Montag, 17. Juli 2017

Dr. Martin Runge: Landrat Löwl verbreitet Unfug

Dachaus Landrat wird in dem Artikel mit der Behauptung wiedergegeben, der Gesetzgeber verlange eine Rücklagenbildung bis zu einer Höhe des Eigenkapitals von 20 Prozent der Bilanzsumme. Verzeihung, Herr Landrat, aber diese Behauptung ist ausgemachter Unfug. Denn erstens ist Bezugsgröße für die aufsichtsrechtlich geforderten Eigenmittel nicht die Bilanzsumme, sondern es sind die risikogewichteten Aktiva, von der Größenordnung her weit weniger als die Bilanzsumme. Und zweitens liegt der verlangte Quotient, der sich errechnet aus dem Verhältnis Gesamtkapital zu den eben genannten risikogewichteten Aktiva (=Gesamtkapitalquote), deutlich niedriger als die von Ihnen genannten 20 Prozent. Für 2015 betrug die aufsichtsrechtlich geforderte Gesamtkapitalquote beispielsweise 8 Prozent und in 2020 dürfte sie aufgrund aufsichtsrechtlich geforderter Zuschläge für die nächsten Jahre („Kapitalerhaltungspuffer“) und eines Zuschlags für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch bei etwas mehr als 10 Prozent liegen.

Nach den Abschlüssen für 2015 betrugen beispielsweise die Gesamtkapitalquoten für die Sparkasse Fürstenfeldbruck 16,29 Prozent, für die Sparkasse Dachau 17,97 Prozent und für die Sparkasse Landsberg-Dießen 21,22 Prozent. Alle drei Sparkassen hätten also locker im Rahmen dessen, was die Vorgaben der Sparkassenordnung erlauben, und bei Einhaltung der regulatorischen Anforderungen Jahr für Jahr Teile ihrer Jahresüberschüsse an ihre Träger (zu verwenden von diesen für gemeinnützige Zwecke) ausschütten dürfen. Sie hätten dies gekonnt, ohne dass ihre wirtschaftliche Leistungskraft und ihre Risikotragfähigkeit beeinträchtigt worden wäre. Es steht außer Frage, dass der Verwaltungsrat über weite, aber nicht grenzenlose Ermessensspielräume verfügt, was die Beschlussfassung zur Gewinnverwendung anbelangt. Erinnert sei hier an § 1, Satz 2 der Sparkassenordnung, in dem vorgegeben ist, dass Sparkassen „die Aufgabenerfüllung der Kommunen im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich zu unterstützen“ haben. Deshalb werden wir auch im Falle einer Fusionierung der Sparkassen, so diese denn kommt, die Ausschüttungsfrage weiterhin thematisieren.


Martin Runge

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