Mittwoch, 22. September 2010

Rechtsgutachten zum Bürgerentscheid ein Gefälligkeitsgutachten?

Stellen Sie sich mal vor, Sie kaufen ein Auto. Im Vertrag steht drin, daß sie das Auto mit allen versteckten Mängeln kaufen müssen, und dass es vielleicht auch noch teurer wird, vielleicht doppelt so teuer. Das weiss man nicht. Auch weiss man nicht ob es fährt, ob es jemals fahren wird. Wenn es mehr kostet, müssen Sie halt nachzahlen. Ein Kumpel sagt Ihnen, das geht doch nicht, das ist sittenwidrig.

Sind Sie so blöd, dass Sie zum Verkäufer gehen und den Vertrag mit ihm gemeinsam überprüfen?

Mehr am Kohleblog

Parteiübergreifende Suche

Benutzerdefinierte Suche