Montag, 22. Juli 2013

Bund Naturschutz ruft zu Volksbegehren Tempo 30 in

Der BN unterstützt das europäische Volksbegehren 

"30km/h – macht die Straßen lebenswert!" 

Ziel ist es, Sicherheit und Lebensqualität auf unseren Straßen zu erhöhen. 

Tempo 30 soll EU-weit zum Standard-Tempolimit innerorts werden. 

Unterstützen Sie das Volksbegehren: 

Europäische Bürgerinitiative "30kmh – macht die Straßen lebenswert!"

Leider hat es die Dachauer CSU versäumt, dem zu vor zu kommen. Aber wahrscheinlich nimmt es Seehofer kurz bevor sich das Begehren durchsetzt in sein Wahlprogramm auf. Und dann war es sicherlich die Idee der CSU...


Gefährliches Lkw Parken in der Fünfkirchner Straße


Antrag: Regelung LKW-Parken in der Fünfkirchner Straße

Auf Höhe Grünzug wird in der Fünfkirchner Straße ein LKW-Parkverbot unter 7,5 to erlassen.

Alternativ sind auf Höhe des Grünzuges alle 6,50m Einbauten zu veranlassen, um ein Abstellen größerer Fahrzeuge zu verhindern.

Begründung

Die Straßenverkehrsordnung sieht lediglich ein grundsätzliches Verbot für LKWs über 7,5 to in Wohngebieten von 22:00 – 06:00h sowie an Sonn- und Feiertagen vor.

An der Fünfkirchnerstraße ist ein erheblicher Fußgängerverkehr nicht nur während der Schulzeiten gegeben. Regelmäßig parken hier ortsfremde Müllfahrzeuge, der Bus des FC Bayern oder andere gewerbliche Lieferfahrzeuge.


Die Überquerung an dieser Stelle ist für Kinder an dieser Stelle lebensgefährlich, wenn die Sicht durch Großfahrzeuge eingeschränkt wird.  

Bündnis fordert Rückbau von Stacheldraht im Stadtgebiet

Antrag: Rückbau Stacheldraht im Stadtgebiet

1. Die Bauaufsichtsbehörde wird beauftragt in Dachau rechtmäßige Zustände herzustellen, was die Einfriedung von Grundstücken mit Stacheldraht betrifft.

2. Über den Erfolg der Aktion wird innerhalb von 2 Monaten im Bauauschuss und im Bürgermagazin berichtet.

Begründung
Seit Jahren moniert das Bündnis für Dachau im Bauauschuss die Gefährdung durch die Verwendung von Stacheldraht an Einfriedungen. Mit dem Urteil des Verwaltungsgericht Koblenz ist eine Rechtsgrundlage für die Bauaufsichtsbehörde tätig zu werden gegeben.

Selbst an Grundstücken der Stadtbau GmbH finden wir an öffentlichen Grünanlagen Einfriedungen mit Stacheldraht. Hier wird billigenden in Kauf genommen, dass Kinder durch Verletzungen ihre Grenzen aufgezeigt bekommen.

Süddeutsche Zeitung 11. Mai 2010 Nachbarschaft - Keine Grenze aus Stacheldraht
Mauer, Hecke und Zaun - alles ist in Ordnung, um sich vom anderen Grundstück abzugrenzen. Aber Stacheldraht ist definitiv verboten.
Die Bauaufsichtsbehörden können die Beseitigung eines Stacheldrahtzauns auf einem Zaun, einer Mauer oder Hecke verlangen, wenn hierdurch spielende Kinder gefährdet werden können. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Die Kläger hatten ihr Wohngrundstück mit einem Lamellenzaun eingefriedet, der bis zur gemeinsamen Straßenfront reicht. Auf dem Lamellenzaun befindet sich zur Seite der Nachbarn hin eine Stachel-drahtbewehrung, vor dem Zaun steht noch auf dem Grundstück der Kläger ein weiterer, etwa 1,30 Meter hoher Holzzaun. Die Stadt gab den Hauseigentümern auf, den Stacheldraht auf dem Lamellen-zaun zu entfernen. Die Verfügung, so entschied nun das Verwaltungsgericht, sei rechtmäßig. Die Stacheldrahtbewehrung auf dem Zaun müsse beseitigt werden, da sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle.
Zwar sei die Höhe des Zauns nicht zu beanstanden. Jedoch sei die Stacheldrahtbewehrung trotz einer Höhe von 1,80 Meter bis 2,00 Meter über dem Erdboden für Kinder ohne weiteres zu erreichen. Von daher könne sich ein auf dem Grundstück des Nachbarn spielendes Kind an den Händen verletzen, wenn es versuche, auf den Lamellenzaun zu klettern.
Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Koblenz 7 K 2595/05.KO

Bündnis Vorschlag für Bus für Himmelreich

Bericht im Merkur zu unseren Vorschlag Eine Schleife ins Himmelreich

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