Dienstag, 5. April 2016

Nach 16 Jahren Stillstand - "Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung" beschlossen.

Mit einer 38:1 Mehrheit hat der Stadtrat Dachau heute den Grundsatzbeschluss "Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung" beschlossen.

Der Papiertiger "sozialgerechte Bodennutzung" aus dem Jahr 2000 (noch OB Piller) so gut wie nicht zur Anwendung. Das lag auch hauptsächlich an der Grenze von 5.000 m2 Geschossfläche, ab der erst Folgekosten von 100DM/m2 erhoben werden sollten. Die Bebauungspläne wurden sobald sie über dieser grenze lagen in Teilbebauungspläne gegliedert um die Folgekosten zu umgehen. Diese Grenze wurde jetzt von 5.000 auf 500 m2 verringert.


1. Die Höhe der Förderquote des vom Eigentümer zu erbringenden Anteils an gefördertem Wohnbau von der neu geschaffenen Wohnbaufläche soll 30 % betragen.

2. Die Dachauer Grundsätze sollen nur dann zur Anwendung kommen, wenn insgesamt mehr als 500 m² Geschossfläche für Wohnnutzungen neu oder zusätzlich zugelassen wird.

3. Die Verwaltung soll Verfahren zur Aufstellung und Durchführung von Bauleitplanungen und anderen städtebaulichen Satzungen, die planungsbedingt Lasten bei der Stadt Dachau auslösen und die zu einer Bodenwertsteigerung in nicht unerheblichem Umfang führen, nur dann zur Aufstellung bzw. Verfahrenseinleitung und zur Entscheidung im Stadtrat bringen, wenn sich die Planungsbegünstigten zuvor
- zur Tragung der Planungskosten verpflichtet haben, und
- zur Übernahme der von den Planungsvorhaben ausgelösten ursächlichen Kosten und Lasten,
- zur Förderung des Wohnungsbaus, insbesondere der sozialen Wohnraumförderung, gemäß den Dachauer Grundsätzen der Baulandentwicklung bereit erklärt haben.

4. Der Stadtrat entscheidet über das weitere Vorgehen, wenn ein vom Stadtrat eingeleitetes Planungsvorhaben wegen fehlender Vereinbarungen oder nicht ausreichender Angebote zur Lastenübernahme nicht fortschreitet oder wenn hinsichtlich Umfang und Art der Verpflichtungen von den Verfahrensgrundsätzen abgewichen werden soll.

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