 13.6. öffentlich zur Fusion - sehen Sie hier die Stadtratsvorlage als pdf Datei.
4.6.18 Augsburger Allgemeine:
Ist die Sparkassen-Fusion vom Tisch?
4.6.18 SZ DachauZusammenschluss steht auf der Kippe - Nein zur Sparkassenfusion
Der Stadtrat von Landsberg tagt am 13.6. öffentlich zur Fusion - sehen Sie hier die Stadtratsvorlage als pdf Datei.
Mittwoch, 30. Mai 2018
Fusion: wer, wann, wie abstimmt
Die Abstimmungen zur Fusion
Kreistag Dachau mehrheitlich dafür - genaues Ergebnis geheim
03.05. Kreistag Fürstenfeldbruck mit 37:25 Stimmen dafür
15.05. Stadtrat Dachau - nicht öffentlich - Entscheidung vertagt
17.05. Stadtrat FFB - öffentlich - Entscheidung vertagt
17.05. Stadtrat Landsberg - Entscheidung vertagt
05.06. Kreistag Landsberg - öffentlich - nicht geheim
07.06. Stadtrat FFB - öffentlich -nicht geheim
11.06. Gemeinderat Dießen - TO noch nicht veröffentlicht
13.06. Stadtrat Landsberg - öffentlich - nicht geheim
Stadtrat Dachau - ein Termin steht noch nicht fest
Marktgemeinderat Indersdorf - unbekannt
Marktgemeinderat Altomünster - unbekannt
Kreistag Dachau mehrheitlich dafür - genaues Ergebnis geheim
03.05. Kreistag Fürstenfeldbruck mit 37:25 Stimmen dafür
15.05. Stadtrat Dachau - nicht öffentlich - Entscheidung vertagt
17.05. Stadtrat FFB - öffentlich - Entscheidung vertagt
17.05. Stadtrat Landsberg - Entscheidung vertagt
05.06. Kreistag Landsberg - öffentlich - nicht geheim
07.06. Stadtrat FFB - öffentlich -nicht geheim
11.06. Gemeinderat Dießen - TO noch nicht veröffentlicht
13.06. Stadtrat Landsberg - öffentlich - nicht geheim
Stadtrat Dachau - ein Termin steht noch nicht fest
Marktgemeinderat Indersdorf - unbekannt
Marktgemeinderat Altomünster - unbekannt
Samstag, 26. Mai 2018
Sparkassenfusion: Geheimpolitik gegen Dachau
Bemerkenswert, während in Landsberg öffentlich über Vertragsdetails diskutiert wird muss in Dachau alles im geheimen bleiben.
So wurde jetzt im Interview mit Landsbergs Landrat Eichinger (CSU) erwähnt, dass die Landsberger das letzte Wort über den Bestand ihre Filialen haben. "Gegen die Stimmen von Landkreis Landsberg, Stadt Landsberg und dem Markt Dießen könne also keine Schließung erfolgen."
Die Dachauer Stadträte dürfen nicht sagen, ob es eine entsprechende Regelung auch für den Landkreis gibt.
Aber wir vom Bündnis für Dachau stimmen unter den derzeitigen Bedingungen einer Fusion nicht zu. Dass wir darüber gar nicht abstimmen dürfen, ist zumindest zweifelhaft und auch in Frage gestellt.
Update Kreisbote: Landsbergs Landrat will keine Fusion
So wurde jetzt im Interview mit Landsbergs Landrat Eichinger (CSU) erwähnt, dass die Landsberger das letzte Wort über den Bestand ihre Filialen haben. "Gegen die Stimmen von Landkreis Landsberg, Stadt Landsberg und dem Markt Dießen könne also keine Schließung erfolgen."
Die Dachauer Stadträte dürfen nicht sagen, ob es eine entsprechende Regelung auch für den Landkreis gibt.
Aber wir vom Bündnis für Dachau stimmen unter den derzeitigen Bedingungen einer Fusion nicht zu. Dass wir darüber gar nicht abstimmen dürfen, ist zumindest zweifelhaft und auch in Frage gestellt.
Update Kreisbote: Landsbergs Landrat will keine Fusion
Freitag, 25. Mai 2018
Fusion: Landsbergs Landrat sagt NEIN
Ein Paukenschlag! Sparkasse: Warum Eichinger Nein zur Fusion sagt
heute in der Augsburger AllgemeinenEin gewichtiger Grund: Eichinger befürchtet einen Kontrollverlust durch diesen häufigen Amtswechsel, vor allem wenn durch Wahlen auch die Personen wechseln. „Der Vorsitzende ist dann sehr darauf angewiesen, vom Sparkassen-Vorstand informiert zu werden.“
Die Abstimmung im
Kreistag Landsberg am 5.Juni
Gemeinderat Dießen am 11.Juni
Stadtrat Landsberg am 13.Juni
Update Kreisbote: Landsbergs Landrat will keine Fusion
Donnerstag, 24. Mai 2018
Fusion: Brucker Sondersitzung am 7.Juni 18
Wie der Brucker Kreisbote berichtet findet eine Stadtrats-Sondersitzung am 7.6.18 zum Thema Sparkassenfusion statt.
