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Dienstag, 27. August 2019

Das Bündnis wundert sich: CSU empört sich grundlos über OB-Volksfestrede.

Wir stellen richtig, dass das Falsche gar nicht falsch war, sondern richtig, aber die Empörung darüber war richtig falsch.


So geht CSU-Lokalpolitik
Schritt 1 - Man ist auf einer Veranstaltung nicht anwesend,
Schritt 2 - Irgendwer berichtet einem irgendwas,
Schritt 3 - Man schreibt einen Leserbrief, und stellt das was einem falsch zugetragen wurde als falsch dar, obwohl das Richtige richtig war

Die SPD zum CSU-Leserbrief zur Volksfestrede des OB Florian Hartmann:

Stellungnahme zum Leserbrief vom 23.08.2019 von Herrn Schiller und Frau Schmidt-Podolsky

Zunächst einmal bedauern wir von der SPD, dass von Seiten der CSU-Stadtratsfraktion kaum jemand auf dem politischen Volksfestdienstag der SPD zugegen war. Es hat bisher eigentlich zum guten Ton unter den Parteien in Dachau gehört, auch die politischen Dienstage der Konkurrenz zu besuchen und sich anzuhören, was diese zu sagen hat.

Wären die Leserbriefschreiber/innen Schmidt-Podolsky und Schiller zugegen gewesen, dann hätten sie mitbekommen, dass sich OB Hartmanns Verweis auf Baugebiete in Dachau, in denen keine Sozialwohnungen ausgewiesen wurden, darauf bezog, dass erst unter ihm Regelungen getroffen wurden, um Eigentümer großer Baugebiete darauf zu verpflichten, einen Teil der Bauflächen für Sozialwohnungen zur Verfügung zu stellen. Dies ist nachweislich erst unter OB Hartmann geschehen. So war es vorher möglich,dass Baugebiete wie in Udlding und das Gelände nahe dem Bahnhof Dachau Stadt bebaut wurden, ohne dass auch nur ein Quadratmeter Wohnraum für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt wurde. Es ist müßig, abzuzählen, wie viele Sozialwohnungen unterwelchen Bürgermeistern entstanden, da Beschluss und Fertigstellung Jahre auseinanderklaffen. Unter OB Hartmann wurde der Neubau von knapp 200 neuen Sozialwohnungen beschlossen. Sie werden in den kommenden Jahren realisiert. Wir hoffen, dass das Niveau der kommunalpolitischen Auseinandersetzung sich bis zu den Wahlen im März nicht auf dem Level des Leserbriefes von Frau Schmidt-Podolsky und Herrn Schiller einpendelt. Wenn Frau Schmidt-Podolsky und Herr Schiller das nächste Mal einen Leserbrief über eine Veranstaltung der SPD bzw. über dort gefallene Äußerungen verfassen, würden wir uns wünschen, dass sie diese Veranstaltung vorher auch besuchen. Sie sind herzlich eingeladen.

Christa Keimerl, Vorsitzende SPD-Stadtratsfraktion

Volker C. Koch, Stellv. Vors. SPD-Stadtratsfraktion


Und jetzt zwei Preisfragen:
Wieviel € wurden über die sozialgerechte Bodennutzung vor den Amtswechsel OB eingenommen?
Und wieviel hätte man vereinnahmen können, wenn man nicht grundlos Teilbebauungspläne in Augustenfeld akzeptiert hätte?

Anmerkung:
Der CSU Leserbrief ist nirgends online gestellt, deswegen können wir ihn auch nicht verlinken.

Mittwoch, 29. November 2017

Heute im Br2 Notizbuch: neue Bodenpolitik

Der BR greift unser Thema zur Bodenpolitik auf (siehe rechte Spalte). Zwischen 10:05h und 12:00h wird im Notizbuch das Schwerpunkt-Thema Stadtentwicklung gesetzt.

Unter anderen:

Brauchen wir eine Bodenreform?

Ist eine Bodenreform überhaupt realistisch?
Gespräch mit Michael Voigtländer, Institut der deutschen Wirtschaft


Freitag, 10. November 2017

SZ Dachau: Stadtrat beschließt Grundsätze der Dachauer Baulandentwicklung

In der heutigen Dachauer SZ von Viktoria Großmann:

Investoren in der Pflicht


"Besonders zufrieden ist die Fraktion Bündnis für Dachau. Sie hatte bereits seit der Jahrtausendwende für dieses Projekt gekämpft."

