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Dienstag, 14. Juli 2020

BauausschussThema Mobilitätskonzept: CSU und die Mathematik

Völlig zu Recht wies Stadtrat Koch (SPD) auf die Widersprüchlichkeit des Abstimmungsverhaltens der CSU hinsichtlich der Akzeptanz von Mobilitätskonzepten. Während bei der Entwicklung des MD-Geländes ein Reduzierung auf 0,80 die Vertreter der CSU jüngst als unrealistisch abgetan hatten, akzeptierten sie beim Stellplatznachweis eine Reduzierung auf 0,75.

Stadtrat Strauch (CSU) musste sich von OB Hartmann dann auch vorrechnen lassen, das 100% -25% sehr wohl 75% also den Wert 0,75 ergäben.



Wir wollten uns in diesen wissenschaftlichen und komplexen Vorgang nicht einmischen, wiesen aber als Bündnis darauf hin, dass das Mobilitätskonzept auf einer Vielzahl von Leistungen beruhe, die alleine die Stadt Dachau zu finanzieren habe, und man deswegen bei einer Zustimmung auch ein Mitwirken des Landkreises bei Maßnahmen erwarte, die nicht nur den unmittelbaren Umgebungsraum des Neubaus betreffen, z.B. Radwege über Dachaus Gemeindegrenzen hinaus.

Stadträtin Schmidt-Podoslky (CSU) betonte, dass die CSU bei ihrer Zustimmung zum Konzept eine reine Anwohnerparkzone im Bereich des Weiherwegs und der näheren Umgebung voraussetze. Ordnungsamtsleiter Januschkowetz wies darauf hin, dass dies rechtlich gar nicht möglich sei, maximal könnten tags 50 % und nachts 75% für Anwohner reserviert werden. Die CSU stimmte trotzdem zu.
Der Entwurf zum Neubau Landratsamt:
Achtung das Glas ist kein Glas und die Blondine hat dunkles Haar!

Anbei eine kleine Auswahl der vorgestellten Maßnahmen die als Begründung einer Reduzierung der notwendigen Stellplätze angeführt wurden, in Klammern unsere Annahme Kostenanteil Stadt/Landkreis

  • Verbesserte ÖPNV Angebote (z.B. aus gemeinsamen Nahverkehrsplan von Stadt und Landkreis Dachau: 10-Min. Takt) (70/30)
  • Verbesserungen durch Verschiebung der Bus-Haltestelle am LRA und Erstellung einer Querungshilfe (100/0)
  • Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) Radstation am LRA - (?)
  • Verbesserte Angebote für Radfahrer (100 Tiefgarage (TG) -Stellplätze für Radler, eigene TG-Rampe, Umkleiden, Duschen, Spinde, Wasch- & Reparaturangebot) (0/100)
  • Radverkehrsförderung der Stadt Dachau z.B. neue Infrastrukturen (z.B. Fahrradparkhaus am Bahnhof, Wege), RadwegBeschilderung zum LRA (100/0)
  • Radwegekonzept für Landkreis Dachau (0/100)
  • z.B. Verbesserungen im Radwegenetz (Lückenschlüsse, mögliche Radschnellwege, Beschilderung, …) (?/?)
  • Angebote für Mitarbeiter schaffen, für Dienstfahrten auf eigenen PKW zu verzichten (z.B. BuchungsApp für Fuhrparkmanagement) (0/100)
  • Auch intermodales Mobilitätsportal mit Echtzeitinformation für Mitarbeiter und Besucher (digital im Intranet bzw. als Display im Foyer) (0/100)
  • Weitere Anreizsysteme in der Abstimmung: z.B. Jobticket, Mitfahrportal, Infoaktion für neue Mitarbeiter, Erweiterung der Dienstwagenflotte (0/100)
Die endgültige Zustimmung zum Vorhaben wird das Bündnis auch davon abhängig machen, wie verbindlich all diese Konjunktive umgesetzt werden. 

Dienstag, 21. Januar 2020

Bauausschussitzung Busbahnhof sowie MD-Gelände

Umgestaltung Bahnhof Dachau Westseite -
Abschluss der Rahmenvereinbarung mit städtebaulichen und eisenbahnfachplanerischen Eckpunkten zur Durchführung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs

Der OB berichtete in der Sitzung, dass eine Einigung mit der Bahn erzielt werden konnte und sie sich an den Kosten für einen Wettbewerb beteiligt.

