Dienstag, 16. Februar 2021

Das Bündnis ist umgezogen - Besucht uns auf unserer neuen Website!

Das Bündnis für Dachau präsentiert sich ab sofort auf einer neuen Website:

www.buendnis-fuer-dachau.de

Wir freuen uns auf Deinen Besuch!



Samstag, 30. Januar 2021

Bündnis im Stadtrat - Antrag zum Radverkehrs-Sonderprogramm "Stadt und Land"

Das Bündnis für Dachau hat seit vielen Jahren die Erstellung eines Radverkehrskonzepts für Dachau vorangetrieben und aktiv begleitet. Mit dem jetzt im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 aufgesetzten Sonderprogramm "Stadt und Land" bietet sich die Chance unser Dachauer Radverkehrskonzept wesentlich voranzubringen. Diese Chance einer 75 % Förderung muss unserer Meinung nach ergriffen werden.

„Der Bund unterstützt die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände …. bei dem Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems. Ein solches trägt zu einer nachhaltigen und umweltschonenden Mobilität bei, aggregiert Quelle-Ziel-Verkehre, vermeidet Staus und verflüssigt den Verkehr insgesamt. Ziel ist es weiter, dabei sowohl in urbanen als auch in ländlichen Räumen das Fahrradfahren sicherer und attraktiver für die Radfahrenden zu gestalten und einen Umstieg vom Kfz auf das Fahrrad zu erreichen.“

Mit diesem Wortlaut in der Präambel der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern wurde am 25.01.2021 das neue Förderprogramm „Stadt und Land“ auf der Seite des Bundesamts für Güterverkehr BAG- Förderprogramme - Sonderprogramm "Stadt und Land"  veröffentlicht. Das Förderprogramm verspricht sehr hohe Förderquoten von bis zu 80 % bei Maßnahmen, die bis Ende 2021 abgeschlossen sind, und bis zu 75 % für Maßnahmen, die bis Ende 2023 abgeschlossen sind. 

Das Bündnis für Dachau stellt dazu folgenden 

Antrag: 

Die Stadt Dachau prüft, welche Radverkehrsmaßnahmen im Zeitrahmen bis Ende 2021 und bis Ende 2023 abgeschlossen werden können und legt diese Liste mit entsprechenden Kostenschätzungen dem Stadtrat zur Beratung vor. 

Begründung: 

Wie in der Präambel zum neuen Sonderprogramm „Stadt und Land“ bereits ausgeführt und damit von Bund und Ländern bestätigt wird, trägt der Radverkehr maßgeblich zur Reduzierung der Verkehrsbelastung in Stadt und Land bei. Andererseits wurden wegen der schwierigen Finanzlage der Stadt Dachau viele Radverkehrsprojekte zurückgestellt (z.B. Überführung Schleißheimer Str., Ausbau Brucker Str., Ausbau Gewerbegebiet Dachau-Ost) oder gar nicht erst gestartet (z.B. Mittermayer Str., Schiller Str.).

Das neue Förderprogramm ändert allerdings die Ausgangslage. Wegen der sehr hohen Förderquote von 80% ist zu überlegen trotz angespannter Finanzlage diese Investitionen vorzuziehen. Das Förderprogramm wird nicht verlängert oder wiederholt. Langfristig kann also dieses Förderprogramm die Finanzlage der Stadt Dachau erheblich entlasten.

Im Übrigen zahlt sich hinsichtlich dieses Förderprogramms die Erstellung unseres umfangreichen Radverkehrskonzepts für die Stadt Dachau aus, da dieses Radverkehrskonzept nun  Fördervoraussetzung für dieses attraktive Sonderprogramm ist.

Montag, 25. Januar 2021

Wir sagen, ein 10-Minuten Takt zeigt den Dachauern - Jetzt erst recht

Zum Antrag der SPD den 10-Minuten Takt auszusetzen.

Wir sagen, ein 10-Minuten Takt zeigt den Bürger*Innen - Jetzt erst recht
. Eine Reduzierung des Angebots auf einen 20-Minutentakt, wie es die SPD vorschlägt, ist ein Rückfall auf die aus der Zeit gefallenen Ansicht, der öffentliche Verkehr sein ein Gnadenangebot der Gesellschaft. Öffentlicher Verkehr ist eine Daseinsvorsorge für Menschen.

