Einstimmig wurde heute das in einem Bürgerbeteiligungsprozess erarbeitete "Räumliche Leitbild" beschlossen. Es soll als Grundlage für die Erarbeitung eines neuen Flächennutzungsplans dienen.
Die CSU-Fraktion bestand darauf, dass die NO-Umfahrung mit in das räumliche Leitbild (unter dem Punkt Z2 "Dachau baut auf umweltfreundliche Mobilität) mit aufzunehmen. Dagegen stimmten lediglich die beiden Grünen-Vertreter Kreß und Esch sowie Kai Kühnel für das Bündnis für Dachau. Der Versuch des OB der CSU klar zu machen, dass die Aufnahme der Umfahrung bzw. Nichtaufnahme ziemlich bedeutungslos sei, weil die Stadt Dachau ohnehin nichts zu entscheiden habe, schlug fehl. Bauamtsleiter Reinhold schaffte es immerhin die CSU davon zu überzeugen, die Umfahrung wenigstens an einer anderen Stelle zu erwähnen. CSU/SPD/ÜB/FW stimmten für die Umfahrung.
Gleichzeitig wurde auch der Bündnis Antrag im Hinblick auf den Klimawandel beschlossen:
Die Stadt Dachau erarbeitet ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
Die Begründung lautete seinerzeit:
Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) ist die zentrale Voraussetzung für viele Förderprogramme zur Schaffung, Erweiterung und Vernetzung von Grünflächen und wird wiederum selbst in Förderprogrammen wie „Zukunft Stadtgrün in Bayern“ gefördert.
Die Stadt Dachau hat in den letzten Jahren einige wichtige Projekte zur Aufwertung Ihrer Grünflächen durchgeführt. Gelungene Beispiele hierfür sind die Würmverführung und das Postschulgelände. Mit dem fortschreitenden Klimawandel wird es aber noch wichtiger verstärkt Grünflächen zu schaffen und diese wirksam zu vernetzen, was zuletzt auch in der Stadtklimaanalyse bestätigt wurde.
Mit dem Konzept Grün-Blau aus der Integrativen Stadtentwicklung liegt bereits eine wichtige Planung für durchgängige Grünzüge vor und mit den weiteren Konzepten, die in den letzten Jahren erarbeitet wurden, wie dem Schulausbaukonzept, dem Gewerbeflächenkonzept, dem Nahverkehrskonzept, dem bereits beschlossenen Radverkehrskonzept, dem erst kürzlich angestoßenen Flächennutzungskonzept, etc., wäre es durchaus Sinnvoll daraus ein ISEK zu erarbeiten. Damit könnte dann wiederum Fördermöglichkeiten erschlossen werden, um die bereits vorhandenen Konzepte schneller voran zu treiben.
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Mittwoch, 20. November 2019
Mittwoch, 9. Oktober 2019
Entwurf für Erhaltungssatzung Martin-Huber-Straße beschlossen
Mit einer knappen Mehrheit stimmte der Stadtrat in der Sitzung am 08.10.19 für die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für die Martin-Huber-Str. und den Amperweg gegen die Stimmen von CSU, FDP und ÜB gestimmt. Die Verwaltung wird zur Ausarbeitung eines Entwurfes einer Erhaltungssatzung beauftragt.
Obwohl die Inhalte dieser Satzung noch gar nicht definiert sind, sprachen die Gegner von Eingriffen in das Eigentum und Aktionismus. Die Mehrheit des Ausschusses (aber auch Hausbesitzer laut SZ-Interviews - entsprechende links am Ende des Textes) sahen dies anders. Auch die Verwaltung widersprach mehrfach der Behauptung von Rainer Rösch (ÜB), dass mit der Satzung ein Bauverbot im rückwärtigen Bereich einhergehe. Stadtrat Seidl (FDP) sprach sich dafür aus, doch erstmal die Inhalte einer solchen Satzung zu definieren. Der Hinweis, dass dies ja genau der Beschluss sei, nämlich Inhalte zu definieren und dann im Stadtrat zu diskutieren, beeinflusste auch das Abstimmungsverhalten des Kollegen Seidl nicht.
Im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bedürfen der Abbruch („Rückbau“), die Änderung oder die Nutzungsänderung einer (zusätzlichen) Genehmigung durch die Gemeinde. Dabei wird am Maßstab der Erhaltungsziele der jeweiligen Satzung geprüft, ob die Maßnahme zulässig ist. Selbst der Neubau von baulichen Anlagen bedarf einer entsprechenden Genehmigung.
Die Erhaltungssatzung zu diesem Zweck gilt als „kommunaler Denkmalschutz“, denn damit kann eine Kommune unabhängig vom Landes-Denkmalschutz Quartiere oder Stadtteile vor ungewollten oder nachteiligen Veränderungen schützen. Sie kann dafür sorgen, dass sich Neubauten stärker in die Umgebung einfügen, als das allein nach § 34 BauGB (Einfügungsgebot) möglich wäre, beispielsweise die Verwendung eines Satteldaches, die Eindeckungsart und -farbe, Fensterformate, Fassadenfarben. Dazu bedarf es lediglich einer fundierten Begründung in der Satzung. Gegenstand einer solchen Satzung sind häufig in einem einheitlichen oder weitgehend einheitlichen Stil erhaltene Straßenzüge oder Quartiere, aber auch Baugebiete gleicher oder ähnlicher Struktur, also solche mit einer „städtebaulichen Eigenart“. Letztere muss zwar definiert, kann aber weit gefasst werden.
Auch wenn die Erhaltungssatzung grundsätzlich bestandsorientiert ist, hat die Kommune damit Einflussmöglichkeiten auf die Bebauung und ihre städtebauliche Entwicklung, wie sie ihr mittels Bebauungsplan im Regelfall nicht zur Verfügung stehen.
SZ "Das Stadtbild ist eben nicht nur Privatsache"
SZ "Für mich sehe ich keinerlei Einschränkung"
SZ "Sollen sie die Häuser doch lassen, wie sie sind" (Bewohnerin Anna Scholze)
SZ Architekturforum: Ein Stück Stadtgeschichte
__________________________________________________________________________
Der Pressespiegel zur aktuellen Entscheidung:
Süddeutsche
Merkur
Obwohl die Inhalte dieser Satzung noch gar nicht definiert sind, sprachen die Gegner von Eingriffen in das Eigentum und Aktionismus. Die Mehrheit des Ausschusses (aber auch Hausbesitzer laut SZ-Interviews - entsprechende links am Ende des Textes) sahen dies anders. Auch die Verwaltung widersprach mehrfach der Behauptung von Rainer Rösch (ÜB), dass mit der Satzung ein Bauverbot im rückwärtigen Bereich einhergehe. Stadtrat Seidl (FDP) sprach sich dafür aus, doch erstmal die Inhalte einer solchen Satzung zu definieren. Der Hinweis, dass dies ja genau der Beschluss sei, nämlich Inhalte zu definieren und dann im Stadtrat zu diskutieren, beeinflusste auch das Abstimmungsverhalten des Kollegen Seidl nicht.
