Dienstag, 17. Juni 2008

Stadtrat ist kein Erfüllungsgehilfe der Stadtverwaltung

Pressemitteilung

Stadtverwaltung offenbart auf städtischer Homepage ihr Verständnis gegenüber dem Stadtrat.

Um 100 Jahre zurückversetzt wähnt man sich, wenn man den erläuternden Text zum Stadtrat auf der städtischen Homepage liest. Als reines Abnickgremium ohne eigene Kompetenzen und ohne jegliche Leitlinienkompetenz wird der Stadtrat dargestellt. Wenn sich die anderen Fraktionen mit diesem „Leitbild“ zufrieden geben ist das traurig genug, die Fraktion Bündnis für Dachau findet sich als Ideengeber im Bereich Kultur, Umwelt, Soziales und Stadtentwicklung in diesem Text nicht wieder und stellt einen Antrag der klarstellt: Der Stadtrat erstellt die politischen Leitlinien.

So heißt es im Antragstext: „Der Stadtrat entscheidet über den städtischen Haushalt, über Satzungen und Bebauungspläne, erstellt Richtlinien und führt die Verwaltung der Stadt Dachau. Er ist keiner anderen gemeindlichen Dienststelle untergeordnet. Der Stadtrat überwacht die gesamte Stadtverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse. Der Oberbürgermeister hat die Beschlüsse des Stadtrates zu vollziehen. Die Verwaltung und der Oberbürgermeister haben die Stadträte umfassend zu informieren.“

Hier der link zum derzeitigen Text auf der städtischen Homepage:

ANTRAG

Stadtrat ist kein Erfüllungsgehilfe der Stadtverwaltung

Der Text auf der Homepage der Stadt Dachau zum Dachauer Stadtrat ist wie folgt zu ändern.
Der Dachauer Stadtrat besteht aus 40 Mitgliedern, die für die Dauer von 6 Jahren als Vertreter der Dachauer Bürger von diesen 2002 gewählt wurden.
Der Stadtrat entscheidet über den städtischen Haushalt, über Satzungen und Bebauungspläne, erstellt Richtlinien und führt die Verwaltung der Stadt Dachau. Er ist keiner anderen gemeind-lichen Dienststelle untergeordnet. Der Stadtrat überwacht die gesamte Stadtverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse. Der Oberbürgermeister hat die Beschlüsse des Stadtrates zu vollziehen. Die Verwaltung und der Oberbürgermeister haben die Stadträte umfassend zu informieren.

BEGRÜNDUNG

Der veröffentlichte Text auf der Homepage der Stadt Dachau entspricht im Tenor eher dem politischen Selbstverständnis eines Stadtrates im deutschen Kaiserreich. Dargestellt werden ausschließlich Pflichten und Verbote. Folgt man den Text inhaltlich kommt man zu folgender Auffassung: Die Argumente für die politischen Entscheidungen liefert anscheinend ausschließlich die Stadtverwaltung, der Stadtrat nickt dann nur noch ab.

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