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Mittwoch, 16. Oktober 2019
Bauauschuss stimmt Bauetat einstimmig zu.
In der heutigen Bauauschussitzung wurde der Etat für 2020 einstimmig beschlossen. Auf Antrag der CSU wurden alle Ansätze für neue Vorhaben im Bauetat um 10% gekürzt. Darüber hinaus wurde für neu im Haushalt aufgenommene Kindergarten-Neubauten auf Antrag von Kai Kühnel (Bündnis für Dachau) der ursprünglich vorgesehene Betrag von 1 Mio € auf 750.000 € Baukosten pro Kindergartengruppe gedeckelt.
Dienstag, 10. September 2019
Mi 18.09.19 14:30h - Bau- und Planungsausschuss
1. "Expertenvortrag zur Novellierung der Bayerischen Bauordnung“
Antrag der CSU-Fraktion vom 06.11.2018
2. Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes und Landesentwicklungsprogramms
3. John-F.-Kennedy-Platz
Teiländerung Flächennutzungsplan 04718 'Polizeiinspektion John-F.-Kennedy-Platz'
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungsverfahren, Billigung Entwurf,
Beschluss öffentliche Auslegung
4. John-F.-Kennedy-Platz
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 176/18 'Polizeiinspektion John-F.-Kennedy-Platz'
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungsverfahren, Billigung Entwurf,
Beschluss öffentliche Auslegung
5. Photovoltaikanlage Etzenhausen nördlich Prittlbacher Straße
Errichtung einer Photovoltaikanlage in Etzenhausen zwischen Bahntrasse und
ehemaligem SS-Schießplatz
Einleitung Teiländerung Flächennutzungsplan FNP 04819 Photovoltaikanlage Etzenhausen nördlich Prittlbacher Straße
6. Photovoltaikanlage Etzenhausen nördlich Prittlbacher Straße
Errichtung einer Photovoltaikanlage in Etzenhausen zwischen Bahntrasse und
ehemaligem SS-Schießplatz
Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan BP Nr. 178/19 Photovoltaikanlage Etzenhausen nördlich Prittlbacher Straße
7. Erhaltungssatzung für Martin-Huber-Straße und Amperweg
Grundsatzentscheidung
8. Ehemalige MD-Papierfabrik
Bebauungs- und Grünordnungsplan BP 144/08
Bericht über die Planung
9. Würmstraße 9
Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage
Befreiungen vom Bebauungsplan
10. Augsburger Straße 101
Bauantrag, Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses in eine Altenteilerwohnung und eine Wohnung für eine Arbeitskraft des landwirtschaftlichen Betriebes
§ 35 Abs. 1 BauGB Außenbereich
11. Augsburger Straße 101
Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage als Betriebsleiterhaus
§ 35 Abs. 1 BauGB Außenbereich
12. Ludwig-Thoma-Straße 21-23
Vorbescheid zur Erweiterung, Umbau und Nutzungsänderung des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage
13. Ludwig-Thoma-Straße 21-23
Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten
Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 BauGB
14. Verschiedenes öffentlich
Antrag der CSU-Fraktion vom 06.11.2018
2. Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes und Landesentwicklungsprogramms
3. John-F.-Kennedy-Platz
Teiländerung Flächennutzungsplan 04718 'Polizeiinspektion John-F.-Kennedy-Platz'
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungsverfahren, Billigung Entwurf,
Beschluss öffentliche Auslegung
4. John-F.-Kennedy-Platz
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 176/18 'Polizeiinspektion John-F.-Kennedy-Platz'
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungsverfahren, Billigung Entwurf,
Beschluss öffentliche Auslegung
5. Photovoltaikanlage Etzenhausen nördlich Prittlbacher Straße
Errichtung einer Photovoltaikanlage in Etzenhausen zwischen Bahntrasse und
ehemaligem SS-Schießplatz
Einleitung Teiländerung Flächennutzungsplan FNP 04819 Photovoltaikanlage Etzenhausen nördlich Prittlbacher Straße
6. Photovoltaikanlage Etzenhausen nördlich Prittlbacher Straße
