Montag, 7. September 2020

Wachstum steuern - einfache Bebauungspläne



In einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis für Dachau und Bündnis 90 / Die Grünen werden einfache Bebauungspläne für den unbeplanten Innenbereich gefordert.

Damit soll ein immerwährendes sich Hochschaukeln an Baurecht durch Bezugsfälle in den unbeplanten Innenbereichen eingeschränkt werden. 

Problematisch sehen die Antragssteller auch, dass im unbeplanten Innenbereich keine Folgekosten in Ansatz gebracht werden können, diese aber im erheblichen Maß auf die Dachauer Steuerzahler umgelegt werden.

Den Antragsstellern geht es explizit nicht um die Beschneidung von Baurecht für Hausbesitzer, viel mehr gehe es um den Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Struktur, und den Schutz vor ein Überforderung der Infrastruktur in diesen Gebieten. 

Hier der Antrag im Wortlaut


Die Fraktionen Bündnis für Dachau und Bündnis90/Die Grünen stellen folgenden Antrag:

Die Verwaltung stellt dar welche unbeplanten Gebieten mit einfachen Bebauungsplänen überplant werden können.

Begründung:

Das BauGB schreibt an keiner Stelle einen bestimmten Mindestinhalt von Bebauungsplänen vor. Es obliegt jeweils dem planerischen Ermessen der Gemeinde, für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nach ihrer planerischen Konzeption erforderlichen Festsetzungen in einem Bebauungsplan zu treffen (vgl. BVerwG, ZfBR 1990, 44). So können die Regelungen in einem einfachen Bebauungsplan sich auf wenige Parameter wie  Firsthöhe, Anzahl der Geschosse, und verbleibenden Mindestgrünflächenanteil beschränken.

Mit diesem Instrument kann schnell auf die ungesteuerte Nachverdichtung mit ihren enormen Folgelasten reagiert werden.  


Für die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Jasmin Lang

 


Für die Fraktion des Bündnis für Dachau

Kai Kühnel 

 

Parteiübergreifende Suche

Benutzerdefinierte Suche