Die wesentlichen gemeinsamen Ziele sind:
 Neugestaltung und Aufwertung des Bahnhofumfeldes einschließlich des Empfangsgebäudes mit
Zugang zur Verkehrsstation, Busbahnhof, P&R, Kiss & Ride, Taxi, ÖPNV und Fahrradabstellplätzen
 Städtebauliche Aufwertung des westlichen Bahnhofumfelds: Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität
des Bahnhofsvorplatzes und der Frühlingsstraße
 Verkehrsberuhigte Gestaltung der Bahnhofs- und Frühlingsstraße im Sinne eines rücksichtsvollen
Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer
 Schaffung eines attraktiven und funktionalen ZOB mit mind. 26 Bushalteplätzen
 Verbesserung der bestehenden Fuß- und Radwegeanbindung und Schaffung einer zusätzlichen Unterführung
 Stärkung und Förderung des ÖPNV und des nicht motorisierten Individualverkehrs
 Entwicklung einer optimierten, städtebaulich angemessenen Nutzung des Postgeländes
 Planung von überdachten, attraktiv gestalteten Fahrradabstellplätzen mit guter Anbindung an das
Radwegenetz
 Planung einer öffentliche WC Anlage
 Planung einer zentral gelegenen touristischen Informationsstelle

Der OB-Kandidat der CSU betonte, dass er einer verkehrsberuhigten Gestaltung der Frühlings- und Bahnhofsstraße nicht zustimmen könne, was er dann aber nach langer Diskussion doch tat. Vom Bündnis wurde angeregt, sollte ein weitere Radunterführung südlich kommen, dann solle diese auch für Fußgänger nutzbar sein. Eine weitere Anregung, dass auch die Bahnsteige von dieser Unterführung erreichbar sein sollten, ist mit der Schwierigkeit verbunden, dass dann die Bahn wiederum für die Unterführung zuständig sei und dann Rafahrer absteigen müssten.

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Ehemalige MD-Papierfabrik

Bebauungs- und Grünordnungsplan BP 144/08
Billigung des Vorentwurfs für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren

Kai Kühnel (Bündnis für Dachau) machte darauf aufmerksam, dass die Fertigstellung der Unterführung Bahngleis Freisinger Straße nach dem vorliegenden Papier das erste mal von der Bebauung des MD-Geländes zeitlich entkoppelt ist. Dies würde bedingen, dass ein Verkehrskonzept mit der laufenden Bebauung ständig mitgeführt und aktualisiert werden müsse. Ansonsten würde man Gefahr laufen, dass die Bebauung die Nachbarbereiche z.B. Ostenstraße überbelaste.

OB Hartmann sicherte zu, dass dies bereits so berücksichtigt sei, und nur so viel gebaut würde, was der jeweilige Stand des Verkehrsgutachten als verträglich werte.

Der OB-Kandidat der CSU brachte laufend ein, dass zu wenig Stellplätze im Gebiet vorgesehen seien, den Argumenten der Planer und des OBs, dass ein Mehr an Stellplätzen pro Wohneinheit, eine Reduzierung der Anzahl an Wohnungen zur Folge hätte, wollte er nicht folgen.

Kai Kühnel betonte, dass die "Billigung des Vorentwurfs für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren" keinerlei Verbindlichkeit habe und nur dazu diene die Fachbehörden- und beteiligten frühzeitig einzubinden. Deswegen könne man sich nach deren Stellungnahmen immer noch anders entscheiden.


Massive Staubentwicklung bei Abrissarbeiten / Anwohnerbeschwerden


Im Anschluss an die Sitzung bat Kai Kühnel Oberbürgermeister Hartmann zu den Staubentwicklungen auf dem MD-Gelände während der Abrissarbeiten der letzten Tage Stellung zu nehmen. Bauamtsleiter Reinhold teilte mit, dass es sich bei den Stäuben um keine giftigen handle, Kai Kühnel ergänzte, dass es seiner Ansicht nach keine gesunden Stäube gäbe. Es wurde zugesichert, dass der Investor jetzt sensibilisiert sei und die ausführende Firma strenger überwache.






Verschiedenes öffentlich

Montag, 9. Dezember 2019

Bündnis, Grüne und SPD: Grundschule statt Parkhaus am Bahnhof

Die Stadtratsfraktionen SPD, Grüne und Bündnis für Dachau beantragen die Prüfung des Neubaus einer weiteren Grundschule auf der Fläche, die für das Parkhaus vorgesehen war.

In der Begründung heißt es:

Der Bedarf einer weiteren Grundschule ist gegeben. Die Fläche ist zentral gelegen und gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Durch den schon beschlossenen Neubau der Fußgängerbrücke ist ein gefahrloses Queren der Schleißheimer Straße möglich. Im Bereich des Kindergartens an der Friedenstraße und der Einmündung der Friedenstraße in die Schleißheimer Straße kann eine Anlieferzone und ein Bushalt eingerichtet werden, dieser Bereich wird im Moment nur als Abstellfläche genutzt.