Im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bedürfen der Abbruch („Rückbau“), die Änderung oder die Nutzungsänderung einer (zusätzlichen) Genehmigung durch die Gemeinde. Dabei wird am Maßstab der Erhaltungsziele der jeweiligen Satzung geprüft, ob die Maßnahme zulässig ist. Selbst der Neubau von baulichen Anlagen bedarf einer entsprechenden Genehmigung.
Die Erhaltungssatzung zu diesem Zweck gilt als „kommunaler Denkmalschutz“, denn damit kann eine Kommune unabhängig vom Landes-Denkmalschutz Quartiere oder Stadtteile vor ungewollten oder nachteiligen Veränderungen schützen. Sie kann dafür sorgen, dass sich Neubauten stärker in die Umgebung einfügen, als das allein nach § 34 BauGB (Einfügungsgebot) möglich wäre, beispielsweise die Verwendung eines Satteldaches, die Eindeckungsart und -farbe, Fensterformate, Fassadenfarben. Dazu bedarf es lediglich einer fundierten Begründung in der Satzung. Gegenstand einer solchen Satzung sind häufig in einem einheitlichen oder weitgehend einheitlichen Stil erhaltene Straßenzüge oder Quartiere, aber auch Baugebiete gleicher oder ähnlicher Struktur, also solche mit einer „städtebaulichen Eigenart“. Letztere muss zwar definiert, kann aber weit gefasst werden.
Auch wenn die Erhaltungssatzung grundsätzlich bestandsorientiert ist, hat die Kommune damit Einflussmöglichkeiten auf die Bebauung und ihre städtebauliche Entwicklung, wie sie ihr mittels Bebauungsplan im Regelfall nicht zur Verfügung stehen.
SZ "Das Stadtbild ist eben nicht nur Privatsache"
SZ "Für mich sehe ich keinerlei Einschränkung"
SZ "Sollen sie die Häuser doch lassen, wie sie sind" (Bewohnerin Anna Scholze)
SZ Architekturforum: Ein Stück Stadtgeschichte
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Der Pressespiegel zur aktuellen Entscheidung:
Süddeutsche
Merkur
Samstag, 14. September 2019
Bündnis für Dachau: In die Zukunft investieren - Mit Repowering Gewerbegebiete neu gestalten!
In der
Windkraftbranche wird der Begriff „Repowering“ für den Austausch von weniger
effizienten Anlagen mit Anlagen höherer Wirkungsgrade am gleichen Standort
verwendet. Eine ähnliche Vorgehensweise ist nach Meinung des Bündnis für Dachau
für das Gewerbegebiet Dachau-Ost erforderlich.
Parkplatzwüste statt Gewerbesteuereinnahmen - Realität im Gewerbegebiet Dachau-Ost
|
Das Gewerbegebiet Dachau-Ost wurde
ursprünglich als reines Gewerbegebiet geplant. Im Laufe der Zeit wurden
allerdings große Flächen als Sondergebiet für den Handel mit entsprechend
großen Parkplatzflächen umgewandelt. Dies hatte negative Folgen für den Handel
in der Innenstadt und beeinträchtigt das mögliche Gewerbesteuerpotential.
Angesichts
relativ niedriger Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Dachau und der zunehmend
knappen Flächen für Gewerbeneuansiedlungen im Stadtgebiet stellt das Bündnis
für Dachau folgenden
Antrag:
Die Stadt Dachau erstellt ein Konzept
zur gezielten Nachverdichtung im Gewerbegebiet Dachau-Ost. Es sollte demnach ausschließlich
für produzierendes Gewerbe erhöhtes Baurecht geschaffen werden. Notwendige
Stellplätze werden in die Baukörper integriert, aber nicht zur Geschossflächenzahl
hinzugezählt. Die erarbeitete Konzeption wird in einem neuen Bebauungsplan für
das Gewerbegebiet Dachau-Ost umgesetzt.
Begründung:
Eine Nachverdichtung könnte einen
entscheidenden Anreiz für Investoren bieten, bestehende Handelsflächen wieder
in Gewerbeflächen umzuwandeln. Die vorhandenen Flächen können dadurch vor allem
flächeneffizienter und energiesparender eingesetzt werden. Schlussendlich
bietet sich dadurch die Möglichkeit, ohne weitere Flächenversiegelung höhere
Gewerbesteuereinnahmen zu ermöglichen
Die gezielte Nachverdichtung ausschließlich
für produzierendes Gewerbe schafft Anreize, Handelsflächen wieder in die
Innenstadt zu verlegen. Dadurch wird die Innenstadt gestärkt und insbesondere
unnötige Verkehrswege reduziert. Wohnen, Arbeiten und Einkaufen rücken wieder
näher zusammen.
Durch gezielte Wirtschaftsförderung
besteht so die Chance Gewerbe aus Zukunftsbranchen anzusiedeln und hochwertige Arbeitsplätze
vor Ort zu schaffen. Für das Gewerbegebiet Dachau-Ost ist außerdem ein
Modernisierungsimpuls dringend erforderlich. Moderne Unternehmen haben andere
Bedürfnisse als es vor Jahrzehnten der Fall war. Es ist offensichtlich, dass
das Gebiet zukunftsfähig gemacht und in Teilen neu strukturiert werden muss.
Es werden vermehrt wohnortnahe
Arbeitsplätze geschaffen, womit unnötige Pendelverkehre reduziert werden und
das Verkehrssystem insgesamt entlastet wird.
Sonntag, 28. April 2019
Als Stadt ständig wachsen zu wollen ist kindisch
Ein Interview mit der Raumplanerin und Soziologin Gerlind Weber im Standard, der sich auf die ständig wachsende Stadt Wien bezieht, den man aber auch auf die Metropolregion München übertragen kann:
"Als Stadt ständig wachsen zu wollen ist kindisch"
Im letzten Absatz heißt es:
"Große Hoffnungen liegen auf der Digitalisierung. Mit dem Wohlstandsniveau und den neuen Technologien wachsen aber auch die Begehrlichkeiten – denken Sie an individuelle Paketzustellung. Das dämpft die Hoffnung auf die klimapositiven Folgen der Digitalisierung. Uns erwarten im Mobilitätsbereich in den nächsten Jahren enorme technische Umwälzungen. Wir sollten warten, was davon sich durchsetzt, und dafür gute Lösungen finden. Neue öffentliche Verkehrssysteme, E-Mobilität, Paketzustellung durch Drohnen, Seilbahnsysteme, wie sie im Bregenzerwald angedacht sind: Diese Entwicklungen sind umweltschonender als die aktuellen."
