Mittwoch, 10. April 2013

Watschn Nr. 23 - Nein zu neuem Hauruck-Verfahren

Frage der DEG:
Ist es nach Vorlage des Rahmenkonzepts in den städtischen Gremien möglich, dass innerhalb von 2 Monaten eine Stellungnahme der wichtigsten Träger öffentlicher Belange eingeholt wird?

Antwort (einstimmig):
Eine verbindliche Antwort der Träger öffentlicher Belange ist gemäß Baugesetzbuch nur im Rahmen eines Bebauungsplan-Verfahrens zu konkreten Festsetzungen möglich. Informelle Abklärungen im Vorfeld sind über die Stadtverwaltung durchzuführen.

Interpretation:
Sollen wir jetzt wegen Herrn Ullmann das Baugesetzbuch ändern und neue Fristen einführen? Wer entscheidet denn jetzt, wer ein wichtiger und wer ein unwichtiger Träger öffentlicher Belange ist? Der Herr Ullmann? Wird jetzt schon zu Rahmenkonzepten Stellung genommen?

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