Dienstag, 19. Januar 2021

Bündnis im Stadtrat: Dachau definiert eigene Abstandsregeln

Der Bauauschuss beschloss in der Sitzung vom 19.01.2021 eigene Abstandsregeln und lässt somit die Novelle der Bayerischen Bauordnung in ihrem wesentlichen Anliegen ins Leere laufen. Die Stadt Dachau wird nicht das Nachverdichtungsgebiet und nicht der Supertrabant der Metropolregion München.

Kai Kühnel sprach für das Bündnis für Dachau in der Sitzung klare Worte: die Novellierung der Bayerischen Bauordnung führe zu einer Orientalisierung des Stadtbildes, in Zukunft würden eng aneinandergestellte hohe Gebäude mit Flachdächern sich hinreichend Schatten spenden nach dem Vorbild Saana, (Anmerkung: ist auch bei den Klimaverhältnnissen im Jemen sinnvoll). Noch dazu gibt der Ordnungsgeber vor, dass städtebaulich nicht argumentiert werden dürfe, wenn man eigene Regeln einführe. Mit einem bairischen oder Dachauer Stadtbild habe dies dann alles nichts mehr zu tun.

Die Folge- und Infrastrukturkosten, die nicht vorhandenen Flächen für den ruhenden Verkehr, blieben außen vor. Der dilettantische Entwurf und der verwaltungstechnische Umgang spotte jeder Beschreibung. Die Bayerische Bauministerin (wie immer sie heißen mag) sei in der entscheidenden Bauausschusssitzung des Landtages nicht einmal anwesend gewesen. Bis heute läge der Gesetzesentwurf nicht vor, lediglich das Protokoll der Landtagssitzung aus der man sich die einzelnen Änderungsvorschläge mühsam zusammenbasteln müsss. Die Folgen für die Gemeinden sind dem Ministerpräsidenten und seiner Ministerin anscheinend völlig egal. Lediglich der Wunsch eines Abgeordneten der CSU den Charakter der Gartenstadt Trudering unbedingt zu erhalten, führte dazu dass München, Augsburg und Nürnberg von der Änderung ausgenommen blieben. Alle anderen Gemeinden müssten jetzt innerhalb zwei Wochen eine eigene Satzung vor dem 1. Februar 2021 erstellen, ohne den Gesetzestext im konkreten Wortlaut zu kennen.

Dem in der Sitzung modifizierten Verwaltungsvorschlag, der darauf hinausläuft sich möglichst nahe an das jetzt vorhandene Recht anzulehnen, schloss sich die Mehrheit des Ausschusses an. Lediglich die CSU wollte die Entscheidung bis zur nächsten Stadtratssitzung vertagen, da der Stadtrat aber ohnehin abschliessend entscheiden müsse, wurde gegen ein Vertagung gestimmt.

Die Beschlussvorlage wurde mit folgender Änderung im Wortlaut beschlossen:
Abweichend von Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO beträgt die Abstandsfläche im Geltungsbereich dieser Satzung außerhalb von Gewerbe-, Kern- und Industriegebieten sowie festgesetzten urbanen Gebieten 0,8 H, mindestens jedoch 3 m. Vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügt in diesen Fällen 0,4 H, mindestens jedoch 3 m, wenn das Gebäude an mindestens zwei Außenwänden Satz 1 beachtet.

Die Dachauer Abstandsregeln würden laut OB Florian Hartmann auch von einer Vielzahl anderer Gemeinden im Landkreis übernommen und wurden auch im Vorfeld kommuniziert, so dass es zu keinem Verordnungsdurcheinander im Landkreis komme.


Dazu Artikel in den Lokalzeitungen:
Dachauer Nachrichten/ Merkur: Aus Angst vor der Flachdach-Welle sowie Eine Entscheidung pro Ortsbild (Hebertshausen)
Dachauer SZ: Der Landkreis rückt zusammen , sowie Eine Frechheit der Staatsregierung


Ergänzung vom 20.01.21, unverbindliche Recherche Entsprechende Satzungen gelten bereits in folgenden Gemeinden:
- Altomünster: Abstimmung am 26.1.21
- Bergkirchen seit 19.01.21 ?/?
- Erdweg ?
- Haimhausen seit 14.01.21 0,8/0,5
- Hebertshausen seit 20.01.21 0,8/0,4
- Hilgertshausen-Tandern ?
- Karlsfeld ?
- Markt Indersdorf ?
- Odelzhausen - nein -
- Petershausen ?
- Pfaffenhofen an der Glonn ?
- Röhrmoos ?
- Schwabhausen im Gemeinderat am 26.01.21
- Sulzemoos ?
- Vierkirchen seit 24.01.21 0,8/0,4
- Weichs ?

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