Ein modernes Mobilitätsangebot gilt auch für Pandemiezeiten.

Dachauer*Innen die trotz Ausgangsbeschränkung tägliche Wege erledigen müssen, sollen dies ohne zusätzliche Einschränkung und mit dem Wissen der Wertschätzung der persönlichen Gesundheit tun können. Und dass ist es, was ein modernes Mobilitätsangebot ausmachen muss.


Dass wir als Gesellschaft, die seit Jahrzehnten das hohe Lied der individuellen Mobilität predigt, nun in schwierigen Zeiten das Angebot reduzieren wollen ist ein Unding. Noch dazu, da es einen gehörigen Rattenschwanz an Aufwand nach sich zieht, den erst vor wenigen Wochen abgestimmten Fahrplan wieder umzustellen".


Darum empfehlen wir, den Antrag zurückziehen.


Die einschränkenden Maßnahmen der Pandemie gehen nun in den zehnten Monat. Unser tägliches Leben ist seither durch vielfältige Maßnahmen einer Ausbreitung des Virus zu entgegnen geprägt.

Das gelingt mehr oder weniger gut. Was wir aber in den vielen Monaten der Pandemie gelernt haben ist, der öffentliche Verkehr, egal ob Bus, Bahn oder Tram, ist keinesfalls dafür verantwortlich, dass die Inzidenzwerte zu hoch sind. Durch ein gutes Angebot mit viel Platz soll das auch so bleiben.

Bernhard Sturm

Pressespiegel:

Dachauer Neueste / SZ

Dachauer Nachrichten / Merkur

Sonntag, 24. Januar 2021

Bündnis im Stadtrat und Kreistag - Landtag muss sich mit Löwls Feldzug gegen Gampenrieder beschäftigen

Im Rahmen der Gremienbesetzungen des letzten Jahres hat das Bündnis für Dachau in der konstituierenden Stadtratssitzung seinen Kandidaten für den Verbandsrat der Sparkasse zurückgezogen und stattdessen Peter Gampenrieder vorgeschlagen. Er ist anerkanntermaßen die Person aus den Reihen des Stadtrates mit dem meisten Sachverstand für diese Aufgabe.

Peter Gampenrieder hat unter anderem die im Jahr 2018 gescheiterten Fusionspläne von Sparkassenvorstand Krenn und Landrat Löwl konstruktiv und kritisch begleitet. Diese aktive Rolle in der politischen Meinungsbildung ist offensichtlich nicht gerade gut angekommen. Auf jeden Fall hat Landrat Löwl dem von der Stadt Dachau bestimmten Verbandsrat Peter Gampenrieder die Mitgliedschaft  wegen eines/einer angeblichen Interessenskonflikts/Pflichtenkollision verweigert.

Dieser ziemlich einmalige Vorgang hat den langjährigen Fürstenfeldbrucker Sparkassenverwaltungsrat und derzeitigen Landtagsabgeordneten Dr. Martin Runge zu einer umfangreichen Anfrage an den Landtag veranlasst. Die Anfrage zielt darauf ab, zu erfahren, ob ein solcher Vorgang überhaupt schon einmal vor-gekommen ist. Schließlich sind wahrscheinlich sehr viele der derzeitigen Verbands- und Verwaltungsräte wie Peter Gampenrieder in der Versicherungswirtschaft tätig - auch das möchte Dr. Martin Runge mit der Anfrage in Erfahrung bringen. 

In einer weitern Anfrage möchte Herr Runge zudem wissen, wieviele Sparkassen in Bayern den Höchstsatz für die Vergütung des Sparkassenvorstands und des Verwaltungsrats - so wie es die Sparkasse Dachau praktiziert - an Vorstand und Verwaltungsrat ausbezahlt.

Die Anfragen im Wortlaut:

Vergütung Vorstand und Verwaltungsrat

Interessenkonflikte/Pflichtenkollision 

Freitag, 22. Januar 2021

Finderlohn: Bay. Bauordnung finden für 50.-€ Prämie

Es gibt ein Bauministerium, es gibt eine Bauministerin, es gibt seit Anfang Dezember eine neue Bayerische Bauordnung, aber es gibt dazu keinen zusammenhängenden Text. 