Stadtrat verschiebt Abstimmung über Sparkassen-Fusion
Die Sitzung ist anscheinend wieder öffentlich.
Stadtrat verschiebt Abstimmung über Sparkassen-Fusion
Die Sitzung ist anscheinend wieder öffentlich.
Samstag, 19. Mai 2018
Sparkassenfusion: Nachverhandlungen sind notwendig
Nach den Vertagungen der Abstimmungen in DAH, FFB und LL wird deutlich, dass dringender Nachverhandlungsbedarf zur Fusion besteht.
Kernpunkte einer solchen Nachverhandlung müssen nach Meinung des Bündnis wie folgt sein:
Personalzufriedenheit sicherstellen: nur durch ein motiviertes und zufriedenes Personalteam können die ehrgeizigen Ziele der Fusionssparkasse erreicht werden. Fusionsbedingte Kündigungen und überlange Fahrtwege müssen vermieden werden.
Regionalität nicht nur sicherstellen, sondern verbessern: Es ist ein Konzept notwendig das nicht nur auf eine verbesserte Betreuung von Großkunden ausgerichtet ist, sondern eine bessere Versorgung der Bevölkerung mit Bankdienstleistungen in der Fläche gewährleistet.
Sparkassengewinnen ausschütten: Es müssen Schwellenwerte festgelegt werden, ab denen Gewinne der Sparkassen auch wirklich ausgeschüttet werden müssen.
Vorstands- und Verwaltungsratsvergütungen einfrieren: Vorstands - und Verwaltungsratsvergütungen der Fusionsbanken sind mit die Höchsten in Bayern. Zur Erreichung der Ziele einer Fusionsbank werden massive Einsparungen in allen Bereichen notwendig sein. Von daher sollte der Vorstand und Verwaltungsrat mit gutem Beispiel vorangehen.
Austragsposten für ehemalige Kommunalpolitiker: Für die Zukunft muss sichergestellt werden, dass keine ehemaligen Kommunalpolitiker mehr in den Verwaltungsrat berufen werden können.
Nach Meinung des Bündnis können fast alle geforderten Nachverhandlungsaspekte am Besten mit der Einführung der Gemeinwohlökonomie bei der Sparkasse abgedeckt werden. Bekannte Unternehmen in der Region haben bereits beste Erfahrungen mit der Einführung der Gemeinwohlökonomie gemacht.
Kernpunkte einer solchen Nachverhandlung müssen nach Meinung des Bündnis wie folgt sein:
Personalzufriedenheit sicherstellen: nur durch ein motiviertes und zufriedenes Personalteam können die ehrgeizigen Ziele der Fusionssparkasse erreicht werden. Fusionsbedingte Kündigungen und überlange Fahrtwege müssen vermieden werden.
Regionalität nicht nur sicherstellen, sondern verbessern: Es ist ein Konzept notwendig das nicht nur auf eine verbesserte Betreuung von Großkunden ausgerichtet ist, sondern eine bessere Versorgung der Bevölkerung mit Bankdienstleistungen in der Fläche gewährleistet.
Sparkassengewinnen ausschütten: Es müssen Schwellenwerte festgelegt werden, ab denen Gewinne der Sparkassen auch wirklich ausgeschüttet werden müssen.
Vorstands- und Verwaltungsratsvergütungen einfrieren: Vorstands - und Verwaltungsratsvergütungen der Fusionsbanken sind mit die Höchsten in Bayern. Zur Erreichung der Ziele einer Fusionsbank werden massive Einsparungen in allen Bereichen notwendig sein. Von daher sollte der Vorstand und Verwaltungsrat mit gutem Beispiel vorangehen.
Austragsposten für ehemalige Kommunalpolitiker: Für die Zukunft muss sichergestellt werden, dass keine ehemaligen Kommunalpolitiker mehr in den Verwaltungsrat berufen werden können.
Nach Meinung des Bündnis können fast alle geforderten Nachverhandlungsaspekte am Besten mit der Einführung der Gemeinwohlökonomie bei der Sparkasse abgedeckt werden. Bekannte Unternehmen in der Region haben bereits beste Erfahrungen mit der Einführung der Gemeinwohlökonomie gemacht.
Donnerstag, 17. Mai 2018
Fusion: FFB und Landsberg nehmen die Fusion von der Tagesordnung
Weder die Stadt Fürstenfeldbruck noch die Stadt Landsberg haben gestern über die Sparkassenfusion entschieden.
Im Stadtrat Fürstenfeldbruck gab es Probeabstimmungen, die wohl eher auf eine Ablehnung hinausliefen,
daraufhin wurden das Thema von der Tagesordnung genommen.
Der Stadtrat von Landsberg wollte erst mal abwarten wie das Votum des Kreistages Landsberg ausfällt.
Eine Menge Überzeugungsarbeit verbleibt nun den Befürwortern der Fusion, zu denen auch das Verwaltungsrat der Sparkasse Dachau und Ex-Landrat Christmann gehört. Da ist dann besondere Vorsicht geboten. Jener hatte als umsichtiger Verwaltungsrat der Bayern-LB ja schon durch den Hypo-Alpe-Adria Skandal mit einem Milliardenschaden für die BayernLB seine Kompetenz unter Beweis gestellt.
