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Donnerstag, 14. Mai 2020

Mi 20.05.2020 14:30h - Haupt- und Finanzausschuss

Neuer Sitzungssaal im Rathaus Dachau

Öffentliche Tagesordnungspunkte

1. Wirtschaftsbeirat für die Große Kreisstadt
Antrag CSU-Fraktion vom 10.03.2020

2. Sportpark Dachau-Ost des TSV Dachau 1865;
Bezuschussung einer Vorplanung zum Gesamtumgriff

3. Zweckverband Sparkasse Dachau; Auszahlung eines Kontoguthabens und Mittelverwendung bei der Stadt

4. Verschiedenes öffentlich

Freitag, 25. Oktober 2019

Gemeinwohlökonomie im Hauptausschuss - Unternehmerbefragung 2018

Eines der Ergebnisse war überraschend und aus Sicht des Bündnis auch sehr erfreulich: Die GWÖ (Gemeinwohlökonomie), ein ethisches Wirtschaftsmodell, von dem das Bündnis für Dachau schon lange absolut überzeugt ist, ist zwar nur ca. 10% der Betrieben bekannt, aber deutlich mehr, nämlich ca. 30%, wünschen sich mehr Informationen darüber. Der Referent Josef Rother von der Firma GEFAK (übrigens selbst ein GWÖ-zertifiziertes Unternehmen), konstatierte also  Handlungsbedarf im Handlungsfeld "Nachhaltigkeit" .

Sabine Geißler regte an, die Wirtschaftsförderung solle daher doch den Begründer der GWÖ, Christian Felber, nach Dachau einladen.  

Zur Erinnerung: Das Bündnis für Dachau veranstaltete schon vor 2 Jahren, am 17. Oktober 2017, einen begeisternden Themenabend mit Christian Felber im Thoma-Haus.



Der Vortrag mit Christian Felber über Gemeinwohlökonomie in Dachau als Video


Die einleitenden Worte von Bündnis-Sprecher Mike Berwanger, gefolgt vom Referenten Christian Felber mit anschließender Podiumsdiskussion.

Für diesen Vortrag brauchen Sie ca. 2h Zeit. Der Film wurde vom Bündnis für Dachau und Thomas Grafe produziert.

Feuerwerk - Bündnis plädiert für Sylvester- statt Volksfestalternative

Prüfantrag des fraktionslosen Stadtrats Moll zum Ersatz des Großfeuerwerks beim Volksfest durch eine Lasershow. Als Gründe für den Antrag nennt der Antragsteller folgende Gründe:

- Umweltschutz (Feinstaubentwicklung)
- Tierwohl und Tierschutz in Folge der Lärmentwicklung
- Unfallschutz


Umweltreferentin Sabine Geißler akzeptierte diese Argumente, verwies aber darauf, dass sie alle in einem viel stärkeren Maß auf Sylvester zutreffen:

- Die Feinstaubbelastung ist in der Sylvesternacht sicher höher als beim Volksfestfeuerwerk. Nicht umsonst ist die Stadt dann oft in dichten "Nebel" gehüllt.

- Die Lärmbelastung an Sylvester dauert stundenlang, nicht nur 20 Minuten, was den Stress für (Haus)Tieren deutlich erhöht.

- Es hat sicher jeder schon selbst Gefahrensituationen durch die Sylvesterknallerei erlebt.

Sabine Geißler plädierte folglich für die Prüfung einer zentralen Lasershow am Sylvesterabend - was aber nicht auf der Tagesordnung stand, also nicht abgestimmt werden konnte.

Der gestellte Antrag wurde dann übrigens mehrheitlich abgelehnt.

Samstag, 19. Oktober 2019

Mi 23.10.2019 14:30h Haupt- und Finanzausschuss

1. Machbarkeitserörterung Ersatz des Großfeuerwerks durch ein Lasershowevent
2. Antrag zur Erlangung des Titels Fairtrade-Town
3. Ergebnispräsentation zur Unternehmensbefragung 2019
4. Erweiterung Tierheim Dachau um ein Multifunktionsgebäude;
Antrag auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses
5. Feuerwehrbedarfsplan, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Kräfte
6. Verschiedenes öffentlich

Montag, 23. September 2019

Hauptauschuss beschliesst: Doppelter CO2 Ausgleich bei Flugreisen

Im heutigen Ausschuss wurde auf Antrag der Grünen das Thema CO2 Ausgleich bei Flugreisen städtischer Angestellter oder des Stadtrates behandelt.
Der Ausgleich sollte an atmosfair oder einen vergleichbaren seriösen Anbieter bezahlt werden.

