Montag, 22. Juli 2013

Gefährliches Lkw Parken in der Fünfkirchner Straße


Antrag: Regelung LKW-Parken in der Fünfkirchner Straße

Auf Höhe Grünzug wird in der Fünfkirchner Straße ein LKW-Parkverbot unter 7,5 to erlassen.

Alternativ sind auf Höhe des Grünzuges alle 6,50m Einbauten zu veranlassen, um ein Abstellen größerer Fahrzeuge zu verhindern.

Begründung

Die Straßenverkehrsordnung sieht lediglich ein grundsätzliches Verbot für LKWs über 7,5 to in Wohngebieten von 22:00 – 06:00h sowie an Sonn- und Feiertagen vor.

An der Fünfkirchnerstraße ist ein erheblicher Fußgängerverkehr nicht nur während der Schulzeiten gegeben. Regelmäßig parken hier ortsfremde Müllfahrzeuge, der Bus des FC Bayern oder andere gewerbliche Lieferfahrzeuge.


Die Überquerung an dieser Stelle ist für Kinder an dieser Stelle lebensgefährlich, wenn die Sicht durch Großfahrzeuge eingeschränkt wird.  

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