Mittwoch, 8. November 2017

Stadtrat beschließt Folgekostenpapier zur Baulandentwicklung

Nach vier Jahren Vorarbeit ist es gelungen einstimmig die Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung - Folgekosten und Wohnungsbauförderung zu verabschieden.

Worte wie "sozialgerechte Bodennutzung" oder "Abschöpfen" kommen darin nicht mehr vor. Und das ist auch richtig so, denn es suggerierte nur, das Grundstücksbesitzern etwas genommen würde, doch das war und ist nicht der Fall. Im Gegenteil: die Stadt beschenkt bei der Ausweisung von neuen Baugebieten die Grundstücksbesitzer, denn mindestens 50 % des Mehrwerts bleiben den Grundstücksbesitzern.

Dass die Folgekosten für Schulen und Kindergarteneinrichtungen in Ansatz gebracht und mind. 30% geförderter Wohnungsbau gefordert werden ist ebenso Bestandteil wie das Dachauer Modell für Wohnraumförderung von Eigentumswohnungen.

Zur Anwendung werden die Regeln nur gebracht wenn die Geschossfläche für Wohnnutzungen mehr als 500m2 beträgt. In der Vergangenheit wurden die alten Regeln umgangen, indem Bebauungspläne in "Teilbebauungspläne" zerstückelt wurden. Mit der neuen Grenze wird diesem Vorgehen ein Riegel vorgeschoben.

Eins ist uns klar, auch die neuen Grundsätze werden die Folgekosten für die Stadt Dachau nicht in Gänze sondern nur zu einem Anteil kompensieren können. Und so ist auch zukünftig abzuwägen, ob die Ausweisung von neuem Bauland von Vorteil ist. Die Dachauer Bürger mit Ausnahme der Bauträger wünschen sich eine Begrenzung des Wachstums. Dem entgegen steht die Landes-, Bundes- und Europapolitik die mit den Metropolregionen eine Politik zum Schaden des Münchner Umlands eben keine Wirtschaftspolitik mehr betreiben sondern den Märkten freien Lauf lassen.



Sonntag, 29. Oktober 2017

Gemeinwohl 4: Vorfahrt für gezielte Bodenbevorratung und Zwischenerwerb

Verantwortlicher Umgang mit öffentlichem Boden – aktive Liegenschaftspolitik ermöglichen


Vorfahrt für gezielte Bodenbevorratung und Zwischenerwerb


Die zunehmende Verbreitung – und auch die Erfolge – von städtebaulichen Verträgen (Umsetzung von Baulandmodellen usw.) dürfen nicht über eines hinweg täuschen: Die Steuerungsfähigkeit der Kommunen ist über ihre Rolle als Grundeigentümer wesentlich höher als allein mit planungsrechtlichen Instrumenten. Deshalb ist dem kommunalen Zwischenerwerb und der strategischen Bodenbevorratung Vorrang vor städtebaulichen Verträgen einzuräumen. Kommunen müssen hierzu künftig rechtlich und finanziell in die Lage versetzt werden, die für eine nachhaltige Stadtentwicklung benötigten Grundstücke zu erwerben. In den Ländern bestehende haushaltsrechtliche Regularien – insbesondere für Kommunen mit Haushaltssicherungskonzepten – und die diesbezüglich zum Teil restriktive Handhabung der Kommunalaufsichtsbehörden bedürfen einer Korrektur. Bodenvorratspolitik steigert das kommunale Vermögen – dem laufen kommunale Entschuldungsprogramme durch Grundstücksverkäufe diametral entgegen.

Aus Dachauer Sicht betrachtet bedeutet das eine Priorisierung der städtischen Ankaufspolitik, bzw. bei Anwendung der "Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung", dass eine Übertragung der Grundstücke an die Stadt(bau) Vorrang vor privaten geförderten Wohnungsbau haben sollte. Das wird schwer zu vermitteln sein, die Tendenz ist derzeit genau umgekehrt.

Samstag, 28. Oktober 2017

Gemeinwohl 3: Boden- und Infrastrukturfonds einrichten

Verantwortlicher Umgang mit öffentlichem Boden – aktive Liegenschaftspolitik ermöglichen


