Mittwoch, 14. November 2018

Die Raupe Nimmersatt: Fassade unwirtschaftlich

Landrat Löwl bestreitet im Merkur, das dies ein Glasfassade ist, vielleicht hat er ja recht und wir sind blind...



Im Jahr 2007 stellt Oberste Rechnungshof fest:

Eine umfangreiche Untersuchung hat gezeigt, dass Glasfassaden in Planung, Bau und Betrieb aufwendiger und teurer sind als Fassaden in konventioneller Bauweise. Nach Ansicht des ORH sollten bei staatlichen Baumaßnahmen Glasfassaden nur in besonders begründeten Fällen zur Ausführung kommen.


Hier sehen wir das Wettbewerbsergebnis, gestalterisch völlig in Ordnung, aber anscheinend hat es bei den Wettbewerbsvorgaben den entsprechenden Hinweis nicht gegeben:



25. Juni 2008 - Der bayerische Landtag beschließt:
Die Staatsregierung wird gemäß Art. 114 Abs. 3 und 4 der Bayerischen Haushaltsordnung ersucht, der Wirtschaftlichkeit von Fassadenkonstruktionen bei Bau und Betrieb - insbesondere auch im Rahmen von Architektenwettbewerben - einen hohen Stellenwert beizumessen. Notwendigkeit, Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit von Glasfassaden sind im Einzelfall durch Simulation darzustellen und zu begründen.Über die Umsetzung ist dem Landtag bis 30.11.2010 zu berichten.

Darauf antwortet das Staatsministerium des Inneren am 29.09.2010

Das Staatsministerium teilt mit, die Oberste Baubehörde (OBB) habe die Bauämter bereits 2007 nach Vorlage des ORH-Berichts angewiesen, die Investitions- und Betriebskosten, den Wärmeschutz und den Energiebedarf bei der Planung von Fassaden stärker zu überprüfen und zu optimieren. Seit 2003 berücksichtige und bewerte die Bauverwaltung energetische Aspekte der Entwürfe bei Architektenwettbewerben.

... Die OBB empfehle heute, über die gültige EnEV hinaus, erhöhte Anforderungen an die Planung der Gebäudehülle zu stellen. Neben der Erfassung der Betriebskosten und den Nachweisen nach der Energieeinsparverordnung verlange die OBB bei einzelnen Planungen bereits heute Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen hinsichtlich der Investitions- und Betriebskosten von alternativen Lösungsansätzen des Gesamtbauwerks. Auch würden bei komplexeren Rahmenbedingungen und hohem Wärmeeintrag Simulationen zum Temperaturverlauf durchgeführt. Eine isolierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einzelner Fassadenkonstruktionen sei dagegen nur bedingt sinnvoll.

Die Erkenntnisse sind anscheinend bis heute (Nov 2018) im Landratsamt noch nicht angekommen.


Noch ein Zitat aus dem Bericht des Bay. Obersten Rechnungshofes: Gegenüber einer Lochfassade (Glasanteil 35 %) steigen die Mehrkosten bei einem Glasanteil von 90 % bis auf 757 €/m² HNF. Ginge man bei dem o. g. Verwaltungsgebäude (mit einem Glasanteil von 35 % und einer HNF von 2.500 m²) von Baukosten von 2.800 €/m² aus, so ergäben sich für dieses Gebäude Gesamtbaukosten von 7 Mio €. Würde man den Glasanteil auf 90 % erhöhen, käme es zu einer Erhöhung der Gesamtbaukosten auf 8,9 Mio €.

Parteiübergreifende Suche

Benutzerdefinierte Suche