"Als Stadt ständig wachsen zu wollen ist kindisch"
Im letzten Absatz heißt es:
"Große Hoffnungen liegen auf der Digitalisierung. Mit dem Wohlstandsniveau und den neuen Technologien wachsen aber auch die Begehrlichkeiten – denken Sie an individuelle Paketzustellung. Das dämpft die Hoffnung auf die klimapositiven Folgen der Digitalisierung. Uns erwarten im Mobilitätsbereich in den nächsten Jahren enorme technische Umwälzungen. Wir sollten warten, was davon sich durchsetzt, und dafür gute Lösungen finden. Neue öffentliche Verkehrssysteme, E-Mobilität, Paketzustellung durch Drohnen, Seilbahnsysteme, wie sie im Bregenzerwald angedacht sind: Diese Entwicklungen sind umweltschonender als die aktuellen."
Donnerstag, 24. Mai 2018
Stadtentwicklung verkehrt - Landratsamt plant Wertstoffhof im Grünzug
Am 23.05.2018 berichtet der Münchner Merkur über neue Pläne des Landratsamts zur Errichtung eines Wertstoffhofs (Entsorgung deluxe). Interessant an diesem Projekt sind nicht nur die hochtrabenden Ideen für einen Luxuswertstoffhof, sondern auch der Standort. Mitten im Grünzug zwischen Dachau und Karlsfeld soll dieser autoperfektionierte Entsorgungsstandort inkl. Gebrauchtwarenhaus entstehen. Bis vor einem Jahr wurde dieses Gebiet noch als Landschaftsschutzgebiet (LSG) gehandelt.
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| Ursprünglich geplantes LSG zwischen Dachau und Karlsfeld |
Pikanterweise wurde das ursprünglich geplante LSG, dass eigentlich zur Sicherung des (noch) bestehenden Grünzugs zwischen Dachau und Karlsfeld dienen sollte, vom Landkreis abgelehnt. Nun stellt sich heraus, dass der Landkreis in dessen Umgriff ein Grundstück für seinen geplanten Wertstoffhof erworben hat. Wurde hier vom Landkreis ein Prestigeprojekt dem LSG vorgezogen? Ein solches Projekt kann durchaus auch in einem Gewerbegebiet realisiert werden.
Somit bestätigen sich unsere Befürchtungen, dass der Grünzug an dieser Stelle Stück für Stück verschwinden wird. Neben den historischen Planungssünden "Entsorgungsbetrieb Fink" und dem Bebauungsplan zur neuen Asylunterkunft soll jetzt noch ein Wertstoffhof mit offensichtlich massiver Bebauung entstehen.
Darüber hinaus stellen sich für das Bündnis noch weitere Fragen zum Standort. Handelt es sich bei einem Wertstoffhof um ein privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich, dass an diesen Standort auch entgegen des bestehenden Flächennutzungsplan ohne weiteres realisiert werden kann? Besteht dort möglicherweise wegen der historischen Planungsfehlers "Entsorgungsbetrieb Fink" Baurecht für ein solches Vorhaben. Wie wird die bereits jetzt schwierige Verkehrssituation an dieser Stelle gelöst und beteiligt sich der Landkreis an den Kosten für ein womöglich notwendigen Kreisverkehr an dieser Stelle?
Schließlich stellt sich uns auch die Frage, warum der Landkreis mit einem völlig unausgegorenen Projekt an die Öffentlichkeit geht. Will man etwa mit wagen Andeutungen in Richtung caritativer Zwecke und unnötigen Serviceideen die Stadt Dachau hinsichtlich des ungeeigneten Standorts in Zugzwang bringen?
Schließlich stellt sich uns auch die Frage, warum der Landkreis mit einem völlig unausgegorenen Projekt an die Öffentlichkeit geht. Will man etwa mit wagen Andeutungen in Richtung caritativer Zwecke und unnötigen Serviceideen die Stadt Dachau hinsichtlich des ungeeigneten Standorts in Zugzwang bringen?
Sonntag, 11. März 2018
Professor fordert: München darf nicht weiter wachsen
Artikel im Bayernteil Münchner Merkur und der TZ:
Professor fordert: München darf nicht weiter wachsen
Darin wird auch Bezug auf Dachau und seine Umlandgemeinden genommen:
Maßvolles Wachstum ist der Wunsch
Das sei etwas, was die Bürger definitiv nicht wünschten, wie zum Beispiel das Dachauer Landkreisgutachten „DAHoam zwischen Land und Metropole“ zeige. Dort sei die Rede von maßvollem Bevölkerungswachstum, interkommunal abgestimmter Siedlungsentwicklung, gemeinsamen Gewerbegebieten und vor allem dem Schutz von Natur- und Flusslandschaften – alles Forderungen, die bei Bürgermeistern eher unwillig registriert, geschweige denn umgesetzt würden. Im Zweifel zähle doch eher „das Schielen nach Gewerbesteuereinnahmen“.
Professor fordert: München darf nicht weiter wachsen
Darin wird auch Bezug auf Dachau und seine Umlandgemeinden genommen:
Maßvolles Wachstum ist der Wunsch
Das sei etwas, was die Bürger definitiv nicht wünschten, wie zum Beispiel das Dachauer Landkreisgutachten „DAHoam zwischen Land und Metropole“ zeige. Dort sei die Rede von maßvollem Bevölkerungswachstum, interkommunal abgestimmter Siedlungsentwicklung, gemeinsamen Gewerbegebieten und vor allem dem Schutz von Natur- und Flusslandschaften – alles Forderungen, die bei Bürgermeistern eher unwillig registriert, geschweige denn umgesetzt würden. Im Zweifel zähle doch eher „das Schielen nach Gewerbesteuereinnahmen“.
Mittwoch, 17. Januar 2018
Bezirksheimatpfleger Norbert Göttler übt Kritik an der Metropolregionenpolitik
"Jahr für Jahr ziehen mehr Münchner ins Umland. Das verändere die Kommunen und auch den Heimatbegriff der Menschen, sagt Bezirksheimatpfleger Norbert Göttler. Er warnt vor Zuständen wie in Paris oder London - noch gäbe es die Chance, dem entgegenzuwirken"
Der Artikel dazu in der Süddeutschen Zeitung: "Reine Retortenstädte funktionieren nicht"
- Dezentralisierung der Wirtschaft
- keine zügellose Ausweisung von Bauland im Umland
- Ortskerne stärken
"Viele Gemeinden müssen immer mehr Parkplätze ausweisen, die ihnen aber keine Kaufkraft bringen. Vielmehr tragen sie dazu bei, den Ort zu verschandeln."
Der Artikel dazu in der Süddeutschen Zeitung: "Reine Retortenstädte funktionieren nicht"
- Dezentralisierung der Wirtschaft
- keine zügellose Ausweisung von Bauland im Umland
- Ortskerne stärken
"Viele Gemeinden müssen immer mehr Parkplätze ausweisen, die ihnen aber keine Kaufkraft bringen. Vielmehr tragen sie dazu bei, den Ort zu verschandeln."
