Donnerstag, 7. Januar 2021

Vom "leistungslosen Planungsgewinn" und "induziertem Verkehr" - Teil 2

Gewinne privatisieren - Belastungen sozialisieren.
Im vorhergehenden Beitrag zu der Neubausiedlung im westlichen Landkreis haben wir gesehen, dass 
im Rahmen der üblichen Ausweisung von Bauland OHNE steuernde Eingriffe für Durchschnittsverdiener kein bezahlbarer Wohnraum entstehen kann. 

Der "leistungslose Planungsgewinn" geht durch die Decke.

In dem Augenblick, in dem der Gemeinderat den Bebauungsplan absegnet geht der Wert durch die Decke. Es kommt zum „leistungslosen Planwertgewinn“.
  • Die Gewinnspanne, die lediglich durch die Umwandlung von landwirtschaftlichen Grund zu Bauland entsteht.

Ackerland wird grob mit 10 - 15,- Euro gehandelt. In dem Augenblick, in dem der Gemeinderat den Bebauungsplan abgesegnet hat, ist das gleiche Grundstück plötzlich 1.000,- Euro pro m2 wert. In unserem Fall werden aus 70.000,- plötzlich 7 Millionen Euro. Eine planungsbedingte Bodenwerterhöhung von 1.000 %.
 
Die desaströse Bilanz zwischen Kosten (Immobilie) und Nutzen (Wohneinheiten),

Warum gibt es im Landkreis keine Maßnahmen zur Beteiligung an den Folgelasten oder Maßnahmen zur "sozial gerechte Bodennutzung"?
 
Bei diesen Zahlen und angesichts der immer krasser werdenden finanziellen Belastungen der Kommunen, wird es immer unverständlicher, dass es im Landkreis nach wie vor keine Beteiligung der Nutznießer des leistungslosen Planwertgewinns an den Folgelasten der Baulandausweisung gibt. Die Folgelasten schlagen hauptsächlich im sozialen Bereich rein.
 
Die Ausweisung erzeugt erheblichen zusätzlichen Verkehr.  
 
Es ist bezeichnend, in der Begründung des Bebauungsplans wird die verkehrserzeugende (induzierende) Wirkung der Neusiedlung mit keinem Wort erwähnt. 
Selbstverständlich entsteht ein erheblicher Neu-Verkehr durch die Siedlung.
 
Die Bebauung sieht in der vorliegende Fassung Ein- und Mehrfamilien- und Reihenhäuser vor.
  • 22 Wohneinheiten. Der Fahrzeugbestand des LK-Dachau und die durchschnittliche Personenanzahl pro Haushalt zu Grunde gelegt, ergeben
  • 1,7 KFZ pro Haushalt. Das bedeutet für diese Siedlung mindestens zusätzlich 
  • 38 Fahrzeuge. Die hohe Verfügbarkeit des Autos, die großen Entfernungen für Versorgung, soziale Infrastruktur und natürlich zu den Arbeitsplätzen, wird zu einem erheblichen Quell- und Zielverkehr führen. 
Statistisch werden  so
  • täglich 3,3 Wege und damit 
  • 125 Fahrten pro Tag zusätzlich erzeugt

Ganz konkret und ganz einfach. Jeder Verkehr der zusätzlich erzeugt wird und dazu beiträgt noch mehr Verkehr entstehen zu lassen, macht ein Erreichen des Klimaziels noch schwieriger. 

Darum:
 
Die Gemeinden führen umgehend Maßnahmen ein, 
  • um die Begünstigten des leistungslosen Planwertgewinns an den Folgelasten zu beteiligen. 
  • Einführen von Verfahrensgrundsätze zur SOBON (Sozialgerechten Bodennutzung).
  • Anbinden von Siedlungen an den Ortskern und Haltestellen des ÖPNV (Bus- und S-Bahn).
  • An den  Haltestellen Radabstellanlage nach ADFC Zertifizierung.
  • Fuß- und Radinfrastruktur sind einzurichten.  
  • Für die Infrastruktur gelten Standards gemäß der VwV-StVO und die Vorgaben der Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA).
  • Eine Stellplatzsatzung mit der Vorgabe für Radabstellanlagen für die Bebauung sollte Pflicht sein.
  • Ausweisen von Baugebiete für sozial geförderten Wohnungen und genossenschaftlichen Wohnformen.

Parteiübergreifende Suche

Benutzerdefinierte Suche