Boden- und Infrastrukturfonds einrichten


Vielen Städten und Gemeinden fehlen die finanziellen und personellen Ressourcen für eine effektive Liegenschaftspolitik. Hier setzen Bodenfonds an, mit denen Spielräume der Stadtentwicklung geschaffen und langfristig gesichert werden können, indem ein Sondervermögen (Wohnbau-, Gewerbeflächen) aufgebaut wird. Bund und vor allem die Länder sind hier gefordert.
Es geht zum einen um die Beseitigung von Regularien in den Ländern, die dem Aufbau regionaler und kommunaler Boden- und Infrastrukturfonds entgegenstehen. Zum anderen sollten Bund und Länder den Aufbau von Bodenfonds unterstützen: indem sie finanzielle Beiträge, z. B. in Form von Mitteln aus der Wohnungs- bzw. Städtebauförderung, und Sacheinlagen, z.B. in Form bundes- oder landeseigener Grundstücke, leisten sowie organisatorisches „Know-how“ (z.B. Pilotprojekte) zur Verfügung stellen. Bund und Länder sollten mit gutem Beispiel vorangehen und selbst Liegenschaftsfonds begründen und/oder ihre Flächen in die kommunalen Fonds einlegen. Auf diese Weise könnten sie eine nachhaltige und am Gemeinwohl ausgerichtete Nutzung ihrer Liegenschaften gewährleisten.

Ein entsprechender Fonds hätte der Stadt es ermöglicht das MD-Gelände zu kaufen, und Gemeinwohl orientiert zu entwickeln. Als Gegenargument wird immer das Thema Altlasten angeführt. Doch das Gesetz gebietet, dass die Altlasten ohnehin durch die Besitzer und Vorbesitzer beseitigt werden müssen. Es ist also ein Trugschluss, dass die Aufwendungen für die Altlastenbeseitigung durch Baurecht kompensiert werden müssen.

Für die Stadt Dachau ist es bei Anwendung aller Rechtsmittel im Extremfall sogar heute noch möglich, die sofortige Altlastenbeseitigung herbei zu führen und dann befreit von allen Zwängen darüber nachdenken, was denn sinnvoll ist für unsere Stadt. Das kann sich vom Interesse der Baurechtsentwickler und -vermehrer deutlich unterscheiden.



Freitag, 27. Oktober 2017

Gemeinwohl 2: Gemeinwohlorientierte Vergabe von Grundstücken der öffentlichen Hand

Verantwortlicher Umgang mit öffentlichem Boden – aktive Liegenschaftspolitik ermöglichen

Gemeinwohlorientierte Vergabe von Grundstücken der öffentlichen Hand

Rasch umsetzbar und unter dem Strich ökonomisch, gesellschafts- und umweltpolitisch effizient ist die konsequente Abkehr vom Höchstgebotsverfahren auf allen staatlichen Ebenen hin zu einer konzeptorientierten Ausschreibung. Diese muss je nach Standort und Rahmenbedingungen unterschiedliche (sozialpolitische, städtebauliche, ökonomische, ökologische) Zielsetzungen enthalten. Damit werden Interessengegensätze nicht mehr wirksam. Das Ausspielen der planerischen durch fiskalische Ziele wird so beendet und ein nachhaltiger Umgang mit dem nicht vermehrbaren Gut Boden etabliert. Besonders nachhaltig ist die Vergabe von Erbbaurechten. Der Boden bleibt so in der öffentlichen Hand. Die Nutzungsart kann über den Erbbaurechtsvertrag privatrechtlich ausgestaltet und angepasst werden.

Und aus Dachauer Sicht?

Die Stadt Dachau ist hier auf einem guten Weg, sie vergibt ihre Grundstücke fast ausnahmslos an die Stadtbau GmbH für geförderten Wohnungsbau (Sozialwohnungen). Problematisch bei dieser Betrachtung ist der Mangel an Grundstücken im Besitz der Stadt Dachau. Mit den neuen "Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung" ist ein Hebel geschaffen, wieder an mehr Grundstücke zu kommen.

Die Vergabe über Erbbaurechte ist bei der Stadt und Stadtbau gängige Praxis.

Defizite sehen wir auf dem Stadtgebiet bei Grundstücken der öffentlichen Hand, die nicht im Besitz der Stadt Dachau sind, sondern bei Bund, Land und inzwischen privatisierten Betrieben wie der Bahn. Hier können wir nur anregen, dass die Dachauer Mandatsträger auch hinreichend in den Parlamenten Einfluss nehmen.

Geförderter Wohnbau darf nicht an der Stadtgrenze enden, nach Jahrzehnten der Untätigkeit engagieren sich jetzt einige (neu gewählte) Bürgermeister der Umlandgemeinden auf diesem Gebiet, allerdings gibt es noch immer Gemeinden im Landkreis Dachau ohne eine einzige Sozialwohnung.

Donnerstag, 26. Oktober 2017

Gemeinwohl 1: Bündnis Positionen sollen in die Koalitionsverhandlungen einfließen

Das deutsche Institut für Urbanistik (DIFU) und der Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung (VHW) veröffentlichten das Eckpunktepapier "Bodenpolitsche Agenda 2020-2030". Die Positionen sollen als Kernforderungen in die Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung eingebracht werden.