Mittwoch, 8. November 2017
Dachau bereitet neuen Flächennutzungsplan vor - Bürger wollen mehr Grün und Erholungsflächen
Mit Mehrheit aber gegen 14 Stimmen hat der Stadtrat beschossen einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen. Die Gegenstimmen kritisierten aber nicht das Vorhaben an sich, sondern den Zeitpunkt, der als zu früh gewertet wurde. Interessant waren die Anlagen zur Beschlussvorlage, die sich auf die Bürgerumfrage der Bürgerversammlungen bezog.
Demnach wünschen sich die Dachauer überwiegend
- eine Begrenzung des Wachstums (73:46)
- ein Wachstum im Bestand und weniger an den Rändern (61:52)
- Die Ausweisung von neuen Grün- und Erholungsflächen (115:3)
- Die Ausweisung neuer Gewerbeflächen zur Finanzierung der städtischen Aufgaben (82:39)
Gerade letztere beiden Punkte stehen in arger Konkurrenz, und die Ausweisung von neuen Grün- und Erholungsflächen musste bisher immer zurückstehen, da ist Nachholbedarf vorhanden.
Demnach wünschen sich die Dachauer überwiegend
- eine Begrenzung des Wachstums (73:46)
- ein Wachstum im Bestand und weniger an den Rändern (61:52)
- Die Ausweisung von neuen Grün- und Erholungsflächen (115:3)
- Die Ausweisung neuer Gewerbeflächen zur Finanzierung der städtischen Aufgaben (82:39)
Gerade letztere beiden Punkte stehen in arger Konkurrenz, und die Ausweisung von neuen Grün- und Erholungsflächen musste bisher immer zurückstehen, da ist Nachholbedarf vorhanden.
Montag, 30. Oktober 2017
Gemeinwohl 5: Kommunales Vorkaufsrecht weiterentwickeln
Handlungsfähigkeit der Kommunen stärken – planungsrechtliche Instrumente schärfen
Kommunales Vorkaufsrecht weiterentwickeln
In spekulativ überhitzten Märkten und bei nicht veräußerungsbereiten Eigentümern reicht das Vorkaufsrecht der Städte und Gemeinden nach dem Baugesetzbuch (BauGB) nicht aus, um den Kommunen einen effektiven Zugriff auf die für eine gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung erforderlichen Flächen zu eröffnen.
Es wird vorgeschlagen, die Regelungen des Besonderen Vorkaufsrechts (§ 25 BauGB) insofern zu erweitern, dass in einem durch Satzung zu bestimmenden Teilbereich der Stadt generell ein preislimitiertes Vorkaufsrecht gilt – und nicht nur unter den Voraussetzungen des § 28 Abs. 3 Satz 1 BauGB.
Zudem sollte klarstellend geregelt werden, dass auch die Durchsetzung des Vorrangs der Innenentwicklung ein ausreichender Gemeinwohlgrund zur Ausübung des Vorkaufsrechts ist. Durch diese Absenkung der rechtlichen Hürden ließe sich die Innenentwicklung forcieren. Darüber hinaus ist der Umgehungen des Vorkaufsrechts durch Übertragung von Gesellschaftsanteilen, sog. „share deals“ in geeigneter Weise entgegenzuwirken. In Erwägung zu ziehen ist auch, das Vorkaufsrecht in bestimmten Fällen auf Teileigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie auf Erbbaurechte auszudehnen. Den Gemeinden muss die Möglichkeit eingeräumt werden, begründet eine Fristverlängerung zur Ausübung der Vorkaufsrechte in Anspruch nehmen zu können.
Mit einem preislimitierten Vorkaufsrecht ist hier das Vorkaufsrecht nach Verkehrswert gemeint. In der Praxis bestehen immer wieder Unsicherheiten, ob die verfolgten Gemeinwohlgründe ausreichend gewichtig sind, um die Ausübung des Vorkaufsrechts zu rechtfertigen. Vor diesem Hintergrund sollte im Gesetz unterstrichen werden, dass das Vorkaufsrecht auch ausgeübt werden kann, um den Vorrang der Innenentwicklung durch Aktivierung der Baugrundstücke zur Geltung zu bringen. Der Vorkauf könnte dann durch Abwendungsvereinbarung abgewendet werden, soweit der Käufer sich zur Bebauung innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet. Auf diese Weise ließe sich dem rein spekulativen Immobilienhandel im Interesse einer Mobilisierung der Baulandreserven entgegenwirken.
Schließlich geht es auch um die Verbesserung der Praktikabilität bei der Anwendung des Vorkaufsrechts. Da die Entscheidungsfindung über die Ausübung des Vorkaufsrechts häufig die Einbindung des Stadtrats erfordert, stellt die Frist von zwei Monaten immer wieder als zu kurz heraus. Der Stadt muss die Möglichkeit eingeräumt werden, begründet eine Fristverlängerung zur Ausübung der Vorkaufsrechte in Anspruch nehmen zu können.
Sonntag, 29. Oktober 2017
Gemeinwohl 4: Vorfahrt für gezielte Bodenbevorratung und Zwischenerwerb
Verantwortlicher Umgang mit öffentlichem Boden – aktive Liegenschaftspolitik ermöglichen
Vorfahrt für gezielte Bodenbevorratung und Zwischenerwerb
Die zunehmende Verbreitung – und auch die Erfolge – von städtebaulichen Verträgen (Umsetzung von Baulandmodellen usw.) dürfen nicht über eines hinweg täuschen: Die Steuerungsfähigkeit der Kommunen ist über ihre Rolle als Grundeigentümer wesentlich höher als allein mit planungsrechtlichen Instrumenten. Deshalb ist dem kommunalen Zwischenerwerb und der strategischen Bodenbevorratung Vorrang vor städtebaulichen Verträgen einzuräumen. Kommunen müssen hierzu künftig rechtlich und finanziell in die Lage versetzt werden, die für eine nachhaltige Stadtentwicklung benötigten Grundstücke zu erwerben. In den Ländern bestehende haushaltsrechtliche Regularien – insbesondere für Kommunen mit Haushaltssicherungskonzepten – und die diesbezüglich zum Teil restriktive Handhabung der Kommunalaufsichtsbehörden bedürfen einer Korrektur. Bodenvorratspolitik steigert das kommunale Vermögen – dem laufen kommunale Entschuldungsprogramme durch Grundstücksverkäufe diametral entgegen.
Aus Dachauer Sicht betrachtet bedeutet das eine Priorisierung der städtischen Ankaufspolitik, bzw. bei Anwendung der "Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung", dass eine Übertragung der Grundstücke an die Stadt(bau) Vorrang vor privaten geförderten Wohnungsbau haben sollte. Das wird schwer zu vermitteln sein, die Tendenz ist derzeit genau umgekehrt.