Errichtung einer Photovoltaikanlage in Etzenhausen zwischen Bahntrasse und
ehemaligem SS-Schießplatz
Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan BP Nr. 178/19 Photovoltaikanlage Etzenhausen nördlich Prittlbacher Straße
7. Erhaltungssatzung für Martin-Huber-Straße und Amperweg
Grundsatzentscheidung
8. Ehemalige MD-Papierfabrik
Bebauungs- und Grünordnungsplan BP 144/08
Bericht über die Planung
9. Würmstraße 9
Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage
Befreiungen vom Bebauungsplan
10. Augsburger Straße 101
Bauantrag, Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses in eine Altenteilerwohnung und eine Wohnung für eine Arbeitskraft des landwirtschaftlichen Betriebes
§ 35 Abs. 1 BauGB Außenbereich
11. Augsburger Straße 101
Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage als Betriebsleiterhaus
§ 35 Abs. 1 BauGB Außenbereich
12. Ludwig-Thoma-Straße 21-23
Vorbescheid zur Erweiterung, Umbau und Nutzungsänderung des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage
13. Ludwig-Thoma-Straße 21-23
Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten
Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 BauGB
14. Verschiedenes öffentlich
Donnerstag, 28. März 2019
Di 2.4.19 14:30h - Bau- und Planungsausschuss
Öffentliche Tagesordnungspunkte
1. Räumliches Leitbild Dachau
Ergebnis und Abschluss Etappe 1
Zukunftsaufgaben und weiteres Vorgehen
2. Gröbenrieder Straße 21 – ASV Gelände
Ersatzbau Georg-Scherer-Halle
Vorstellung der städtebaulichen Planungsvarianten
3. Ehemalige MD-Papierfabrik
Bebauungs- und Grünordnungsplan BP 144/08
Bericht über die städtebaulichen Planungen
4. Siemensstraße 4
Errichtung eines Hotels
Antrag auf Baugenehmigung, Befreiungen vom Bebauungsplan, Wiederbehandlung
5. Ignaz-Taschner-Straße, Gemarkung Günding Flur-Nr. 1132
Antrag auf Vorbescheid, Erweiterung einer landwirtschaftlich genutzten Halle
Außenbereich § 35 Abs. 1 BauGB
6. Schleißheimer Straße 84 a
Bauantrag, Umnutzung einer Stroh- und Bergehalle in eine Unterstellhalle für Wohnwägen und Boote
§ 35 BauGB Außenbereich
7. Verschiedenes öffentlich
1. Räumliches Leitbild Dachau
Ergebnis und Abschluss Etappe 1
Zukunftsaufgaben und weiteres Vorgehen
2. Gröbenrieder Straße 21 – ASV Gelände
Ersatzbau Georg-Scherer-Halle
Vorstellung der städtebaulichen Planungsvarianten
3. Ehemalige MD-Papierfabrik
Bebauungs- und Grünordnungsplan BP 144/08
Bericht über die städtebaulichen Planungen
4. Siemensstraße 4
Errichtung eines Hotels
Antrag auf Baugenehmigung, Befreiungen vom Bebauungsplan, Wiederbehandlung
5. Ignaz-Taschner-Straße, Gemarkung Günding Flur-Nr. 1132
Antrag auf Vorbescheid, Erweiterung einer landwirtschaftlich genutzten Halle
Außenbereich § 35 Abs. 1 BauGB
6. Schleißheimer Straße 84 a
Bauantrag, Umnutzung einer Stroh- und Bergehalle in eine Unterstellhalle für Wohnwägen und Boote
§ 35 BauGB Außenbereich
7. Verschiedenes öffentlich
Dienstag, 12. März 2019
Bündnis fragt nach - Windkraft ermöglichen!
Seit der Einführung der 10-H-Regel für Windkraftanlagen passiert im Landkreis leider nicht mehr viel in Richtung Ausbau der Windkraft. Dabei wird richtigerweise im Bürgerbeteiligungsprojekt DACHAU DENKT WEITER zum Thema Energie geschrieben: "Entwicklungspotenziale sehen Experten für den Landkreis Dachau vor allem bei Windkraft, die sehr günstige Gestehungskosten aufweisen"
Die 10-H-Regel (die lediglich die Privilegierung solcher Bauten im Außenbereich betrifft) entbindet aber die Kommunen nicht davon der Windkraft "substanziell Raum" in Ihren Flächennutzungsplänen einzuräumen. Ein gemeinsamer Flächennutzungsplan wurde sogar aufgegeben. Verschieden Gerichtsurteile zu diesem Thema gelten allerdings weiterhin und fordern genau diesen "substanziellen Raum" für Windkraftanlagen. Daran ändert auch die 10-H-Regel nichts.
