Die Regierung von Oberbayern hebt den Bauauschussbeschluss zu den Befreiungen vom Bebauungsplan Nr 120/02 auf Grund eines Vorbescheidsantrages vom 20.11.2007 auf.
Udldinger Weiher - Nord, Bauraum H11
Beantragt:
4 Einzelgebäude
Tiefe: 12m
3 Vollgeschosse
versetzte Pultdächer
Tiefgarage
anstelle von zulässigen
Reihen- und Doppelhäusern
Tiefe: 11m
2 Vollgeschossen
Satteldächer
Carports
Der Bauraum wird um 4,98 überschritten.Die Zulässige Grund- und Geschoßfläche wir überschritten.
Die Grundzüge der Planung werden verletzt.
Der Entscheidung liegt eine Rechtsaufsichtsbeschwerde des Stadtrats Peter Denk zu Grunde.