Dienstag, 16. Dezember 2014

Schlüsselzuweisung 3.470.236 € für die Stadt Dachau

Eine freudige Weihnachtsüberraschung. Die Schlüsselzuweisung für die Stadt Dachau beträgt dieses Jahr fast 3,5 Millionen €.

Altomünster 1.474.544 €
Bergkirchen -
Dachau 3.470.236 €
Erdweg 934.504 €
Haimhausen -
Hebertshausen 488.672 €
Karlsfeld 1.810.480 €
Markt Indersdorf 771.816 €
Odelzhausen -
Petershausen 364.624 €
Pfaffenhofen a.d.Glonn 19.508 €
Röhrmoos 900.952 €
Schwabhausen 524.464 €
Sulzemoos -
Hilgertshausen-Tandern 491.032 €
Vierkirchen -
Weichs 375.136 €


Der Landkreis Dachau erhält zusätzlich noch einmal 18.476.860 €



Die Schlüsselzuweisungen 2015 stehen - wie jedes Jahr - noch unter Vorbehalt der Verabschiedung des Finanzausgleichsgesetzes durch den Landtag.

Der kommunale Finanzausgleich in Bayern
Der kommunale Finanzausgleich umfasst einen Großteil der Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Bayern und seinen Kommunen (Gemeinden, Landkreise und Bezirke) und der Kommunen und Kommunalverbände untereinander.
Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs
- verbessert der Staat die Finanzierung der drei kommunalen Ebenen, damit diese über ausreichende Mittel für die Erfüllung ihrer Aufgaben verfügen;
- regelt der Staat die Finanzierung der Landkreise und Bezirke durch Umlagen;
- werden unterschiedliche Einnahmemöglichkeiten der einzelnen Kommunen entsprechend ihres Bedarfs zu einem hohen Grad ausgeglichen;
- werden kommunale Investitionsmaßnahmen gezielt unterstützt
und die Kommunen durch staatliche Leistungen bei der Finanzierung laufender Aufgaben entlastet.

Der kommunale Finanzausgleich hat vor allem zwei Ziele: Zum einen soll die Aufstockung der Finanzen durch die Leistungen des Staates die Kommunen in die Lage versetzen, ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen. Zum anderen soll der Finanzausgleich eine den Aufgaben angemessene Finanzverteilung unter den kommunalen Ebenen und den einzelnen Kommunen sicherstellen. Die mit dem kommunalen Finanzausgleich verbundene Umverteilung soll zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land beitragen. Die Finanzen der Kommunen dürfen dabei aber nicht völlig nivelliert oder gar übernivelliert werden.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen des kommunalen Finanzausgleichs sind das „Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsgesetz – FAG)" sowie die „Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (FAGDV 2002)“. In der Durchführungsverordnung ist u.a. festgelegt, welche Zuweisungen das Landesamt berechnet, festsetzt und zahlbar macht. Finanziell am bedeutendsten sind dabei die Schlüsselzuweisungen des Freistaates Bayern an seine Gemeinden und Landkreise.

Der innerbayerische kommunale Finanzausgleich ist nicht mit dem Finanzausgleich zu verwechseln, der zwischen Bund und Ländern und den Ländern untereinander stattfindet.

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