Freitag, 8. September 2017

Steuergerechtigkeit in Dachau? Die Diskrepanz zwischen Wirtschaftsförderung und deren Ertrag



die Stadt Dachau hat in der Vergangenheit den ehemaligen Entsorgungsbetrieb Fink massiv unterstützt und dem Betrieb sogar ermöglicht mitten im Grünzug zwischen Karlsfeld und Dachau anzusiedeln. Mit der oben genannten Satzung wurde der ursprüngliche Vorhaben- und Erschließungsplan 103/98 ersetzt, um dem Betrieb die Möglichkeit zu geben dessen Leistungsfähigkeit zu erhöhen aber auch den Betrieb ansehnlicher in die Landschaft einzubetten. Seit Inkrafttreten der oben genannten Satzung wurde allerdings der geplante Ausbau nicht vollzogen und trotz der bereits bestehenden teilweisen Nutzung der Erweiterungsflächen die städtebaulich geforderten Maßnahmen zur Eingrünung des Geländes nicht durchgeführt

Das Bündnis für Dachau stellt dazu folgenden

Antrag:

Die Stadtverwaltung gibt Auskunft über die im Durchführungsvertrag zur oben genannten Satzung festgelegten Fristen. Sollten die dort festgelegten Fristen abgelaufen sein, vollzieht die Stadtverwaltung das geltende Baurecht zur genannten Satzung und verfügt den Rückbau des Geländes in den ursprünglichen Zustand.




Begründung:

Die Stadt Dachau ist darauf angewiesen, dass sich leistungsfähige Betriebe im Stadtgebiet ansiedeln. Dazu werden entsprechend knappe und wertvolle Flächen zur Verfügung gestellt, aber auch notwendige Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Wurden allerdings, wie im Falle der oben genannten Satzung zu vermuten ist, die Erweiterungen wegen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht gebaut und wichtige Ausgleichsmaßnahmen nicht durchgeführt, müssen entsprechend dem Baurecht die entsprechenden Rechtsfolgen vollzogen werden.

Parteiübergreifende Suche

Benutzerdefinierte Suche