Wir stellen in einer Serie die Ist-Analyse und Forderungen der gemeinwohlorientierten Bodenpolitik vor und gleichen sie mit der Situation in der Stadt Dachau ab.


Sozial gerechte Wohnraumversorgung erfordert neue Bodenpolitik


Boden ist in Deutschland mittlerweile ein knappes Gut – vor allem in wachsenden Stadtregionen. Für internationale Finanzinvestoren ist er zur lukrativen und sicheren Anlage geworden. Auch deshalb sind Immobilienpreise und Mieten in den letzten Jahren stark gestiegen. Bürger mit geringen und mittleren Einkommen haben in wachsenden Städten zunehmend Probleme, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Vor diesem Hintergrund erarbeitete der Expertenkreis "Zukunftsfragen der Bodenpolitik" eine bodenpolitische Agenda für die Jahre 2020 – 2030. Sie zeigt, warum Deutschland dringend eine sozial gerechtere Stadtentwicklungs- und Bodenpolitik braucht – auch im Sinne von Klimaanpassung und Klimaschutz.

In der "Roadmap Bodenpolitik" werden neun Kernforderungen gestellt, die aus Sicht der Experten dringend aufzugreifen sind, um einen nachhaltigen und sozial verantwortungsvollen Umgang mit dem knappen Gut Boden zu sichern. So muss die Liegenschaftspolitik konsequent eingesetzt werden, um eine gemeinwohlorientierte Nutzung von Grund und Boden zu erreichen. Bund, Länder und Kommunen müssen dies bei ihrer Vergabepraxis berücksichtigen. Auch die Handlungsfähigkeit der Kommunen muss gestärkt werden: Hierfür sind die planungsrechtlichen Instrumente zu schärfen, z.B. durch die Weiterentwicklung des kommunalen Vorkaufsrechts, die Stärkung der Gemeinwohlziele in der Innenentwicklung, die Erweiterung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten sowie die zeitnahe Einführung einer Innenentwicklungsmaßnahme. Um die Bodenentwicklung besser zu steuern, müssen zudem neue Modelle der Besteuerung genutzt werden: Die Grundsteuer sollte durch eine Bodenwert- und Bodenflächensteuer ersetzt werden, bei der Grunderwerbsteuer sollten Käufe, die im Interesse der Allgemeinheit stattfinden, begünstigt werden – auch sollte die interkommunale Zusammenarbeit forciert werden.

Dem unter Federführung des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) und dem Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. vhw wirkenden Expertenkreis "Zukunftsfragen der Bodenpolitik" gehören Vertreter aus Forschung, Verwaltung, Politik, Judikative und Planungsbüros an.



Fortsetzung morgen: Verantwortlicher Umgang mit öffentlichen Boden - aktive Liegenschaftspolitik ermöglichen

Dienstag, 19. September 2017

Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung (sozialgerechte Bodennutzung)

Bauausschuss 19.09.17
Die Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung, Folgekosten und Wohnungsbauförderung, wurden heute dem Bauausschuss vorgestellt. Das umfangreiche Papier mit etlichen Anlagen zu Berechnung der Folgekosten, Verpflichtung zu gefördertem Wohnbau, sieht inzwischen auch ein Dachauer Einheimischenmodell vor.

Letzteres soll im Familien und Sozialausschuss diskutiert werden, bevor endgültig im Stadtrat darüber abgestimmt wird.

Dienstag, 4. Juli 2017

CSU und Sonstige: Baulandgewinne für Bauträger, bezahlt vom Dachauer Steuerzahler, Verzicht auf 16 Sozialwohnungen

In der letzten Bauauschussitzung stellte die CSU/ÜB/FW/Sonstige Bauträger-Mehrheit gegen die Stimmen von SPD/Grüne/Bündnis klar, dass am Augustenfelder Anger auf der Fläche des Bauern Hartmann Baurecht nach §34 bestünde. Das heißt es darf so viel gebaut werden wie in der unmittelbaren Umgebung auch. Dabei betrachten sie alle vorhandenen Gebäude und berufen sich auf eine Linie, die missinterpretiert wird. Dass die Mehrzahl der Gebäude landwirtschaftlich (privilegiert) genutzt ist und kein Wohnbaurecht auslösen kann, wird schmunzelnd übergangen, nach dem Motto - wir zeigen mit unserer zusammengeschusterten Mehrheit euch schon wo der Barthel den Most holt, Hauptsache es bewegt sich nichts.