Dachau und auch verschiedene andere Kommunen im Landkreis arbeiten derzeit an Änderungen zu Ihren Flächennutzungsplänen. Unserer Meinung nach müssen in diesen Flächennutzungsplänen entsprechender Raum für die Windkraftnutzung ausgewiesen werden.
Dazu hat das Bündnis folgende Anfrage gestartet:
Die 10-H-Regel (die lediglich die Privilegierung solcher Bauten im Außenbereich betrifft) entbindet aber die Kommunen nicht davon der Windkraft "substanziell Raum" in Ihren Flächennutzungsplänen einzuräumen. Ein gemeinsamer Flächennutzungsplan wurde sogar aufgegeben. Verschieden Gerichtsurteile zu diesem Thema gelten allerdings weiterhin und fordern genau diesen "substanziellen Raum" für Windkraftanlagen. Daran ändert auch die 10-H-Regel nichts.
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| Das vorerst letzte Windrad im Landkreis in der Nähe von Erdweg |
Dachau und auch verschiedene andere Kommunen im Landkreis arbeiten derzeit an Änderungen zu Ihren Flächennutzungsplänen. Unserer Meinung nach müssen in diesen Flächennutzungsplänen entsprechender Raum für die Windkraftnutzung ausgewiesen werden.
Dazu hat das Bündnis folgende Anfrage gestartet:
Die Stadt Dachau klärt mit dem Landkreis Dachau bzw. der ansonsten zuständigen Genehmigungsbehörde, in welchem Ausmaß Flächen als Windvorrangzonen ausgewiesen werden müssen, um wiederum dessen Genehmigung zum neuen Flächennutzungsplan erhalten zu können.
Begründung:
Im Steckbrief zum Thema Energie wird unter anderem der Windkraft erhebliche Entwicklungsmöglichkeiten zugeschrieben. Um dieses Potenzial auch angesichts bzw. trotz der derzeit noch bestehenden 10-H-Regel und einer stark wachsenden Region zu sichern, ist es notwendig entsprechende Windvorrangzonen in Flächennutzungsplänen auszuweisen und damit von anderweitigen Nutzungen frei zu halten. In verschiedenen Gerichtsurteilen wurden in der Vergangenheit demnach Kommunen auch dazu verpflichtet der Windkraft entsprechend „substanziell Raum“ in Flächennutzungsplänen einzuräumen. Da der Landkreis bzw. eine übergeordnete Genehmigungsbehörde gemäß §6 Baugesetzbuch einer Änderung eines Flächennutzungsplans genehmigen und diesen u.a. auch hinsichtlich der Einhaltung solcher Urteile überprüfen muss, sollte dieser Sachverhalt frühzeitig geklärt werden.
dazu auch ein Bericht in der SZ
dazu auch ein Bericht in der SZ
Dienstag, 20. Februar 2018
Regionaler Planungsverband lehnt 22 von 27 Dachauer Vorschlägen ab
27 Anregungen oder Vorschläge brachte die Stadt Dachau für die Fortschreibung des Regionalplans ein.
22 mal heißt es lapidar: "Die Anregung der Stadt wurde nicht aufgenommen" oder "Die Formulierung blieb unverändert erhalten". Auf Nachfrage ob denn dies näher begründet worden sei, gab die Verwaltung die Antwort, dass man auch die Antworten des Regionalen Planungsverband als dürftig empfinde.
Jenseits von allen Inhalten, um die die Fraktionen intensiv gerungen hatten, stellt sich da natürlich die Frage welchen Sinn es überhaupt hat, mit einer faulen, lustlosen und arroganten Behördeneinrichtung zusammen zu arbeiten. Selbst die CSU zeigte sich enttäuscht von der Arbeit der Behörde, insbesondere davon, dass die Stadt Dachau kein Oberzentrum werde.