Am 1.2.201 soll die neue Bayerische Bauordnung  in Kraft treten, bisher finden sich jedoch nur aus dem Zusammenhang gerissene Änderungstexte. 

Werde Bündnis-Pfadfinder: wer als erstes den kompletten Text der neuen Bay. Bauordnung online findet und dazu den Namen der Bauministerin nennt erhält eine Prämie von 50.-€ cash! Antworten auf Facebook oder per mail an: kai.kuehnel (at) gmx.de

Dienstag, 19. Januar 2021

Bündnis im Stadtrat: Dachau definiert eigene Abstandsregeln

Der Bauauschuss beschloss in der Sitzung vom 19.01.2021 eigene Abstandsregeln und lässt somit die Novelle der Bayerischen Bauordnung in ihrem wesentlichen Anliegen ins Leere laufen. Die Stadt Dachau wird nicht das Nachverdichtungsgebiet und nicht der Supertrabant der Metropolregion München.

Kai Kühnel sprach für das Bündnis für Dachau in der Sitzung klare Worte: die Novellierung der Bayerischen Bauordnung führe zu einer Orientalisierung des Stadtbildes, in Zukunft würden eng aneinandergestellte hohe Gebäude mit Flachdächern sich hinreichend Schatten spenden nach dem Vorbild Saana, (Anmerkung: ist auch bei den Klimaverhältnnissen im Jemen sinnvoll). Noch dazu gibt der Ordnungsgeber vor, dass städtebaulich nicht argumentiert werden dürfe, wenn man eigene Regeln einführe. Mit einem bairischen oder Dachauer Stadtbild habe dies dann alles nichts mehr zu tun.

Die Folge- und Infrastrukturkosten, die nicht vorhandenen Flächen für den ruhenden Verkehr, blieben außen vor. Der dilettantische Entwurf und der verwaltungstechnische Umgang spotte jeder Beschreibung. Die Bayerische Bauministerin (wie immer sie heißen mag) sei in der entscheidenden Bauausschusssitzung des Landtages nicht einmal anwesend gewesen. Bis heute läge der Gesetzesentwurf nicht vor, lediglich das Protokoll der Landtagssitzung aus der man sich die einzelnen Änderungsvorschläge mühsam zusammenbasteln müsss. Die Folgen für die Gemeinden sind dem Ministerpräsidenten und seiner Ministerin anscheinend völlig egal. Lediglich der Wunsch eines Abgeordneten der CSU den Charakter der Gartenstadt Trudering unbedingt zu erhalten, führte dazu dass München, Augsburg und Nürnberg von der Änderung ausgenommen blieben. Alle anderen Gemeinden müssten jetzt innerhalb zwei Wochen eine eigene Satzung vor dem 1. Februar 2021 erstellen, ohne den Gesetzestext im konkreten Wortlaut zu kennen.

Dem in der Sitzung modifizierten Verwaltungsvorschlag, der darauf hinausläuft sich möglichst nahe an das jetzt vorhandene Recht anzulehnen, schloss sich die Mehrheit des Ausschusses an. Lediglich die CSU wollte die Entscheidung bis zur nächsten Stadtratssitzung vertagen, da der Stadtrat aber ohnehin abschliessend entscheiden müsse, wurde gegen ein Vertagung gestimmt.

Die Beschlussvorlage wurde mit folgender Änderung im Wortlaut beschlossen:
Abweichend von Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO beträgt die Abstandsfläche im Geltungsbereich dieser Satzung außerhalb von Gewerbe-, Kern- und Industriegebieten sowie festgesetzten urbanen Gebieten 0,8 H, mindestens jedoch 3 m. Vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügt in diesen Fällen 0,4 H, mindestens jedoch 3 m, wenn das Gebäude an mindestens zwei Außenwänden Satz 1 beachtet.

Die Dachauer Abstandsregeln würden laut OB Florian Hartmann auch von einer Vielzahl anderer Gemeinden im Landkreis übernommen und wurden auch im Vorfeld kommuniziert, so dass es zu keinem Verordnungsdurcheinander im Landkreis komme.