Im Stadtrat Fürstenfeldbruck gab es Probeabstimmungen, die wohl eher auf eine Ablehnung hinausliefen,
daraufhin wurden das Thema von der Tagesordnung genommen.
Der Stadtrat von Landsberg wollte erst mal abwarten wie das Votum des Kreistages Landsberg ausfällt.
Eine Menge Überzeugungsarbeit verbleibt nun den Befürwortern der Fusion, zu denen auch das Verwaltungsrat der Sparkasse Dachau und Ex-Landrat Christmann gehört. Da ist dann besondere Vorsicht geboten. Jener hatte als umsichtiger Verwaltungsrat der Bayern-LB ja schon durch den Hypo-Alpe-Adria Skandal mit einem Milliardenschaden für die BayernLB seine Kompetenz unter Beweis gestellt.
Mittwoch, 16. Mai 2018
Fusion: Bruck diskutiert heute öffentlich
Die Beschlussvorlage ist im Ratsinfo der Stadt FFB hier zu finden: Auflösung des Zweckverbandes
Auflösung des Zweckverbandes Kreis- und Stadtsparkasse Fürstenfeldbruck und Beitritt zum Zweckverband Sparkasse Dachau Fürstenfeldbruck Landsberg-Dießen incl. Entsendung der Verbandsräte
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage des diesem Beschluss beigefügten Entwurfs eines Vereinigungsvertrags betreffend die Vereinigung der Sparkasse Fürstenfeldbruck und der Sparkasse Landsberg-Dießen mit der Sparkasse Dachau samt dessen Anlagen 1 (Zweckverbandssatzung) und 2 (Sparkassensatzung),
- dass der Auflösung des Zweckverbands Kreis- und Stadtsparkasse Fürstenfeldbruck zugestimmt wird,
- dass die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck dem Trägerzweckverband der bisherigen Sparkasse Dachau zum Ablauf des 31. Dezember 2018 als Mitglied beitritt,
- dass die Satzung des Zweckverbandes der bisherigen Sparkasse Dachau die in Anlage 1 des Vereinigungsvertrags enthaltene Fassung erhält.
2. Die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck entsendet gemäß § 17 Absatz 1 Satz 2 der Zweckverbandssatzung sieben Verbandsräte/innen in die Verbandsversammlung des Vereinigungszweckverbands. Der Stadtrat bestellt dazu neben dem Oberbürgermeister als geborenem Verbandsrat nach Art. 31 Absatz 2 Satz 1 KommZG die folgenden weiteren sechs Verbandsräte/innen und deren Stellvertreter/innen, die bereits als Verbandsräte/innen und deren Stellvertreter/innen bisher in die Verbandsversammlung des Zweckverband Kreis- und Stadtsparkasse Fürstenfeldbruck entsendet waren:
geb. Mitglied Oberbürgermeister Raff, Erich
Fraktion Verbandsrat/Stellvertreter/in
CSU Lohde, Andreas /Dr. Jakobs, Georg /
CSU Droth, Markus /Dr. Klemenz, Birgitta
BBV Danke, Karl /Baumann, Erhard
BBV Quinten, Klaus /Ströhle, Dr. Andreas
SPD Schmetz, Ulrich /Schwarz, Walter
Bündnis 90/Die Grünen Stangl, Christian /Halbauer, Jan
3. Der Stadtrat beschließt weiter, die von ihm in den Zweckverband Kreis- und Stadtsparkasse Fürstenfeldbruck entsandten Verbandsräte nach Art. 33 Abs. 2 Satz 4 KommZG anzuweisen, in der Verbandsversammlung den für die Vereinigung der Sparkasse Fürstenfeldbruck und der Sparkasse Landsberg-Dießen mit der Sparkasse Dachau auf Basis des beigefügten Entwurfs erforderlichen Beschlüssen zuzustimmen.
Auflösung des Zweckverbandes Kreis- und Stadtsparkasse Fürstenfeldbruck und Beitritt zum Zweckverband Sparkasse Dachau Fürstenfeldbruck Landsberg-Dießen incl. Entsendung der Verbandsräte
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage des diesem Beschluss beigefügten Entwurfs eines Vereinigungsvertrags betreffend die Vereinigung der Sparkasse Fürstenfeldbruck und der Sparkasse Landsberg-Dießen mit der Sparkasse Dachau samt dessen Anlagen 1 (Zweckverbandssatzung) und 2 (Sparkassensatzung),
- dass der Auflösung des Zweckverbands Kreis- und Stadtsparkasse Fürstenfeldbruck zugestimmt wird,
- dass die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck dem Trägerzweckverband der bisherigen Sparkasse Dachau zum Ablauf des 31. Dezember 2018 als Mitglied beitritt,
- dass die Satzung des Zweckverbandes der bisherigen Sparkasse Dachau die in Anlage 1 des Vereinigungsvertrags enthaltene Fassung erhält.
