Dienstag, 24. November 2020

Bündnis im Stadtrat: frühzeitige Vorbereitung auf die Novelle der Bauordnung

Auf die Dringlichkeit sich frühzeitig mit der neuen Bauordnung im Bauausschuss auseinanderzusetzen weist Stadtrat und 2. Bürgermeister Kai Kühnel in seinem Antrag zur Novellierung der Bayerischen Bauordnung hin. Die Novellierung der Bauordnung bringt nicht nur Chancen sondern birgt auch etliche Gefahren. So wird das Potential der ungesteuerten Nachverdichtung auf einen Schlag um 35% erhöht. Damit einher geht auch eine Zuspitzung der Situation des ruhenden Verkehrs im öffentlichen Raum. Nachfolgelasten für den unbeplanten Innenbereich können nicht erhoben werden und somit bleibt die Stadt auf den Kosten für Kindertagesstätten und weiteren Folgekosten sitzen. Aber auch vorhandene Infrastruktur wie z.B. die Abwasserentsorgung wird mittelfristig - in manchen Gebieten auch kurzfristig - an ihre Grenzen stossen.

In einem Workshop sollen dem Bauausschuss die Konsequenzen dargelegt werden und eine Meinungsfindung im Stadtrat zum Umgang mit der Novelle vorbereitet werden. Ausdrücklich werden die Gemeinden vom Gesetzgeber dazu aufgefordert eigene ortsspezifische Regeln zu finden und erlassen. Der Stadtrat ist also gefordert.

Hier der Antrag

Am 02.12.2020 wird der Landtag über die Novellierung der Bayerischen Bauordnung entscheiden. Neben der Genehmigungsfiktion (nicht Bestandteil dieses Antrags) besteht eine wesentliche Änderung im Abstandsflächenrecht, die in Teilen schon ab 01.Februar 2021 gelten soll. Das Bündnis stellt dazu folgenden

Antrag

Die Verwaltung legt in einem Workshop den Mitgliedern des Bauauschusses die Auswirkungen der Änderung des Abstandsflächenrechts auf den unbeplanten Innenbereich hat dar. Dabei wird auch berücksichtigt, dass in Zukunft der Ausbau von Dachgeschossen weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig sein soll, was wiederum Auswirkungen auf die Stellplatzsatzung haben wird.

Begründung

Die Änderung der Abstandsflächen der BayBO zieht eine deutliche Veränderung des Stadtbildes in Dachau nach sich. Während der Landtag entscheiden will, dass die Änderung des Abstandsflächenrechtes in München (sowie Nürnberg und Augsburg) nicht greifen soll, weil sonst der Charakter der Gartenstädte wie Trudering verloren ginge (MdL Josef Schmid) gilt diese Schutzfunktion z.B. für Teile der Stadt Dachau nicht. Die Stadt könnte dem jedoch entgegen wirken.
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat für Bürgermeister eine entspr. Veranstaltung bereits vorbereitet, evtl. kann ein Vertreter beigeladen werden.

Bildverweis auf Darstellung des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München (PV)

Anmerkung: Die Grafik geht von einer Geschosszahl II+D aus, wesentlich dramatischer sind jedoch die Auswirkungen bei mehr als 2 Geschossen.

Einer Diskussion der Bauausschussmitglieder soll bei dieser Veranstaltung Raum gegeben werden um einen für Dachau spezifischen Umgang mit der Novelle zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Kühnel

Parteiübergreifende Suche

Benutzerdefinierte Suche