Donnerstag, 27. Februar 2020

Bündnis gestaltet: Klimaplan für Dachau - PV-Lärmschutzwand B 471!

die Europäische Union, Großbritannien und auch viele Kommunen in Deutschland – zuletzt auch München - haben bereits einen Klimanotstand ausgerufen. Das ist ein starkes Zeichen in der heutigen Zeit, in der der von Wissenschaftlern seit vielen Jahren vorhergesagte Klimawandel für jeden spürbar wird. 

Es ist allerdings leider auch so, dass ein Ausrufen des Klimanotstands noch keine konkreten Aktivitäten auslöst. Das Bündnis für Dachau möchte daher für Dachau einen Klimaplan mit mehreren konkret definierten Projekten ins Leben rufen. Dazu stellt das Bündnis für Dachau zur Umsetzung von konkreten Maßnahmen folgenden

Die B 471 taugt nicht nur als Radrennstrecke - sie könnte auch Energielieferant werden

Antrag:
Die Stadt Dachau setzt sich mit dem Staatlichen Straßenbauamt in Verbindung und regt den Bau einer Solaren Lärmschutzwand entlang der B 471 nach dem Beispiel von Neuötting an.


Begründung:
Für eine gelungene Energiewende werden im Landkreis Dachau ca. 1000 ha PV-Anlagen benötigt (Annahme basierend auf einer Studie der finnischen Universität LUT). Dazu müssen alle verfügbaren Möglichkeiten genutzt und auch ungewöhnliche Ideen verfolgt werden. Straßenränder sind in großer Menge verfügbar, in staatlichem Besitz und damit ideal geeignet für die schnelle Realisierung von PV Projekten.

Gleichzeitig ist die B 471 im Süden von Dachau für eine zwar nicht massive aber doch deutlich merkliche Lärmbelastung in Dachau Süd, Augustenfeld und Dachau-Ost verantwortlich. Eine Lärmschutzwand kann hier eine erhebliche Verbesserung der Lebensqualität bewirken.

Solare Lärmschutzwände sind ein herausragendes Beispiel für eine Doppelnutzung von Bauwerken. Neben der Reduzierung der Lärmbelastung von Dachau kann gleichzeitig Solarstrom erzeugt werden.

Durch die Beteiligung der Stadtwerke Dachau und von Energiegenossenschaften kann zusätzlich eine breite Bürgerbeteiligung als zusätzlicher Nutzen einer solchen PV-Lärmschutzwand organisiert werden.

Sollte eine solche Lärmschutzwand vom Staatlichen Bauamt abgelehnt werden, könnte alternativ auch eine Anliegerkonferenz von Grundstücksbesitzern einberufen werden, um die Bereitschaft einer Realisierung auf privaten Grundstücken zu prüfen.

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