Freitag, 3. Juli 2015

Innere Schleißheimer Straße bekommt Fahrrad Schutzstreifen

Der Antrag des Bündnis für Dachau, auf der inneren  Schleißheimer Straße Schutzstreifen für Radfahrer anzulegen ist nahezu ganz angenommen worden.
Leider nur eine einsetige und lückenhafte Lösung, da CSU, FW, Bürger und ÜB nicht zu überzeugen waren.

Leider zogen die konservativen Fraktionen nicht mit. Es gab keine Mehrheit für eine konsequente und komplette Umsetzung, die durchgängige Radstreifen ermöglicht hätte. 

Radfahrstreifen und Schutzstreifen sind ein wichtiges Mittel für die Förderung eines sicheren Radverkehrs. Erst vorkurzem hat einen Studie mit Förderung des Verkehrsministeriums bewiesen, dass selbst bei schmalen Fahrbahnen die Autofahrer mehr Rücksicht auf Radfahrer nehmen.
Kaum ein Radfahrer weiß, dass er eine Teilschuld erhält, wenn bei einem Unfall durch eine sich öffnende Autotür ein Unfall passiert. Ein Schutzstreifen weist auf den Sicherheitsabstand hin.

Der Nationale Radverkehrsplan 2020 der Bundesregierung sagt: „Eine sichere, bedarfsgerechte und komfortable Radverkehrsinfrastruktur ist die wichtigste Grundlage für die Förderung des Radverkehrs. Ohne sie ist kein nennenswerter Radverkehrsanteil zu erreichen(…). Radverkehrsanlagen müssen daher so gestaltet werden, dass Radfahrende (…)für den Kraftfahrzeugverkehr rechtzeitig und gut erkennbar sind, selbst gute Sichtverhältnisse haben und Konflikte zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern und Radfahrenden möglichst vermieden werden“. Über diesen Link kann der Radverkehrsplan heruntergeladen werden.


Eine heftige Debatte fand um den nötigen Wegfall der Maskierungen für die Linksabbieger in an der Kreuzung zur Martin-Huber-Straße statt. Entgegen der Argumente, dass durch den Schutzstreifen weniger Radfahrer den extrem schmalen Gehweg benutzen werden und die immer gefährliche Rechtsabbiegesituation verbessert wird, fanden CSU, FW und ÜB es wichtiger, den linksabbiegenden Autos eine freie Fahrt zu ermöglichen.
Letztlich einigte man sich mit der Stimme der BüfD auf eine ½ jährige Probezeit für die Schutzstreifenlösung an der Kreuzung.

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