Auf den Punkt: Diese Stadträte stellen klar wo kein Wohngebäude steht, stehen Wohngebäude! Wer versteht das?

Unsere Berechnung für den entstandenen Schaden für die Dachauer Bürger und den zusätzlichen Gewinn für das Konsortium aus Bauer und Bauträger ergibt folgende Werte: die Stadt Dachau wird um 16 Sozialwohnungen und rund 210.000 € Folgekosten gebracht.

Das Konsortium kann mit einem um 1,7 Mio € höheren Planungsgewinn rechnen, also mit insgesamt 5.6 Mio € , weil er weder Sozialwohnungen errichten noch Folgekosten tragen muss.

Warum? Die Stadträte von CSU/ÜB/FW/Sonstige stellen klar wo kein Wohngebäude steht, stehen Wohngebäude!
Wer versteht das?


Die Gerichte lassen eine Minderung des Planungsgewinns bis zu 60% zu, die Stadt Dachau hätte gerade mal 31% in Ansatz gebracht. Wo ist das Problem? Geringere Planungsgewinne bedeuten auch weniger Steuerlast. Wer da von einem Damoklesschwert spricht, also von Existenzbedrohung, kann eigentlich nur die 16 Familien meinen, die weiter auf eine Sozialwohnung warten müssen. Nach unserem Rechenmodell verbliebe statt 5.643.000 € nur ein Planungsgewinn 3.907.250 €. Wen bringt das um?

Liegt das Problem vielleicht darin, dass man nicht akzeptieren will, dass entsprechend aller wissenschaftlichen Erkenntnisse die verschiedenen Wohnformen gemischt werden sollen? Sollen in Dachau Eliteviertel entstehen, will man sich vom Volk und damit auch vom Wähler abgrenzen? Wir erleben diese Haltung nicht nur bei der Ausweisung von Bauland auf der grünen Wiese, auch jedesmal wenn die Stadt Dachau ihr Vorkaufsrecht für den Ankauf für Wohnungen ausüben will - eine Fraktion und ihre Anhängsel stimmen dagegen. Warum wird nicht ausgesprochen, nur Scheinargumente werden vorgetragen. All das traut man sich nur in nichtöffentlichen Sitzungen, öffentlich wird das Gegenteil vertreten.

Die Dachauer Wähler sollten sich bewusst werden, das hier eine Politik der sozialen Abgrenzung betrieben wird.

Warum man sich in den Stadtrat wählen lässt, für Sozialwohnungen und für eine sozialgerechte Bodennutzung stimmt, diese aber durch Abstimmungsverhalten über Jahrzehnte bis zum heutigen Tage verhindert, mag nachvollziehen wer mag. Es sind aber gerade diejenigen Stadträte, die immer lautstark bei Ausgaben für die Allgemeinheit auf die Bremse treten, ja sogar Haushalte ablehnen.

Vielleicht ist alles aber auch ganz anders, die Folgekosten werden in den Köpfen völlig überdramatisiert, deswegen:

Tear down this wall in your mind!

Dienstag, 14. Februar 2017

Sozialgerechte Bodennutzung am Augustenanger so gut wie gescheitert.

Das Anliegen von SPD, Gründe und Bündnis für Dachau am Augustenanger mittels einer Bebauungsplanung die Erhebung von Folgekosten in Kraft zu setzen und so die Lasten dür die Stadt Dachau zu lindern ist an der Mehrheit gescheitert.

Stattdessen wurde die Wiederweiterverfolgung eine Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung beschlossen, die aber die neuen Vorbescheide nach §34 BauGB berücksichtigt, beschlossen.

Diese neuen Vorbescheide sind nach unserer Meinung rechtswidrig, die Gegenseite sieht das allerdings anders. Wichtig ist, die neuen Vorbescheide lösen weiteres Baurecht nach §34 in dem Umgriff aus. Für Baurecht nach §34 (umliegende Bebauung) können keine Folgekosten in Ansatz gebracht werden. So wird unserer Meinung nach, die SOBON ausgehebelt.

Mittwoch, 8. Juni 2016

Karlsfelder CSU-Bürgermeister kündigt sozialgerechte Bodennutzung nach Dachauer Vorbild an

Diese Woche auf der Bürgerversammlung in Karlsfeld kündigte der Karlsfelder Bürgermeister den Einstieg in die sozialgerechte Bodennutzung nach dem Vorbild der Stadt Dachau an. In Dachau ist man bereits dabei die sozialgerechte Bodennutzung durch die Regelung Grundzüge der Dachauer Baulandentwicklung zu ersetzen.