Dazu Artikel in den Lokalzeitungen:
Dachauer Nachrichten/ Merkur: Aus Angst vor der Flachdach-Welle sowie Eine Entscheidung pro Ortsbild (Hebertshausen)
Dachauer SZ: Der Landkreis rückt zusammen , sowie Eine Frechheit der Staatsregierung


Ergänzung vom 20.01.21, unverbindliche Recherche Entsprechende Satzungen gelten bereits in folgenden Gemeinden:
- Altomünster: Abstimmung am 26.1.21
- Bergkirchen seit 19.01.21 ?/?
- Erdweg ?
- Haimhausen seit 14.01.21 0,8/0,5
- Hebertshausen seit 20.01.21 0,8/0,4
- Hilgertshausen-Tandern ?
- Karlsfeld ?
- Markt Indersdorf ?
- Odelzhausen - nein -
- Petershausen ?
- Pfaffenhofen an der Glonn ?
- Röhrmoos ?
- Schwabhausen im Gemeinderat am 26.01.21
- Sulzemoos ?
- Vierkirchen seit 24.01.21 0,8/0,4
- Weichs ?

Dienstag, 12. Januar 2021

Bündnis im Stadtrat: Bauauschuss am Di 19.01.21 - neues Abstandsflächenrecht

Im nächsten Bauauschuss wird auf dem Antrag des Bündnis für Dachau das Thema Änderung des Abstandsflächenrechts behandelt. Die neue Regelung in der BayBO gibt den Gemeinden die Möglichkeit eine eigene Satzung dazu zu beschließen.


1. Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe (Abstandsflächensatzung)

2. Schleißheimer Straße 129
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Antrag der Grundstückseigentümerin auf Einleitung eines Aufstellungsverfahrens

3. Flur Nr. 1578 Gemarkung Günding
Zustimmungsverfahren, Errichtung eines digitalen BOS-Funksystems
Außenbereich § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB

4. Verschiedenes öffentlich

Sonntag, 10. Januar 2021

Was Straßenbau mit Feenstaub zu tun hat

Wenn man möchte, findet man immer irgenwelche Argumente um neuen Straßenbau zu begründen.
Gerne wird, wie jüngst durch den Altomünsterer Bürgermeister Reiter, das gelinde gesagt, befremdliche Argument bemüht, dass Straßenneubau weniger "Fahrkilometer" vulgo aktiver Umweltschutz bedeutet. Das kann man so sehen. Möglicherweise wird dadurch das schlechte Gewissen sediert.

Fakt ist, neue Straßen erzeugen neuen Verkehr. Und ist die Straße erstmal in Betrieb, so interessiert es keine Sau mehr, ob mehr oder weniger gefahren wird. Und das ist genau das Problem.

Politik des immerwährenden Wachstums auf Kosten von Natur und Gesundheit

Unsere Politik des immerwährenden Wachstums auf Kosten von Natur und Gesundheit will gar nicht wissen, welche langfristigen Folgen ausgelöst werden. Wie viel zusätzlicher Verkehr erzeugt wird und an welcher anderen Stelle der Verkehr sich dann ballt. Dazu gehört dann auch eine Siedlungspolitik, die nur in Sonntagsreden das Thema Verkehrsreduzierung in den Mund nimmt.

75% der Ausgleichs- und Kompensationsflächen wurden entweder falsch, schlecht oder gar nicht umgesetzt 

Geradezu zynisch erscheint es, wenn im Baurecht von „Bauen im Einklang der Natur“ geschreiben wird. Das geht durch Schönfärberei und Greenwashing, weil die Naturzerstörungen durch sogenannten "Ausgleichsmaßnahmen", klitterisch formuliert, "kompensiert" werden. Seriöse Schätzungen gehen davon aus, dass bis zu 75% der Ausgleichs- und Kompensationsflächen entweder falsch, schlecht oder gar nicht umgesetzt wurden und werden.

Bisher keinerlei Beitrag des Verkehrs zu den Klimazielen 2030

Um es nochmal zu sagen. Deutschland und Bayern haben sich zur Klimaneutralität bekannt. Bisher hat der Sektor Verkehr nichts, aber auch gar nichts zur Reduzierung des Ausstoßes der Klimagase beigetragen, um den Korridor 2030 einzuhalten. Die Corona bedingte Reduzierung interessiert nicht, weil der Trend nicht stimmt.

Vieleicht hilft ja Feenstaub für den Klimaschutz

Anscheinend glauben die Mandatsträger, dass 2030 plötzlich durch Feenstaub und Wunderwerk der CO2 Ausstoss schlagartig reduziert wird. Nun, dann ist ja alles in Ordnung und wir können munter so weitermachen wie bisher.

