Dienstag, 28. September 2010

Werkausschuss läßt unabhängiges Gutachten zum Ausstieg Lünen nicht zu.

Man lernt eben nie aus:

Wir erinnern uns: Das Bündnis für Dachau hatte beantragt, ein zweites, unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen, um die Ausstiegsmöglichkeiten aus dem Kohlekraftwerk Lünen nochmals von anderer Seite untersuchen zu lassen. Im heutigen Werkausschuss wurde in TOP 2 über diesen Antrag beraten, mit einem erstaunlichem Ergebnis:

Die Rechtslage ist nämlich so "glasklar", dass

1. die Werkleitung und auch die Mehrheit im Werkausschuss nichts dabei finden, dass der von der Werkleitung beauftragte Gutachter derselbe Anwalt ist, der auch den Vertrag selbst verfasst hat (so was nennt man landläufig den Bock zum Gärtner machen und hat mit Unabhängigkeit nichts zu tun)

2. das Angebot der Fraktion Bündnis für Dachau, im Auftrag des Werkausschuss ein für die Stadt und die Stadtwerke kostenloses (!!) zweites Gutachten einzuholen, von allen außer der SPD-Fraktion abgelehnt wird.

Dabei hätte die Stadt überhaupt nichts zu verlieren (im schlechtesten Fall kommt der zweite Gutachter zum selben Ergebnis), höchstens etwas zu gewinnen (wenn ein anderes, für die Stadt besseres Ergebnis herauskäme).

Diese Logik verstehe, wer will.

Sabine Geißler
Referentin für Umwelt und Energie

Anmerkung von Kai Kühnel

Die Kanzlei, die die Stadtwerke Dachau beauftragten, heißt
"BBH"
Becker Büttner Held
erstellt von einem Priv.-Doz. Dr. Jens Thomas Füller

Die Stellungnahme darf nicht zitert werden.

Die Stadtwerke sind ein Eigenbetrieb, das heißt, sie gehören den Dachauer Bürgern.
Die Stadtwerke beauftragen ein Gutachten. Der Gutachter schreibt in seine Stellungnahme, dass das Gutachten keinem Dritten, also auch keinem Dachauer Bürger, zugänglich gemacht werden darf und droht mit § 334 BGB. Was immer das bedeuten mag.
Und dem eventuellen Dritten, der das lesen könnte, werden auch gleich Konsequenzen in der Präambel angedroht. Was für ein Quatsch.

Fazit für den Dachauer Bürger:
Wer zahlt schafft nicht an, wer zahlt bleibt aussen vor. Das mag juristisch vielleicht alles richtig sein, moralisch ist es unter aller Kanone.

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