Bündnis Stadtrat Bernhard Sturm |
Es zeichnet sich folgende Situation ab.
- eScooter dürfen und sollen denselben Verkehrsraum nutzen wie Fahrräder.
- Sie sind also auf Fahrradwegen und Radfahrstreifen erlaubt.
- Wenn keine Radwege vorhanden sind soll die Straße genutzt werden.
- Für reine Gehwege, auf denen eScooter erlaubt sein sollen, soll ein eigenes Zusatzschild werden.
Dh. der Radverkehr findet vielfach auf Gehwegen, gekennzeichnet durch das Zeichen 239 Gehweg mit dem Zusatzzeichen Radfahrer frei oder auf durch Abmarkierungen gekennzeichnete Radwege ohne Benutzungpflicht statt.
Daher ist zu erwarten, dass
die eScooter sowohl die für Radfahrer freigegebenen Bürgersteige, als auch die sog.
sonstigen, nicht benutzungspflichtigen Radwege benutzen werden.
Das Bündnis
für Dachau sieht es als dringend gegeben, Fußgänger, Radfahrer und potentielle eScooter
Benutzer auf das Konfliktpotential auf den Bürgersteigen hinzuweisen. Weiter
sehen wir es als vordringlich, zeitnah Maßnahmen für eine sichere Führung im
Mischverkehr auf der Fahrbahn z.B. auf Schutzstreifen einzuleiten. Fahrradschutzstreifen
sind ein durch eine unterbrochene Leitlinie und durch Fahrrad-Piktogrammen
markierter Teil der Fahrbahn.
Das Bündnis für Dachau stellt den Antrag:
- Die Verwaltung prüft, welche Gehwege zukünftig mit dem Zusatzschild für eScooter ausgestattet werden können.
- Es sollen auch Gehwege ermittelt werden, für die ein eScooter Verbot (z.B. an Schulwegen) nötig erscheint.
Für eine verträgliche Führung im Mischverkehr,
- startet die Stadt eine Informationskampagne zur Benutzung der Fahrbahn durch Radfahrer und eScooter Nutzer. Den Autofahrern soll bewusst zu machen werden, dass sich Radfahrer und zukünftig auch eScooter auf der Fahrbahn im Mischverkehr bewegen werden.
- Es sollen begleitend zu der Kampagne Schilder im Straßenraum mit dem Hinweis aufgestellt werden: "Radfahren und eScooter auf der Fahrbahn erlaubt".
Da bei fehlender Radwegen eScooter die Fahrbahn benutzen sollen, werden sie aller Wahrscheinlichkeit nach auch die Schutzstreifen, die für Radverkehr vorgesehen sind, benutzen.
Das Bündnis schlägt vor:
- Schutzstreifen sollen zur besseren Wahrnehmbarkeit durchgängig rot markiert werden.
- Bestehende Markierungen und Radfurten sollten überprüft und gegebenenfalls nach markiert werden.
- Es soll geprüft werden, ob an Schutzstreifen generell absolute Parkverbote eingerichtet werden können. (Natürlich nicht an Stellen bei denen Schutzstreifen entlang von Parkbuchten führen).
- Die Parküberwachung soll auf Verstöße durch „parkende Autos“ *) auf Schutzstreifen besonders achten und dies ahnden.
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