Mittwoch, 20. November 2019

Mi 20.11.19 14:30h - Bau- und Planungsausschuss


1. Flächenmanagement
Erhebung der Flächenreserven im Siedlungsbestand
Vorstellung der Ergebnisse der Untersuchung

2. Räumliches Leitbild Dachau
Ergebnis Leitbildentwicklung mit Bürgerbeteiligung
Abschluss Etappe 3, Entwurf Räumliches Leitbild

3. Ehemalige MD-Papierfabrik
Bebauungs- und Grünordnungsplan BP 144/08
Bericht über die Planung

4. Ehemalige MD-Papierfabrik
Bebauungs- und Grünordnungsplan BP 144/08
Betreutes Wohnen als Bestandteil des städtebaulichen Vertrags mit ISARIA
Antrag der ÜB-Fraktion vom 01.10.2019

5. Ehemalige MD-Papierfabrik
Bebauungs- und Grünordnungsplan BP 144/08
Erstellung eines gesamtstädtischen Nahversorgungskonzeptes

6. Anton-Günther-Straße
Bebauungsplan 172/17 Erweiterung Schulzentrum Dachau Ost
Abwägungs- und Satzungsbeschluss

7. Dachbegrünung städtischer und gewerblicher Gebäude
Antrag der Grünen-Fraktion vom 27.07.2019

8. Baugebiet südlich der Schleißheimer Straße
Vereinbarung über die Übernahme und Ablöse von naturfachlichen Ausgleichsmaßnah-men im Zusammenhang mit dem Abriss und Neubau der Brücke am Schleißheimer Ka-nal“

9. Konrad-Adenauer-Straße 30
4. Tektur zum Umbau einer Klinik in Eigentumswohnungen mit Tiefgarage
Geänderte Planung zur Unterbringung der oberirdischen Stellplätze

10. Ascherbachweg 2 c und 2 d
Vorbescheid zum Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage
Innenbereich § 34 BauGB

11. Brucker Straße 50 b
Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen
Außenbereich § 35 BauGB

12. Pollnstraße 5 H92 Kinderhaus
Machbarkeitsstudie für eine Kindertagesstätte mit vier Kinderkrippen- und zwei Kinder-gartengruppen

13. Verschiedenes öffentlich

Mittwoch, 18. September 2019

Bauauschuss kritisiert Staatsministerium

Die Stadt Dachau wurde aufgefordert zur Gesetzesentwurf zur Änderung des Bay. Landesplanungsgesetzes und Landesentwicklungsprogramms Stellung zu nehmen.

Inhalt der Gesetzesänderung ist, dass bei der „erstmaligen planerischen Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich für Siedlungs- und Verkehrszwecke eine Begrenzung auf eine Richthöhe von 5 ha pro Tag landesweit bis spätestens zum Jahr 2030 angestrebt wird.“
Dies soll die Zersiedelung der Landschaft vermeiden sowie Freiräume erhalten und wird im Landesplanungsgesetz (BayLplG) verankert werden.


Einstimmig beschloss heute der Bauausschuss folgende Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes und Landesentwicklungsprogamms an das Minsterium zu übermitteln:


Den Flächenverbrauch in Bayern zu begrenzen ist sinnvoll. Allerdings kann dies nicht allein durch eine Obergrenze geschehen. Auch fehlen zu dieser Obergrenze wichtige Parameter, die einen gerechten Verteilungsschlüssel aufzeigen um weiterhin Entwicklungsmöglichkeiten für alle Kommunen zu gewähren.

Bisher fehlt ein Ansatz für eine mögliche Berechnungsgrundlage oder Vorschläge einer fairen Verteilung. Auch sollten konkrete Anreize zum Flächensparen und zum Entsiegeln gegeben werden, anstatt mögliche Flächenkonkurrenz zu schaffen.

Dachau regt an, dass seitens des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie nochmals fundiert nach Lösungen gesucht wird, welche komplexer auf die unterschiedlichen Nutzungen und Bedürfnisse der Kommunen eingehen.

