Freitag, 1. Mai 2020

Bündnis fordert gerechtes Zuteilungsverfahren im Kreistag beibehalten

d’Hondt - rechtlich zulässig, trotzdem undemokratisch





Pressemitteilung vom 01.05.2020

Zur geplanten Änderung im Zuteilungsverfahren für Ausschüsse im Kreistag

Nicht alles, was rechtlich zulässig ist, ist auch demokratisch!

Die Kommunalwahlen sind vorbei, die Arbeit geht los, auch im neu zusammengesetzten Kreistag von Dachau. Unter anderem muss die Geschäftsordnung (GO) festgelegt werden, um die verschiedenen Ausschüsse zu besetzen. Und hier haben die CSU und mit ihr die Freien Wähler im Landkreis dem Vernehmen nach Ungeheuerliches vor.

Die Sache ist etwas kompliziert. 70 Kreisrät*innen wurden gewählt. Der Kreisausschuss als wichtigster Ausschuss soll 14 Mitglieder haben. Die Zusammensetzung soll ein Spiegelbild des gesamten Kreisrates darstellen. Manche Ausschüsse haben sogar noch weniger Mitglieder. Es kommt also offensichtlich darauf an, dass angemessen gewichtet wird.

Um also die Zuteilung der Sitze auf die einzelnen Parteien und Gruppierungen gerecht vorzunehmen, gibt es drei unterschiedliche Verfahren, die nach ihren Erfindern benannt sind. Im letzten Jahrtausend etwa war das Verfahren nach d’Hondt das führende. Es bevorzugt allerdings einseitig die großen Parteien, weshalb es bspw. für den Bundestag bereits im Jahre 1985 abgelöst wurde. In der GO des Kreistages war deshalb z.B. auch in der letzten Wahlperiode das Verfahren nach Hare-Niemeyer festgelegt. Es berücksichtigt (wie auch dasjenige nach Sainte-Laguë/Schepers) die Tatsache, dass kleinere Gruppierungen beim Rundungsvorgang nicht benachteiligt werden.

Nun wollen Landrat Löwl und die CSU wieder auf d‘Hondt wechseln und damit die kleinen Gruppierungen kleinhalten. In den Freien Wählern Land findet sie einen willfährigen Partner. Pikant ist dabei, dass das Verfahren nach d’Hondt etwa beim Kreisausschuss rechnerisch möglich ist. Bei den Ausschüssen mit nur sieben Mitgliedern (z.B. Rechnungsprüfung) wäre es aber schlicht rechtswidrig, da die Spiegelbildlichkeit nicht mehr gewährleistet wäre. Da soll dann wieder Hare-Niemeyer zum Zuge kommen.

Wir halten das für einen handfesten Skandal. Gleich zu Beginn der immerhin sechs Jahre dauernden Amtsperiode wird nach Gutdünken, so wie es einem gerade passt, hin- und herjongliert. Merke: Nicht alles, was rechtlich zulässig ist, ist auch demokratisch!

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Anmerkung: Das Bündnis für Dachau hat rechnerisch weder einen Vor- noch einen Nachteil mit dem gewählten Verfahren, dennoch finden wir das Vorgehen undemokratisch.



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