Donnerstag, 7. Januar 2021

Vom "leistungslosen Planungsgewinn" und "induziertem Verkehr" - Teil 2

Gewinne privatisieren - Belastungen sozialisieren.
Im vorhergehenden Beitrag zu der Neubausiedlung im westlichen Landkreis haben wir gesehen, dass 
im Rahmen der üblichen Ausweisung von Bauland OHNE steuernde Eingriffe für Durchschnittsverdiener kein bezahlbarer Wohnraum entstehen kann. 

Der "leistungslose Planungsgewinn" geht durch die Decke.

In dem Augenblick, in dem der Gemeinderat den Bebauungsplan absegnet geht der Wert durch die Decke. Es kommt zum „leistungslosen Planwertgewinn“.
  • Die Gewinnspanne, die lediglich durch die Umwandlung von landwirtschaftlichen Grund zu Bauland entsteht.

Ackerland wird grob mit 10 - 15,- Euro gehandelt. In dem Augenblick, in dem der Gemeinderat den Bebauungsplan abgesegnet hat, ist das gleiche Grundstück plötzlich 1.000,- Euro pro m2 wert. In unserem Fall werden aus 70.000,- plötzlich 7 Millionen Euro. Eine planungsbedingte Bodenwerterhöhung von 1.000 %.
 
Die desaströse Bilanz zwischen Kosten (Immobilie) und Nutzen (Wohneinheiten),

Warum gibt es im Landkreis keine Maßnahmen zur Beteiligung an den Folgelasten oder Maßnahmen zur "sozial gerechte Bodennutzung"?
 
Bei diesen Zahlen und angesichts der immer krasser werdenden finanziellen Belastungen der Kommunen, wird es immer unverständlicher, dass es im Landkreis nach wie vor keine Beteiligung der Nutznießer des leistungslosen Planwertgewinns an den Folgelasten der Baulandausweisung gibt. Die Folgelasten schlagen hauptsächlich im sozialen Bereich rein.
 
Die Ausweisung erzeugt erheblichen zusätzlichen Verkehr.  
 
Es ist bezeichnend, in der Begründung des Bebauungsplans wird die verkehrserzeugende (induzierende) Wirkung der Neusiedlung mit keinem Wort erwähnt. 
Selbstverständlich entsteht ein erheblicher Neu-Verkehr durch die Siedlung.
 
Die Bebauung sieht in der vorliegende Fassung Ein- und Mehrfamilien- und Reihenhäuser vor.
  • 22 Wohneinheiten. Der Fahrzeugbestand des LK-Dachau und die durchschnittliche Personenanzahl pro Haushalt zu Grunde gelegt, ergeben
  • 1,7 KFZ pro Haushalt. Das bedeutet für diese Siedlung mindestens zusätzlich 
  • 38 Fahrzeuge. Die hohe Verfügbarkeit des Autos, die großen Entfernungen für Versorgung, soziale Infrastruktur und natürlich zu den Arbeitsplätzen, wird zu einem erheblichen Quell- und Zielverkehr führen. 
Statistisch werden  so
  • täglich 3,3 Wege und damit 
  • 125 Fahrten pro Tag zusätzlich erzeugt

Ganz konkret und ganz einfach. Jeder Verkehr der zusätzlich erzeugt wird und dazu beiträgt noch mehr Verkehr entstehen zu lassen, macht ein Erreichen des Klimaziels noch schwieriger. 

Darum:
 
Die Gemeinden führen umgehend Maßnahmen ein, 
  • um die Begünstigten des leistungslosen Planwertgewinns an den Folgelasten zu beteiligen. 
  • Einführen von Verfahrensgrundsätze zur SOBON (Sozialgerechten Bodennutzung).
  • Anbinden von Siedlungen an den Ortskern und Haltestellen des ÖPNV (Bus- und S-Bahn).
  • An den  Haltestellen Radabstellanlage nach ADFC Zertifizierung.
  • Fuß- und Radinfrastruktur sind einzurichten.  
  • Für die Infrastruktur gelten Standards gemäß der VwV-StVO und die Vorgaben der Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA).
  • Eine Stellplatzsatzung mit der Vorgabe für Radabstellanlagen für die Bebauung sollte Pflicht sein.
  • Ausweisen von Baugebiete für sozial geförderten Wohnungen und genossenschaftlichen Wohnformen.

