Antrag: Regelung
LKW-Parken in der Fünfkirchner Straße
Auf
Höhe Grünzug wird in der Fünfkirchner Straße ein LKW-Parkverbot unter 7,5 to
erlassen.
Alternativ
sind auf Höhe des Grünzuges alle 6,50m Einbauten zu veranlassen, um ein
Abstellen größerer Fahrzeuge zu verhindern.
Begründung
Die Straßenverkehrsordnung
sieht lediglich ein grundsätzliches Verbot für LKWs über 7,5 to in Wohngebieten
von 22:00 – 06:00h sowie an Sonn- und Feiertagen vor.
An der
Fünfkirchnerstraße ist ein erheblicher Fußgängerverkehr nicht nur während der
Schulzeiten gegeben. Regelmäßig parken hier ortsfremde Müllfahrzeuge, der Bus
des FC Bayern oder andere gewerbliche Lieferfahrzeuge.
Die Überquerung an
dieser Stelle ist für Kinder an dieser Stelle lebensgefährlich, wenn die Sicht
durch Großfahrzeuge eingeschränkt wird.
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