Sonntag, 18. Mai 2008

Übernahme der Kosten für den Mittagstisch an Dachauer Schulen für Kinder aus einkommensschwachen Familien

„Kein Kind soll zuschauen müssen, wenn andere Kinder essen!“ – mit diesem Satz umreißt Kai Kühnel, der Sprecher der Bündnis-Fraktion das vorrangige Ziel des Vorschlags, für Kinder aus einkommensschwachen Familien die Kosten des gemeinsamen Mittagessens in Ganztagsschulen, an G-8 Gymnasien, Kindertagesstätten im Ganztagsbetrieb oder mit verlängerten Öffnungszeiten sowie in Horten von der Stadt zu übernehmen. Jeweils einen Euro pro Essen sollen die Eltern als Eigenanteil tragen. Denn erklärter Wille der Bündnisfraktion ist: Kein Kind in einer städtischen Schule oder in einer Kindertagesstätte soll vom gemeinsamen Mittagstisch ausgeschlossen sein, nur weil es aus einer einkommensschwachen Familie stammt, und die Eltern die Kosten für das Mittagessen nicht aus eigener Tasche tragen können.

Die Gelder sollen aus den Überschüssen der Syrius und Emma Eberle Stiftung entnommen werden, dazu Kai Kühnel: „Damit erfüllen wir hundertprozentig den Stifterwillen. Das Argument, es fänden sich nicht genügend Bedürftige ist mit diesem Antrag ein für allemal im wahrsten Sinne des Wortes vom Tisch.“


ANTRAG

Übernahme der Kosten für den Mittagstisch an Dachauer Schulen für Kinder aus einkommensschwachen Familien

Entsprechend dem Freiburger Modell legt die Verwaltung der Stadt Dachau dem Stadtrat bis zur nächten Hauptausschusssitzung einen Vorschlag vor, der es den Kindern einkommensschwacher Familien ermöglicht am Mittagstisch teilzunehmen.

Dabei sollen alle Dachauer Schüler unabhängig von der Schulart berücksichtigt werden.

Die dazu benötigten Mittel sollen aus der Syrius und Emma Eberle Stiftung entnommen, sollten diese nicht ausreichen sind städtische Haushaltsmittel aufzuwenden.

Sollte Bedarf bestehen, ist der Antrag auch auf Kindergärten und –horte auszudehnen.


BEGRÜNDUNG

Da nach den Bedarfssätzen nach Arbeitslosengeld II die Verpflegungskosten eines Kindes für den ganzen Tag unter den Kosten für ein Mittagessen liegen, nehmen immer weniger Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien am gemeinsamen Mittagstisch teil, weil die Eltern die Kosten dafür nicht tragen konnten. Bei den Regelsätzen der Sozialhilfe liegt die Erstattung für eine Mittagsmahlzeit eines Kindes zwischen 1,03 und 1,37 Euro.

Wir können diese Ungerechtigkeit nicht hinnehmen und auch nicht darauf warten, bis Bund oder Land diese Lücke im Sozialgesetzbuch korrigieren.
Allen Kindern in Kindertageseinrichtungen oder in Schulen mit Ganztagsunterricht soll die Teilnahme an den Mahlzeiten ermöglicht werden – unabhängig davon, aus welchen wirtschaftlichen Verhältnissen sie kommen. Das Konzept in Freiburg ist so angelegt, dass für Kinder aus einkommensschwachen Familien ein Eigenanteil zu leisten ist, der in etwa durch die Erstattungen nach ALG II oder Sozialhilfe oder ähnliche Leistungen abgedeckt ist. Überdies soll die Stadt für die praktische Anwendung ein Modell entwickeln, das jegliche Stigmatisierung ausschließt.
Kai Kühnel
für die Fraktion Bündnis für Dachau

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