Mittwoch, 8. Juli 2020

Antrag: Bericht zur Zulässigkeit von Arbeiterwohnheimen in Dachau


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
ohne auf konkrete Objekte einzugehen zu wollen bitten wir um einen 


Bericht zur Zulässigkeit von Arbeiterwohnheimen in Dachau

Die Verwaltung erläutert die Sachlage bei sogenannten Arbeiterwohnheimen.

Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Nach welchen Kriterien ist der Betrieb von Arbeiterwohnheimen generell zulässig?
  • Sind Arbeiterwohnheime in reinen oder allgemeinen Wohngebieten zulässig oder nur in Gewerbe- und Mischgebieten?
    Wenn ja, welche Auflagen z.B. Anzahl der Betten, Zimmergröße und Höchstbelegung usw. gelten dabei?
  • Kann die Verwaltung bei der Genehmigung hier Kriterien vorschreiben?
  • Wie viele Nutzungsänderungen (sowohl Gewerbe- als auch Wohnobjekte) zu Wohnheimen sind der Verwaltung bekannt und sind bewilligt worden.
  • Falls in Wohngebieten keine Erlaubnis besteht, wird dann seitens der Verwaltung eine Nutzung unterbunden?
  • Generell soll die Frage beantwortet werden, wie die sich die Lage in den Heimen darstellt. Welche soziale und medizinische Betreuung erfolgt.





Begründung

Die Frage hat im Zusammenhang des aktuellen Skandals bei den bekannt gewordenen prekären Situationen der Arbeiter in den Unterkünften von Schlachtbetrieben an Brisanz gewonnen.


Es bleibt der Eindruck, dass letztlich der Betrieb der Wohnheime zu Lasten der Arbeiter, der Nachbarschaft und der Stadt selbst und zum reinen Vorteil der Betreiber geht. So entsprechen weder Stellplatznachweise noch nachbarschaftliche Rücksichtnahme i.d.R. derartigen Nutzungen. Es wird wichtiger Wohnraum entzogen. Solche Spekulationsobjekte können erheblichen Einfluss auf die Immobilienpreise haben.

Wie verweisen auch beispielhaft auf einem entsprechenden Fall in Gröbenzell, der in einem Artikel in der SZ beschrieben ist. Landratsamt untersagt illegale Nutzung in Gröbenzell

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