Mittwoch, 9. Juli 2014

Radspuren: Unterschied zwischen Radfahr- und Schutzstreifen


Radspuren sind (im Gegensatz zu baulichen Radwegen auf dem Bürgersteig) auf der Fahrbahn markierte Radverkehrsanlagen.
Dabei gibt es zwei verschiedene Formen:
Die Radfahrstreifen (Bild links oben) und die Schutzstreifen (weitere Abbildungen).




Während auf Radfahrstreifen (durchgezogene Linie auf Fahrbahn) ein absolutes Halteverbot gilt, ist im Gegensatz dazu auf Schutzstreifen (gestrichelte Linie auf Fahrbahn) eigentlich das Be- und Entladen, sowie das Halten (bis zu 3 Minuten mit wegfahrbereitem Fahrer) erlaubt.

Befindet sich ein Schutzstreifen aber in zweiter Reihe neben Parkplätzen bzw. Parkspuren, gilt auch hier absolutes Halteverbot, denn grundsätzlich verbietet die Straßenverkehrsordnung das Parken und Halten in zweiter Reihe. Davon ausgenommen sind lediglich Taxen zum Fahrgastwechsel sowie seltene Ausnahmefälle (z. B.: Lieferung schwerer Güter) oder Inhaber von Ausnahmegenehmigungen (beispielsweise Postfahrzeuge). Laut Bußgeldkatalog 2010 kostet das Halten in zweiter Reihe mindestens 15 Euro.

Der Text ist der Seite des BUND-Berlin entnommen.

Dort gibt es eine Kampagne: Radspuren freihalten!

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