Bündnis Stadtrat Kai Kühnel regte an entsprechend dem Gutachten des Sachverständigen Rates der Bundesregierung den doppelten Preis von atmosfair (statt derzeit ca. 25€/tCO2 also 50€/tCO2) in Ansatz zu bringen und diese vor Ort für Aufforstungen durch die Abteilung Stadtgrün zu investieren.

Die beiden Anregungen wurden aufgenommen und der Antrag gegen eine Stimme angenommen.

Der Ausschuss und die Verwaltung war sich sehr wohl bewusst, dass bei den wenigen Flugreisen, die Verwaltung und Stadtrat nutzen, der symbolische Charakter im Vordergrund steht und will in Zukunft Flugreisen weitestgehend vermeiden.

Artikel dazu in den Dachauer Nachrichten sowie in der Dachauer SZ

Freitag, 10. Mai 2019

Einheimischenmodell nur in Erbpacht - keine Spekulation mit städtischem Grund

Gegen die 5 Stimmen der CSU setzte die Mehrheit im Hauptausschuss die Vergabe von 40 Wohnungen als sozialer Eigentumswohnungsbau in Erbpacht durch. Während die Vertreter der CSU den städtischen Grund einfach nur an die Bewerber verkaufen wollen, entzog der Ausschuss über die Erbpacht die 40 Einheiten der Spekulation.

Für diese Modell stimmten alle, außer einer Fraktion.


Der dazugehörige Artikel Stadt wehrt sich gegen Immobilienwahnsinn in den Dachauer Nachrichten endet mit dem Zitat des Stadtkämmerers: „Wer in einer vergünstigten Wohnung wohnt, soll daran nicht auch noch was verdienen."

Mittwoch, 17. Oktober 2018

Di 23.10.2018 14:30h - Haupt- und Finanzausschuss

1. 8.Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der städtischen Kunsteisbahn; Beteiligung der Stadt Dachau an der Bayerischen Ehrenamtskarte

2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Marktgebühren in der Stadt Dachau

3. Museumsforum Dachau – Vereinbarung mit dem Bezirk Oberbayern über eine Vorplanung mit Kostenschätzung und außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln

4. Antrag auf Zuschuss zum Christkindlmarkt für drei Jahre von 2018 bis 2020

5. Antrag des Rad- und Kraftfahrer-Verein Solidarität Dachau e.V. - Bezuschussung der Sportveranstaltungen 2019

6. Sportförderrichtlinien - Änderung Pauschalzuschusss Sommerstockbahnanlagen

7. Verschiedenes öffentlich

Freitag, 21. September 2018

Mi 26.09.2018 14:30h - Haupt- und Finanzausschuss

1. Antrag des ASV Dachau e.V. - Reisekostenzuschusss für die Weltmeisterschaft im Einrad in Seoul (Südkorea) vom 29.07.-10.08.2018

2. Antrag des Kraftsportclub Attila Dachau e.V. - Reisekostenzuschuss für die Weltmeisterschaft im Bankdrücken am 14.-19.05.2018 in Vantaa (Finnland)

3. Anträge auf Spitzensportförderung 2018

4. Aussiedlung TSV 1865: Umgang mit Vereinsvermögen - Abstimmungsergebnisse der Mitgliederversammlung des Vereins TSV 1865 Dachau am 13. Juni 2018

5. Annahme von Spenden und Zuwendungen

6. Durchführung einer gemeinsamen Unternehmensbefragung für die Stadt Dachau und den Landkreis Dachau

7. Neubau einer Schulsporthalle auf dem Schulgelände Dachau-Ost;
außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln und Verpflichtungsermächtigungen

8. Öffentlicher Personennahverkehr im Stadtgebiet von Dachau;
weitere außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln

9. Umbau Feuerwehrhaus Dachau;
außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln

10. Unterhalt Straßenbeleuchtung;
überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln

11. Feststellung der Jahresrechnungen 2014 und 2015 der Stadt Dachau;
Erteilung der Entlastung

12. Feststellung der Jahresrechnungen 2014 und 2015 der Bürgerspitalstiftung Dachau;
Erteilung der Entlastung

13. Verschiedenes öffentlich

Mittwoch, 11. Juli 2018

Jahresrechnung 2017 - mehr Einnahmen weniger Ausgaben

Die Jahresrechnung 2017 wurde heute im Haupt- und Finanzausschuss festgestellt.