Die neue Regelung, die eine Beteiligung der Eigentümer an den Folgekosten ihrer Bautätigkeit festlegt, macht deutlich:

Es gibt eben nicht um Begriffe wie Abschöpfung und Abtretung aus sozialen Gründen, es geht um die tatsächlichen Folgekosten, die durch Baulandausweisung ausgelöst werden, von der Krippe bis zur Schule.

Die Begrifflichkeit ist wichtig, niemanden wird etwas weggenommen, nur der Steuerzahler wirft in Dachau gewissen Kreisen kein Geld mehr hinterher. Denn selbst mit der Beteiligung der Folgekosten bleibt die Baulandausweisung auf der grünen Wiese für die Gemeinde defizitär.

Dienstag, 5. April 2016

Nach 16 Jahren Stillstand - "Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung" beschlossen.

Mit einer 38:1 Mehrheit hat der Stadtrat Dachau heute den Grundsatzbeschluss "Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung" beschlossen.

Der Papiertiger "sozialgerechte Bodennutzung" aus dem Jahr 2000 (noch OB Piller) so gut wie nicht zur Anwendung. Das lag auch hauptsächlich an der Grenze von 5.000 m2 Geschossfläche, ab der erst Folgekosten von 100DM/m2 erhoben werden sollten. Die Bebauungspläne wurden sobald sie über dieser grenze lagen in Teilbebauungspläne gegliedert um die Folgekosten zu umgehen. Diese Grenze wurde jetzt von 5.000 auf 500 m2 verringert.


1. Die Höhe der Förderquote des vom Eigentümer zu erbringenden Anteils an gefördertem Wohnbau von der neu geschaffenen Wohnbaufläche soll 30 % betragen.

2. Die Dachauer Grundsätze sollen nur dann zur Anwendung kommen, wenn insgesamt mehr als 500 m² Geschossfläche für Wohnnutzungen neu oder zusätzlich zugelassen wird.

3. Die Verwaltung soll Verfahren zur Aufstellung und Durchführung von Bauleitplanungen und anderen städtebaulichen Satzungen, die planungsbedingt Lasten bei der Stadt Dachau auslösen und die zu einer Bodenwertsteigerung in nicht unerheblichem Umfang führen, nur dann zur Aufstellung bzw. Verfahrenseinleitung und zur Entscheidung im Stadtrat bringen, wenn sich die Planungsbegünstigten zuvor
- zur Tragung der Planungskosten verpflichtet haben, und
- zur Übernahme der von den Planungsvorhaben ausgelösten ursächlichen Kosten und Lasten,
- zur Förderung des Wohnungsbaus, insbesondere der sozialen Wohnraumförderung, gemäß den Dachauer Grundsätzen der Baulandentwicklung bereit erklärt haben.

4. Der Stadtrat entscheidet über das weitere Vorgehen, wenn ein vom Stadtrat eingeleitetes Planungsvorhaben wegen fehlender Vereinbarungen oder nicht ausreichender Angebote zur Lastenübernahme nicht fortschreitet oder wenn hinsichtlich Umfang und Art der Verpflichtungen von den Verfahrensgrundsätzen abgewichen werden soll.

Montag, 21. März 2016

Folgelasten erdrücken die Kommunen

Die SZ berichtete am Wochenende ausführlich über die Karlsfelder Finanzlage.

20. März 2016, Dramatische Finanzlage in Karlsfeld
Vor tiefen Einschnitten

Unsere Nachbargemeinde hat sich auch durch die Umwidmung eines Gewerbegebietes (EON) in ein Wohngebiet in Folgelasten gestürzt. Das Bündnis für Dachau warnt schon seit Jahren nicht den selben Fehler im Bereich des MD-Geländes zu machen.

Mittwoch, 16. März 2016

Sozialgerechte Bodennutzung - CSU lässt alles offen

Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung


Die CSU mochte keinen Empfehlung für den Stadtrat für die Beschlussvorlage abgeben, und lässt wie auch bei den Haushaltsberatungen alles bis zur Stadtratssitzung offen.

Abweichend von der Vorlage schlug die CSU 20-30% statt 30% beim geförderten Wohnungsbau vor. Ferner entzündete sich eine Diskussion wie viel des Planungsgewinns minimal beim Investor verbleiben solle. Mehrfach wurde vom Referenten des Gutachtens erläutert, dass die Angemessenheit jedesmal eine Einzelfallbetrachtung sei. Kai Kühnel warf ein, dass er sich mehr um die Angemessenheit der städtischen Verluste als um die Angemessenheit der Mindest-Gewinne der Investoren sorge. Schließlich sei die Baulandausweisung für die Stadt immer defizitär.

