Sonntag, 22. Januar 2017

Innen- und Außenbereich - eine Frage der Elastizität

Größtmögliche Elastizität hat die CSU im letzten Bauausschuss bei der Beurteilung von Innen und Außenbereich bewiesen (im Außenbereich besteht i.d.R. nur in bestimmten Ausnahmefällen Baurecht, z.B. für die Landwirtschaft).

TOP 13 Pellheim, Dorfstraße Fl.-Nr. 18/1
Die CSU entscheidet mit einer Mehrheit aus FW, BürgerFD, ÜB:
Auf dem Acker hinter dem Ortsrand kann in vierter Reihe gebaut werden, schließlich ist im Nachbargrundstück schon ein Gebäude errichtet worden, und somit habe sich die Grenze von Innen- und Außenbereich verschoben.

Das Grundstück gehört Herrn Hüller, Stadtrat CSU





TOP 01 Konrad-Adenauer-Str. 22, Altstadt Dachau
Die CSU kann sich nicht dafür entscheiden, dass das benachbarter Gebäude direkt auf der Grenze die Abgrenzung zum Außenbereich darstellt. Das Gebäude (heute Neue Galerie) steht zwar schon 100 Jahre, prägt aber nicht. Die Grenze zwischen Innen- und Außenraum bildet das Gebäude jenseits des Bauwerks Martin-Huber-Treppe (Cafe Corso).

Das Grundstück gehört Familie Geissler, Frau Sabine Geissler ist Stadträtin des Bündnis für Dachau.

Nun kann man sagen ein gewisses Maß an Elastizität bei seinen Bewertungen muss dem einzelnen Stadtrat vorbehalten sein. Nur sollte das dann doch für alle gelten.

Manchen Physik Schüler kann aber an Hand dieses Beispiel wunderbar erklärt werden, was der Unterschied zwischen dem Elastizitätsmodul und dem Elastizitätstensor ist.




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