Dienstag, 4. Juni 2019

110 KV-Erdverkabelung beschlossen

Mit knapper Mehrheit von 8:7 Stimmen hat der Bauausschuss heute beschlossen, die 110kV Hochspannungsleitung entlang der Theodor-Heuss-Str. künftig als Erdkabel zu verlegen. Das wird nach Meinung von Fachleuten mindestens 3 Millionen Euro kosten. Durchgesetzt wurde diese Entscheidung von der CSU mit Hilfe von ÜB, FW Dachau und dem Bürger für Dachau. Wir hätten diesen Millionenbetrag lieber in andere Maßnahmen investiert. Das städtebauliche Argument der freien Sicht auf die Altstadt hat an diesem Standort angesichts der bereits bestehenden Bebauung - nun ja, sagen wir begrenzte Bedeutung.

Der Gutachter stellte in den Raum, dass das Verfahren selbst zwischen einem halben Jahr und 10 Jahren dauern kann, man habe das nicht in der Hand. Je nachdem, wie die Regierung von Oberbayern entscheidet und ob viele Einsprüche kommen. Technisch besteht die Gefahr, dass eine in diesem Gebiet verlaufende Hauptwasserleitung aus den fünfziger Jahren bei den Bauarbeiten beschädigt werden könnte. Dann würde nochmal eine erhebliche Schadenssumme das Projekt drastisch verteuern.

Dienstag, 2. April 2019

Eisfläche bleibt beim ASV

Die endgültige Entscheidung, dass die Eisfläche oder -halle auf dem Gelände des ASV Dachau bleibt ist heute im Bauausschuss gefallen.

Schon bei der Ortsbesichtigung korrigierte die Verwaltung die Auffassung, dass es sich bei dem angrenzenden Gebiet westlich der ASV-Tennisplätze um einen Bannwald handle. Die richtige Kategorie ist Erholungswald, so wurde es seitens des Landratsamtes um die Jahrtausendwende festgelegt.

Mit 8:7 Stimmen von CSU, Grünen und FW legte der Ausschuss sich darauf fest, dass der Eislauf auf dem ASV-Gelände bleibt.
Dagegen stimmten OB, SPD, Bündnis, ÜB und Ullmann.

Bei der Hallengröße für den Ersatzbau der Scherer-Halle legte sich der Ausschuss auf 1.500 Besucher fest, der Wunsch des ASV waren 2.500 Besucher. Im Moment fasst die Scherer-Halle 450 Besucher.


Einleitend wurde noch auf die Online-Petition verwiesen, zu der der Jugendrat aufgerufen hatte

STADTWALD BLEIBT! -> NEUE EISHALLE AN DIE THEODOR-HEUSS-STRASSE

Die Petition wurde tags zuvor 1.516 Unterstützer an die Stadt Dachau übergeben.

Montag, 25. Februar 2019

Di 26.02.2019 14:30 - Bau- und Planungsausschuss

1. Bürgermeister-Zauner-Ring
Landratsamt Erweiterung / Neubau
Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 177/19 "Erweiterung Landratsamt Dachau"

2. Gewerbegebiet südlich der Schleißheimer Straße
Bebauungs- und Grünordnungsplan BP 139/06
Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - Empfehlung zum Satzungsbeschluss

3. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung für den ehemaligen Holzlagerplatz MD-Papierfabrik

4. Ohmstraße 5
Vorbescheid zum Neubau eines Motels
§ 34 BauGB Innenbereich

5. Sudetenlandstraße 79
Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 17 Wohneinheiten
und Tiefgarage mit Carlift
§ 34 BauGB, Innenbereich
neue Planung, Wohnhaus anstatt Boardinghaus

6. Spitzwegstraße 2b, 2c, 2d
Neubau einer Wohnanlage mit einem Mehrfamilienhaus, einem Doppelhaus und einer Tiefgarage

7. Verschiedenes öffentlich

Donnerstag, 15. November 2018

Mi 21.11.2018 14:30h - Bau- und Planungsausschuss

1. Ehemalige MD-Papierfabrik
Rückbau und Altlastensanierung
Vorstellung des Konzepts durch die von den Grundstückseigentümern beauftragte Ingenieurgesellschaft

2. Räumliches Leitbild Dachau
Projektziele „Dachau denkt weiter“

3. Gewerbegebiet südlich des Schleißheimer Kanals
Bebauungsplan Nr. 139/06
Beschränkung der Anzahl der offenen ebenerdigen nicht überbauten Stellplätze
Billigung für die erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung öffentlicher Träger

