Mittwoch, 3. Mai 2017

Neue Regeln Novelle der Straßenverkehrsordnung

Rad fahrende Kinder dürfen nunmehr auf dem Gehweg von einer geeigneten Aufsichtsperson auch auf dem Rad begleitet werden

Derzeitige Regelung: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum zehnten vollendeten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Erwachsene dürfen das nicht. Das führt heute häufig zu Problemen – das Kind fährt auf dem Gehweg, der Erwachsene begleitet auf der Straße. Dadurch werden die Kommunikation sowie der Sichtkontakt zum Kind - und damit die Aufsicht - erschwert.
Die Änderung des § 2 Absatz 5 StVO sieht vor, dass eine geeignete Aufsichtsperson ebenfalls den Gehweg auch mit dem Rad benutzen darf, wenn Kinder bis 8 Jahren begleitet werden. Dies erhöht die Sicherheit der Kinder auf dem Fahrrad. Eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf den Fußgängerverkehr müssen beide natürlich weiter Rücksicht nehmen.

Di 09.05.2017 14:30 Uhr - Werkausschuss

  • Öffentliche Tagesordnungspunkte

  • 1.
    Erfahrungsaustausch zu den MVV-Ruftaxilinien 7320, 7321 und 8700
  • 2.
    Erweiterung der Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
  • 3.
    Verschiedenes öffentlich

Viel Wind um fast Nichts

In der gestrigen Stadtratssitzung wurde der Bürgerantrag vom 25.02.17 zum Thema Windrad behandelt.

Die CSU kritisierte die Vorgehensweise und späte Information der Bürger. Das Bündnis für Dachau lobte die Stadtwerke und den OB Florian Hartmann dafür, dass die Öffentlichkeit schon Monate vor der formell erforderlichen "frühzeitigen Bürgerbeteiligung" informiert wurde.

Zudem stellte die Werkleitung auf Nachfrage des Bündnis für Dachau fest, dass der Standort bei Viehhausen schon in der gemeinsamen Flächennutzungsplanung der Landkreisgemeinden enthalten war und somit seit Jahren bekannt war. Die Kritik der Bürgermeister aus den Nachbargemeinden läuft somit ins Leere, das Thema wurde in jeder Gemeinde vor Jahren behandelt.

Auf die Frage was denn nun nach Meinung der CSU tatsächlich besser gemacht hätte werden können, kam als Vorschlag, dass die Erkenntnisse die jetzt in der Sitzung präsentiert wurden denn Betroffenen auch per Brief zur Verfügung gestellt hätten werden sollen.


Wer die Betroffenen sind wird erst in einem noch zu erstellendem Gutachten ersichtlich werden.
In einer ersten Abschätzung zeigt sich, dass der Standort gut gewählt ist:


Die gelbe Zone entspricht den verträglichen Wert für Kurgebiete, die hellorange erreicht nicht einmal die verträglichen Werte für Krankenhäuser.
















Auch eine entsprechende erste Abschätzung zum Schattenwurf liefert ähnliche Ergebnisse:


Würde an 365 Tagen bei klarem Himmel gleichzeitig hinreichend Wind wehen, so würde als einziges das Anwesen Viehhausen mit nicht mehr als 30 Stunden im Jahr durch Schattenwurf beeinträchtigt werden.










Wir stellen fest, der OB und die Stadtwerke haben mit ihrer Feststellung, dass der gewählte Standort der geeignetste auf Dachauer Stadtgebiet ist, absolut Recht.

Der Stadtrat beschloss in der Sitzung, dass die Bedenken der Bürger ernst genommen werden müssen und in den weiteren Gutachten berücksichtigt werden.







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