Umweltreferentin Sabine Geißler merkte an, dass sämtliche Anregungen zur Verbesserungen des Umweltverbundes (ÖPNV) unter den Tisch gefallen waren, während Anregungen zum motorisierten Individualverkehr berücksichtigt worden sind. Das sei eine strukturelle Fehlleistung der Behörde.
Letztendlich untersteht die Behörde, die sich als Verband ausgibt, dem Innen- und sogenannten Heimatminister (=Zersiedelungsminister) Söder. In seiner Amtszeit hat er der Behörde keine Beine machen können, ob er das als Nachfolger von Ministerpräsident Seehofer, den zukünftigen Bundeszersiedelungsminister, schafft mag bezweifelt werden. Sinnvoll ist auf alle Fälle solche Leute nicht mehr in verantwortungsvolle Positionen zu wählen, denn sie versagen auf ganzer Linie.
Der Regionale Planungsverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Regierung von Oberbayern.
Die Planungsregion München liegt im Zentrum des Regierungsbezirks Oberbayern. Im Regionalen Planungsverband sind folgende Körperschaften (zwangsweise) zusammengeschlossen: die Landeshauptstadt München und die Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, München und Starnberg sowie deren Städte und Gemeinden.
Gegen die Stimmen von Grünen und des Bündnis für Dachau wurde der Fortschreibung des Regionalplanes beschlossen. Unter Anderem stimmten wir damit auch gegen die Rücknahme des Grünzuges bis östlich der geplanten Ostumfahrung (=Ostumweg) und die Rücknahme des Grünzuges im Bereich des geplanten Karlsfelder Gewerbegebietes an der Schleißheimer Straße.
22 mal heißt es lapidar: "Die Anregung der Stadt wurde nicht aufgenommen" oder "Die Formulierung blieb unverändert erhalten". Auf Nachfrage ob denn dies näher begründet worden sei, gab die Verwaltung die Antwort, dass man auch die Antworten des Regionalen Planungsverband als dürftig empfinde.
Jenseits von allen Inhalten, um die die Fraktionen intensiv gerungen hatten, stellt sich da natürlich die Frage welchen Sinn es überhaupt hat, mit einer faulen, lustlosen und arroganten Behördeneinrichtung zusammen zu arbeiten. Selbst die CSU zeigte sich enttäuscht von der Arbeit der Behörde, insbesondere davon, dass die Stadt Dachau kein Oberzentrum werde.
Umweltreferentin Sabine Geißler merkte an, dass sämtliche Anregungen zur Verbesserungen des Umweltverbundes (ÖPNV) unter den Tisch gefallen waren, während Anregungen zum motorisierten Individualverkehr berücksichtigt worden sind. Das sei eine strukturelle Fehlleistung der Behörde.
Letztendlich untersteht die Behörde, die sich als Verband ausgibt, dem Innen- und sogenannten Heimatminister (=Zersiedelungsminister) Söder. In seiner Amtszeit hat er der Behörde keine Beine machen können, ob er das als Nachfolger von Ministerpräsident Seehofer, den zukünftigen Bundeszersiedelungsminister, schafft mag bezweifelt werden. Sinnvoll ist auf alle Fälle solche Leute nicht mehr in verantwortungsvolle Positionen zu wählen, denn sie versagen auf ganzer Linie.
Der Regionale Planungsverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Regierung von Oberbayern.
Die Planungsregion München liegt im Zentrum des Regierungsbezirks Oberbayern. Im Regionalen Planungsverband sind folgende Körperschaften (zwangsweise) zusammengeschlossen: die Landeshauptstadt München und die Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, München und Starnberg sowie deren Städte und Gemeinden.
Gegen die Stimmen von Grünen und des Bündnis für Dachau wurde der Fortschreibung des Regionalplanes beschlossen. Unter Anderem stimmten wir damit auch gegen die Rücknahme des Grünzuges bis östlich der geplanten Ostumfahrung (=Ostumweg) und die Rücknahme des Grünzuges im Bereich des geplanten Karlsfelder Gewerbegebietes an der Schleißheimer Straße.
Mittwoch, 25. Oktober 2017
Fink: Bündnis bevorzugt Rückbau.
