Freitag, 31. Mai 2019

Die Aufstiegshilfe von der Thoma-Wiese zur Altstadt kommt, Stadt kauft Zieglerbräu

Lange waren wir zur Verschwiegenheit verpflichtet, aber jetzt ist es offiziell: Die Stadt kauft das Zieglerbräu.
Die Wirtschaft bleibt, aber die restlichen Räume werden für die Rathauserweiterung genutzt.




Hier die offizielle Pressemitteilung

Stadt Dachau kauft Zieglerbräu für Rathauserweiterung

Die Stadt Dachau kauft den Zieglerbräu in der Konrad-Adenauer-Str. 8. Der Stadtrat hat am 21.05.2019 in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, das Anwesen zu erwerben. Der Kaufvertrag ist inzwischen ebenfalls unterzeichnet und notariell beurkundet. Mit dem Erwerb des direkt ans Rathaus anschließenden Gebäudes ist die dringend notwendige Erweiterung des Rathauses möglich. Bis zum Umbau wird die bisherige Eigentümerin Andrea Schneider die Gaststätte und das Hotel als Pächterin zusammen mit Ihrem Ehemann Jürgen Vötter weiterführen.

Die beengte Situation im Rathaus ist bekannt. In nahezu allen Bereichen der Verwaltung ergibt sich ein erheblicher Bedarf an Büro- und Arbeitsplatzflächen. Nicht zuletzt befinden sich gerade auch publikumsintensive Bereiche wie zum Beispiel das Bürgerbüro trotz des Umbaus 2018 an der absoluten Grenze des Erträglichen, sowohl für das Personal als auch für die Kunden. Eine Vielzahl von Büros wird bereits heute im Vergleich zur ursprünglich geplanten Nutzung doppelt besetzt. Eine Erweiterung des Rathauses ist daher dringend erforderlich. Diese hat gemäß einem Stadtratsbeschluss in der Altstadt zu erfolgen. Mit dem nun getätigten Erwerb des benachbarten Zieglerbräu kann die Erweiterung nun umgesetzt werden.

Für eine Nutzung als Rathaus müssen erhebliche Umbaumaßnahmen im Zieglerbräu vorgenommen werden. Diese bedürfen einer intensiven Planung von voraussichtlich zwei bis drei Jahren. Danach erfolgt der Umbau. Bis dahin wird Andrea Schneider sowohl die Gaststätte als auch das Hotel weiterbetreiben. Nach dem Umbau wird die Gaststätte wiedereröffnet, nicht aber das Hotel.

Oberbürgermeister Florian Hartmann ist mit der Entscheidung des Stadtrats zum Kauf des Zieglerbräu sehr zufrieden: „Es freut mich sehr, dass der Stadtrat dem Kauf des Zieglerbräu zugestimmt hat. Nun können wir die Rathauserweiterung an der idealen Stelle, nämlich direkt neben dem bestehenden Rathaus, planen. Mit dem Kauf konnten wir eine Aufsplitterung der Verwaltung auf mehrere Standorte verhindern.“ Ausdrücklich dankt OB Hartmann der bisherigen Eigentümerin Andrea Schneider. „Die Kaufverhandlungen verliefen sehr gut. Damit hat Frau Schneider ihrer Heimatstadt einen großen Dienst erwiesen.“
OB Hartmann weist außerdem darauf hin, dass mit dem Erwerb des Areals die seit vielen Jahren gewünschte Aufstiegshilfe zwischen Unterer Stadt und Altstadt ein Stück näher gerückt ist. „Das Grundstück ist hervorragend für eine Verbindung der Altstadt mit der Ludwig-Thoma-Wiese geeignet. Eine Aufstiegshilfe für die Bürgerinnen und Bürger ist jetzt nicht mehr nur ein Traum, sondern eine realistische Option.“

Dienstag, 28. Mai 2019

Antrag: Die Einführung von eScooter zusammen mit Fuß- und Radverkehr verträglich gestalten

Bündnis Stadtrat Bernhard Sturm
Wie zu erwarten war, hat der Bundesrat den Weg für ein Gesetzt zur Nutzung von eScooter und elektrisch betriebene Kleinstfahrzeuge frei gemacht. Die Bundesregierung wird in Kürze entsprechende Regelungen verabschieden. Etwa 25% der Deutschen wollen eScooter kaufen. eScooter Leihfirmen aber auch große Einzelhändler stehen schon in den Startlöchern, um die Mikrofahrzeuge unter die Leute zu bringen.

