Donnerstag, 15. November 2018

Die Raupe Nimmersatt will sich ins Dachauer Grün fressen

Leserbrief zum Artikel „Gedränge zwischen den Containern“ in der Dachauer SZ vom 15.11.18

Ein neuer, großer Recyclinghof mit Gebrauchtwaren-Kaufhaus und Reparaturcafé, das Ganze als Luxusversion mit überdachter Rampe, damit versucht der Landkreis den Bürgerinnen und Bürgern den Bau einer weiteren Entsorgungsanlage schmackhaft zu machen. Es ist ja auch prinzipiell eine gute Idee, allein der geplante Standort ist völlig falsch.

Und das aus zweierlei Gründen: Der Landkreis mag zwar argumentieren, dass das betroffene Grundstück laut Regionalplan nicht im Grünzug liegt, de facto tut es dies aber doch. Auch im Flächennutzungsplan der Stadt Dachau ist eine wie vom Landratsamt geplante Nutzung nicht vorgesehen. Und das aus guten Gründen. Die Freiflächen zwischen Dachau und Karlsfeld sind von großer ökologischer und stadtklimatischer Bedeutung, wie dem Umweltausschuss bei der Vorstellung der Ergebnisse der Stadtklima-Analyse vor kurzem deutlich gesagt wurde.

Über die Argumentation des Landratsamts, dass sich nebenan bereits die Entsorgungsfirma Fink befindet, kann man nur den Kopf schütteln. Als ob sich eine neue Umweltsünde in einem so sensiblen Bereich mit einer alten rechtfertigen ließe. Auch der Bund Naturschutz hat den geplanten Standort bereits öffentlich sachlich und mit guten Argumenten auseinander genommen. Nur im Landratsamt scheint man dies nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen.

Dabei war es doch Landrat Löwl (ehemals Leiter der Abteilung Umwelt im Landratsamt!), der zu Wahlkampfzeiten noch zusammen mit Vertretern des Bund Naturschutz und der Bürgerinitiative „Grünzug für Dachau und Karlsfeld“ mit einer Kerze durch den Grünzug spazierte und für dessen Erhalt demonstrierte. Ein Landrat, der seine Glaubwürdigkeit nicht völlig verlieren will, müsste die Pläne sofort stoppen statt sie mit schlechten Argumenten zu befeuern. Hinzu kommt, dass es nur wenige hundert Meter vom geplanten Standort entfernt bereits eine Abfallsammelstelle gibt, mit deren Erlösen durch das Engagement ehrenamtlich aktiver Bürger unter anderem ein Waisenhaus unterstützt wird. Insgesamt könnte der vom Landratsamt geplante Standort nicht schlechter gewählt sein. So eine Anlage gehört in ein Gewerbegebiet und nicht ins Grüne.

Sabine Geißler
Umweltreferentin und Fraktionsvorsitzende Bündnis für Dachau

Warum Schutzstreifen für Radfahrer etwas völlig normales sind und eigentlich seit 20 Jahren fehlen

Bernhard Sturm, Stadtrat
Schutzstreifen für Radfahrer sind ein wichtiges Element der Radführung. Schutzstreifen wurden von der Bundesregierung in der Straßenverkehrsordnung verankert um eine Radführung im Mischverkehr zu ermöglichen. Die Anlage von Schutzstreifen ist dem Wegfall der Benutzungspflicht von untauglichen Radwegen geschuldet und sind leider bisher die einzigen Einrichtungen für Radfahrer im Mischverkehr.
  • Sie zeigen den Radfahrern => hier kann man Rad fahren. 
  • Sie zeigen den Autofahrern => hier fahren Menschen Fahrrad. 


Aus unsere Sicht ist die Abmarkierung von Schutzstreifen im Sinne der Regelwerke eine allgemeine Maßnahme zur Verkehrslenkung. Ähnlich wie Leitlinien und Abbiegespuren. 

Die Streifen hätten schon lange an vielen Stellen im Straßenraum markiert werden können, da die Anlage von Schutzstreifen, also wie und wann, welche Breite, welche Art von Linien etc. durch die „Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung - VwV-StVO“ und den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen - ERA“ definiert sind.

  • Schutzstreifen markieren einen für Radfahrer vorgesehenen Fahrbahnteil. 
  • Schutzstreifen führen im Mischverkehr Radfahrer im Sichtbereich der Autofahrer. 
  • Sie können auch auf schmäleren Fahrbahnen angelegt werden. 
  • Sie sind aber KEINE benutzungspflichtigen Radwege. 
  • Die gestrichelte Linie ist ein Hinweis auf den „geschützten“ Bereich, auf dem mit Radverkehr zu rechnen ist. 
  • Sie sind bis 1,50 Meter breit.
  • Schutzstreifen dürfen in Ausnahmefällen von Fahrzeugen überfahren werden. 
 
Neuer Schutzstreifen auf der Frühlingstraße beim Bahnhof

Neuer Schutzstreifen Freisinger Straße und Mittermayer Straße

Schutzstreifen könnten eigentlich schon seit 20 Jahren ein normaler Teil des Straßenverkehrs sein.
1997 StVO-Novelle (Radfahrnovelle)
Zitat StVO: "Allerdings befinden sich heute zahlreiche Radwege entweder in einem baulich unzureichenden Zustand oder entsprechen nach Ausmaß und Ausstattung nicht den Erfordernissen des modernen Radverkehrs. Die Benutzung solcher Radwege ist daher für Radfahrer im allgemeinen nicht ohne weiteres zumutbar.“ Damit war die Benutzungspflicht der Radwege in Frage gestellt!
Radwege sind seither nur noch bei Kennzeichnung mit den Zeichen 237, 240 und 241 (weißes Fahrrad auf blauem Grund) benutzungspflichtig.

Also, das Radfahrern auf der Fahrbahn ist meistens erlaubt!

Mi 21.11.2018 14:30h - Bau- und Planungsausschuss

1. Ehemalige MD-Papierfabrik
Rückbau und Altlastensanierung
Vorstellung des Konzepts durch die von den Grundstückseigentümern beauftragte Ingenieurgesellschaft

2. Räumliches Leitbild Dachau
Projektziele „Dachau denkt weiter“

3. Gewerbegebiet südlich des Schleißheimer Kanals
Bebauungsplan Nr. 139/06
Beschränkung der Anzahl der offenen ebenerdigen nicht überbauten Stellplätze
Billigung für die erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung öffentlicher Träger

4. Gröbenrieder Straße 21 - ASV Gelände
Ersatzbau Georg-Scherer-Halle
Sachstand

5. Wirksamer Flächennutzungsplan
Wasserschutzgebiet
Redaktionelle Ergänzung

6. TSV-Aussiedlung - Erdverkabelung der 110 kV-Leitung

7. Hermann-Stockmann-Straße 40 und 40a
Neubau einer Wohnanlage mit zwei Mehrfamilienhäusern und Tiefgarage

8. Theodor-Heuss-Straße 9, Schleißheimer Straße 107
Zustimmungsverfahren
Errichtung einer Wohnanlage mit 14 Wohneinheiten für anerkannte Flüchtlinge
Befreiungen vom Bebauungsplan

9. "Kunst und Bau"
Regelung zur Vergabe von künstlerischen Leistungen im Zuge von Hochbaumaßnahmen

10. Verschiedenes öffentlich

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