Montag, 14. Dezember 2020

Bündnis im Stadtrat - Dachau erhält 5,2 Mio. Gewerbesteuerausgleich für 2020

 Neben den Schlüsselzuweisungen für 2021 wurden nun auch die Zahlen für den Gewerbesteuerausgleich für 2020 aus dem Corona-Hilfspaket für Kommunen veröffentlicht.



Die Bundesregierung hat zur finanziellen Unterstützung der Kommunen in der Corona Krise ein Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle in 2020 zugesagt. Auf Basis der durchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen aus den Jahren 2017 bis 2019 wurden für die Stadt Dachau demnach ein Ausgleich von 5,2 Mio. EUR für Dachau errechnet. 

Glücklicherweise konnte die Stadt Dachau im Gegensatz zu früheren Jahren zuletzt konstant hohe Gewerbesteuereinnahmen verzeichnen. Das kommt uns jetzt zu Gute. Statt der im Haushalt angesetzten 24 Mio. EUR Gewerbesteuereinnahmen können wir jetzt tatsächlich mit ca. 29 Mio. EUR rechnen. Damit erhöhen sich unsere Rücklagen nochmal erheblich.

Bündnis im Stadtrat: fast 5 Mio € für die Stadt und 21,7 Mio für den Landkreis an Schlüsselzuweisungen

Die Schlüsselzuweisungen wurden veröffentlicht, im sehr konservativen Haushaltsentwurf haben wir mit lediglich 1,7 Mio € gerechnet. Damit verbessert sich der Dachauer Haushalt um ca. 3 Millionen €. Jedoch müssen wir von den 4.891.660 € ca. 1,9 Mio an den Landkreis weitergeben.

Hier die Zahlen für die Gemeinden im Dachauer Landkreis



Die Schlüsselzuweisung für den Dachauer Landkreis beträgt 21.668.148 €

Ziele des kommunalen Finanzausgleichs
Der kommunale Finanzausgleich hat vor allem zwei Ziele. Zum einen ergänzen staatliche Zuweisungen die eigenen Einnahmen der Kommunen. Die Kommunen werden unterstützt, damit sie ihre Aufgaben angemessen erfüllen können. Zum anderen soll der Finanzausgleich eine den Aufgaben angemessene Finanzverteilung unter den kommunalen Ebenen und den verschiedenen Kommunen sicherstellen. Die mit dem Finanzausgleich verbundene Umverteilung trägt zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land bei. Das Gleichbehandlungsgebot und die Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung ziehen hierbei aber eine Grenze: Die unterschiedliche Finanzkraft der Gemeinden darf nicht völlig nivelliert oder gar übernivelliert werden.

Parteiübergreifende Suche

Benutzerdefinierte Suche