Montag, 26. August 2013

Offener Brief zum Windenergieerlass der Bayrischen Staatsregierung



Sehr geehrte Frau Hasselfeldt, Sehr geehrter Herr Seidenath, Sehr geehrter Herr Güll ,
 

in der Pressemitteilung zum Kabinettsbericht vom 21.08.2013 (http://www.bayern.de/Ministerratsberichte-.851.10447426/index.htm)  fordert die Bayrische Staatsregierung die Planungsbehörden auf, alle Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen auf Basis der Gesetzesinitiative der Bayrischen Staatsregierung auf Erhöhung der Abstandsflächen auf 2000 Meter zur nächsten Wohnbebauung zu beurteilen.

Mit dieser Anweisung fordert die Bayrische Staatsregierung unserer Meinung nach die Genehmigungsbehörden zum Rechtsbruch auf und würgt faktisch den Ausbau der Windkraft in Bayern ab. Dies bestätigt auch eine Pressemitteilung des bayrischen Städtetags (http://www.bay-staedtetag.de/index.php?id=9158%2C133), worin es unter anderem heißt: „Die mühsam in Abstimmung mit den Bürgern und Interessensvertretern erarbeiteten Planungskonzepte für die Windenergie wären überholt. Neue Konzepte zu erstellen, braucht Zeit. Aber die Energiewende hat nicht mehr viel Zeit. Der Ausbau der Windenergie darf nicht blockiert werden."

Diese Anweisung der Bayrischen Staatsregierung hat auch konkrete Auswirkungen auf die Stadt Dachau. Erst kürzlich hat der Stadtrat der Stadt Dachau das kommunale Energiekonzept für die örtlichen Stadtwerke beschlossen. Darin ist der Bau von regionalen Windkraftanlagen ein zentraler Baustein zur künftigen Energieversorgung. Sollte also diese Anweisung zur Anwendung kommen, wäre auf Jahre hinaus der Aufbau einer kostengünstigen Energieversorgung für die Stadt Dachau blockiert. Wie Sie sicherlich wissen, ist aber der Aufbau einer regionalen Energieversorgung unter Beteiligung der Bürger ein wichtiger Bestandteil zur Überwindung von Abhängigkeiten von der atomaren und fossilen Energiewirtschaft und damit der Abhängigkeit von multinationalen Großkonzernen. Zudem werden hier regionale und sichere Arbeitsplätze geschaffen, die regionale Wirtschaft im Allgemeinen gefördert und sichere Gewerbesteuereinahmen generiert.

Das Bündnis für Dachau fordert Sie daher auf, alles in Ihrer Macht stehende zu unternehmen, um diese unsinnige Anweisung sofort rückgängig zu machen. Bitte unterrichten sie uns über die von Ihnen getroffenen Maßnahmen.

Fachlich bleibt festzuhalten, dass bei Mindestabständen von um 2000 Metern, praktisch keine neuen Windkraftanlagen in Bayern mehr genehmigt werden können. Nach heute geltendem vernünftigem Recht, können neue Windkraftanlagen nur genehmigt werden, wenn die Geräuscheinwirkungen wie auch eventueller Schattenwurf die gesetzlichen Schutzwerte unterschreiten. Wenn jetzt Abstände von über 2000 Metern einzuhalten wären, könnten in Bayern mit seinen vielen verstreuten Kommunen und Ansiedlungen praktisch keine neuen Windkraftanlagen mehr errichtet werden. Denn sinnvollerweise ist der Bau in Nationalparks wie auch Naturwäldern ausgeschlossen. Dort hat der Naturschutz Vorrang. Wenn ähnliche Immissionsschutzwerte und Abstände, wie sie jetzt die Bayerische Staatsregierung fordert, für den Bau und Betrieb von Straßen oder Flugplätzen gelten würden, wäre praktisch keine Straße in Bayern mehr zu bauen. Auf vielen Straßen müsste wenigstens nachts der Verkehr verboten werden.

Über Ihre positive Rückmeldung freuen wir uns bereits jetzt.



Mit freundlichen Grüßen


Michael Eisenmann
Vorstandsprecher
Bündnis für Dachau

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