Auf den Punkt gebracht konnte die Stadt mehr Einnahmen und weniger Ausgaben als erwartet verbuchen.


Einnahmen im Verwaltungshaushalt (gerundet in €)

34,9 Mio Anteil Einkommenssteuer
25,2 Mio Verwaltung und Betrieb
24,8 Mio Gewerbesteuer
15,6 Mio sonst Steuern in Zuweisungen
5,2 Mio Grundsteuer B
3,2 Mio Sonstige Finanzeinnahmen

Ausgaben im Verwaltungshaushalt (gerundet in €)

24,3 Mio Verwaltungs- und Betriebsaufwand
23,6 Mio Kreisumlage
22,7 Mio Personalausgaben
19,9 Mio Zuführungen zum Vermögenshaushalt
13,5 Mio Zuweisungen und Zuschüsse

Interessant dabei: die Schlüsselzuweisungen werden bei der Kreisumlage zu 80% mit angesetzt, d.h. von 100 € Schlüsselzweisung geben wir 37€ an den Landkreis weiter, ansonsten jedoch 46,50 €.

Im Vermögenshaushalt haben wir eine Ergebnis von Einnahmen und Ausgaben von 26,2 Mio €. Davon sind ca. 8,2 Mio Baumaßnahmen.

Der Schuldenstand wurde von 2016 von 473683 € auf 2017 410.525 € reduziert, das entspricht bei 47.042 Einwohnern (Stand 2017) einer pro-Kopf-Verschuldung von 8,73 €. Vergleichbare Städte in Bayern liegen im Schnitt bei 575 € pro-Kopf-Verschuldung.



Freitag, 15. Juni 2018

Montag, 11. Juni 2018

Mi 13.06.2018 14:30h - Haupt- und Finanzausschuss

1. Konzept für ein Gründerzentrum für Dienstleistungen, Gewerbe und Handwerk
Antrag Bündnis für Dachau, Bündnis 90/Die Gründen, SPD Dachau vom 18.04.2018

2. Neubau eines Rathauses auf dem Moorbadgelände

3. Filiale des Bürgerbüros in Dachau-Ost
Antrag ÜB-Fraktion vom 12.02.2018

4. Ersatzneubau Georg-Scherer-Halle: Darstellung der aktuellen Flächenbedarfe des ASV zur Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit

5. Sportförderrichtlinien - Änderung des Pauschalzuschusses für Tennisfreiplätze

6. VHS Dachau; Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018 (01.02.2017-31.01.2018)
hier: Ermächtigung zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung

7. Fl.Nr. 307 Gemarkung Dachau, Ludwig-Thoma-Straße 6;
Nachnutzung des Grundstücks nach Abbruch des Gebäudebestands

8. Verschiedenes öffentlich

Donnerstag, 26. April 2018

Mi 02.05.2018 14:30h - Haupt- und Finanzausschuss

1.Sanierung, Renovierung, Erweiterung Musikheim der Knabenkapelle Dachau e.V. – Investitionsantrag für Planungsleistungen

2.Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung); Änderung der Bestattungsgebühren

3.Änderung der Feuerwehrgebührensatzung

4.Antrag von Radsport u. Freizeit "forice 89" Dachau e.V. - Franz-Xaver-Böhm-Gedächtnisrennen 2018

5.Max-Mannheimer-Platz 4 (Städtisches Studentenwohnheim);
Antrag der Stadtratsfraktion der Überparteilichen Bürgergemeinschaft Dachau e.V. auf Öffnung des Studentenwohnheims auch für Auszubildende und Meisterschüler

6.Gewerbesteuer / Steuergeheimnis

7.Bericht zur Datenschutz-Grundverordnung

8.Verschiedenes öffentlich

Mittwoch, 4. April 2018

Di 10.04.2018 14:30h - Haupt- und Finanzausschuss

1. Bestätigung der Kommandantenwahl der Freiwilligen Feuerwehr Pellheim

2. Bestellung des behördlichen Datenschutzbeauftragten:
Hier Stellvertreter

3. Verschiedenes öffentlich

Mittwoch, 14. März 2018

Mehrheit will Auskünfte zur Gewerbesteuer im Einzelfall

Ein gemeinsamer Antrag von CSU, Grüne, Bündnis, ÜB, FW, Bürger für Dachau, AG Moll/Seidl wurde heute im Hauptausschuss behandelt.