Samstag, 28. Oktober 2017
Gemeinwohl 3: Boden- und Infrastrukturfonds einrichten
Verantwortlicher Umgang mit öffentlichem Boden – aktive Liegenschaftspolitik ermöglichen
Boden- und Infrastrukturfonds einrichten
Vielen Städten und Gemeinden fehlen die finanziellen und personellen Ressourcen für eine effektive Liegenschaftspolitik. Hier setzen Bodenfonds an, mit denen Spielräume der Stadtentwicklung geschaffen und langfristig gesichert werden können, indem ein Sondervermögen (Wohnbau-, Gewerbeflächen) aufgebaut wird. Bund und vor allem die Länder sind hier gefordert.
Es geht zum einen um die Beseitigung von Regularien in den Ländern, die dem Aufbau regionaler und kommunaler Boden- und Infrastrukturfonds entgegenstehen. Zum anderen sollten Bund und Länder den Aufbau von Bodenfonds unterstützen: indem sie finanzielle Beiträge, z. B. in Form von Mitteln aus der Wohnungs- bzw. Städtebauförderung, und Sacheinlagen, z.B. in Form bundes- oder landeseigener Grundstücke, leisten sowie organisatorisches „Know-how“ (z.B. Pilotprojekte) zur Verfügung stellen. Bund und Länder sollten mit gutem Beispiel vorangehen und selbst Liegenschaftsfonds begründen und/oder ihre Flächen in die kommunalen Fonds einlegen. Auf diese Weise könnten sie eine nachhaltige und am Gemeinwohl ausgerichtete Nutzung ihrer Liegenschaften gewährleisten.
Ein entsprechender Fonds hätte der Stadt es ermöglicht das MD-Gelände zu kaufen, und Gemeinwohl orientiert zu entwickeln. Als Gegenargument wird immer das Thema Altlasten angeführt. Doch das Gesetz gebietet, dass die Altlasten ohnehin durch die Besitzer und Vorbesitzer beseitigt werden müssen. Es ist also ein Trugschluss, dass die Aufwendungen für die Altlastenbeseitigung durch Baurecht kompensiert werden müssen.
Für die Stadt Dachau ist es bei Anwendung aller Rechtsmittel im Extremfall sogar heute noch möglich, die sofortige Altlastenbeseitigung herbei zu führen und dann befreit von allen Zwängen darüber nachdenken, was denn sinnvoll ist für unsere Stadt. Das kann sich vom Interesse der Baurechtsentwickler und -vermehrer deutlich unterscheiden.
Freitag, 27. Oktober 2017
Gemeinwohl 2: Gemeinwohlorientierte Vergabe von Grundstücken der öffentlichen Hand
Verantwortlicher Umgang mit öffentlichem Boden – aktive Liegenschaftspolitik ermöglichen
Gemeinwohlorientierte Vergabe von Grundstücken der öffentlichen Hand
Rasch umsetzbar und unter dem Strich ökonomisch, gesellschafts- und umweltpolitisch effizient ist die konsequente Abkehr vom Höchstgebotsverfahren auf allen staatlichen Ebenen hin zu einer konzeptorientierten Ausschreibung. Diese muss je nach Standort und Rahmenbedingungen unterschiedliche (sozialpolitische, städtebauliche, ökonomische, ökologische) Zielsetzungen enthalten. Damit werden Interessengegensätze nicht mehr wirksam. Das Ausspielen der planerischen durch fiskalische Ziele wird so beendet und ein nachhaltiger Umgang mit dem nicht vermehrbaren Gut Boden etabliert. Besonders nachhaltig ist die Vergabe von Erbbaurechten. Der Boden bleibt so in der öffentlichen Hand. Die Nutzungsart kann über den Erbbaurechtsvertrag privatrechtlich ausgestaltet und angepasst werden.
Und aus Dachauer Sicht?
Die Stadt Dachau ist hier auf einem guten Weg, sie vergibt ihre Grundstücke fast ausnahmslos an die Stadtbau GmbH für geförderten Wohnungsbau (Sozialwohnungen). Problematisch bei dieser Betrachtung ist der Mangel an Grundstücken im Besitz der Stadt Dachau. Mit den neuen "Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung" ist ein Hebel geschaffen, wieder an mehr Grundstücke zu kommen.
Die Vergabe über Erbbaurechte ist bei der Stadt und Stadtbau gängige Praxis.
Defizite sehen wir auf dem Stadtgebiet bei Grundstücken der öffentlichen Hand, die nicht im Besitz der Stadt Dachau sind, sondern bei Bund, Land und inzwischen privatisierten Betrieben wie der Bahn. Hier können wir nur anregen, dass die Dachauer Mandatsträger auch hinreichend in den Parlamenten Einfluss nehmen.
Geförderter Wohnbau darf nicht an der Stadtgrenze enden, nach Jahrzehnten der Untätigkeit engagieren sich jetzt einige (neu gewählte) Bürgermeister der Umlandgemeinden auf diesem Gebiet, allerdings gibt es noch immer Gemeinden im Landkreis Dachau ohne eine einzige Sozialwohnung.
Donnerstag, 26. Oktober 2017
Gemeinwohl 1: Bündnis Positionen sollen in die Koalitionsverhandlungen einfließen
Das deutsche Institut für Urbanistik (DIFU) und der Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung (VHW) veröffentlichten das Eckpunktepapier "Bodenpolitsche Agenda 2020-2030". Die Positionen sollen als Kernforderungen in die Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung eingebracht werden.
Wir stellen in einer Serie die Ist-Analyse und Forderungen der gemeinwohlorientierten Bodenpolitik vor und gleichen sie mit der Situation in der Stadt Dachau ab.
Fortsetzung morgen: Verantwortlicher Umgang mit öffentlichen Boden - aktive Liegenschaftspolitik ermöglichen
Wir stellen in einer Serie die Ist-Analyse und Forderungen der gemeinwohlorientierten Bodenpolitik vor und gleichen sie mit der Situation in der Stadt Dachau ab.
Sozial gerechte Wohnraumversorgung erfordert neue Bodenpolitik
Boden ist in Deutschland mittlerweile ein knappes Gut – vor allem in wachsenden Stadtregionen. Für internationale Finanzinvestoren ist er zur lukrativen und sicheren Anlage geworden. Auch deshalb sind Immobilienpreise und Mieten in den letzten Jahren stark gestiegen. Bürger mit geringen und mittleren Einkommen haben in wachsenden Städten zunehmend Probleme, bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Vor diesem Hintergrund erarbeitete der Expertenkreis "Zukunftsfragen der Bodenpolitik" eine bodenpolitische Agenda für die Jahre 2020 – 2030. Sie zeigt, warum Deutschland dringend eine sozial gerechtere Stadtentwicklungs- und Bodenpolitik braucht – auch im Sinne von Klimaanpassung und Klimaschutz.