Dienstag, 5. Januar 2021

Warum die "Häuschen im Grünen" keine Lösung sind - Teil 1

So wird's nix, mit bezahlbaren Wohnraum im Landkreis.
Aktuell plant die Gemeinde Bergkirchen in Palsweis (ein Dorf im westlichen Landkreis an der Autobahn gelegen) ein neues Wohngebiet. Für die Bebauung ist ein Stück Grünland vorgesehen, das zwischen einer bestehenden Siedlung und zweier Ortsverbindungsstraßen etwas eingeklemmt liegt. Das Dorf selbst hat keine Nahversorgung, keine Kindertagesstätten, die Grundschule ist ca. 4 Kilometer, die weiterführenden Schulen sind 12 Kilometer entfernt. Discounter und Autobahnanschluss sind 5 Kilometer und München 20 Kilometer weit weg. Aber zumindest gibt es eine Bushaltestelle im Ort, die etwa 500 Meter von der neuen Siedlung entfernt ist. Man sieht, es sind alle Rahmenbedingungen für eine Trabantensiedlung gegeben.
 
Der Bebauungsplan sieht auf etwa 7.000 m2, 13 Parzellen für Einfamilien- und Doppelhäuser vor. Die Grundstücksgrößen sind zwischen 250 und 600 m2. In Summe sieht der Bebauungsplan 22 Wohneinheiten vor.

Alle Rahmenbedingungen für eine Trabantensiedlung gegeben.
 
Die Gemeinde nennt als Begründung für die Bebauung, einen Beitrag zur "Deckung des Wohnraumbedarfs im südwestlichen Landkreis Dachau" zu leisten. Eine (...)Stärkung der Wohnfunktion für die örtliche Bevölkerung. (...)gerade auch für junge Familien, da durch die geringen Grundstücksflächen bezahlbarer Wohnraum generiert werden soll.
 
Die argumentative Planierraupe "bezahlbarer Wohnraum".
 
Schauen wir genauer hin. Bei der zu erwarteten Bebauung ist von einem Marktwert der Immobilien von 850.000,- bis 1.800.000,- Euro auszugehen. Für die Miete sind zwischen 1.500,- und 2.000,- Euro netto pro Monat zu erwarten. Damit liegen sie erheblich über den Quatratmeterpreisen des Mietspiegels für Dachau. 
 
Da damit praktisch ausschließlich hochpreisiger Wohnraum mit großem Flächenverbrauch geschaffen wird, fällt strenggenommen die Begründung "bezahlbarer Wohnraum" weg.

Für durchschnittliche Einkommen ist das ja nix.

Jüngst wurde eine Auswertung des Bewerbungsportals Stepstone zum Durchschnittseinkommen in der Region veröffentlicht. 
  • Das durchschnittliche Nettojahreseinkommen ist 34.911,- Euro im Dachauer Landkreis. Interessanterweise weniger als im Bundesdurchschnitt. 
Dagegen stehen laut Stepstone 
  • Lebenshaltungskosten in Höhe von 34.033,- Euro. 
Also bleiben für die Dachauer nur noch 878,- Euro z.B. für Sparen übrig. Erstaunlicherweise verdienen die Münchner mit 40.442,- Euro mehr als 6,000,- Euro mehr im Jahr und können sich dadurch auch eher die hohen Lebenshaltungskosten leisten. 
 
Für wen also soll hier gebaut werden?  
 
Die Begründung, es soll für einheimische Familien „günstiger Wohnraum“ geschaffen werden ist nach den Zahlen schlicht und ergreifend ein Witz, ein schlechter. 
 
Halten wir fest: 
  • Im Landkreis wird im Rahmen der üblichen Ausweisung von Bauland OHNE steuernde Eingriffe kein bezahlbarer Wohnraum für Durchschnittsverdiener entstehen. 
Es sei an der Stelle der Armutsbericht 2018 zitiert:
"Bezahlbarer Wohnraum  entsteht durch Förderung sozialgenossenschaftlicher oder bürgerschaftlicher Initiativen für gemeinschaftliches, generationsübergreifendes, altersgerechtes Wohnen, sozialen geförderten Wohnungsbau". 

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