Mittwoch, 8. Juli 2020

Antrag: Bericht zur Zulässigkeit von Arbeiterwohnheimen in Dachau


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
ohne auf konkrete Objekte einzugehen zu wollen bitten wir um einen 


Bericht zur Zulässigkeit von Arbeiterwohnheimen in Dachau

Die Verwaltung erläutert die Sachlage bei sogenannten Arbeiterwohnheimen.

Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Nach welchen Kriterien ist der Betrieb von Arbeiterwohnheimen generell zulässig?
  • Sind Arbeiterwohnheime in reinen oder allgemeinen Wohngebieten zulässig oder nur in Gewerbe- und Mischgebieten?
    Wenn ja, welche Auflagen z.B. Anzahl der Betten, Zimmergröße und Höchstbelegung usw. gelten dabei?
  • Kann die Verwaltung bei der Genehmigung hier Kriterien vorschreiben?
  • Wie viele Nutzungsänderungen (sowohl Gewerbe- als auch Wohnobjekte) zu Wohnheimen sind der Verwaltung bekannt und sind bewilligt worden.
  • Falls in Wohngebieten keine Erlaubnis besteht, wird dann seitens der Verwaltung eine Nutzung unterbunden?
  • Generell soll die Frage beantwortet werden, wie die sich die Lage in den Heimen darstellt. Welche soziale und medizinische Betreuung erfolgt.





Begründung

Die Frage hat im Zusammenhang des aktuellen Skandals bei den bekannt gewordenen prekären Situationen der Arbeiter in den Unterkünften von Schlachtbetrieben an Brisanz gewonnen.


Es bleibt der Eindruck, dass letztlich der Betrieb der Wohnheime zu Lasten der Arbeiter, der Nachbarschaft und der Stadt selbst und zum reinen Vorteil der Betreiber geht. So entsprechen weder Stellplatznachweise noch nachbarschaftliche Rücksichtnahme i.d.R. derartigen Nutzungen. Es wird wichtiger Wohnraum entzogen. Solche Spekulationsobjekte können erheblichen Einfluss auf die Immobilienpreise haben.

Wie verweisen auch beispielhaft auf einem entsprechenden Fall in Gröbenzell, der in einem Artikel in der SZ beschrieben ist. Landratsamt untersagt illegale Nutzung in Gröbenzell

Bündnis für Dachau - Mehr Fahrradzonen für mehr Gleichberechtigung im Straßenverkehr

Am 15.05.2020 trat die 54. Novelle zur StVO in Kraft. Ein grundlegendes Ziel dieser Novelle ist lt.
BMVI „den Straßenverkehr noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter“ zu machen. Dazu
schreibt der CSU-Verkehrsminister Andreas Scheurer: „Die letzte Novelle der Straßenverkehrs-
Ordnung war und ist ein Erfolg, weil wir die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder
Fahrradfahrer besser schützen. Und wir haben in der letzten Zeit einfach Auffälligkeiten: viel mehr
Unfälle, vor allem bei den Fahrradfahrern. Deswegen haben wir die Straßenverkehrsordnung
angepasst. Und alle sind auch sehr zufrieden, vor allem auch diejenigen, die im Straßenverkehr
die Partnerschaft suchen, vor allem in einer Stadt. Es ist nicht ein Gegeneinander, sondern ein
Miteinander. Und wir müssen eben diejenigen besser schützen, die weniger Schutz um sich
haben.“



Das Bündnis für Dachau stellt in diesem Sinne dazu folgenden

Antrag:

Neben der bereits beantragten Fahrradzone „Innere Schleißheimer Straße“ wird zum
nächstmöglichen Zeitpunkt eine Fahrradzone „Augustenfeld" mit dem Zusatz KFZ, LKW und Motorräder frei eingerichtet. Diese Zone soll das Gebiet begrenzt durch die Wallbergstraße, Münchner Straße, Bahnhofstraße, Schleißheimer Straße und Jahnstraße umfassen. Bestehende Spielstraßen in diesem Gebiet bleiben wie bisher bestehen.

Begründung:

Die Stadt Dachau hat in seinem Mobilitätsleitbild die Gleichberechtigung und verbesserte
Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer festgelegt. Die 54. Novelle zur StVO bietet mit der
„Fahrradzone“ ein wichtiges Instrument diese Zielsetzung zu erreichen.

Die im Antrag genannte Zone beinhaltet mit dem Fahrradparkhaus und dem Ignatz-Taschner-
Gymnasium zwei wichtige Ziele für den Schüler- und Pendlerverkehr. Zudem grenzt diese Zone über die Grobmühlstraße und der Wegeverbindung am Gröbenbach an die bereits beantragte Fahrradzone „Innere Schleißheimer Straße“ und der bereits beschlossenen Fahrradstraße „Alte Ludwig-Dill-Straße“ an, womit sehr schnell ein weitreichendes gleichberechtigtes Wegenetz für Radfahrer entstehen kann.

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