Ziel: Wenn der Stadtrat bzw. Ausschuss über Investitionen z.B. für die Ausweisung von Gewerbegebieten zu entscheiden hat soll er auch wissen welche Gewerbesteuerzahlungen überhaupt eingegangen bzw. zu erwarten sind.

Die Verwaltung verneinte dieses Recht auf Auskunft mit dem Hinweis auf das Steuergeheimnis. Dazu wurden eine Vielzahl von Stellungnahmen von der Rechtsaufsicht, vom bay. Datenschutzbeauftragten, der Stadt München, etc... eingeholt.

Aus all diesen Stellungnahmen ging hervor, dass eine pauschale Auflistung wie in dem Antrag gefordert nicht möglich ist, aber in begründeten Einzelfällen sehr wohl eine Auskunft möglich ist.

Stadtrat Kühnel (Bündnis für Dachau) schlug also eine geänderte Fassung vor, der auch Wirtschaftsreferent Florian Schiller (CSU), sowie Grüne, ÜB, FW und Bürger für Dachau zustimmte.

Die Stadtverwaltung informiert in begründeten Einzelfällen wie z.B. bei Aufstellung von Flächennutzungs-, Bebauungs-plänen, Gewerbeentwicklungskonzepten in nicht-öffentlicher Sitzung die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses bzw. hilfsweise den Stadtrat über das Gewerbesteueraufkommen in der Stadt und legt eine Liste der betroffenen Gewerbesteuerzahler im Bereich der Stadt Dachau mit Angabe des jeweiligen Gewerbesteueraufkommens und der Bemessungsgrundlagen hierfür bezogen auf den einzelnen Gewerbesteuerzahler vor.

Dagegen stimmte OB, SPD, sowie die AG Moll/Seidl, die wie die Verwaltung die Stellungnahmen sehr eng auslegten.

Die Verwaltung wird diesen Beschluss von der Rechtsaufsicht überprüfen lassen.

Freitag, 9. März 2018

Mi 14.03.2018 14:30 h - Haupt- und Finanzausschuss

1. Gewerbesteuer / Steuergeheimnis
Antrag der Fraktionen CSU, Grüne, Bündnis für Dachau, ÜB, FW, BfD, AG Moll/Seidl vom 11.01.2018
(Recht des Stadtrats auf Informationen zu Gewerbesteuerzahlungen)

2. Öffentlicher Personennahverkehr im Stadtgebiet von Dachau;
außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln

3. Teilaussiedlung TSV 1865 Östlich Theodor-Heuss-Straße/Nördlich Feldstraße
Planungsalternativen

4. Verschiedenes öffentlich

Donnerstag, 22. Februar 2018

Gegen die Stimmen der CSU: Bauherrennamen werden bekannt gegeben

Schluss mit heimlich, mit 9:6 Stimmen beschloss der Hauptausschuss, dass Bauherrennamen in Zukunft bei öffentlichen Tagesordnungen genannt werden.

Vorab werden die Daten in einer Liste nichtöffentlich den Stadträten zugestellt, die Namen werden dann nur mündlich genannt (die Adressdaten werden nicht weitergegeben).
Somit ist für die Stadträte auch klar nachvollziehbar, wann wer in einem Interessenkonflikt steht. Damit folgt der Dachauer Stadtrat weitgehend der Empfehlung des Bay. Gemeindetages - siehe Begründung.


Antrag:
In Zukunft sind grundsätzlich die Bauherrendaten einschließlich der Namen der Bauherren in der öffentlichen Bauausschuss- bzw. Stadtratssitzung und in der Tagesordnung bekannt zu geben.