4. Gröbenrieder Straße 21 - ASV Gelände
Ersatzbau Georg-Scherer-Halle
Sachstand

5. Wirksamer Flächennutzungsplan
Wasserschutzgebiet
Redaktionelle Ergänzung

6. TSV-Aussiedlung - Erdverkabelung der 110 kV-Leitung

7. Hermann-Stockmann-Straße 40 und 40a
Neubau einer Wohnanlage mit zwei Mehrfamilienhäusern und Tiefgarage

8. Theodor-Heuss-Straße 9, Schleißheimer Straße 107
Zustimmungsverfahren
Errichtung einer Wohnanlage mit 14 Wohneinheiten für anerkannte Flüchtlinge
Befreiungen vom Bebauungsplan

9. "Kunst und Bau"
Regelung zur Vergabe von künstlerischen Leistungen im Zuge von Hochbaumaßnahmen

10. Verschiedenes öffentlich

Dienstag, 10. Juli 2018

B-Plan Gewerbegebiet Schleißheimer Kanal wird neu aufgestellt.

Einstimmig beschloss der Bauausschuss auf Antrag der CSU den Bebauungsplan ehemaliges Seeber Gelände neu aufzustellen. Die Verwaltung hatte schlüssig dargelegt, dass dieser Schritt notwendig sei, wenn das Ansinnen der CSU nur 15% der notwendigen Stellplätze offen und ebenerdig zuzulassen und der Rest in Gebäuden oder Tiefgaragen integriert werden solle, auch rechtlich durchzusetzen.

Das Anliegen war für den kompletten Bauauschuss nachvollziehbar, der Beschluss einstimmig.

TSV: Entscheidung zur Erdverkabelung vertagt

Bauuasschusssitzung: Teilaussiedlung TSV 1865

Die Verwaltung schilderte ausführlich die genehmigungsrechtlichen notwendigen Abläufe für die Erdverkabelung der 110kV Leitung entlang der Theodor-Heuss-Str. Die EON Netz AG bzw. Bayernwerke beteiligen sich nicht an den Kosten.

Bei der Zustimmung aller betroffenen Grundstückseigner und zuständigen Behörden nach einer von der Stadt zu beauftragenden Planung kann entschieden werden
- ob das schnelle Verfahren der Freistellung oder
- ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet wird.
Die Entscheidung welches Verfahren zum Zuge kommt liegt bei der Regierung.

Das Freistellungsverfahren bedeutete eine Verzögerung von nur mindestens 2,5 Jahren bis am Bebauungsplan weitergearbeitet werden könne. Das Planfeststellungsverfahren dauerte deutlich länger.

Bei der vorliegende dargestellte Sachlage beantragte Stadtrat Kühnel (Bündnis für Dachau) eine Vertagung um die Meinung der nicht anwesenden Vereinsführung (weder Stadtrat Moll noch Stadtrat Seidl) des TSV einzuholen, ob diese Verzögerung in Kauf zu nehmen sei. Der Vertagungsantrag wurde von CSU (Schiller/Haas) und SPD (Koch) unterstützt und einstimmig abgestimmt.

Stadtrat Winter (BfD) unterstützt von Stadtrat Kreß (Grüne) regte an die Grundstücksbesitzer vorab informell abzufragen, ob sie überhaupt zu einer entsprechenden Grunddienstbarkeit bereit wären. Denn wenn nur ein Beteiligter sich negativ äußere brauche man das Verfahren erst gar nicht einleiten. Auch das wurde beschlossen, sobald die Vereinsführung des TSV sich entschlossen haben wird wie er zur neuen Zeitschiene steht.

Zusätzlich wird der TSV zur Auflistung des benötigten Flächenbedarfs für die Aussiedelung aufgefordert.
Die Auflistung vom 24.0418 sieht

- 4.400 m2 für InDoor Sportflächen vor (ohne Sozial und Nebenräume)
- zusätzlich sollen Geaschäftsstelle, Gastronomie und Weiteres zwischen den Hallen untergebracht werden

Eine Aufstellung die über die Aufzählung der Indoor-Flächen hinausgeht und die vorgesehene Verwendung der weiteren 11.100 m2 plausibilisiert habe der Verein im Schreiben vom 24.04.18 nicht vorgelegt.