2. Die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck entsendet gemäß § 17 Absatz 1 Satz 2 der Zweckverbandssatzung sieben Verbandsräte/innen in die Verbandsversammlung des Vereinigungszweckverbands. Der Stadtrat bestellt dazu neben dem Oberbürgermeister als geborenem Verbandsrat nach Art. 31 Absatz 2 Satz 1 KommZG die folgenden weiteren sechs Verbandsräte/innen und deren Stellvertreter/innen, die bereits als Verbandsräte/innen und deren Stellvertreter/innen bisher in die Verbandsversammlung des Zweckverband Kreis- und Stadtsparkasse Fürstenfeldbruck entsendet waren:
geb. Mitglied Oberbürgermeister Raff, Erich
Fraktion Verbandsrat/Stellvertreter/in
CSU Lohde, Andreas /Dr. Jakobs, Georg /
CSU Droth, Markus /Dr. Klemenz, Birgitta
BBV Danke, Karl /Baumann, Erhard
BBV Quinten, Klaus /Ströhle, Dr. Andreas
SPD Schmetz, Ulrich /Schwarz, Walter
Bündnis 90/Die Grünen Stangl, Christian /Halbauer, Jan
3. Der Stadtrat beschließt weiter, die von ihm in den Zweckverband Kreis- und Stadtsparkasse Fürstenfeldbruck entsandten Verbandsräte nach Art. 33 Abs. 2 Satz 4 KommZG anzuweisen, in der Verbandsversammlung den für die Vereinigung der Sparkasse Fürstenfeldbruck und der Sparkasse Landsberg-Dießen mit der Sparkasse Dachau auf Basis des beigefügten Entwurfs erforderlichen Beschlüssen zuzustimmen.
Mittwoch, 9. Mai 2018
Sparkassenfusion: Brucker FDP sagt nein
FDP-Fraktion rät Brucker Kommunalpolitikern, die Sparkassenfusion abzulehnen
"Dass diese vielleicht wichtigste Entscheidung dieses und des nächsten Jahrzehnts ohne die Möglichkeit, sauber zu analysieren und dann sachlich zu entscheiden, durchgepaukt wurde und werden soll und die Bürgerinnen und Bürger das Ergebnis aus der Zeitung erfahren, ist der eigentliche Skandal."
Artikel in der Brucker SZ: Appell an Stadtrat
"Dass diese vielleicht wichtigste Entscheidung dieses und des nächsten Jahrzehnts ohne die Möglichkeit, sauber zu analysieren und dann sachlich zu entscheiden, durchgepaukt wurde und werden soll und die Bürgerinnen und Bürger das Ergebnis aus der Zeitung erfahren, ist der eigentliche Skandal."
Artikel in der Brucker SZ: Appell an Stadtrat
Montag, 7. Mai 2018
Donnerstag, 3. Mai 2018
Samstag, 28. April 2018
FFB Kreisausschuss knapp pro Sparkassen-Fusion
Mit knapper Mehrheit von 9:6 stimmt der Brucker Kreisausschuss pro Fusion
SZ FFB: Mehrheit für Sparkassenfusion
Die Brucker SPD kündigt Widerstand an
Merkur FFB: Politiker diskutieren das Für und Wider
SZ FFB: Mehrheit für Sparkassenfusion
Die Brucker SPD kündigt Widerstand an
Merkur FFB: Politiker diskutieren das Für und Wider
Dienstag, 24. April 2018
Sparkassen Fusion: Notwendige Nachbesserungen zur Fusion - Veranstaltungshinweis
Pressemitteilung:
Das Bündnis für Dachau begleitet die geplante Fusion der Sparkassen Dachau, Fürstenfeldbruck und Landsberg sehr kritisch und veranstaltet daher am
Freitag den 04. Mai 2018
19.00 Uhr
Altstadthotel Zieglerbräu
einen Themenabend mit Dr. Martin Runge. Dazu laden wir alle Interessierten Bürgerinnen herzlich ein. In dieser Veranstaltung sollen zum Teil auch die für das Bündnis für Dachau wichtigsten 3 Aspekte der Sparkassenfusion angesprochen werden:
Gemeinwohl: Die Sparkassen sind von Gesetz her öffentliche Einrichtungen und sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Es muss daher weiterhin gewährleistet sein, dass die Sparkassen regional verwurzelt bleiben und flächendeckend geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen für die Wirtschaft, die Kommunen und alle Bevölkerungsschichten zur Verfügung stellen. Das Bündnis für Dachau tritt darüber hinaus dafür ein, dass im Zuge einer Fusion auch der Beitritt zur Gemeinwohlökonomie geprüft werden sollte. Prominente Mitglieder dieser Organisation in der Region sind die Spardabank München und BKK Pro Vita. Mit einem solchen ganzheitlichen Ansatz werden auch so wichtige Aspekte wie Mitarbeiterzufriedenheit und ökologische Aspekte der Geschäftstätigkeit mit einbezogen, die für das Bündnis für Dachau wichtige Prüfpunkte einer Fusion darstellen. Darüber hinaus haben die genannten Unternehmen gezeigt, dass die Gemeinwohlökonomie auch wirtschaftliche Vorteile bringt.