Mehrere Mitglieder des Bauausschusses forderten auch den Pauschbetrag pro m2 Geschossfläche zu benennen. Dieser Betrag, der in der Stadt München bei ca. 67€ liegt, sei jedoch laut OB Hartmann noch nicht endgültig ermittelt und ohnehin in Abhängigkeit vom Baujahr variabel. Der Wert solle also nicht im Grundsatzbeschluss sondern in einem Anhang stehen, so dass der Grundsatzbeschluss nicht ständig neu gefasst werden müsse.

Norbert Winter forderte die Verwaltung auf an einem fiktiven Beispiel den Räten das Prozedere zu erläutern, die Sinnhaftigkeit wurde angezweifelt, Bauamtsleiter Simon versuchte dies sofort mündlich zu erledigen, was aber so wenig weiterhalf. Letztendlich einigte man sich darauf dem Wunsch zu entsprechen.

Sonntag, 15. November 2015

15. November 2015
Die Dachauer SZ berichtet aus der Diskussion im Hauptausschuss zum Thema sozialer Wohnungsbau

Stadt will 100 Wohnungen bauen

Donnerstag, 22. Oktober 2015

CSU auf dem Weg zur Erkenntnis

Seit 18 Jahren fordert das Bündnis für Dachau die sozialgerechte Bodennutzung in Dachau. Endlich fordert das jetzt auch die CSU ein.

In einem Antrag 50 zusätzliche Sozialwohnungen schreibt die CSU: "Angesichts der aktuellen Herausforderungen reicht allerdings ein bloßes "Weiter so" nicht aus."

Das Bündnis für Dachau stellt hierzu fest: Richtig! 

So wie in den letzten Stadtratsperioden kann es nicht weitergehen, wir freuen uns auf den Kurswechsel in der CSU und hoffen, dass in Zukunft bei der sozialgerechten Bodennutzung die Parameter so gesetzt werden, dass die Wirtschaftlichkeit auf seiten der Stadt Dachau mindestens genauso gewichtet wird wie die Wirtschaftlichkeit für den Bauträger.

Nachdenklich stimmt bei der Geschichte nur, dass nahezu alle entwickelbaren Grundstücke OHNE sozialgerechte Bodennutzung in den 12 Jahren mit einem CSU Bürgermeister und seiner Mehrheit rechtsverbindlich mit Bebauungsplänen baureif gemacht wurden, nun kaum Grundstücke (außer im Aussenbereich) verfügbar sind. Eine Vorratspolitik wie unter dem früheren OB Dr. Reitmeier fand nicht statt.

Mittwoch, 15. Juli 2015

Werkzeugkasten Folgekosten statt sozialgerechte Bodennutzung

Der Bauausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung den Werkzeugkosten Folgekosten vorgestellt bekommen. Nach 19 Jahren intensiver Diskussion, immer wieder eingebracht durch das Bündnis für Dachau, zeichnet sich nun ab, das endlich die Folgekosten nicht mehr allein beim Steuerzahler verbleiben, sondern der Verursacher zumindest an den Folgekosten beteiligt wird.

Die alte Richtlinie "sozialgerechte Bodennutzung" hatte der Stadt Dachau über die Erschließungskosten hinaus, die ohnehin in Rechnung gestellt werden keinen Cent gebracht.

Jetzt wird der Mechanismus geändert. Eine Prognose über die Stadtentwicklung in 10 - 15 Jahren stellt den zusätzlichen Bedarf an Folgkosten in Rechnung, und das wird dann anteilig über die Geschossfläche umgelegt. Diese Berechnung wurde erst durch eine Gesetzesänderung ermöglicht.

Eindeutig korrigierte der Referent mehrfach die CSU, die in ihren Wortbeiträgen immer noch das Wort "Abschöpfung" gebrauchen möchten. Es handelt sich nicht um eine Abschöpfung, sondern um eine gerechte Kostenverteilung.

Unmissverständlich wurde auch klar gestellt, eine Flächenentwicklung kann sowohl für einen Investor als auch für die Stadt unwirtschaftlich sein. Und niemand kann die Stadt zwingen etwas zu entwickeln, das unwirtschaftlich ist. Entstehen allerdings Planungsgewinne müssen auch angemessene Planungsgewinne beim Investor/Entwickler verbleiben. Wie hoch diese sind hängt allerdings wiederum von einer Einzelfallbetrachtung ab.