Es zeichnet sich folgende Situation ab.

  • eScooter dürfen und sollen denselben Verkehrsraum nutzen wie Fahrräder.
  • Sie sind also auf Fahrradwegen und Radfahrstreifen erlaubt.
  • Wenn keine Radwege vorhanden sind soll die Straße genutzt werden. 
  • Für reine Gehwege, auf denen eScooter erlaubt sein sollen, soll ein eigenes Zusatzschild werden.
Das Problem. In Dachau gibt es durch die in weiten Teilen zu geringe Breiten der Führungen im Seitenraum so gut wie keine benutzungspflichtigen Radwege gemäß den Regelwerken.

Dh. der Radverkehr findet vielfach auf Gehwegen, gekennzeichnet durch das Zeichen 239 Gehweg mit dem Zusatzzeichen Radfahrer frei oder auf durch Abmarkierungen gekennzeichnete Radwege ohne Benutzungpflicht statt.

Daher ist zu erwarten, dass die eScooter sowohl die für Radfahrer freigegebenen Bürgersteige, als auch die sog. sonstigen, nicht benutzungspflichtigen Radwege benutzen werden.

Das Bündnis für Dachau sieht es als dringend gegeben, Fußgänger, Radfahrer und potentielle eScooter Benutzer auf das Konfliktpotential auf den Bürgersteigen hinzuweisen. Weiter sehen wir es als vordringlich, zeitnah Maßnahmen für eine sichere Führung im Mischverkehr auf der Fahrbahn z.B. auf Schutzstreifen einzuleiten. Fahrradschutzstreifen sind ein durch eine unterbrochene Leitlinie und durch Fahrrad-Piktogrammen markierter Teil der Fahrbahn. 
Das Bündnis für Dachau stellt den Antrag:
  • Die Verwaltung prüft, welche Gehwege zukünftig mit dem Zusatzschild für eScooter ausgestattet werden können.
  • Es sollen auch Gehwege ermittelt werden, für die ein eScooter Verbot (z.B. an Schulwegen) nötig erscheint.
Für eine verträgliche Führung im Mischverkehr,
  • startet die Stadt eine Informationskampagne zur Benutzung der Fahrbahn durch Radfahrer und eScooter Nutzer. Den Autofahrern soll bewusst zu machen werden, dass sich Radfahrer und zukünftig auch eScooter auf der Fahrbahn im Mischverkehr bewegen werden.
  • Es sollen begleitend zu der Kampagne Schilder im Straßenraum mit dem Hinweis aufgestellt werden: "Radfahren und eScooter auf der Fahrbahn erlaubt".
Da bei fehlender Radwegen eScooter die Fahrbahn benutzen sollen, werden sie aller Wahrscheinlichkeit nach auch die Schutzstreifen, die für Radverkehr vorgesehen sind, benutzen.
Das Bündnis schlägt vor:
  • Schutzstreifen sollen zur besseren Wahrnehmbarkeit durchgängig rot markiert werden. 
  • Bestehende Markierungen und Radfurten sollten überprüft und gegebenenfalls nach markiert werden. 
  • Es soll geprüft werden, ob an Schutzstreifen generell absolute Parkverbote eingerichtet werden können. (Natürlich nicht an Stellen bei denen Schutzstreifen entlang von Parkbuchten führen).
  • Die Parküberwachung soll auf Verstöße durch „parkende Autos“ *) auf Schutzstreifen besonders achten und dies ahnden. 
Diese Maßnahmen können unseres Erachtens unabhängig zum derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren und der Entwicklung des Radkonzepts Dachau erfolgen. Die Maßnahmen betrachten wir als allgemeine Sicherheitsmaßnahmen für ein verträgliches Miteinander im Straßenverkehr.

*) Laut StVO sind Fahrradschutzstreifen ein Teil der Fahrbahn, somit ist halten erlaubt, parken jedoch nicht. Die StVO sagt, Zitat: „wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“


Parteiübergreifende Suche

Benutzerdefinierte Suche