Mittwoch, 4. Juli 2018

DI 10.07.2018 13:30h - Bau- und Planungsausschuss

1.Augsburger Straße 23, Spitalgasse 7, 8 und 9, Ludwig-Thoma-Haus - Brandschutzmaßnahme;
Bauzeit- und Kostenplan;
Ausführung begleitender Maßnahmen

2.Wettbewerb Bahnhof Dachau Westseite
Potentialuntersuchung Einzelhandel

3.Ehemalige MD-Papierfabrik
Bericht über die Planungen

4.Ignaz-Taschner-Straße 14
Bebauungsplan BP 173/17 'Ehemalige Schule Mitterndorf'
Antrag der CSU-Fraktion vom 20.06.2018

5.Ignaz-Taschner-Straße 14
Bebauungsplan BP 173/17 'Ehemalige Schule Mitterndorf'
Billigung der Planung für das frühzeitige Beteiligungsverfahren

6.Östlich Theodor-Heuss-Straße/nördlich Feldstraße
Teilaussiedlung TSV 1865
110 kV-Leitung - Anfrage der CSU-Fraktion vom 18.05.2018

7.Kufsteiner Straße 12
Vorbescheid
Errichtung von Ersatzbauten für die Gemeinschaftsunterkünfte für
Asylbegehrende in Dachau
Zustimmungsverfahren

8.Gewerbegebiet südlich des Schleißheimer Kanals
Bebauungsplan BP 139/06
Zusätzliche Festsetzung zu Stellplätzen
Tischvorlage

9.Verschiedenes öffentlich

Donnerstag, 14. Juni 2018

Montag, 11. Juni 2018

Di 12.06.2018 14:30h - Bau- und Planungsausschuss

1. Gewerbegebiet südlich des Schleißheimer Kanals
Bebauungsplan BP 139/06
Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Empfehlung zum Satzungsbeschluss

2. Ignaz-Taschner-Straße 14
Flächennutzungsplanänderung 'Ehemalige Schule Mitterndorf'
Billigung der Planung für das frühzeitige Beteiligungsverfahren

3. Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung E 004 „Augustenänger“
Weiteres Vorgehen Erschließung Grundstück Fl-Nr. 1932 und 1932/1

4. Karlsfeld
Gewerbegebiet östlich der Bajuwarenstraße und südlich der Schleißheimer Straße;
Vorschlag Landschaftsschutzgebiet LSG
Stellungnahme der Stadt Dachau im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren

5. Räumliches Leitbild Dachau
Vorstellung alternativer Konzepte für Durchführung und Beteiligung

6. Verschiedenes öffentlich

Donnerstag, 15. März 2018

Di 20.03.2018 14:30h - Bau- und Planungsausschus

1. Westlich Kopernikusstraße (=Autoliv)
Bebauungsplan BP 175/17
Änderung des Aufstellungsbeschlusses (Geltungsbereich, Planungsziele)

2. Wettbewerb Bahnhof Dachau Westseite
Sachstand

3. Ehemalige MD-Papierfabrik
Bericht über die Planungen

4. Verschiedenes öffentlich

Donnerstag, 22. Februar 2018

Gegen die Stimmen der CSU: Bauherrennamen werden bekannt gegeben

Schluss mit heimlich, mit 9:6 Stimmen beschloss der Hauptausschuss, dass Bauherrennamen in Zukunft bei öffentlichen Tagesordnungen genannt werden.

Vorab werden die Daten in einer Liste nichtöffentlich den Stadträten zugestellt, die Namen werden dann nur mündlich genannt (die Adressdaten werden nicht weitergegeben).
Somit ist für die Stadträte auch klar nachvollziehbar, wann wer in einem Interessenkonflikt steht. Damit folgt der Dachauer Stadtrat weitgehend der Empfehlung des Bay. Gemeindetages - siehe Begründung.


Antrag:
In Zukunft sind grundsätzlich die Bauherrendaten einschließlich der Namen der Bauherren in der öffentlichen Bauausschuss- bzw. Stadtratssitzung und in der Tagesordnung bekannt zu geben.


Begründung:


Bayerischer Gemeindetag: 14.07.2014 Aufgrund zahlreicher Anfragen, welche Bauherrendaten bei der Behandlung eines Bauantrags in der öffentlichen Stadtratssitzung und der Tagesordnung bekanntgegebenen werden dürfen, weist der Bayer. Gemeindetag nach Rücksprache mit dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz auf die dort vertretene Auffassung hin. Danach sind Bauanträge grundsätzlich in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu behandeln (Art. 52 Abs. 2 Satz 1 GO). In der Tagesordnung zu der Stadtratssitzung sowie bei der Behandlung der Angelegenheit in der Sitzung sind dabei die Bauherrendaten bekannt zu geben, die zur Bezeichnung des Bauvorhabens erforderlich sind. Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Tagesordnungspunktes ist es im Regelfall erforderlich, dass der Bauort (Straße und Hausnummer oder Fl.-Nr.) und die Art des Bauvorhabens genannt werden. Fraglich ist, ob darüber hinaus der Name des Bauherren genannt werden muss, da es sich beim Bauvorhaben um eine sachbezogene Angelegenheit handelt. Im Hinblick auf das dafür vorgetragene Argument, dass die mit der Publizierung der Tagesordnung und der Behandlung in öffentlicher Sitzung verbundene Kontrollfunktion, z. B. im Hinblick auf eine mögliche Bevorzugung einzelner Bauherren, nicht ausgeübt werden kann, wenn deren Namen nicht genannt wird, erhebt der Datenschutzbeauftragte gegen die Nennung des Namens des Bauherren keine Einwände. Nicht notwendig sei allerdings die Bekanntgabe der Anschrift bzw. des Wohnorts des Bauherren. Diese Daten dürften daher in der Tagesordnung und in der Sitzung nicht bekanntgegeben werden. Haben Bauplatz und Bauherr dieselbe Anschrift, müsse der Bauherr deren Veröffentlichung unter der Bezeichnung des Bauplatzes aber hinnehmen. Soll die Tagesordnung zusätzlich im Internet z.B. auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden, ist der Name des Bauherren entweder wegzulassen oder zu anonymisieren, soweit dieser für die Information der Öffentlichkeit nicht zwingend erforderlich ist. Dies ist bei der Behandlung von Bauanträgen in der Regel der Fall. Im Zweifelsfall wird im Zuge der Diskussion die Sitzungsleitung die ZuhörerInnen bitten den Raum zu verlassen um die Nichtöffentlichkeit herzustellen; nachdem sensible Daten besprochen wurden, werden die ZuhörerInnen wieder hereingebeten.

Montag, 19. Februar 2018

Di 20.02.2018 14:30h - Bau- und Planungsausschuss

1. Hebertshauser Moos
Petition zur Freihaltung von Grünflächen vor Bebauung

2. Regionalplan München
3. Anhörung zur Gesamtfortschreibung
Stellungnahme der Großen Kreisstadt Dachau

3. Mittermayerstraße 1
Vorbescheid zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage

4. Dorfstraße 46, Pellheim
Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Kartoffeln
Außenbereich § 35 Abs. 1 BauGB

5. Verschiedenes öffentlich

Donnerstag, 18. Januar 2018

Di 23.01.18 14:30h - Bauausschuss

1. Ehemalige MD-Papierfabrik
Bericht über die Planungen

2. Bahnhof Ostseite
Vorbereitung eines ersten Teilbebauungsplans Augustenfeld Nord
Antrag Cinema Dachau vom 27.11.2017
Grundsatzentscheidung

3. Konrad-Adenauer-Straße 22
Vorbescheid zum Neubau eines mehrgeschossigen Mietswohnhauses mit Verbindungsgebäude und Tiefgarage

4. Obergrashof 1
Bauantrag, Neubau eines Geräteunterstandes (Maschinenhalle)
§ 35 Abs. 1 BauGB Außenbereich

5. Konrad-Adenauer-Straße 14
Neubau eines Rückgebäudes mit 3 Wohneinheiten

6. Verschiedenes öffentlich

Donnerstag, 11. Januar 2018

Bauherren in den Beschlussvorlagen benennen

Anlass:
Die bisherige Praxis der Verwaltung Bauherren in Einzelfällen in den Beschlussvorlagen zu benennen in anderen Fällen wiederum nicht, ist für uns nicht nachvollziehbar, deswegen stellen wir folgenden


Antrag

In Zukunft sind grundsätzlich die Bauherrendaten einschließlich der Namen der Bauherren in der öffentlichen Bauausschuss- bzw. Stadtratssitzung und in der Tagesordnung bekannt zu geben.

Begründung

Bayerischer Gemeindetag: 14.07.2014
Aufgrund zahlreicher Anfragen, welche Bauherrendaten bei der Behandlung eines Bauantrags in der öffentlichen Stadtratssitzung und der Tagesordnung bekanntgegebenen werden dürfen, weist der Bayer. Gemeindetag nach Rücksprache mit dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz auf die dort vertretene Auffassung hin.

Danach sind Bauanträge grundsätzlich in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu behandeln (Art. 52 Abs. 2 Satz 1 GO). In der Tagesordnung zu der Stadtratssitzung sowie bei der Behandlung der Angelegenheit in der Sitzung sind dabei die Bauherrendaten bekannt zu geben, die zur Bezeichnung des Bauvorhabens erforderlich sind. Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Tagesordnungspunktes ist es im Regelfall erforderlich, dass der Bauort (Straße und Hausnummer oder Fl.-Nr.) und die Art des Bauvorhabens genannt werden. Fraglich ist, ob darüber hinaus der Name des Bauherren genannt werden muss, da es sich beim Bauvorhaben um eine sachbezogene Angelegenheit handelt. Im Hinblick auf das dafür vorgetragene Argument, dass die mit der Publizierung der Tagesordnung und der Behandlung in öffentlicher Sitzung verbundene Kontrollfunktion, z. B. im Hinblick auf eine mögliche Bevorzugung einzelner Bauherren, nicht ausgeübt werden kann, wenn deren Namen nicht genannt wird, erhebt der Datenschutzbeauftragte gegen die Nennung des Namens des Bauherren keine Einwände.