Michael Eisenmann stellte im September für das Bündnis für Dachau diesen Antrag:
Die Stadtverwaltung gibt Auskunft über die im Durchführungsvertrag zur oben genannten Satzung festgelegten Fristen. Sollten die dort festgelegten Fristen abgelaufen sein, vollzieht die Stadtverwaltung das geltende Baurecht zur genannten Satzung und verfügt den Rückbau des Geländes in den ursprünglichen Zustand.
Begründung:
Die Stadt Dachau ist darauf angewiesen, dass sich leistungsfähige Betriebe im Stadtgebiet ansiedeln. Dazu werden entsprechend knappe und wertvolle Flächen zur Verfügung gestellt, aber auch notwendige Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Wurden allerdings, wie im Falle der oben genannten Satzung zu vermuten ist, die Erweiterungen wegen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht gebaut und wichtige Ausgleichsmaßnahmen nicht durchgeführt, müssen entsprechend dem Baurecht die entsprechenden Rechtsfolgen vollzogen werden.
Die Verwaltung teilte darauf hin mit:
Im Durchführungsvertrag aus dem Jahr 2010 wurde unter § 3 dem Grundstückseigentümer aufgegeben, das auf dem Grundstück Fl.Nr. 1895 zulässige Vorhaben gemäß dem Bebauungsplan Nr. 145/08 bis zum 31.12.2017 zu verwirklichen.
Wird das Vorhaben nicht innerhalb der Frist durchgeführt, kann die Stadt diesen aufheben und den Betreiber zum Rückbau verpflichten.
Nach einem Brandschaden (Anmerkung Bündnis: der Brandschaden war im Feb 2013) sah sich der Betrieb nicht im Stande, das Vorhaben innerhalb der Frist vollständig zu verwirklichen. In einem Änderungsvertrag wurde 2016 die Frist auf den 31.12.2020 verlängert.
Im Moment ist die Sachlage wie folgt:
- Für den Nordteil, dem Nutzungsbereich B, ist die befristete Genehmigung zur ausnahmsweisen Nutzung als Containerabstellfläche am 31.12.2016 abgelaufen.
- Die Freiflächengestaltung wurde nur zum Teil hergestellt.
- An der Westseite des Areals sind noch einzelne Bäume zu pflanzen. Das Pflanzen der Bäume wurde mit Schreiben vom 14.06.2017 durch die Stadt für die Pflanzperiode Herbst 2017 eingefordert.
- Die Eingrünung im Nordteil Nutzungsbereich B wurde bisher nicht ausgeführt. Der Sichtschutz für den Zaun ist nur teilweise umgesetzt.
- Für die Bürocontainer und die Montagehalle sind die Genehmigungen zum 31.12.2016 erloschen. Es wurde übersehen, rechtzeitig Antrag auf Verlängerung zu stellen.
In einem ersten Gespräch der Verwaltung mit den Betreibern wurde folgendes vereinbart:
- Für die Montagehalle und die Bürocontainer wird zeitnah ein neuer Bauantrag gestellt. Die Montagehalle ist für den weiteren Betrieb erforderlich und soll auf Dauer genehmigt werden. Statt der Bürocontainer soll 2019/2020 ein verkleinertes Bürogebäude in Modulbauweise entstehen.
- Für den Containerabstellplatz wird zeitnah ein Bauantrag mit entsprechendem Freiflächenplan eingereicht. Nach Aussage der Betreiber ist derzeit aus wirtschaftlichen und betriebsbedingten Gründen nicht an den Neubau einer Halle gedacht.
- Die noch ausstehenden Maßnahmen auf den Freiflächen werden Anfang 2018 umgesetzt.
Das Bündnis teilt daraufhin mit: Ein neuen Antrag werden wir nicht zustimmen. 10 Jahre hat sich die Stadt Dachau jetzt an der Nase herumführen lassen. Versprechungen werden nicht gehalten. Ein Rückbau der Anlage ist für das Gemeinwohl zielführender.
Bündnis sagt nein zur Landratsamterweiterung am jetzigen Standort
Mit 14 : 1 stimmte der Bauauschuss gestern den Wettbewerbsvorgaben für die Erweiterung des Landratsamtes zu.