In der "Roadmap Bodenpolitik" werden neun Kernforderungen gestellt, die aus Sicht der Experten dringend aufzugreifen sind, um einen nachhaltigen und sozial verantwortungsvollen Umgang mit dem knappen Gut Boden zu sichern. So muss die Liegenschaftspolitik konsequent eingesetzt werden, um eine gemeinwohlorientierte Nutzung von Grund und Boden zu erreichen. Bund, Länder und Kommunen müssen dies bei ihrer Vergabepraxis berücksichtigen. Auch die Handlungsfähigkeit der Kommunen muss gestärkt werden: Hierfür sind die planungsrechtlichen Instrumente zu schärfen, z.B. durch die Weiterentwicklung des kommunalen Vorkaufsrechts, die Stärkung der Gemeinwohlziele in der Innenentwicklung, die Erweiterung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten sowie die zeitnahe Einführung einer Innenentwicklungsmaßnahme. Um die Bodenentwicklung besser zu steuern, müssen zudem neue Modelle der Besteuerung genutzt werden: Die Grundsteuer sollte durch eine Bodenwert- und Bodenflächensteuer ersetzt werden, bei der Grunderwerbsteuer sollten Käufe, die im Interesse der Allgemeinheit stattfinden, begünstigt werden – auch sollte die interkommunale Zusammenarbeit forciert werden.
Dem unter Federführung des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) und dem Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. vhw wirkenden Expertenkreis "Zukunftsfragen der Bodenpolitik" gehören Vertreter aus Forschung, Verwaltung, Politik, Judikative und Planungsbüros an.
Fortsetzung morgen: Verantwortlicher Umgang mit öffentlichen Boden - aktive Liegenschaftspolitik ermöglichen
Mittwoch, 27. September 2017
Eine Obergrenze ist machbar - aber nur ohne CSU
Dem Großraum München geht der Baugrund aus heißt es im Artikel in der heutigen SZ.
Darin wird ein noch stärkeres Wachstum festgestellt. Es fehlten 80.000 neu zu errichtende Wohnungen und die dazugehörigen Baugrundstücke in den nächsten 20 Jahren. Doppelt so viele wie noch vor 3 Jahren prognostiziert.
Wie Kaninchen vor der Schlange reagieren die Lokalpolitiker auf das scheinbar Unabwendbare.
Landrat Löwl (CSU) wird zitiert: "Es müssen Zugriffsmöglichkeiten geschaffen werden." Und meint damit Steuern für Bauern die Ihre Äcker zu Bauland wandeln zu reduzieren. Natürlich ist das ein Problem, aber löst das irgend etwas?
Oberhaching Bürgermeister (auch CSU) bringt die Folgekosten (für Kitas) ins Spiel und rechnet vor, dass Gewerbeansiedlung für die Gemeinden lukrativer sei. Das ist richtig - löst das Problem aber nicht.
Landrat Löwl (CSU) will eine Baulandsteuer einführen, das ist sinnvoll löst - das Problem aber nicht.
Den treffensten Satz platziert dann Bürgermeister Schelle: "Manche Gemeinden haben Angst, ihre Identität zu verlieren. Nicht jeder möchte wachsen" - richtig, aber wo ist der Lösungsansatz?
Die Lösung ist einfach: hätten wir eine Landesregierung, die für uns alle da ist, dann würde eine Wirtschaftspolitik betrieben, die die Arbeit zu den Menschen bringt, und nicht umgekehrt. Eine Abkehr von der Ideologie der von der Wirtschaft vorgezeichneten Metropolregionen-Politik. Das ist aber mit einem Seehofer, einen Heimatzerstörungsminister Söder und all den anderen CSUlern nicht zu machen. Und deswegen gibt es nur einen Weg: Abwahl der CSU im Landtag, egal durch welche demokratische Partei sie ersetzt werden. Alles ist besser als CSU, dort sind keine Ideen, dort herrscht geistige Dürre, Innovation schreibt man da noch mit Fenster-F.
Kreativ ist man bei der CSU nur bei der Obergrenze für Flüchtlingse, aber das Gross sind nicht die Flüchtlingszahlen, das Gross des Zuzugs sind Menschen ohne Perspektiven in anderen Bundesländern. Auch in Bayern gibt es Gebiete, die mit Bevölkerungsrückgang zu kämpfen haben. Wo ist die Politik, die reagiert?
"Wir erleben immer mehr Widerstand gegen Wohnungsbau in der Nachbarschaft", sagt Breu vom Planungsverband . Eine Alternative dazu sieht er nicht: "Wir wachsen ungebremst."
Eine Obergrenze für den Zuzug ist machbar - aber nur ohne CSU - die will unter Seehofer und Söder nicht lenken, diese CSU ist eine Katastrophe für unsere Heimat.
Unser Bayernplan: keine Stimme für die CSU!
Darin wird ein noch stärkeres Wachstum festgestellt. Es fehlten 80.000 neu zu errichtende Wohnungen und die dazugehörigen Baugrundstücke in den nächsten 20 Jahren. Doppelt so viele wie noch vor 3 Jahren prognostiziert.
Wie Kaninchen vor der Schlange reagieren die Lokalpolitiker auf das scheinbar Unabwendbare.
Landrat Löwl (CSU) wird zitiert: "Es müssen Zugriffsmöglichkeiten geschaffen werden." Und meint damit Steuern für Bauern die Ihre Äcker zu Bauland wandeln zu reduzieren. Natürlich ist das ein Problem, aber löst das irgend etwas?
Oberhaching Bürgermeister (auch CSU) bringt die Folgekosten (für Kitas) ins Spiel und rechnet vor, dass Gewerbeansiedlung für die Gemeinden lukrativer sei. Das ist richtig - löst das Problem aber nicht.
Landrat Löwl (CSU) will eine Baulandsteuer einführen, das ist sinnvoll löst - das Problem aber nicht.
Den treffensten Satz platziert dann Bürgermeister Schelle: "Manche Gemeinden haben Angst, ihre Identität zu verlieren. Nicht jeder möchte wachsen" - richtig, aber wo ist der Lösungsansatz?
Die Lösung ist einfach: hätten wir eine Landesregierung, die für uns alle da ist, dann würde eine Wirtschaftspolitik betrieben, die die Arbeit zu den Menschen bringt, und nicht umgekehrt. Eine Abkehr von der Ideologie der von der Wirtschaft vorgezeichneten Metropolregionen-Politik. Das ist aber mit einem Seehofer, einen Heimatzerstörungsminister Söder und all den anderen CSUlern nicht zu machen. Und deswegen gibt es nur einen Weg: Abwahl der CSU im Landtag, egal durch welche demokratische Partei sie ersetzt werden. Alles ist besser als CSU, dort sind keine Ideen, dort herrscht geistige Dürre, Innovation schreibt man da noch mit Fenster-F.
Kreativ ist man bei der CSU nur bei der Obergrenze für Flüchtlingse, aber das Gross sind nicht die Flüchtlingszahlen, das Gross des Zuzugs sind Menschen ohne Perspektiven in anderen Bundesländern. Auch in Bayern gibt es Gebiete, die mit Bevölkerungsrückgang zu kämpfen haben. Wo ist die Politik, die reagiert?