Wirtschaft: Das Bündnis für Dachau tritt dafür ein, dass Dachau als wichtiger Sparkassenstandort bestehen bleibt. Dies ist so auch im Fusionsvertrag verankert. Es muss weiterhin auch gewährleistet werden, dass die Gewerbesteuererträge fusionsbedingt nicht absinken. Kritisch zu sehen ist, dass trotz des Fakts das Dachau in der geplanten Fusion der stärkste Partner ist, in Zukunft der Hauptstandort und die meisten Mitarbeiter in Fürstenfeldbruck verankert werden. Langfristig wird damit Dachau in der zukünftigen Sparkasse wirtschaftlich abgehängt. Dringend notwendig ist auch eine Abkehr von der bisherigen Sponsorentätigkeit der Sparkassen nach Gutsherrenart hin zu einer substantiellen
Ausschüttungskultur an die Anteilseigner - nur so kann gewährleistet werden, dass die Gelder nach demokratischen Grundsätzen dem Gemeinwohl zugeführt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat: Vorstand und Aufsichtsrat der Fusionssparkassen sind bereits heute die im Vergleich zu anderen Sparkassen höchst dotierten Positionen in Bayern. Es muss daher darauf geachtet werden, dass erst nach vollständigem Vollzug der Fusion (also frühestens 2026) über eine dann mit der Leistungsfähigkeit der Sparkasse im Einklang stehenden Erhöhung der Bezüge nachgedacht wird. Damit sollten unnötig hohe Pensionsansprüche für demnächst ausscheidende Vorstandsmitglieder vermieden werden. Im Übrigen müssen die Bezüge der Vorstände in einer gesunden Relation zu den Mitarbeitern stehen (die Gemeinwohlökonomie empfiehlt hier einen Faktor von max. 10 zwischen geringstem und höchstem Einkommen im Unternehmen). Bei der Besetzung von Aufsichtsratspositionen muss in Zukunft gewährleistet sein, dass hier kein lukrativer Nebenerwerb für ehemaligen Mandatsträger mehr ermöglicht wird.
Bündnis für Dachau
Fraktion im Stadtrat
Sabine Geissler Kai Kühnel Bernhard Sturm Michael Eisenmann
Das Bündnis für Dachau begleitet die geplante Fusion der Sparkassen Dachau, Fürstenfeldbruck und Landsberg sehr kritisch und veranstaltet daher am
Freitag den 04. Mai 2018
19.00 Uhr
Altstadthotel Zieglerbräu
einen Themenabend mit Dr. Martin Runge. Dazu laden wir alle Interessierten Bürgerinnen herzlich ein. In dieser Veranstaltung sollen zum Teil auch die für das Bündnis für Dachau wichtigsten 3 Aspekte der Sparkassenfusion angesprochen werden:
Gemeinwohl: Die Sparkassen sind von Gesetz her öffentliche Einrichtungen und sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Es muss daher weiterhin gewährleistet sein, dass die Sparkassen regional verwurzelt bleiben und flächendeckend geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen für die Wirtschaft, die Kommunen und alle Bevölkerungsschichten zur Verfügung stellen. Das Bündnis für Dachau tritt darüber hinaus dafür ein, dass im Zuge einer Fusion auch der Beitritt zur Gemeinwohlökonomie geprüft werden sollte. Prominente Mitglieder dieser Organisation in der Region sind die Spardabank München und BKK Pro Vita. Mit einem solchen ganzheitlichen Ansatz werden auch so wichtige Aspekte wie Mitarbeiterzufriedenheit und ökologische Aspekte der Geschäftstätigkeit mit einbezogen, die für das Bündnis für Dachau wichtige Prüfpunkte einer Fusion darstellen. Darüber hinaus haben die genannten Unternehmen gezeigt, dass die Gemeinwohlökonomie auch wirtschaftliche Vorteile bringt.
Wirtschaft: Das Bündnis für Dachau tritt dafür ein, dass Dachau als wichtiger Sparkassenstandort bestehen bleibt. Dies ist so auch im Fusionsvertrag verankert. Es muss weiterhin auch gewährleistet werden, dass die Gewerbesteuererträge fusionsbedingt nicht absinken. Kritisch zu sehen ist, dass trotz des Fakts das Dachau in der geplanten Fusion der stärkste Partner ist, in Zukunft der Hauptstandort und die meisten Mitarbeiter in Fürstenfeldbruck verankert werden. Langfristig wird damit Dachau in der zukünftigen Sparkasse wirtschaftlich abgehängt. Dringend notwendig ist auch eine Abkehr von der bisherigen Sponsorentätigkeit der Sparkassen nach Gutsherrenart hin zu einer substantiellen
Ausschüttungskultur an die Anteilseigner - nur so kann gewährleistet werden, dass die Gelder nach demokratischen Grundsätzen dem Gemeinwohl zugeführt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat: Vorstand und Aufsichtsrat der Fusionssparkassen sind bereits heute die im Vergleich zu anderen Sparkassen höchst dotierten Positionen in Bayern. Es muss daher darauf geachtet werden, dass erst nach vollständigem Vollzug der Fusion (also frühestens 2026) über eine dann mit der Leistungsfähigkeit der Sparkasse im Einklang stehenden Erhöhung der Bezüge nachgedacht wird. Damit sollten unnötig hohe Pensionsansprüche für demnächst ausscheidende Vorstandsmitglieder vermieden werden. Im Übrigen müssen die Bezüge der Vorstände in einer gesunden Relation zu den Mitarbeitern stehen (die Gemeinwohlökonomie empfiehlt hier einen Faktor von max. 10 zwischen geringstem und höchstem Einkommen im Unternehmen). Bei der Besetzung von Aufsichtsratspositionen muss in Zukunft gewährleistet sein, dass hier kein lukrativer Nebenerwerb für ehemaligen Mandatsträger mehr ermöglicht wird.