Die einige Gegenstimme kam vom Bündnis für Dachau. Kai Kühnel bezog sich dabei auf den Text des Verkehrsgutachtens, worin es u.a. heißt:
prinzipielle Anmerkungen
Die mikroskopische Verkehrssimulation hat ergeben, dass - vollkommen unabhängig von den Verkehrsmengen des Landratsamtes – für die Prognosesituation die Einmündung des Bürgermeister-Zauner-Ringes / Augsburger Straße - in der bestehenden baulichen Ausformung - nicht mehr ausreichend leistungsfähig ist.
Ursache dafür ist die unterstellte allgemeine Verkehrsentwicklung und dort konkret in dem Rückstau, den die von Süden nach links in die Augsburger Straße abbiegenden Kfz-Verkehre erzeugen.
Er wird – gegenüber heute - noch länger und reicht bis über die südlich gelegene Brucker Straße hinaus. Weiteres Optimierungspotential bei der LSA-Steuerung zur Entschärfung der defizitären Verkehrssituation ist nicht vorhanden.
Eine potenzielle Verbesserungsmöglichkeit würde in einem zweistreifigen Abbiegen liegen. Dies wurde aber nicht weiter untersucht.
Nachdem zu erwarten ist, dass mit der Nordostumfahrung von Dachau – in geeigneter Weise gestaltet – dieser Knoten potenziell nicht wesentlich höher belastet wird, bestand mit dem Auftraggeber Übereinstimmung dar- über, dass man die Untersuchungen zur Erschließung des Landratsamtes auf Basis der Ist-Belastung vornimmt.
Konsequenterweise müsste man also fordern, erst nach Fertigstellung der Nordost-Umgehung (wenn es schnell geht 2040) kann das 60 Millionen-Projekt Landratsamt-Erweiterung in Angriff genommen werden. Stattdessen nimmt man aber an, dass irgendwann alles besser wird. Da freut sich der Anwohner.
Es gibt bessere Standorte, wie schon in der nichtöffentlichen Kreistagssitzung vorgeschlagen, der Verkehr muss nicht in die Stadt hereingezogen werden.
Die einige Gegenstimme kam vom Bündnis für Dachau. Kai Kühnel bezog sich dabei auf den Text des Verkehrsgutachtens, worin es u.a. heißt:
prinzipielle Anmerkungen
Die mikroskopische Verkehrssimulation hat ergeben, dass - vollkommen unabhängig von den Verkehrsmengen des Landratsamtes – für die Prognosesituation die Einmündung des Bürgermeister-Zauner-Ringes / Augsburger Straße - in der bestehenden baulichen Ausformung - nicht mehr ausreichend leistungsfähig ist.
Ursache dafür ist die unterstellte allgemeine Verkehrsentwicklung und dort konkret in dem Rückstau, den die von Süden nach links in die Augsburger Straße abbiegenden Kfz-Verkehre erzeugen.
Er wird – gegenüber heute - noch länger und reicht bis über die südlich gelegene Brucker Straße hinaus. Weiteres Optimierungspotential bei der LSA-Steuerung zur Entschärfung der defizitären Verkehrssituation ist nicht vorhanden.
Eine potenzielle Verbesserungsmöglichkeit würde in einem zweistreifigen Abbiegen liegen. Dies wurde aber nicht weiter untersucht.
Nachdem zu erwarten ist, dass mit der Nordostumfahrung von Dachau – in geeigneter Weise gestaltet – dieser Knoten potenziell nicht wesentlich höher belastet wird, bestand mit dem Auftraggeber Übereinstimmung dar- über, dass man die Untersuchungen zur Erschließung des Landratsamtes auf Basis der Ist-Belastung vornimmt.
Konsequenterweise müsste man also fordern, erst nach Fertigstellung der Nordost-Umgehung (wenn es schnell geht 2040) kann das 60 Millionen-Projekt Landratsamt-Erweiterung in Angriff genommen werden. Stattdessen nimmt man aber an, dass irgendwann alles besser wird. Da freut sich der Anwohner.
Es gibt bessere Standorte, wie schon in der nichtöffentlichen Kreistagssitzung vorgeschlagen, der Verkehr muss nicht in die Stadt hereingezogen werden.
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