"Wir erleben immer mehr Widerstand gegen Wohnungsbau in der Nachbarschaft", sagt Breu vom Planungsverband . Eine Alternative dazu sieht er nicht: "Wir wachsen ungebremst."
Eine Obergrenze für den Zuzug ist machbar - aber nur ohne CSU - die will unter Seehofer und Söder nicht lenken, diese CSU ist eine Katastrophe für unsere Heimat.
Unser Bayernplan: keine Stimme für die CSU!
Montag, 22. Mai 2017
Hauptsiedlungsbereich im Regionalbereich abseits der S-Bahn
In der heutigen SZ wird aus der letzten Bauausschusssitzung zum Thema Regionalplan berichtet.
Wenn Mitbestimmung zur Farce wird
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Das Bündnis wir zweimal zitiert:
... Die Verwaltung hatte lediglich den Zusatz gemacht, dass die derzeit geplante Ostumfahrung "die künftige Westgrenze des Grünzugs bilden soll". Umweltreferentin Sabine Geißler (Bündnis), die im Bauausschuss kein Stimmrecht hat, aber etwas sagen durfte, sprach sich vehement gegen diese Beschneidung des Grüns aus...
und weiter
Zudem sollte die Stadt zustimmen, dass sogenannte Hauptsiedlungsbereiche an den S-Bahnstationen Schwabhausen, Erdweg, Hebertshausen, Röhrmoos und Vierkirchen ausgewiesen werden. Darüber ärgerte sich Kai Kühnel (Bündnis). Dann solle doch mal definiert werden, was so ein Hauptsiedlungsbereich sei. Dann sollten bitteschön Neubaugebiete nicht mehr als 300 Meter von der S-Bahn entfernt sein. Nicht, wie Kühnel sagte, 2,5 Kilometer wie in Röhrmoos. So werde nur neuer Autoverkehr produziert. Die Formulierung sei eine Farce.
Ackerflächen um den S-Bahnhof aber das Dorf Schönbrunn wird entwickelt.
Da es sich bei der Abstimmung laut OB ohnehin um eine Farce handelt, hat das Bündnis weder dafür noch dagegen die Hand gehoben.
Donnerstag, 11. Mai 2017
Im Bayrischen Rundfunk: Dieses Wachstum ist NICHT Gott gegeben
Immer mehr Menschen ziehen nach München, außerdem fahren viele Pendler von außerhalb zum Arbeiten in die Stadt. Muss das wirklich sein? Nein, meint Prof. Holger Magel, Experte für Landentwicklung, in der radioWelt auf Bayern 2.
Hier der Link: "Arbeitsplätze in die Regionen bringen"
Dienstag, 9. Mai 2017
SZ: Die Angst vor dem Siedlungsbrei
Ein unbedingt lesenswerter Artikel in der SZ vom 5.5.17 von Walter Gierlich:
Hier einige Auszüge:
... Die Gemeinden, so sagt er, müssten aufhören, Bauland auszuweisen oder dürften das nur noch peu à peu tun...
... Es sei fatal zu behaupten, dass der Großraum weitere 300 000 Einwohner vertrage ...
... "Ein paar Firmen, welche die Nähe zu München suchen, verdienen mehr Geld, aber Arbeitsplätze wird es nur für wenige geben", sagt er. "Der Preis: Die Landschaft wird verbaut und verunstaltet für die nächsten Generationen"...
"Ich habe noch im Kopf, wie die Leute besorgt waren, dass ihre Frei- und Erholungsflächen zugebaut werden", erinnert sich Magel. Und mittlerweile glaubt er, dass diese Befürchtungen Wirklichkeit werden, "wenn nichts Entscheidendes geschieht in den Köpfen".
Welche Konsequenzen das Bündnis für Dachau daraus ziehen wird, wenn im Landkreis Dachau entsprechend des neuen Regionalplanes neue Siedlungsschwerpunkte in Röhrmoos und Vierkirchen definiert werden und die örtliche Politik dort mitzieht wird in einer der nächsten Mitgliederversammlungen behandelt werden.
Wir denken die Kreispolitik versagt bei diesem Thema und wenn keine Umkehr noch in den nächsten 3 Jahren eingeleitet wird müssen wir aktiv werden.
Link: Die Angst vor dem Siedlungsbrei
In dem Interview mit Entwicklungsforscher Holger Magel werden Thesen formuliert, die in der Bevölkerung längst angekommen sind - nicht aber in der Politik, wie der Entwurf zum neuem Regionalplan zeigen wird.Hier einige Auszüge:
... Die Gemeinden, so sagt er, müssten aufhören, Bauland auszuweisen oder dürften das nur noch peu à peu tun...
... Es sei fatal zu behaupten, dass der Großraum weitere 300 000 Einwohner vertrage ...
... "Ein paar Firmen, welche die Nähe zu München suchen, verdienen mehr Geld, aber Arbeitsplätze wird es nur für wenige geben", sagt er. "Der Preis: Die Landschaft wird verbaut und verunstaltet für die nächsten Generationen"...
"Ich habe noch im Kopf, wie die Leute besorgt waren, dass ihre Frei- und Erholungsflächen zugebaut werden", erinnert sich Magel. Und mittlerweile glaubt er, dass diese Befürchtungen Wirklichkeit werden, "wenn nichts Entscheidendes geschieht in den Köpfen".
Welche Konsequenzen das Bündnis für Dachau daraus ziehen wird, wenn im Landkreis Dachau entsprechend des neuen Regionalplanes neue Siedlungsschwerpunkte in Röhrmoos und Vierkirchen definiert werden und die örtliche Politik dort mitzieht wird in einer der nächsten Mitgliederversammlungen behandelt werden.
Wir denken die Kreispolitik versagt bei diesem Thema und wenn keine Umkehr noch in den nächsten 3 Jahren eingeleitet wird müssen wir aktiv werden.
Freitag, 5. Mai 2017
SZ München: "Wollen wir überhaupt weiter wachsen?"
2.5.17 Im München Teil der SZ wird endlich die richtige Frage gestellt:
"Wollen wir überhaupt weiter wachsen?"
Gleich was die Stadt tue, genügend bezahlbare Wohnungen gebe es ohnehin nicht, sagt Christian Hierneis. Deshalb dürften keine Grünflächen mehr bebaut werden
Interview von Thomas Anlauf
Donnerstag, 9. März 2017
Städtebauförderung - Investitionspakt soziale Integration im Quartier
Antrag des Bündnis für Dachau
am 06. Juli 2016 beschloss das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum
Bundeshaushalt 2017. Darin werden besonders die Investitionen bei der sozialen
Stadtentwicklung erhöht.
