Mittwoch, 15. Juli 2015

Werkzeugkasten Folgekosten statt sozialgerechte Bodennutzung

Der Bauausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung den Werkzeugkosten Folgekosten vorgestellt bekommen. Nach 19 Jahren intensiver Diskussion, immer wieder eingebracht durch das Bündnis für Dachau, zeichnet sich nun ab, das endlich die Folgekosten nicht mehr allein beim Steuerzahler verbleiben, sondern der Verursacher zumindest an den Folgekosten beteiligt wird.

Die alte Richtlinie "sozialgerechte Bodennutzung" hatte der Stadt Dachau über die Erschließungskosten hinaus, die ohnehin in Rechnung gestellt werden keinen Cent gebracht.

Jetzt wird der Mechanismus geändert. Eine Prognose über die Stadtentwicklung in 10 - 15 Jahren stellt den zusätzlichen Bedarf an Folgkosten in Rechnung, und das wird dann anteilig über die Geschossfläche umgelegt. Diese Berechnung wurde erst durch eine Gesetzesänderung ermöglicht.

Eindeutig korrigierte der Referent mehrfach die CSU, die in ihren Wortbeiträgen immer noch das Wort "Abschöpfung" gebrauchen möchten. Es handelt sich nicht um eine Abschöpfung, sondern um eine gerechte Kostenverteilung.

Unmissverständlich wurde auch klar gestellt, eine Flächenentwicklung kann sowohl für einen Investor als auch für die Stadt unwirtschaftlich sein. Und niemand kann die Stadt zwingen etwas zu entwickeln, das unwirtschaftlich ist. Entstehen allerdings Planungsgewinne müssen auch angemessene Planungsgewinne beim Investor/Entwickler verbleiben. Wie hoch diese sind hängt allerdings wiederum von einer Einzelfallbetrachtung ab.

Interessant war der Hinweis des Referenten, dass nicht nur die Errichtung von Infrastruktur, sondern auch der Betrieb derselben verrechnet werden kann.

Ein weiterer Hinweis: auch äußere Erschließung ist in Zukunft anrechenbar, wenn also z.B. als Folge eine Kreuzung außerhalb das Gebietes umgebaut werden muss, weil zusätzlicher Verkehr durch das Gebiet entsteht.

Einzig strittiger Punkt in der Diskussion war der Anteil an geförderten Wohnungsbau, Während die konservative Seite nur 20% festschreiben wollte plädierte das progressive Lager 30%. Schließlich einigte man sich 20-30% vorzugeben und den Einzelfall zu betrachten.


Fazit: Folgekosten entstehen immer dann, wenn man auf einem Gebiet neues (noch nicht vorhandenes) Baurecht schafft, man nimmt also niemanden etwas weg, man gibt!

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