Interessant war der Hinweis des Referenten, dass nicht nur die Errichtung von Infrastruktur, sondern auch der Betrieb derselben verrechnet werden kann.

Ein weiterer Hinweis: auch äußere Erschließung ist in Zukunft anrechenbar, wenn also z.B. als Folge eine Kreuzung außerhalb das Gebietes umgebaut werden muss, weil zusätzlicher Verkehr durch das Gebiet entsteht.

Einzig strittiger Punkt in der Diskussion war der Anteil an geförderten Wohnungsbau, Während die konservative Seite nur 20% festschreiben wollte plädierte das progressive Lager 30%. Schließlich einigte man sich 20-30% vorzugeben und den Einzelfall zu betrachten.


Fazit: Folgekosten entstehen immer dann, wenn man auf einem Gebiet neues (noch nicht vorhandenes) Baurecht schafft, man nimmt also niemanden etwas weg, man gibt!

Dienstag, 30. Dezember 2014

Soziale Kälte: Landrat Löwl appelliert - bleiben Bürgermeister taub?

Bereits am 4. Juni 2014 zeigten wir in unserem Blogbeitrag Sofortprogramm erforderlich: 2.382 Sozialwohnungen im Landkreis Dachau auf, wo im Landkreis die soziale Kälte herrscht. Kein Herz für Polizisten, Kindergärtnerinnen und Familien. In acht Landkreisgemeinden gibt es keine einzige Sozialwohnung.



Es sind immer die selben Argumente, an den Haaren herbeigezogen, gebetsmühlenartig wiederholt, aber deswegen werden sie nicht wahrer. An der Spitze Markt Indersdorf, diese Gemeinde mit Gymnasium, Realschule und jetzt dann auch noch mit einer Fachoberschule, bietet keine einzige Sozialwohnung an. Braucht Indersorf keine Polizisten? Keine Kindergärtnerinnen? Sollen Rentnerinnen in Indersdorf eine Zukunft haben oder sollen sie in den Bayerischen Wald exportiert werden?

Würden die Landkreis-Gemeinden den Sozialwohungsbau auf das Niveau der Stadt Dachau anheben, dann wäre das Problem mittelfristig gelöst. Leider sieht es nicht so aus, Baulandausweisungen in Kleinstweilern zur Wandlung von Bauernland in lukrativsten Bauträgerland. Die Regel »Bauernland in Bauernhand« (Art. 163 Abs. 4 Bay. Verfassung) ist zum Anachronismus geworden.

Die Stadt Dachau hat sich unter all ihren Ober-Bürgermeistern von Reithmeier über Piller und Bürgel im Sozialwohungsbau engagiert. Mal intensiver und mal weniger intensiv, aber nie ohne jegliches Engagement. In der Stadt Dachau ist man sich längst bewusst, das Ansätze wie "Soziale Eigentumswohungen oder Einheimischenmodelle" zur Lösung des Problems nichts beitragen.

Wir wünschen Landrat Löwl und seiner gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft für das neue Jahr, dass er Gehör findet. Und wenn die Landkreisgemeinden weiterhin eine Vogel-Strauss-Wohnungspolitik fahren wünschen wir ihm Durchsetzungskraft.

Mittwoch, 16. Juli 2014

Sozialgerechte Bodennutzung - auf Grundsatzbeschluss folgt Grundsatzbeschluss

Der Bauauschuss hat am 12.11.2013 den Grundsatzbeschluss gefasst, die Richtlinien zur sozialgerechten Bodennutzung zu überarbeiten. Dazu wurde eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe gegründet. Diese Gruppe tagte am 17.12.2013 erstmals. Die Arbeitsgruppe beschloss dann themenspezifische Unter-Arbeitsgruppen zu gründen. Danach hat sich anscheinend weder die Arbeitsgruppe noch die themen-spezifischen Arbeitsgruppen getroffen. Ob der erneute Grundsatzbeschluss des Bau- und Planungsausschuss das Verfahren beschleunigen kann bleibt dahingestellt. Bis zu einem Ergebnis gelten die alten Regeln der Richtlinie weiter.

Mir der Zielrichtung neben der Beteiligung für die Erstellung und den Unterhalt der notwendigen sozialen Infrastruktur auch den geförderten Mietwohnungsbau zu stärken besteht seitens des Bündnis für Dachau völliges Einverständis. Das Bündnis ist bestrebt schon heute seine Nachwuchskräfte in die Materie einzuarbeiten, damit in der neuen Stadtratsperiode ab 2020 die Ergebnisse der Arbeitsgruppen angemessen gewürdigt werden können.

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