Mit dem „Investitionspakt soziale Integration im Quartier“ plant das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die Förderung von Kitas, Schulen und
Stadtteilzentren als Orte der Integration im Quartier. Das Ministerium unterstützt mit
insgesamt 200 Mio. Euro jährlich den Umbau und den Ersatzneubau dieser Einrichtungen,
sowie die Einstellung von so genannten „Integrationsmanagern“.
Der Investitionspakt soll bei der Förderung von Projekten in Kommunen und Ländern
einen Bundesanteil von bis zu 75% vorsehen. Dabei soll die Förderung „in allen Gebieten
der Städtebauförderung möglich sein“.
Das Bündnis für Dachau stellt den
Antrag,
dass die Stadtverwaltung sich mit dem Investitionspakt bzw. der kommenden
Verwaltungsvereinbarung auseinandersetzt, geeignete Gebiete und/oder Vorhaben, die
förderfähig sind, identifiziert und sich, sobald es möglich ist, beim Land um eine Förderung
bewirbt. Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auf die bereits in Planung befindlichen
Vorhaben der Schulerweiterungen in Dachau Süd, Augustenfeld und Dachau-Ost sowie
der Volkshochschule gelegt werden.
Begründung:
Insgesamt muss die Stadt Dachau in den kommenden Jahren erhebliche Anstrengungen
leisten, um den weiterhin starken Zuzug im Stadtgebiet zu meistern. Dies bedeutet
insbesondere auch einen erhöhten Bedarf an Maßnahmen zur Integration, worauf die
neuen Fördermöglichkeiten hauptsächlich abzielen.
Die Stadt Dachau hat mit dem Projekt Soziale Stadt Dachau Ost, das mittlerweile über
einen Verein weiter geführt wird, sehr gute Erfahrungen gemacht. Mit den nun
beschlossenen erweiterten Fördermöglichkeiten könnten einige Projekte in Dachau
profitieren, da auch Einzelprojekte förderfähig sind.
Möglicherweise sind aber auch neue Fördergebiete möglich, wie z.B. Augustenfeld, wo
große neue Wohnquartiere entstanden, bereits beschlossen oder in Planung sind,
Sportstätten ertüchtigt, und neue Schulen und ein neues Stadtteilzentrum gebaut werden
müssen
Michael Eisenmann
Stadtrat
am 06. Juli 2016 beschloss das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum
Bundeshaushalt 2017. Darin werden besonders die Investitionen bei der sozialen
Stadtentwicklung erhöht.
Mit dem „Investitionspakt soziale Integration im Quartier“ plant das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die Förderung von Kitas, Schulen und
Stadtteilzentren als Orte der Integration im Quartier. Das Ministerium unterstützt mit
insgesamt 200 Mio. Euro jährlich den Umbau und den Ersatzneubau dieser Einrichtungen,
sowie die Einstellung von so genannten „Integrationsmanagern“.
Der Investitionspakt soll bei der Förderung von Projekten in Kommunen und Ländern
einen Bundesanteil von bis zu 75% vorsehen. Dabei soll die Förderung „in allen Gebieten
der Städtebauförderung möglich sein“.
Das Bündnis für Dachau stellt den
Antrag,
dass die Stadtverwaltung sich mit dem Investitionspakt bzw. der kommenden
Verwaltungsvereinbarung auseinandersetzt, geeignete Gebiete und/oder Vorhaben, die
förderfähig sind, identifiziert und sich, sobald es möglich ist, beim Land um eine Förderung
bewirbt. Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auf die bereits in Planung befindlichen
Vorhaben der Schulerweiterungen in Dachau Süd, Augustenfeld und Dachau-Ost sowie
der Volkshochschule gelegt werden.
Begründung:
Insgesamt muss die Stadt Dachau in den kommenden Jahren erhebliche Anstrengungen
leisten, um den weiterhin starken Zuzug im Stadtgebiet zu meistern. Dies bedeutet
insbesondere auch einen erhöhten Bedarf an Maßnahmen zur Integration, worauf die
neuen Fördermöglichkeiten hauptsächlich abzielen.
Die Stadt Dachau hat mit dem Projekt Soziale Stadt Dachau Ost, das mittlerweile über
einen Verein weiter geführt wird, sehr gute Erfahrungen gemacht. Mit den nun
beschlossenen erweiterten Fördermöglichkeiten könnten einige Projekte in Dachau
profitieren, da auch Einzelprojekte förderfähig sind.
Möglicherweise sind aber auch neue Fördergebiete möglich, wie z.B. Augustenfeld, wo
große neue Wohnquartiere entstanden, bereits beschlossen oder in Planung sind,
Sportstätten ertüchtigt, und neue Schulen und ein neues Stadtteilzentrum gebaut werden
müssen
Michael Eisenmann
Stadtrat
Mittwoch, 27. Juli 2016
Gewerbeflächenentwicklungskonzept: Bürger sehen MD-Gelände als Top-Favoriten
Als einzige konsensfähige Fläche für die Entwicklung eines Gewerbegebietes wurde die Fläche der ehemaligen Papierfabrik MD in der Bürgerbeteiligung benannt. Damit wird die konsequente Haltung der Fraktion des Bündnis für Dachau von den Bürgern bestätigt. Entgegen der Äußerungen der Planerin sehen die Bürger durchaus Potential für reines Gewerbe. Dass dabei nicht unbedingt Speditionen und Produktionsanlagen mit Schwerlastzulieferverkehr gemeint ist, muss im Stadtrat immer wieder klargestellt werden.
Vier Flächen wurden in der Bürgerbeteiligung als nicht verfolgungswert eingestuft. Alle anderen 24 Flächen blieben strittig. Der Stadtrat hat aus diesen nun folgende Flächen ausgewählt um sie näher zu untersuchen.
- Nord-Ost und Östlicher Ortsrand
- Östlich und westlich Gröbenrieder Straße
Der Stadtrat folgte auch dem Vorschlag von Bündnis-Fraktionschefin Sabine Geißler, die Flächen östlich und südlich des ehemaligen Pappenwerkes Gebrüder Schuster zur weiteren Untersuchung erst dann zu beschließen, wenn der Kreistag eine Entscheidung über das dortige Landschaftsschutzgebiet getroffen hat.
Vier Flächen wurden in der Bürgerbeteiligung als nicht verfolgungswert eingestuft. Alle anderen 24 Flächen blieben strittig. Der Stadtrat hat aus diesen nun folgende Flächen ausgewählt um sie näher zu untersuchen.
- Nord-Ost und Östlicher Ortsrand
- Östlich und westlich Gröbenrieder Straße
Der Stadtrat folgte auch dem Vorschlag von Bündnis-Fraktionschefin Sabine Geißler, die Flächen östlich und südlich des ehemaligen Pappenwerkes Gebrüder Schuster zur weiteren Untersuchung erst dann zu beschließen, wenn der Kreistag eine Entscheidung über das dortige Landschaftsschutzgebiet getroffen hat.
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