Bündnis für Dachau
Fraktion im Stadtrat
Sabine Geissler Kai Kühnel Bernhard Sturm Michael Eisenmann
Donnerstag, 5. April 2018
Sparkassen Fusion: Weitere Irritationen aus dem Landkreis Landsberg
Die Sparkasse Landsberg sorgt weiter für Irritationen bezüglich der geplanten Fusion mit den Sparkassen Fürstenfeldbruck und Dachau. In einem Bericht der Augsburger Allgemeinen wurde jetzt die Anklage gegen den Landsberger Sparkassen Vorstand Roland Böck wegen Untreue im Fall der Miesbacher Sparkasse und dem damaligen Landrat Kreidl veröffentlicht.
Für das Bündnis stellt sich hier die Frage, ob dieses Verfahren einen Einfluss auf die Fusionspläne hat und noch wichtiger, ob sichergestellt ist, dass ein möglicherweise wegen Untreue verurteilter Landsberger Vorstand nicht Vorstand einer Fussionssparkasse wird.
Michael Eisenmann
Stadtrat
Für das Bündnis stellt sich hier die Frage, ob dieses Verfahren einen Einfluss auf die Fusionspläne hat und noch wichtiger, ob sichergestellt ist, dass ein möglicherweise wegen Untreue verurteilter Landsberger Vorstand nicht Vorstand einer Fussionssparkasse wird.
Michael Eisenmann
Stadtrat
Mittwoch, 28. März 2018
Sparkassen-Fusion: wachsender Widerstand
Anbei aktuelle Links zur Fusion
MM/DAH 29.03.18
Geplante Sparkassen-Fusion: Gegner machen mobil
SZ FFB 26.03.18
Bürger gegen Sparkassenfusion
Landsberger Stadtrat muss sich mit Versammlungsvotum beschäftigen
Augsburger Allgemeine 26.03.18
Sparkasse: Etappenerfolg für Fusionskritiker
MM FFB 02.03.18
Unterschriften gegen Sparkassen-Fusion
MM/DAH 29.03.18
Geplante Sparkassen-Fusion: Gegner machen mobil
SZ FFB 26.03.18
Bürger gegen Sparkassenfusion
Landsberger Stadtrat muss sich mit Versammlungsvotum beschäftigen
Augsburger Allgemeine 26.03.18
Sparkasse: Etappenerfolg für Fusionskritiker
MM FFB 02.03.18
Unterschriften gegen Sparkassen-Fusion
Sonntag, 11. März 2018
Sparkasse Dachau völlig losgelöst - Ausschüttung Fehlanzeige
Träger der Sparkasse Dachau sind der Landkreis Dachau, die Stadt Dachau, die Gemeinde Indersdorf und Altomünster.
2015 schütteten folgende bayerische Sparkassen Teile ihres Jahresüberschusses an ihre Träger aus:
- Sparkasse Ingolstadt (500 TSD Euro),
- Stadtsparkasse Augsburg (5,6 Mio. Euro),
- Sparkasse Nürnberg (5,2 Mio. Euro),
- Sparkasse Regensburg (1,9 Mio. Euro),
- Stadtsparkasse München (4 Mio. Euro).
Sparkasse Dachau 0,00 €, das gilt übrigens auch für all die Jahre davor.
