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Donnerstag, 26. Juni 2008

O2 muss in Herrsching Sendemast abbauen!

Herrsching - Bis spätestens 20. Juni muss der Mobilfunkmast, den der Betreiber 02 auf dem Dach eines Wohnhauses an der Madeleine-Ruoff-Straße in Herrsching errichtet hat, „restlos" beseitigt werden. Mit dieser Anordnung teilt das Landratsamt Starnberg die Auffassung der Gemeinde, die noch vor Baubeginn eine Veränderungssperre verhängt hatte.

Das Instrument der Veränderungssperre hat in diesem Fall Wirkung, weil der Gemeinderat bereits im April 2006 beschlossen hat, einen Bebauungsplan zur baulichen Gestaltung von Dachaufbauten und damit zur Lenkung der Mobilfunkversorgung aufzustellen. Wie berichtet, wird derzeit noch an dem Entwurf gefeilt. Eines steht aber schon fest:

Überall dort, wo Wohngebiet ist, sind Antennenanlagen wie die von O2, auch wenn sie nach dem Baugesetz unter zehn Meter und damit genehmigungsfrei wären, nicht erlaubt. Den Betreiber hat dieses Bestreben offenbar nicht interessiert. Er hat nicht einmal dem für Herrsching bestehenden Standortkonzept für Mobilfunkbetreiber Beachtung geschenkt. Erst Ende der 15. Kalenderwoche landete eine Mitteilung im Rathaus, dass in der 16. Kalenderwoche eine Anlage errichtet wird. Bürgermeisterin Christine Hollacher handelte schnell:

Per Eilentscheidung verhängte sie die Veränderungssperre, das Schreiben wurde noch am selben Tag an den Betreiber gefaxt.

Dieser hat nun behauptet, dass mit dem Bau bereits begonnen worden war, als die Mitteilung bei ihm einging. In dem Fall hätte die Gemeinde den Kürzeren gezogen. Laut Gemeindebauamt habe man sich jedoch vor Ort vorher versichert, dass dem nicht so war. Und die Baujuristen schenken dem Herrschinger Bauamt Glauben.

Die Mobilfunkgegner um Viola Sigl und Stephan Feneberg können sich also freuen: Nach Abschluss der baujuristischen Prüfung muss die Anlage nun bis 20. Juni beseitigt werden. Wird der Aufforderung nicht fristgerecht nachgekommen, droht dem Mobilfunkbetreiber eine kostenpflichtige Anordnung. Im schlimmsten Fall führt es zu einer teuren Ersatzvornahme, was heißt, dass die Behörde die Anlage auf Kosten der Eigentümer abbauen lässt.

Münchner Merkur 09/10.06.2007, RA Frank Sommer, Gräfelfing

Freitag, 15. Februar 2008

Mobilfunk: Staatsregierung zwingt Gesundheitsämter zu gesetzeswidrigem Verhalten

"...Der Leiter des Gesundheitsamtes des Landkreises Bad Tölz- Wolfratshausen, Herr Dr. Franz Hartmann, wurde von den Betroffenen gefragt, warum das Gesundheitsamt es abgelehnt hat, solche amtsärztlichen Untersuchungen durchzuführen. Er führte aus, dass die Bayerische Staatsregierung per behörden- interne Schreiben den Gesundheitsämtern untersagt hat, dass die Amtsärzte bei Berichten über gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit Mobilfunksendern aktiv werden. Es sei ihnen von der Staatsregierung verboten worden, amtsärztliche Gutachten zu erstellen.

...Daraufhin wurde ihm aus der Versammlung aus dem Gesundheits- und Verbraucherschutzgesetz die Pflichtaufgaben des Gesundheits- amtes vorgelesen:

...(Art. 10, Risikoanalyse, Risikokommunikation, Gesundheitsberichter- stattung): "...Sie beobachten und bewerten die gesundheitlichen Verhältnisse von Menschen und Tieren einschließlich der Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit."

(Art. 15, Umweltbezogener Gesundheitsschutz): Sämtliche Behör- den für Gesundheit, ... wirken auf die Verhütung gesundheitsschädlicher Langzeitwirkungen hin. Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere ...4) Mitwirkung an umweltepidemiologischen Erhebungen."

Die Bayerische Staatsregierung,... weist also ihre Beamten in den Gesundheitsämtern an, gegen das Bayerische Gesundheits- und Verbraucherschutzgesetz zu verstoßen."

Diese Anweisungen wird es wohl in allen Bundesländern geben, da sich die Gesundheitsämter bisher überall geweigert haben.

Es war mutig von Dr. Hartmann, dass er es offen zugegeben hat.

Bitte geben Sie diese Pressemitteilung an Zeitungen, Bürger- meister, Abgeordnete und Ärzte weiter. Wir hoffen, dass auch viele Ärzte angesichts dieser behördlichen Vorgehensweise erkennen, dass ein großes Unrecht geschieht.

C.Waldmann-Selsam

Mittwoch, 30. Januar 2008

Mobilfunkantennen im Wohngebiet in Schweinfurt müssen entfernt werden.

Urteil vom Verwaltungs Gerichts Hof in Würzburg.
Urteil Verwaltungs Gericht Würzburg vom 13.12.2007
Berufung nicht zugelassen.

VGH: Mobilfunkmasten auf Eselshöhe störende Fremdkörper – Stadträte erfreut

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist – in letzter Instanz und anders als das Würzburger Verwaltungsgericht – eindeutig der Meinung, dass in dem „reinen und intakten Wohngebiet lediglich die beiden Mobilfunk-Antennen“ negativ ins Auge fallen. Der 25. Senat sieht sie als „illegal errichtet“ an. Die Stadt wird ihre Beseitigung beantragen.

Rein baurechtlich betrachtet lässt das 24-seitige (!) Urteil keine Zweifel. Der Bebauungsplan setze die Eselshöhe als reines Wohngebiet fest. Mobilfunk-Sendeanlagen seien dort „nicht zulässig“, sie könnten auch nicht „ausnahmsweise zugelassen werden“, heißt es. Die Sendeanlage berühre insofern die planerische Grundentscheidung des städtischen Bebauungsplanes.

Und der besagt, dass es sich bei dem Stadtteil um ein reines Wohngebiet mit einem einheitlichen Erscheinungsbild handele, das von diese „optische Wohnruhe“ störenden Nebengebäuden, wozu die Masten zählen, „irgendmöglich frei zu halten“ sei. Die beiden Masten träten deutlich aus einer ruhigen und einheitlichen Dachlandschaft hervor, sie seien anders als Dachgauben oder eine Garagenanlage „Fremdkörper“.

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