Sonntag, 29. Oktober 2017

Gemeinwohl 4: Vorfahrt für gezielte Bodenbevorratung und Zwischenerwerb

Verantwortlicher Umgang mit öffentlichem Boden – aktive Liegenschaftspolitik ermöglichen


Vorfahrt für gezielte Bodenbevorratung und Zwischenerwerb


Die zunehmende Verbreitung – und auch die Erfolge – von städtebaulichen Verträgen (Umsetzung von Baulandmodellen usw.) dürfen nicht über eines hinweg täuschen: Die Steuerungsfähigkeit der Kommunen ist über ihre Rolle als Grundeigentümer wesentlich höher als allein mit planungsrechtlichen Instrumenten. Deshalb ist dem kommunalen Zwischenerwerb und der strategischen Bodenbevorratung Vorrang vor städtebaulichen Verträgen einzuräumen. Kommunen müssen hierzu künftig rechtlich und finanziell in die Lage versetzt werden, die für eine nachhaltige Stadtentwicklung benötigten Grundstücke zu erwerben. In den Ländern bestehende haushaltsrechtliche Regularien – insbesondere für Kommunen mit Haushaltssicherungskonzepten – und die diesbezüglich zum Teil restriktive Handhabung der Kommunalaufsichtsbehörden bedürfen einer Korrektur. Bodenvorratspolitik steigert das kommunale Vermögen – dem laufen kommunale Entschuldungsprogramme durch Grundstücksverkäufe diametral entgegen.

Aus Dachauer Sicht betrachtet bedeutet das eine Priorisierung der städtischen Ankaufspolitik, bzw. bei Anwendung der "Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung", dass eine Übertragung der Grundstücke an die Stadt(bau) Vorrang vor privaten geförderten Wohnungsbau haben sollte. Das wird schwer zu vermitteln sein, die Tendenz ist derzeit genau umgekehrt.

Di 07.11.17 18:00h - Stadtrat

1. Würdigung: 50 Jahre Syrius und Emma Eberle Stiftung

2. Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung
Folgekosten und Wohnungsbauförderung
Punkt 3 Dachauer Modell zur Wohnraumförderung

3. Räumliche Entwicklung Dachau
zukünftige Flächennutzungen gesamtes Stadtgebiet
Mitbehandlung Antrag der SPD-Fraktion vom 09.03.2015

4. Bewohnerparkzone Augustenfeld, Parkgebührenordnung

5. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat
Bestimmung des Amtsblattes; Wertgrenzen für Nachträge;

6. Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Unterhalt von baulichen Anlagen

7. Verschiedenes öffentlich

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