Begründung:


Bayerischer Gemeindetag: 14.07.2014 Aufgrund zahlreicher Anfragen, welche Bauherrendaten bei der Behandlung eines Bauantrags in der öffentlichen Stadtratssitzung und der Tagesordnung bekanntgegebenen werden dürfen, weist der Bayer. Gemeindetag nach Rücksprache mit dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz auf die dort vertretene Auffassung hin. Danach sind Bauanträge grundsätzlich in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu behandeln (Art. 52 Abs. 2 Satz 1 GO). In der Tagesordnung zu der Stadtratssitzung sowie bei der Behandlung der Angelegenheit in der Sitzung sind dabei die Bauherrendaten bekannt zu geben, die zur Bezeichnung des Bauvorhabens erforderlich sind. Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Tagesordnungspunktes ist es im Regelfall erforderlich, dass der Bauort (Straße und Hausnummer oder Fl.-Nr.) und die Art des Bauvorhabens genannt werden. Fraglich ist, ob darüber hinaus der Name des Bauherren genannt werden muss, da es sich beim Bauvorhaben um eine sachbezogene Angelegenheit handelt. Im Hinblick auf das dafür vorgetragene Argument, dass die mit der Publizierung der Tagesordnung und der Behandlung in öffentlicher Sitzung verbundene Kontrollfunktion, z. B. im Hinblick auf eine mögliche Bevorzugung einzelner Bauherren, nicht ausgeübt werden kann, wenn deren Namen nicht genannt wird, erhebt der Datenschutzbeauftragte gegen die Nennung des Namens des Bauherren keine Einwände. Nicht notwendig sei allerdings die Bekanntgabe der Anschrift bzw. des Wohnorts des Bauherren. Diese Daten dürften daher in der Tagesordnung und in der Sitzung nicht bekanntgegeben werden. Haben Bauplatz und Bauherr dieselbe Anschrift, müsse der Bauherr deren Veröffentlichung unter der Bezeichnung des Bauplatzes aber hinnehmen. Soll die Tagesordnung zusätzlich im Internet z.B. auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden, ist der Name des Bauherren entweder wegzulassen oder zu anonymisieren, soweit dieser für die Information der Öffentlichkeit nicht zwingend erforderlich ist. Dies ist bei der Behandlung von Bauanträgen in der Regel der Fall. Im Zweifelsfall wird im Zuge der Diskussion die Sitzungsleitung die ZuhörerInnen bitten den Raum zu verlassen um die Nichtöffentlichkeit herzustellen; nachdem sensible Daten besprochen wurden, werden die ZuhörerInnen wieder hereingebeten.

Montag, 19. Februar 2018

Mi 21.02.2018 14:30h - Haupt- und Finanzausschuss

1. Bekanntgabe von Bauherrendaten in öffentlichen Bauausschuss- und Stadtratssitzungen und auf der Tagesordnung
Antrag Bündnis für Dachau vom 11.11.2017

2. Umsetzung des Konzepts ESV Dachau Woodpeckers e.V.
Antrag der SPD-Fraktion vom 05.01.2018 und ergänzender Antrag der ÜB-Fraktion vom 16.01.2018

3. Rahmenbedingungen und Grundsätze für die Bezuschussung Dachauer Vereine zur Errichtung und Modernisierung von Vereinsheimen und Spiel-, Sportstätten;
Stadtratsantrag der Ausschussgemeinschaft Wolfgang Moll und Jürgen Seidl vom 20.01.2018

4. Aussiedlung des TSV 1865;
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis für Dachau vom 22.12.2017 zum Abschluss einer städtebaulichen Vereinbarung zwischen TSV 1865 Dachau und Stadt

5. Anträge des A.E. Galanolefkos Dachau 1967 e.V. und des SV Türk Dachau e.V. auf Sportförderung für die Benutzung der Sportplätze des TSV Dachau 1865 e.V. für das Jahr 2018

6. Jahresrechnung 2017; Übertragung von Haushaltsresten
- Die Sitzungsvorlage/Anlage wird nachversendet. -

7. Verschiedenes öffentlich

Donnerstag, 11. Januar 2018

Antrag: Recht des Stadtrats auf Informationen zu Gewerbesteuerzahlungen

Antrag der Fraktionen CSU, Grüne, Bündnis für Dachau, ÜB, FW, sowie BfD, AG Moll/Seidl

Antrag: Recht des Stadtrats auf Informationen zu Gewerbesteuerzahlungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Hartmann,

Das Gewerbesteueraufkommen hat und wird uns weiter beschäftigen. Im Rahmen der Bürger-beteiligung zum Gewerbeentwicklungskonzept war dies ein Thema. Im Rahmen von Entschei-dungen im Bauplanungsrecht (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne u.a.) werden Fragen zum Gewerbesteueraufkommen in Dachau innerhalb des Stadtrates gestellt werden.
Wenn die Mitglieder des Stadtrates qualifiziert eine nachhaltige Politik für die Stadt machen wollen, dann müssen sie auf Augenhöhe mitdiskutieren können. Unabhängig vom Sachverhalt hat der Stadtrat die Verwaltung zu kontrollieren. Wenn ihm die Grundlagen dafür nicht zu Verfügung gestellt werden (dürfen) – wie in ganz Bayern Praxis – ist das nicht möglich. Wir möchten die in Bayern praktizierte Praxis in Frage stellen.