Dazu Dr. Martin Runge (MdL, Grüne):
Sparkassen sind öffentliche Unternehmen, sie haben einen öffentlichen Auftrag und sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Träger der Sparkassen sind Städte und Gemeinden und/oder Landkreise, die meisten der Sparkassen in Bayern sind Zweckverbandssparkassen. Wenn es ihre wirtschaftliche Leistungskraft und ihre Risikotragfähigkeit erlaubt, können und dürften Sparkassen Teile ihrer Überschüsse an ihre Träger, zu verwenden von diesen für gemeinnützige Zwecke, ausschütten. Grenzen für die möglichen Ausschüttungsbeträge setzen die aufsichtsrechtlich verordneten Eigenmittelanforderungen und die einschlägigen Vorgaben in der Sparkassenordnung (SpkO). So legt § 21 SpkO Begrenzungen für den Teil des Jahresüberschusses, der ausgeschüttete werden darf, fest und garantiert somit, dass die Sparkassen risikotragfähiges handelsrechtliches Eigenkapital bilden können.[2] Für 2015 betrug die Quote der aufsichtsrechtlich geforderten Eigenmittel, die sich errechnet aus dem Verhältnis von Gesamtkapital zu den risikogewichteten Aktiva (=Gesamtkapitalquote), beispielsweise 8 Prozent[3]; in 2020 dürfte sie aufgrund aufsichtsrechtlich geforderter Zuschläge für die nächsten Jahre („Kapitalerhaltungspuffer“) und eines Zuschlags für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch bei etwas mehr als 10 Prozent liegen. Nach den Abschlüssen für 2015 betrugen die Gesamtkapitalquoten für die Sparkasse Fürstenfeldbruck 16,29 Prozent, für die Sparkasse Dachau 17,97 Prozent und für die Sparkasse Landsberg-Dießen 21,22 Prozent. Alle drei Sparkassen hätten also locker im Rahmen dessen, was die Vorgaben der Sparkassenordnung erlauben, und bei Einhaltung der regulatorischen Anforderungen Jahr für Jahr Teile ihrer Jahresüberschüsse an ihre Träger ausschütten dürfen.[4]
Selbstverständlich gibt es Handlungsspielräume bezüglich der Frage, ob und, wenn ja, in welchem Umfang Teile der Jahresüberschüsse an die Träger von Sparkassen ausgeschüttet werden. Der Verwaltungsrat verfügt über weite Ermessensspielräume, was die Beschlussfassung zur Gewinnverwendung anbelangt. Gleiches gilt für den Vorstand bezogen auf die Bildung handelsrechtlicher Vorsorgereserven.[5] Unserer Auffassung nach darf aber hier keine grenzenlose Beliebigkeit herrschen. So sollte beispielsweise die Formulierung in § 340g Abs. 1 HGB, „soweit dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wegen der besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute notwendig ist“, dahingehend verstanden werden, dass Voraussetzung sein sollte für die Bildung offener Vorsorgerücklagen, über die vom Vorstand der Sparkasse entschieden wird und die zur Schmälerung des ausgewiesenen Jahresüberschusses führen, dass es sich um Vorsorge für allgemeine Bankrisiken handeln muss, eine vernünftige kaufmännische Beurteilung zu erfolgen hat und die Notwendigkeit zur Sicherung gegen allgemeine Bankrisiken nachgewiesen wird. Erinnert sei hier an § 1, Satz 2 der Sparkassenordnung, in dem vorgegeben ist, dass Sparkassen „die Aufgabenerfüllung der Kommunen im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich zu unterstützen“ haben. Deshalb werden wir auch im Falle einer Fusionierung der Sparkassen, so diese denn kommt, die Ausschüttungsfrage weiterhin thematisieren.
I[1] § 21 SpkO legt Begrenzungen für den Teil des Jahresüberschusses, der ausgeschüttete werden darf, fest und garantiert somit, dass die Sparkassen risikotragfähiges handelsrechtliches Eigenkapital bilden können.
[2] Nach den Vorgaben in § 21 SpkO kann der Vorstand bis zu einem Viertel des Jahresüberschusses vorab den Rücklagen zuführen. Vom verbleibenden Jahresüberschuss dürfen dann ab einer bestimmten Rücklagenhöhe in vier verschiedenen Stufen, je nach Höhe der Rücklagen in Bezug zu den Risikoaktiva, zwischen einem Zehntel und drei Vierteln der Überschüsse an die Träger abgeführt werden.
[3] Innerhalb der zu erfüllenden Gesamtkapitalquote ist dann noch einmal ein Mindestwert bezüglich der harten Kernkapitalquote (als Prozentsatz des Quotienten aus hartem Kernkapital zum Gesamtforderungsbetrag) von 4,5% und für die Kernkapitalquote (Kernkapital als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) von 6% insgesamt zu erreichen.
[4] Die These, Abführungen an die Träger wären erlaubt und möglich, ohne die wirtschaftliche Leistungskraft und die Risikotragfähigkeit der Sparkasse FFB zu beeinträchtigen, findet in dem Gutachten „Eilenberger“ ihre ausdrückliche Bestätigung. Vom Jahresüberschuss 2015 hätten 5.636.662 Euro an die Träger abgeführt werden können, was nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag jeweils 2.372.330 Euro für den Landkreis und die Stadt Fürstenfeldbruck ausgemacht hätte.
[5] Über das Einstellen von Teilen des Überschusses in den Sonderposten „Fonds für allgemeine Bankrisiken“ wird bekanntlich die Entscheidungskompetenz des Verwaltungsrates über die Gewinnverwendung partiell beschnitten.
2015 schütteten folgende bayerische Sparkassen Teile ihres Jahresüberschusses an ihre Träger aus:
- Sparkasse Ingolstadt (500 TSD Euro),
- Stadtsparkasse Augsburg (5,6 Mio. Euro),
- Sparkasse Nürnberg (5,2 Mio. Euro),
- Sparkasse Regensburg (1,9 Mio. Euro),
- Stadtsparkasse München (4 Mio. Euro).
Sparkasse Dachau 0,00 €, das gilt übrigens auch für all die Jahre davor.
