Mittwoch, 30. Januar 2008

Mobilfunkantennen im Wohngebiet in Schweinfurt müssen entfernt werden.

Urteil vom Verwaltungs Gerichts Hof in Würzburg.
Urteil Verwaltungs Gericht Würzburg vom 13.12.2007
Berufung nicht zugelassen.

VGH: Mobilfunkmasten auf Eselshöhe störende Fremdkörper – Stadträte erfreut

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist – in letzter Instanz und anders als das Würzburger Verwaltungsgericht – eindeutig der Meinung, dass in dem „reinen und intakten Wohngebiet lediglich die beiden Mobilfunk-Antennen“ negativ ins Auge fallen. Der 25. Senat sieht sie als „illegal errichtet“ an. Die Stadt wird ihre Beseitigung beantragen.

Rein baurechtlich betrachtet lässt das 24-seitige (!) Urteil keine Zweifel. Der Bebauungsplan setze die Eselshöhe als reines Wohngebiet fest. Mobilfunk-Sendeanlagen seien dort „nicht zulässig“, sie könnten auch nicht „ausnahmsweise zugelassen werden“, heißt es. Die Sendeanlage berühre insofern die planerische Grundentscheidung des städtischen Bebauungsplanes.

Und der besagt, dass es sich bei dem Stadtteil um ein reines Wohngebiet mit einem einheitlichen Erscheinungsbild handele, das von diese „optische Wohnruhe“ störenden Nebengebäuden, wozu die Masten zählen, „irgendmöglich frei zu halten“ sei. Die beiden Masten träten deutlich aus einer ruhigen und einheitlichen Dachlandschaft hervor, sie seien anders als Dachgauben oder eine Garagenanlage „Fremdkörper“.

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