Auch nach dem Bündnis-Antrag vom 13.02.2017, behandelt im Haupt- und Finanzausschusses des Stadtrates am 28.06.2017 als Tagesordnungspunkt 3, ist weiter unklar, welche "Gestaltungsmöglichkeiten" Unternehmen bei der Gewerbesteuer haben. Daher möchten wir durch unseren folgenden Antrag eine größere Transparenz für den Stadtrat zu dem Thema Gewerbesteuer erreichen, um zukünftige Entscheidungen für unsere Stadtentwicklung auf fundierter Basis und vor dem Hintergrund knapper Flächen treffen zu können.

Die Stadtratsfraktionen stellen daher folgenden Antrag:

1.) Die Stadtverwaltung informiert mindestens einmal jährlich in nicht-öffentlicher Sitzung die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses bzw. hilfsweise den Stadtrat über das Gewerbesteueraufkommen in der Stadt und legt eine Liste der größten 25 Gewerbesteuerzahler im Bereich der Stadt Dachau mit Angabe des jeweiligen Gewerbesteueraufkommens und der Bemessungsgrundlagen hierfür bezogen auf den einzelnen Gewerbesteuerzahler vor.

2.) Da erfahrungsgemäß das Aufkommen der Gewerbesteuer von Jahr zu Jahr starken Schwankungen unterliegt, ist die unter Ziffer 1 dieses Antrages genannte Aufstellung jeweils für einen Zeitraum der letzten vier Kalenderjahre (2012-2016) darzustellen.


Begründung

In der Bauausschusssitzung vom 24.10.2017 trat bei mehreren Tagesordnungspunkten die Frage auf, wie der Stadtrat Entscheidungen über Gewerbeflächenausweisungen und die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes treffen soll, wenn ihm die hierfür notwendigen Informationen und Grundlagen, insbesondere hinsichtlich des aktuell bestehenden Gewerbe-steueraufkommens, nicht zur Verfügung stehen. In der Sitzung hatten hierauf mehrere Ausschuss-mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses parteiübergreifend ausdrücklich hingewiesen.

In der Beschlussvorlage zum Tagesordnungspunkt 3 des Haupt- und Finanzausschusses wurde eine Einschätzung einer mit der Fragestellung beauftragten nicht namentlich benannten Rechts-anwaltskanzlei den Ausschussmitgliedern bekannt gegeben. Aufgrund dieser Einschätzung sahen wir uns veranlasst, ebenfalls die aufgeworfene Frage einer juristischen Prüfung zu unterziehen.

Wir legen diesem Antrag als Anlage 1 die entsprechenden Kommentarfundstellen der maßgeblichen Kommentare zur Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO) vor und dürfen hierbei insbes. auf die gelb markierten zentralen Aussagegen verweisen. Als Ergebnis ist offensichtlich, dass dem Stadtrat nach entsprechender Antragsstellung und Beschluss des Stadtrats ein klagbarer Auskunftsanspruch gemäß Art. 30 Abs. 2 BayGO gegen den Oberbürgermeister zusteht.

Dies betrifft insbes. alle Fragestellungen, die mit Entscheidungen des Stadtrates in kausalem Zusammenhang stehen und die für die Entscheidung des Kollegialorgans Stadtrat daher von Bedeutung sind.

Eine Einschränkung kann sich aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen bzw. der Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen ergeben. Zu letzteren berechtigten Interessen gehört ebenfalls die Wahrung des Steuergeheimnisses gemäß § 30 AO.

