Freitag, 30. Juli 2010

Prüfung des Beteiligungsvertrages am Kohlekraftwerk Lünen

Das Bündnis für Dachau nimmt die Mitteilung der BI Kontra-Kohlestrom-Dachau zum Anlass den Beteiligungsvertrag Kohlekraftwerke Lünen auf eigene Kosten überprüfen zu lassen.

Hier die Mitteilung der BI:

"Das von den Stadtwerken Dachau beauftragte Rechtsgutachten für einen möglichen Ausstieg aus den Kohlekraftwerksprojekten in Lünen und Krefeld scheint unvollständig zu sein. Hier wurde nur der Vertragsinhalt, nicht aber die Rechtsform des Vertrags geprüft. Der von der BI Kontra-Kohlestrom befragte Gesellschaftsrechtler nennt die von Trianel gewählte Rechtsform der "GmbH und Co KG" mit Stadtwerken als Kommanditisten als "riskant". Gerade die von den Stadtwerken genannte 20 jährige Kündigungsfrist und die Einschränkung des Verkaufsrecht von Anteilen nur mit Zustimmung der anderen Gesellschafter darf bei Personengesellschaften (hier KG) nicht ausgeschlossen werden. "Ein überlanges und kompliziertes Austrittsverfahren würde ebenso wirken, wie der Ausschluss einer Kündigung" so unser befragter Gesellschaftsrechtler.

Die BI Kontra-Kohlestrom schließt daraus, dass sämtlich Kündigungsklauseln im von den Stadtwerken Dachau geschlossenen Vertrag unwirksam sind und ein sofortiger Ausstieg möglich ist. Schon aus Risikogründen müssen unsere Stadtwerke diesen Weg beschreiten, bevor andere Stadtwerke über diesen Weg die Gesellschaft verlassen."





Prüfung des Beteiligungsvertrages am Kohlekraftwerk Lünen


Antrag:

Das Bündnis für Dachau beantragt die Prüfung der bezüglich des Kohlekraftwerks Lünen geschlossenen Beteiligungs- und Stromlieferverträge.


Begründung:

Nach dem eindeutigen Bürgervotum gegen die Kohlekraftwerksbeteiligungen der Stadtwerke Dachau vom 04. Juli 2010 muss die Stadt Dachau alle Optionen prüfen, um schnellstmöglich aus allen Kohlekraftwerksbeteiligungen auszusteigen. In einem vorliegenden Rechtsgutachten wurden die Verträge bereits auf Ausstiegsmöglich-keiten geprüft und festgestellt, dass eine Kündigungsmöglichkeit erst nach 20 Jahren ab Inbetriebnahme besteht und eine Verkaufsmöglichkeit nur mit Zustimmung aller anderen Vertragspartner möglich ist. Die Bürgerinitiative Kontra-Kohlestrom hat nun darauf hingewiesen, dass solche Klauseln in der vorliegenden Rechtsform einer „GmbH & Co. KG“ möglicherweise rechtswidrig sind. Um diesen Hinweis nachzugehen beantragt das Bündnis für Dachau deshalb die Einsichtnahme in oben genannte Verträge. Um die Vertraulichkeit der Verträge sicherzustellen, wird das Bündnis für Dachau dazu einen Experten für Gesellschaftsrecht benennen, der mit einer entsprechenden Geheimhaltungserklärung zur Vertraulichkeit verpflichtet wird.




Dr. Bernhard Räpple
Werkausschussmitglied

Sabine Geißler
Umwelt- und Energiereferentin

Kai Kühnel
Fraktionsvorsitzender

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