Dazu Dr. Martin Runge (MdL, Grüne):
Sparkassen sind öffentliche Unternehmen, sie haben einen öffentlichen Auftrag und sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Träger der Sparkassen sind Städte und Gemeinden und/oder Landkreise, die meisten der Sparkassen in Bayern sind Zweckverbandssparkassen. Wenn es ihre wirtschaftliche Leistungskraft und ihre Risikotragfähigkeit erlaubt, können und dürften Sparkassen Teile ihrer Überschüsse an ihre Träger, zu verwenden von diesen für gemeinnützige Zwecke, ausschütten. Grenzen für die möglichen Ausschüttungsbeträge setzen die aufsichtsrechtlich verordneten Eigenmittelanforderungen und die einschlägigen Vorgaben in der Sparkassenordnung (SpkO). So legt § 21 SpkO Begrenzungen für den Teil des Jahresüberschusses, der ausgeschüttete werden darf, fest und garantiert somit, dass die Sparkassen risikotragfähiges handelsrechtliches Eigenkapital bilden können.[2] Für 2015 betrug die Quote der aufsichtsrechtlich geforderten Eigenmittel, die sich errechnet aus dem Verhältnis von Gesamtkapital zu den risikogewichteten Aktiva (=Gesamtkapitalquote), beispielsweise 8 Prozent[3]; in 2020 dürfte sie aufgrund aufsichtsrechtlich geforderter Zuschläge für die nächsten Jahre („Kapitalerhaltungspuffer“) und eines Zuschlags für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch bei etwas mehr als 10 Prozent liegen. Nach den Abschlüssen für 2015 betrugen die Gesamtkapitalquoten für die Sparkasse Fürstenfeldbruck 16,29 Prozent, für die Sparkasse Dachau 17,97 Prozent und für die Sparkasse Landsberg-Dießen 21,22 Prozent. Alle drei Sparkassen hätten also locker im Rahmen dessen, was die Vorgaben der Sparkassenordnung erlauben, und bei Einhaltung der regulatorischen Anforderungen Jahr für Jahr Teile ihrer Jahresüberschüsse an ihre Träger ausschütten dürfen.[4]
Selbstverständlich gibt es Handlungsspielräume bezüglich der Frage, ob und, wenn ja, in welchem Umfang Teile der Jahresüberschüsse an die Träger von Sparkassen ausgeschüttet werden. Der Verwaltungsrat verfügt über weite Ermessensspielräume, was die Beschlussfassung zur Gewinnverwendung anbelangt. Gleiches gilt für den Vorstand bezogen auf die Bildung handelsrechtlicher Vorsorgereserven.[5] Unserer Auffassung nach darf aber hier keine grenzenlose Beliebigkeit herrschen. So sollte beispielsweise die Formulierung in § 340g Abs. 1 HGB, „soweit dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wegen der besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute notwendig ist“, dahingehend verstanden werden, dass Voraussetzung sein sollte für die Bildung offener Vorsorgerücklagen, über die vom Vorstand der Sparkasse entschieden wird und die zur Schmälerung des ausgewiesenen Jahresüberschusses führen, dass es sich um Vorsorge für allgemeine Bankrisiken handeln muss, eine vernünftige kaufmännische Beurteilung zu erfolgen hat und die Notwendigkeit zur Sicherung gegen allgemeine Bankrisiken nachgewiesen wird. Erinnert sei hier an § 1, Satz 2 der Sparkassenordnung, in dem vorgegeben ist, dass Sparkassen „die Aufgabenerfüllung der Kommunen im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich zu unterstützen“ haben. Deshalb werden wir auch im Falle einer Fusionierung der Sparkassen, so diese denn kommt, die Ausschüttungsfrage weiterhin thematisieren.
I[1] § 21 SpkO legt Begrenzungen für den Teil des Jahresüberschusses, der ausgeschüttete werden darf, fest und garantiert somit, dass die Sparkassen risikotragfähiges handelsrechtliches Eigenkapital bilden können.
[2] Nach den Vorgaben in § 21 SpkO kann der Vorstand bis zu einem Viertel des Jahresüberschusses vorab den Rücklagen zuführen. Vom verbleibenden Jahresüberschuss dürfen dann ab einer bestimmten Rücklagenhöhe in vier verschiedenen Stufen, je nach Höhe der Rücklagen in Bezug zu den Risikoaktiva, zwischen einem Zehntel und drei Vierteln der Überschüsse an die Träger abgeführt werden.
[3] Innerhalb der zu erfüllenden Gesamtkapitalquote ist dann noch einmal ein Mindestwert bezüglich der harten Kernkapitalquote (als Prozentsatz des Quotienten aus hartem Kernkapital zum Gesamtforderungsbetrag) von 4,5% und für die Kernkapitalquote (Kernkapital als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) von 6% insgesamt zu erreichen.
[4] Die These, Abführungen an die Träger wären erlaubt und möglich, ohne die wirtschaftliche Leistungskraft und die Risikotragfähigkeit der Sparkasse FFB zu beeinträchtigen, findet in dem Gutachten „Eilenberger“ ihre ausdrückliche Bestätigung. Vom Jahresüberschuss 2015 hätten 5.636.662 Euro an die Träger abgeführt werden können, was nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag jeweils 2.372.330 Euro für den Landkreis und die Stadt Fürstenfeldbruck ausgemacht hätte.
[5] Über das Einstellen von Teilen des Überschusses in den Sonderposten „Fonds für allgemeine Bankrisiken“ wird bekanntlich die Entscheidungskompetenz des Verwaltungsrates über die Gewinnverwendung partiell beschnitten.
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