Eine Beschränkung aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen besteht für die oben aufgeworfene Frage nicht. Einer Zustimmung bzw. Einwilligung des Betroffenen bedarf es hierfür nicht, da die Auskunftserteilung und damit Nutzung der gewonnenen Daten (Art. 4 Abs. 7 BayDSG) über Art. 17 Abs. 3 BayDSG gerechtfertigt ist. Danach ist die Weitergabe von Daten zur Ausübung des Aufsichts- und Kontrollrechts [hier des Stadtrates nach Art. 30 Abs. 3 BayGO] vom Zweck der Datenerhebung gedeckt.

Eine Beschränkung aufgrund des Steuergeheimnisses gemäß § 30 AO Abgabenordnung besteht ebenfalls nicht. Auf die zwischenzeitlich umfassende Rechtsprechung zum Verhältnis Auskunfts-rechte des Gemeinderates/Stadtrates und Beschränkung durch das Steuergeheimnis nach § 30 AO darf nochmals verwiesen werden.
(Vgl. grundlegend hierzu OVG Nordrhein-Westfalen vom 28.08.1997, Az. 15 A 3432/94 zum Themenbereich Vergnügungssteueraufkommen; VG Wiesbaden vom 08.05.2013 Az. 7 K 1454/12.WI mit nachfolgender Bestätigung durch VGH Hessen vom 15.12.2014 Az. 8 A 1416/13.Z zum Gewerbesteueraufkommen bei Windkraftanlage in der betreffenden Gemeinde; VG Magdeburg vom 09.11.2015 Az. 9 B 745/15 zur Auskunft wegen des Rückganges der Gewerbesteuereinnahmen im Rahmen der Haushaltsplanung).

Die Stellungnahme der namentlich nicht genannten Rechtsanwaltskanzlei geht damit völlig fehl und stellt eine Themaverfehlung der betreffenden Rechtsfrage dar. Wir nehmen daher hier davon Abstand, uns mit dieser verfehlten Stellungnahme inhaltlich auseinanderzusetzen.

Die Beantwortung der Fragestellung ergibt sich schon unmittelbar aus den hier als Anlage 1 vorgelegten Kommentarfundstellen, welche auch der durch die Stadt beauftragten Rechtsanwaltskanzlei zur Verfügung gestanden hätten müssen. Die Durchbrechung des Steuergeheimnisses im Rahmen des gemeindlichen Überwachungs- und Kontrollrechtes nach Art. 30 Abs. 3 BayGO ist gemäß § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO ausdrücklich gesetzlich geregelt und damit ebenfalls gerechtfertigt.

Zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen wir auf die ausführlichen inhaltlichen Begründungen in oben zitierter Rechtsprechung, welche im Einklang mit den von uns vorgelegten Kommentarfundstellen steht.

Gemeinderatsmitglieder sind deshalb berechtigt, soweit dies für ihre Kontrolltätigkeit erforderlich ist, auch personenbezogene Unterlagen der Verwaltung einzusehen. Es ist davor zu warnen, unter Hinweis auf den Datenschutz bzw. das Steuergeheimnis die Verwaltung gegenüber dem Gemeinderat/Stadtrat vollständig abzuschotten.





Kai Kühnel - Fraktion Bündnis für Dachau
Florian Schiller - Fraktion CSU
Claus Weber – Fraktion Freie Wähler Dachau
Rainer Rösch – Fraktion ÜB
Thomas Kreß - Fraktion der Dachauer Grünen
Norbert Winter- Bürger für Dachau
Jürgen Seidl - AG Moll /Seidl


Anlage: Auszüge aus Wittmann/ Grasser/ Glaser
Bayerische Gemeindeordnung mit Verwaltungsgemeinschaftsordnung, Landkreisordnung und KommZG – Kommentar -


Mittwoch, 10. Januar 2018

Di 16.01.18 14:30 - Hauptausschuss

1. Antrag des Radsport u. Freizeit "forice 89" Dachau e.V. - Zuschuss für die Radtourenfahrt "Zwischen Amper und Paar" am 08.07.2018

2. Tätigkeitsbericht der Wirtschaftförderung

3. Verschiedenes öffentlich

Samstag, 25. November 2017

Mi 29.11.2017 14:30 - Haupt- und Finanzausschuss

1. Feuerwehrbedarfsplan

2.Beteiligungsbericht 2015

3.Antrag des Ski-Club Dachau e.V.auf Zuschuss "Goldener Ski der Stadt Dachau 2018"

4.Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Durchführung von Stellenausschreibungen

5.Verschiedenes öffentlich

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