die Stadt Dachau hat in der Vergangenheit den
ehemaligen Entsorgungsbetrieb Fink massiv unterstützt und dem Betrieb sogar
ermöglicht mitten im Grünzug zwischen Karlsfeld und Dachau anzusiedeln. Mit der
oben genannten Satzung wurde der ursprüngliche Vorhaben- und
Erschließungsplan 103/98 ersetzt, um dem Betrieb die Möglichkeit zu geben dessen
Leistungsfähigkeit zu erhöhen aber auch den Betrieb ansehnlicher in die
Landschaft einzubetten. Seit Inkrafttreten der oben genannten Satzung wurde
allerdings der geplante Ausbau nicht vollzogen und trotz der bereits
bestehenden teilweisen Nutzung der Erweiterungsflächen die städtebaulich
geforderten Maßnahmen zur Eingrünung des Geländes nicht durchgeführt
Das Bündnis für Dachau stellt dazu folgenden
Antrag:
Die
Stadtverwaltung gibt Auskunft über die im Durchführungsvertrag zur oben
genannten Satzung festgelegten Fristen. Sollten die dort festgelegten Fristen
abgelaufen sein, vollzieht die Stadtverwaltung das geltende Baurecht zur
genannten Satzung und verfügt den Rückbau des Geländes in den ursprünglichen
Zustand.
Begründung:
Die
Stadt Dachau ist darauf angewiesen, dass sich leistungsfähige Betriebe im
Stadtgebiet ansiedeln. Dazu werden entsprechend knappe und wertvolle Flächen
zur Verfügung gestellt, aber auch notwendige Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Wurden
allerdings, wie im Falle der oben genannten Satzung zu vermuten ist, die Erweiterungen
wegen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht gebaut und wichtige
Ausgleichsmaßnahmen nicht durchgeführt, müssen entsprechend dem Baurecht die
entsprechenden Rechtsfolgen vollzogen werden.