Nicht notwendig sei allerdings die Bekanntgabe der Anschrift bzw. des Wohnorts des Bauherren. Diese Daten dürften daher in der Tagesordnung und in der Sitzung nicht bekanntgegeben werden. Haben Bauplatz und Bauherr dieselbe Anschrift, müsse der Bauherr deren Veröffentlichung unter der Bezeichnung des Bauplatzes aber hinnehmen. Soll die Tagesordnung zusätzlich im Internet z.B. auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden, ist der Name des Bauherren entweder wegzulassen oder zu anonymisieren, soweit dieser für die Information der Öffentlichkeit nicht zwingend erforderlich ist. Dies ist bei der Behandlung von Bauanträgen in der Regel der Fall. Im Zweifelsfall wird im Zuge der Diskussion die Sitzungsleitung die ZuhörerInnen bitten den Raum zu verlassen um die Nichtöffentlichkeit herzustellen; nachdem sensible Daten besprochen wurden, werden die ZuhörerInnen wieder hereingebeten.


Kai Kühnel – Stadtrat

Dienstag, 21. November 2017

Bündnis will Verdoppelung: Kunst am Bau vertagt

Etwas unerwartet löste der Vorschlag von Kai Kühnel (Bündnis für Dachau) eine längere Diskussion über Kunst am Bau aus.

Im Verwaltungsvorschlag wurde als Richtlinie für das Budget Kunst am Bau 1% der Kostengruppe 300 vorgeschlagen.

Der Gegenvorschlag von Kai Kühnel war sich an der entsprechenden "Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich" zu orientieren. Hier werden die Grenzen wie folgt vorgeschlagen:

5.2.1.2
Die Ausgaben für Aufträge an bildende Künstler und Kunsthandwerker sind grundsätzlich zuweisungsfähig. Soweit die Ausgaben für eine Maßnahme nicht nach Kostenpauschalen festgesetzt werden, sind sie im Rahmen des Kostenrichtwertes nur bis zu folgenden prozentualen Anteilen der Kostengruppe 300 gemäß DIN 276 zuweisungsfähig:
– bei Ausgaben der Kostengruppe 300 bis zu 500.000 €: 2,0 v.H.
– von der diesen Betrag überschreitenden Summe bis zu 2,5 Mio. €: 1,5 v.H.
– von der diesen Betrag überschreitenden Summe bis zu 7,5 Mio. €: 1,0 v.H.
– von der diesen Betrag überschreitenden Summe : 0,5 v.H.
höchstens jedoch 125.000 €.


Da die städtischen Baumaßnahmen in den seltensten Fällen die 7,5 Mio Grenze überschreiten werden, kommen also i.d.R. nur die ersten beiden Spiegelstriche in Betracht, dazu ein Beispiele:

Eine Kinderkrippe, die mit 80% der zuwendungsfähigen Kosten vom Freistaat gefördert wird.

300er Baukosten: 500.000 €

a) Modell Stadt Dachau:

1% entspricht 5.000€
Anteil Stadt: 1.000€
Anteil Staat: 4.000€

b)Modell Freistaat Bay:

2% entsprechen 10.000€
Anteil Stadt: 2.000€
Anteil Staat: 8.000€

Das heißt 10.000 € statt 5.000 € für Kunst kosten der Stadt nur 1.000€ mehr.

Natürlich gibt es auch Maßnahmen die mit weniger als 80% gefördert werden, aber nennt sich Dachau nicht Künstlerstadt, bzw. Kulturstadt, sollen wir da hinter Werten zurückbleiben, die der Freistaat vorgibt?

Man muss dazu auch wissen, das bei einem Bauprojekt von 7 Kostengruppen lediglich eine (KGR 300 Bauwerk) als Nettowert herangezogen wird. Grundstück-, Erschließen, Technik, Außenanlagen, Ausstattung, Baunebenkosten werden ausgeklammert. Da relativiert sich die verdoppelung des Prozentsatzes ziemlich schnell. An den Gesamtkosten wird dann die Kunst am Bau noch weit unter 1 Prozent liegen.

Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt, der Vorschlag soll geprüft werden.

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